Druck- und LokalversionFür einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2024, Bau - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1944 der Kommission vom 5. Juli 2024 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450 hinsichtlich der Veröffentlichung der Referenznummern Europäischer Bewertungsdokumente für Wärmedämmplatten aus mikroporöser Kieselsäure und Elemente aus Polyurethan-Hartschaum (PUR) für die Befestigung von Anbauteilen an Außenwänden sowie andere Bauprodukte

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2024/1944 vom 11.07.2024)



Ergänzende Informationen
Normenübersicht

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates 1, insbesondere auf Artikel 22,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 wurden von der Organisation Technischer Bewertungsstellen, nachdem Hersteller Europäische Technische Bewertungen beantragt hatten, 19 Europäische Bewertungsdokumente angenommen.

(2) Die von der Organisation Technischer Bewertungsstellen angenommenen Europäischen Bewertungsdokumente beziehen sich auf folgende Referenznummern für Bauprodukte:

(3) Die von der Organisation Technischer Bewertungsstellen angenommenen Europäischen Bewertungsdokumente entsprechen den in Bezug auf die Grundanforderungen zu erfüllenden Anforderungen an Bauwerke nach Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 305/2011. Es ist daher angezeigt, die Referenznummern dieser Europäischen Bewertungsdokumente im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(4) Das Verzeichnis der Referenznummern Europäischer Bewertungsdokumente für Bauprodukte wird mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/450 der Kommission 2 veröffentlicht. Im Interesse der Klarheit sollten die Referenznummern neuer Europäischer Bewertungsdokumente in dieses Verzeichnis aufgenommen werden.

(5) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/450 sollte daher entsprechend geändert werden.

(6) Damit die Europäischen Bewertungsdokumente so früh wie möglich verwendet werden und Hersteller, die bereits im Besitz einer Europäischen Technischen Bewertung sind, ihr Produkt in Verkehr bringen können, sollte dieser Beschluss am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 5. Juli 2024

1) ABl. L 88 vom 04.04.2011 S. 5, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2011/305/oj.

2) Durchführungsbeschluss (EU) 2019/450 der Kommission vom 19. März 2019 über die Veröffentlichung der Europäischen Bewertungsdokumente für Bauprodukte zur Unterstützung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 77 vom 20.03.2019 S. 78, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2019/450/oj).


.

Anhang

Im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2019/450 werden die folgenden Zeilen in fortlaufender Folge gemäß der Reihenfolge der Referenznummern eingefügt:

"040057-01-1201Wärmedämmplatte aus mikroporöser Kieselsäure (als Ersatz für die technische Spezifikation "EAD 040057-00-1201")"
"040868-00-0404Elemente aus Polyurethan-Hartschaum (PUR) für die Befestigung von Anbauteilen an Außenwänden"
"090019-01-0404Bausätze für Außenwandbekleidungen aus Blähglasgranulat-, Magnesiumoxid- oder anderen Mineralplatten mit Putzauftrag vor Ort (als Ersatz für die technischen Spezifikationen "EAD 090019-00-0404" und "EAD 090119-00-0404")"
"130018-00-0303Holz-Beton-Verbund- System"
"150001-01-0301Zement auf Basis von belitischem Calciumsulfoaluminat und Calciumsulfoaluminat (als Ersatz für die technische Spezifikation "EAD 150001-00-0301")"
"160031-00-0301Rückbiegeanschluss"
"180002-00-0706Barrieren zum Schutz von Öffnungen oder der Umgebung von Gebäuden oder anderer Strukturen vor Hochwasser"
"190014-00-0503Verbundbodenbeläge für den Einsatz im Außen- und im Innenbereich"
"190022-00-0503Fugenloser, ökologischer, aus mehrheitlich nachwachsenden und nachhaltigen Rohstoffen bestehender Fließbelag"
"190026-00-0502Elastischer Bodenbelag aus EPDM und Gummigranulat"
"200077-00-0103Bausätze für die Errichtung eines Mikropfahls - Bausätze mit Gewindestäben"
"210132-00-0504Faserplatten aus recycelten Zellulosefasern von industriellen Zellulose-Rückständen zur nichttragenden Verwendung im Innenbereich"
"260023-00-0301Stäbe aus faserverstärkten Kunststoffen mit Carbon-, Glas-, Basalt- und Aramidfasern zur Bewehrung von Bauteilen"
"300008-00-0404Thermisch gebogenes nicht vorgespanntes Glas und Verbund- Sicherheitsglas aus thermisch gebogenem nicht vorgespanntem Glas"
"330196-01-0604-v01Kunststoff-Schraubdübel zur Befestigung von außenseitigen Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) an Deckenuntersichten"
"330424-00-0604Schraubanker für Porenbeton und Leichtbeton"
"330499-02-0601Verbunddübel und Verbundspreizdübel zur Verwendung in Beton (als Ersatz für die technische Spezifikation "EAD 330499-01-0601")"
"332402-00-0601Nachträglich eingemörtelte Bewehrungsstäbe mit verbessertem Verbund- und Spaltverhalten"
"340297-00-0203Trockenmauerwerksystem mit vertikalen Verbindungselementen"


UWS Umweltmanagement GmbHENDE