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Regelwerk, EU 2024, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2024/2693 des Rates vom 14. Oktober 2024 zur Änderung des Beschlusses 2010/638/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea

(ABl. L 2024/2693 vom 15.10.2024)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 25. Oktober 2010 hat der Rat hat den Beschluss 2010/638/GASP 1 angenommen.

(2) Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses 2010/638/GASP sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 27. Oktober 2025 verlängert werden.

(3) Der Beschluss 2010/638/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Artikel 8 Absatz 2 des Beschlusses 2010/638/GASP erhält folgende Fassung:

"(2) Dieser Beschluss gilt bis zum 27. Oktober 2025. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden."

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 14. Oktober 2024.

1) Beschluss 2010/638/GASP des Rates vom 25. Oktober 2010 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea (ABl. L 280 vom 26.10.2010 S. 10).


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