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Durchführungsverordnung (EU) 2024/2670 des Rates vom 8. Oktober 2024 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo
(ABl. L 2024/2670 vom 09.10.2024)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 des Rates vom 18. Juli 2005 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 18. Juli 2005 die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 angenommen.
(2) Infolge der Urteile des Gerichts in den Rechtssachen T-88/23 und T-89/23 sollten zwei Einträge aus der Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang Ia der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 gestrichen werden.
(3) Anhang Ia der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang Ia der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Luxemburg am 8. Oktober 2024.
Anhang |
Im Anhang Ia der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 ("LISTE DER NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSONEN, ORGANISATIONEN UND EINRICHTUNGEN NACH Artikel 2b") werden die Einträge zu folgenden Personen aus der Liste in Abschnitt A ("Personen") gestrichen:
"5. Evariste BOSHAB
6. Alex Kande MUPOMPA".
ENDE |