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Regelwerk, EU 2024, Wirtschaft - EU Bund
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Beschluss (EU) 2024/2089 der Kommission vom 31. Juli 2024 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2024/1348 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für internationalen Schutz in der Union

(ABl. L 2024/2089 vom 02.08.2024)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügte Protokoll Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, insbesondere auf Artikel 4,

gestützt auf die Mitteilung Irlands, dass es die Verordnung (EU) 2024/1348 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für internationalen Schutz in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32/EU 1 anzunehmen und durch sie gebunden zu sein wünscht,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Verordnung (EU) 2024/1348 wurde am 14. Mai 2024 erlassen und trat am 11. Juni 2024 in Kraft. Ihre Bestimmungen gelten ab dem 12. Juni 2026.

(2) Mit Schreiben vom 27. Juni 2024 hat Irland mitgeteilt, dass es die Verordnung (EU) 2024/1348 anzunehmen und durch sie gebunden zu sein wünscht.

(3) Die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2024/1348 sollte daher bestätigt werden.

(4) Gemäß der Verordnung (EU) 2024/1348 müssen Durchführungsmaßnahmen mit Durchführungsbestimmungen zu der genannten Verordnung, mit denen eine angemessene Kapazität der einzelnen Mitgliedstaaten und die Höchstzahl der von einem Mitgliedstaat jährlich im Verfahren an der Grenze zu prüfenden Anträge festgelegt werden, innerhalb bestimmter Fristen angenommen werden; um sicherzustellen, dass die Beteiligung Irlands bei der Annahme dieser Durchführungsmaßnamen berücksichtigt werden kann, sollte dieser Beschluss so bald wie möglich in Kraft treten.

(5) Da es für die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2024/1348 keine spezifischen Bedingungen gibt, sind keine Übergangsmaßnahmen erforderlich

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2024/1348 wird bestätigt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 31. Juli 2024

1) ABl. L, 2024/1348, 22.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1348/oj.


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