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Regelwerk, EU 2024, Wirtschaft/Finanzwesen - EU Bund
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Durchführungsverordnung (EU) 2024/2984 der Kommission vom 29. November 2024 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Formulare, Formate und Mustertexte für die Kryptowerte-Whitepaper

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2024/2984 vom 03.12.2024)



Die Europäische Kommission -

gstützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937 1, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 11 Unterabsatz 3, Artikel 19 Absatz 10 Unterabsatz 3 und Artikel 51 Absatz 10 Unterabsatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß der Verordnung (EU) 2023/1114 müssen Standardformulare, Standardformate und Mustertexte für Kryptowerte-Whitepaper festgelegt werden, damit sie in einem maschinenlesbaren Format zur Verfügung gestellt werden können. Diese Mustertexte sollten Datenfelder für die Informationen enthalten, die gemäß der genannten Verordnung in die Kryptowerte-Whitepaper aufzunehmen sind.

(2) Um doppelte Anforderungen zu vermeiden und den Aufwand für die Einhaltung von Vorschriften zu verringern, kann im Kryptowerte-Whitepaper auf die Angabe von Informationen verzichtet werden, die über die betreffende Unternehmenskennung abrufbar sind, sofern im Kryptowerte-Whitepaper ein gültiger Code einer Unternehmenskennung angegeben ist. Dies betrifft folgende Informationen: Rechtsform, eingetragene Anschrift und Sitz (falls abweichend) sowie Name des Mutterunternehmens des Emittenten.

(3) Um eine eindeutige und einheitliche Identifizierung des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen zu gewährleisten, ist zusätzlich zum Namen des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen eine Kennung des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen erforderlich. Um eine Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen zu erhalten, ist eine Rechtsträgerkennung gemäß Artikel 62 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2023/1114 vorgeschrieben. Daher sollte für die Identifizierung von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen ihre Rechtsträgerkennung angegeben werden.

(4) Um doppelte Anforderungen zu vermeiden und den Aufwand für die Einhaltung von Vorschriften zu verringern, kann im Kryptowerte-Whitepaper auf die Angabe von Informationen verzichtet werden, die über den betreffenden Registereintrag in der Digital Token Identifier Foundation abrufbar sind, sofern im Kryptowerte-Whitepaper eine gültige Kennung eines digitalen Tokens angegeben ist. Dies betrifft folgende Informationen: Name und Kürzel des Kryptowerts, Handelsname oder Firmenname des Emittenten und Distributed-Ledger-Technologie.

(5) Um die Analyse und Vergleichbarkeit der Kryptowerte-Whitepaper weiter zu erleichtern, sollten sie mit Markups der eXtensible Business Reporting Language (XBRL) erstellt werden. XBRL ist ein maschinenlesbares Format, das die automatisierte Verarbeitung großer Informationsmengen ermöglicht. Es ist in verschiedenen Ländern üblich und wird dort verwendet.

(6) Um den Schutz von Kleinanlegern zu gewährleisten, sollten Kryptowerte-Whitepaper für Menschen lesbar und ohne spezielle Software leicht zugänglich sein. Der Einsatz der Inline XBRL-Technologie zur Einbettung von XBRL-Markups in XHTML-Dokumente ermöglicht es, solche Dokumente gleichzeitig maschinenlesbar und für Menschen lesbar zu machen.

(7) Die Verwendung von XBRL erfordert die Entwicklung einer Taxonomie. Im Sinne eines einheitlichen Konzepts für die Verwendung von XBRL sollten die Elemente der Taxonomie, die für die Kryptowerte-Whitepaper zu verwenden sind, ausschließlich die Felder in den standardisierten Mustertexten umfassen.

(8) Der Zugriff auf die Taxonomie für XBRL erfolgt in Form von XBRL-Dateien ("XBRL-Taxonomiedateien"), die eine strukturierte Darstellung der zu meldenden Felder bieten. Die Felder und ihr entsprechender Datentyp sollten in einer einfachen, für Menschen lesbaren Form zur Verfügung gestellt werden. Es ist wichtig, dass Personen, die ein Kryptowerte-Whitepaper erstellen, XBRL-Taxonomiedateien verwenden, die alle geltenden technischen und rechtlichen Anforderungen erfüllen. Um die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern und die Transparenz zu erhöhen, sollte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) die XBRL-Taxonomiedateien auf ihrer Website in einem maschinenlesbaren und frei herunterladbaren Format veröffentlichen.

(9) Damit ausreichend Zeit zur Verfügung steht, um die Anforderungen im Zusammenhang mit der Erstellung des Whitepapers im maschinenlesbaren Format zu erfüllen, muss der Geltungsbeginn dieser Verordnung um 12 Monate verschoben werden. Personen, die die Whitepaper erstellen, sollten verpflichtet werden, die relevanten Whitepaper auf ihren Websites in gesonderten Abschnitten mit dem Titel "Whitepaper" entsprechend den Anforderungen der Artikel 6, 19 und 51 der Verordnung (EU) 2023/1114 bzw. der Anhänge I, II und III der genannten Verordnung ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2023/1114 zu veröffentlichen.

(10) Diese Verordnung beruht auf dem Entwurf technischer Durchführungsstandards, der von der ESMA in Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde ausgearbeitet und der Kommission von der ESMA vorgelegt wurde.

(11) Die ESMA hat zu diesem Entwurf öffentliche Konsultationen durchgeführt, die damit verbundenen potenziellen Kosten- und Nutzeffekte analysiert und die Stellungnahme der nach Artikel 37 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates eingesetzten Interessengruppe Wertpapiere und Wertpapiermärkte eingeholt 2

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1 Mustertexte für Kryptowerte-Whitepaper

(1) Personen, die ein Kryptowerte-Whitepaper gemäß Artikel 6 Absatz 1, Artikel 19 Absatz 1 oder Artikel 51 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 erstellen, stellen die in dieser Verordnung vorgeschriebenen Informationen auf nichtdiskriminierende, redliche, klare und nicht irreführende Weise in prägnanter und verständlicher Form bereit und lassen dabei keine wesentlichen Informationen aus.

(2) Die Mustertexte für Whitepaper für andere Kryptowerte als vermögenswertereferenzierte Token oder E-Geld-Token sowie für vermögenswertereferenzierte Token und für E-Geld-Token sind im Anhang festgelegt.

Artikel 2 Format des Kryptowerte-Whitepapers

(1) Kryptowerte-Whitepaper werden im XHTML-Format erstellt, wobei die im Anhang aufgeführten Felder unter Verwendung der Inline XBRL 1.1-Spezifikationen der eXtensible Business Reporting Language (XBRL) gekennzeichnet sind, und müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:

  1. Das Inline XBRL-Instanzdokument, das das Kryptowerte-Whitepaper enthält, ist als einzelne XHTML-Datei einzureichen;
  2. Emittenten eines in Artikel 19 Absatz 1 und Artikel 51 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Kryptowerts werden im Inline XBRL-Instanzdokument unter Verwendung der Rechtsträgerkennung nach ISO 17442, sofern verfügbar, angegeben;
  3. Personen, die ein Kryptowerte-Whitepaper gemäß Artikel 6 Absatz 1 erstellen, und andere Personen als der Emittent, die ein Kryptowerte-Whitepaper gemäß Artikel 19 Absatz 1 und Artikel 51 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 erstellen, sind im Inline XBRL-Instanzdokument unter Verwendung der Rechtsträgerkennung nach ISO 17442, soweit verfügbar, oder einer anderen nach geltendem nationalem Recht vorgeschriebenen Kennung anzugeben.

(2) Zur Erstellung eines Kryptowerte-Whitepapers wird eine Taxonomie verwendet, und die Elemente entsprechen den Angaben in Tabelle 2, Tabelle 3 oder Tabelle 4 des Anhangs.

Artikel 3 Taxonomiedateien

Die ESMA kann maschinenlesbare und herunterladbare XBRL-Taxonomiedateien auf der Grundlage der in Artikel 2 Absatz 2 genannten Taxonomie veröffentlichen.

Artikel 4 Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 23. Dezember 2025.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 29. November 2024

1) ABl. L 150 vom 09.06.2023 S. 40, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/1114/oj.

2) Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission (ABl. L 331 vom 15.12.2010 S. 84, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2010/1095/oj).

.

Mustertexte für Kryptowerte-WhitepaperAnhang

Tabelle 1: Legende für die Tabellen 2, 3 und 4

ZEICHENDATENTYPDEFINITION
{ALPHANUM-n}Bis zu n alphanumerische ZeichenFreitextfeld.
{CFI_CODE}6 ZeichenISO 10962 (CFI-Code)
{COUNTRYCODE_2}2 alphanumerische ZeichenLändercode aus 2 Buchstaben gemäß ISO 3166-1 Alpha-2-Ländercode
{CURRENCYCODE_3}3 alphanumerische ZeichenLändercode aus 3 Buchstaben gemäß den Währungscodes nach ISO 4217
{DATE_TIME_FORMAT}Datums- und Zeitformat gemäß ISO 8601Datum und Uhrzeit in folgendem Format:
YYYY-MM-DDThh: mm:ss.ddddddZ.
  • "YYYY" bezeichnet das Jahr;
  • "MM" bezeichnet den Monat;
  • "DD" bezeichnet den Tag;
  • "T" bedeutet, dass der Buchstabe "T" als Trenner zu verwenden ist;
  • "hh" bezeichnet die Stunde;
  • "mm" bezeichnet die Minute;
  • "ss.dddddd" bezeichnet die Sekunde und den Bruchteil einer Sekunde;
  • Z bezeichnet die UTC-Zeit (koordinierte Weltzeit).

Datum und Uhrzeit sind als UTC-Zeit anzugeben.

{DATEFORMAT}Datumsformat gemäß ISO 8601Das Datum ist in folgendem Format anzugeben: YYYY-MM-DD.
{DECIMAL-n/m}Dezimalzahl von bis zu n Stellen insgesamt, von denen bis zu m Stellen Bruchziffern sein könnenNumerisches Feld für positive und negative Werte.
  • Dezimaltrennzeichen: "." (Punkt);
  • negativen Zahlen wird ein Minuszeichen ("-") vorangestellt; Werte werden gerundet und nicht abgeschnitten.
{DTI}9 alphanumerische ZeichenDigital Token-Identifikator gemäß ISO-Norm 24165
{DURATION}3 ZeichenEntspricht der Dauer, ausgedrückt als Anzahl von Tagen.
{INTEGER-n}Ganze Zahl mit bis zu n Ziffern insgesamtNumerisches Feld für ganzzahlige Werte.
{ISIN}12 alphanumerische ZeichenISIN-Code gemäß ISO-Norm 6166
{LEI}20 alphanumerische ZeichenLEI-Code gemäß ISO-Norm 17442
{MIC}4 alphanumerische ZeichenMIC-Code gemäß ISO 10383

Tabelle 2: Mustertext für Kryptowerte-Whitepaper in Bezug auf andere Kryptowerte als vermögenswertereferenzierte Token oder E-Geld-Token

Nr.FELDGEFORDERTER MELDEINHALTFÜR DIE MELDUNG ZU VERWENDENDE FORMATE UND STANDARDS
00InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnisAlphanumerischer Text
01Datum der MitteilungDatum der MitteilungJJJJ-MM-TT
02Erklärung gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/1114In Bezug auf die Anbieter:

"Dieses Kryptowerte-Whitepaper wurde von keiner zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats der Europäischen Union genehmigt. Der Anbieter des Kryptowerts trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieses Kryptowerte-Whitepapers."

In Bezug auf die Personen, die die Zulassung zum Handel beantragen:

"Dieses Kryptowerte-Whitepaper wurde von keiner zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats der Europäischen Union genehmigt. Die Person, die die Zulassung des Kryptowerts zum Handel beantragt, trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieses Kryptowerte-Whitepapers."

In Bezug auf die Betreiber von Handelsplattformen:
"Dieses Kryptowerte-Whitepaper wurde von keiner zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats der Europäischen Union genehmigt. Der Betreiber der Handelsplattform des Kryptowerts trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieses Kryptowerte-Whitepapers."

Vorgegebener alphanumerischer Text
03Konformitätserklärung gemäß Artikel 6 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2023/1114"Dieses Kryptowerte-Whitepaper erfüllt Titel II der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates und es wird bestätigt, dass die in ihm enthaltenen Informationen nach bestem Wissen des Leitungsorgans redlich, eindeutig und nicht irreführend sind und dass das Kryptowerte-Whitepaper keine Auslassungen aufweist, die seine Aussagekraft beeinträchtigen könnten."Vorgegebener alphanumerischer Text
04Erklärung gemäß Artikel 6 Absatz 5 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) 2023/1114"Der in diesem Kryptowerte-Whitepaper genannte Kryptowert kann seinen Wert ganz oder teilweise verlieren, ist möglicherweise nicht immer übertragbar und ist möglicherweise nicht liquide."Vorgegebener alphanumerischer Text
05Erklärung gemäß Artikel 6 Absatz 5 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2023/1114"Der in diesem Whitepaper genannte Utility-Token kann, insbesondere im Fall eines Ausfalls oder der Einstellung des Kryptowert-Projekts, möglicherweise nicht gegen die im Kryptowerte-Whitepaper zugesagte Ware oder Dienstleistung getauscht werden.""richtig" = Ja
"falsch" = nicht zutreffend
Falls "Ja", vorgegebener alphanumerischer Text
06Erklärung gemäß Artikel 6 Absatz 5 Buchstaben e und f der Verordnung (EU) 2023/1114"Der in diesem Whitepaper genannte Kryptowert fällt nicht unter die Systeme für die Entschädigung der Anleger gemäß der Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates oder die Einlagensicherungssysteme gemäß der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates."Vorgegebener alphanumerischer Text
ZUSAMMENFASSUNG
07Warnhinweis gemäß Artikel 6 Absatz 7 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114

"Warnhinweis:

Diese Zusammenfassung ist als Einführung in das Kryptowerte-Whitepaper zu lesen.

Der potenzielle Inhaber sollte jede Entscheidung über den Kauf des Kryptowerts auf der Grundlage des Inhalts des gesamten Kryptowerte-Whitepapers und nicht allein auf der Grundlage der Zusammenfassung treffen.

Das öffentliche Angebot dieses Kryptowerts stellt kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf von Finanzinstrumenten dar und ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung kann nur mittels eines Prospekts oder anderer im geltenden nationalen Recht vorgesehener Angebotsunterlagen erfolgen.
Dieses Kryptowerte-Whitepaper stellt keinen Prospekt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates und kein anderes Angebotsdokument im Sinne von Unionsrecht oder nationalem Recht dar."

Vorgegebener alphanumerischer Text
08Merkmale des KryptowertsEine knappe, klare und nicht fachsprachliche Beschreibung der Merkmale des Kryptowerts, einschließlich Informationen über Rechte und Pflichten des Käufers, Verfahren und Bedingungen für die Ausübung dieser Rechte, gegebenenfalls Bedingungen, unter denen diese Rechte und Pflichten geändert werden können.Alphanumerischer Freitext
09Nur auszufüllen, wenn das Feld 05 anzuwenden ist. Angaben zur Qualität und Quantität der Waren oder Dienstleistungen, zu denen die Utility-Token Zugang bieten, und Beschränkungen der Übertragbarkeit.Alphanumerischer Freitext
10Wesentliche Informationen über das öffentliche Angebot oder die Zulassung zum HandelEine knappe und nicht fachsprachliche Beschreibung des öffentlichen Angebots, einschließlich Informationen über die Höhe des Angebots, gegebenenfalls einschließlich etwaiger Mindest- und Höchstziele für die Zeichnung, des Ausgabepreises des Kryptowerts und der Zeichnungsgebühren sowie der Gesamtzahl der anzubietenden Kryptowerte; potenzielle Inhaber; gegebenenfalls Beschreibung der verschiedenen Phasen des öffentlichen Angebots von Kryptowerten, einschließlich Informationen über Kaufpreisnachlässe für Frühkäufe von Kryptowerten und Angabe der Zeichnungsfrist.

Gegebenenfalls Name des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, der mit der Platzierung der Kryptowerte beauftragt wurde, und Art der Platzierung (mit oder ohne feste Übernahmeverpflichtung);

gegebenenfalls eine knappe und nicht fachsprachliche Beschreibung der Zulassung zum Handel, einschließlich des Namens der Handelsplattform, für die die Zulassung beantragt wird.

Alphanumerischer Freitext
Teil A - Informationen über den Anbieter oder die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt
A.1NameNameAlphanumerischer Freitext
A.2RechtsformNur auszufüllen, wenn in Feld A.6 keine LEI angegeben ist
Rechtsform
ISO-Norm 20275 "Finanzdienstleistungen - Rechtsformen von Entitäten"
A.3Eingetragene AnschriftNur auszufüllen, wenn in Feld A.6 keine Rechtsträgerkennung (LEI) angegeben ist
Anschrift und Land der Registrierung
ISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten
und
Alphanumerischer Freitext
A.4SitzNur auszufüllen, wenn in Feld A.6 keine LEI angegeben ist
Anschrift und Land des Sitzes, falls von der eingetragenen Anschrift abweichend
ISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten
und
Alphanumerischer Freitext
A.5RegistrierungsdatumDatum der RegistrierungDatumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD)
A.6RechtsträgerkennungRechtsträgerkennung des Anbieters oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, sofern verfügbar{LEI}
A.7Sonstige nach geltendem nationalem Recht erforderliche KennungDieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld A.6 keine Rechtsträgerkennung angegeben ist.

Nationale Kennung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit des Anbieters oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, sofern dies nach geltendem nationalem Recht erforderlich ist.

Dieses Feld gilt nur für Rechtsträger, für die nach geltendem nationalem Recht eine nationale Kennung erforderlich ist.

Freitext
A.8Telefonnummer zur KontaktaufnahmeTelefonnummer zur Kontaktaufnahme mit dem Anbieter oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragtAlphanumerischer Freitext
A.9E-Mail-AdresseE-Mail-Adresse des Anbieters oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragtAlphanumerischer Freitext
A.10Reaktionszeit (Tage)Frist von Tagen, innerhalb deren ein Anleger über diese Telefonnummer oder E-Mail-Adresse eine Antwort erhält{DURATION}
A.11MutterunternehmenDieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld A.6 keine Rechtsträgerkennung angegeben ist
Gegebenenfalls Name des Mutterunternehmens
Alphanumerischer Freitext
A.12Mitglieder des LeitungsorgansName, Geschäftsanschrift und Funktion jeder Person, die Mitglied des Leitungsorgans im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 27 der Verordnung (EU) 2023/1114 des Anbieters oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, istAlphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung
A.13GeschäftstätigkeitGeschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Anbieters oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragtAlphanumerischer Freitext
A.14Geschäftstätigkeit des MutterunternehmensGegebenenfalls geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Mutterunternehmens, einschließlich Haupttätigkeiten und HauptmärkteAlphanumerischer Freitext
A.15Neu gegründetAngabe, ob der Anbieter oder die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, bereits in den vergangenen drei Jahren niedergelassen war"richtig" = Ja
"falsch" = Nein
A.16Finanzlage der vergangenen drei JahreWenn der Anbieter oder die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, in den vergangenen drei Jahren niedergelassen war, die Finanzlage des Anbieters oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt.

Dies wird auf der Grundlage eines redlichen Berichts über den Geschäftsverlauf und das Geschäftsergebnis des Anbieters oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, und seine bzw. ihrer Lage für jedes Jahr und jeden Übergangszeitraum, für den historische Finanzinformationen benötigt werden, einschließlich der Gründe für wesentliche Änderungen, bewertet.

Der Bericht besteht aus einer ausgewogenen und umfassenden Analyse des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage des Anbieters oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, die dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit angemessen ist.

Alphanumerischer Freitext
A.17Finanzlage seit der RegistrierungWenn der Anbieter oder die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, noch keine drei Jahre niedergelassen ist, eine Beschreibung seiner bzw. ihrer Finanzlage seit dem Zeitpunkt seiner bzw. ihrer Registrierung.

Dies wird auf der Grundlage eines redlichen Berichts über den Geschäftsverlauf und das Geschäftsergebnis des Anbieters oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, und seine bzw. ihrer Lage für jedes Jahr und jeden Übergangszeitraum, für den historische Finanzinformationen verfügbar sind, einschließlich der Gründe für wesentliche Änderungen, bewertet.

Der Bericht besteht aus einer ausgewogenen und umfassenden Analyse des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage des Anbieters oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, die dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit angemessen ist.

Alphanumerischer Freitext
Teil B - Informationen über den Emittenten, wenn es sich hierbei nicht um den Anbieter oder die Person handelt, die die Zulassung zum Handel beantragt
B.1Von dem Anbieter oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, abweichender EmittentAngabe, ob der Emittent von dem Anbieter oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, abweicht"richtig" = Ja
"falsch" = Nein
B.2NameNameAlphanumerischer Freitext
B.3RechtsformDieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.7 keine LEI angegeben ist
Rechtsform
ISO-Norm 20275 "Finanzdienstleistungen - Rechtsformen von Entitäten"
B.4Eingetragene AnschriftDieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.7 keine LEI angegeben ist

Anschrift und Land der Registrierung

ISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten
und
Alphanumerischer Freitext
B.5SitzDieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.7 keine LEI angegeben ist

Anschrift des Sitzes, falls von der eingetragenen Anschrift abweichend

ISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten
und
Alphanumerischer Freitext
B.6RegistrierungsdatumDatum der RegistrierungDatumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD)
B.7RechtsträgerkennungRechtsträgerkennung des Emittenten, sofern verfügbar{LEI}
B.8Sonstige nach geltendem nationalem Recht erforderliche KennungDieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.7 keine Rechtsträgerkennung angegeben ist.

Nationale Kennung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit des Emittenten, sofern dies nach geltendem nationalem Recht erforderlich ist

Dieses Feld gilt nur für Rechtsträger, für die nach geltendem nationalem Recht eine nationale Kennung erforderlich ist.

Freitext
B.9MutterunternehmenDieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.7 keine LEI angegeben ist

Gegebenenfalls Name des Mutterunternehmens

Alphanumerischer Freitext
B.10Mitglieder des LeitungsorgansName, Geschäftsanschrift und Funktion jeder Person, die Mitglied des Leitungsorgans des Emittenten im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 27 der Verordnung (EU) 2023/1114 istAlphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung
B.11GeschäftstätigkeitGeschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des EmittentenAlphanumerischer Freitext
B.12Geschäftstätigkeit des MutterunternehmensGegebenenfalls geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des MutterunternehmensAlphanumerischer Freitext
Teil C - Informationen über den Betreiber der Handelsplattform in Fällen, in denen er das Kryptowerte-Whitepaper erstellt, und Informationen über andere Personen, die das Kryptowerte-Whitepaper gemäß Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 erstellen
C.1NameNameAlphanumerischer Freitext
C.2RechtsformDieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld C.6 keine LEI angegeben ist

Rechtsform

ISO-Norm 20275 "Finanzdienstleistungen - Rechtsformen von Entitäten"
C.3Eingetragene AnschriftDieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld C.6 keine LEI angegeben ist

Anschrift der Registrierung

ISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten
und
Alphanumerischer Freitext
C.4SitzDieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld C.6 keine LEI angegeben ist

Anschrift des Sitzes, falls von der eingetragenen Anschrift abweichend

ISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten
und
Alphanumerischer Freitext
C.5RegistrierungsdatumDatum der RegistrierungDatumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD)
C.6RechtsträgerkennungRechtsträgerkennung des Betreibers der Handelsplattform{LEI}
C.7Sonstige nach geltendem nationalem Recht erforderliche KennungNationale Kennung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit des Emittenten, sofern dies nach geltendem nationalem Recht erforderlich ist.

Dieses Feld gilt nur für Rechtsträger, für die nach geltendem nationalem Recht eine nationale Kennung erforderlich ist

Freitext
C.8MutterunternehmenDieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld C.6 keine LEI angegeben ist

Gegebenenfalls Name des Mutterunternehmens

Alphanumerischer Freitext
C.9Grund für die Erstellung des Kryptowerte-WhitepapersGrund, warum der Betreiber der Handelsplattform das Kryptowerte-Whitepaper erstellt hatAlphanumerischer Freitext
C.10Mitglieder des LeitungsorgansIdentität (Name oder sonstige Kennungen), Geschäftsanschrift und Funktion jeder Person, die Mitglieder des Leitungsorgans im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 27 der Verordnung (EU) 2023/1114 des Betreibers der Handelsplattform istAlphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung
C.11Geschäftstätigkeit des BetreibersGeschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Betreibers, einschließlich Haupttätigkeiten und HauptmärkteAlphanumerischer Freitext
C.12Geschäftstätigkeit des MutterunternehmensGegebenenfalls geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Mutterunternehmens, einschließlich Haupttätigkeiten und HauptmärkteAlphanumerischer Freitext
C.13Andere Personen, die das Kryptowerte-Whitepaper gemäß Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 erstellenFalls es sich nicht um den Anbieter, die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, den Emittenten oder den Betreiber der Handelsplattform handelt, Angabe der Identität der Person, die das Kryptowerte-Whitepaper erstelltAlphanumerischer Freitext
C.14Grund für die Erstellung des Whitepapers durch Personen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114Wird das Whitepaper von einer anderen Person als dem Anbieter, der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, dem Emittenten oder dem Betreiber der Handelsplattform erstellt, ist hier der Grund für die Erstellung des Whitepapers anzugebenAlphanumerischer Freitext
Teil D - Informationen über das Kryptowert-Projekt
D.1Name des Kryptowert-ProjektsName des Kryptowert-Projekts, falls abweichend vom Namen des Anbieters oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragtAlphanumerischer Freitext
D.2Name der KryptowerteDieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld F.13 kein Digital Token-Identifikator (DTI) angegeben ist.

Name der Kryptowerte, falls abweichend vom Namen des Anbieters oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt

Alphanumerischer Freitext
D.3KürzelDieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld F.13 kein DTI angegeben ist.
Kürzel oder Ticker-Handler
Alphanumerischer Freitext
D.4Beschreibung des Kryptowert-ProjektsKurze Beschreibung des Kryptowert-ProjektsAlphanumerischer Freitext
D.5Genaue Angaben zu allen natürlichen oder juristischen Personen, die an der Durchführung des Kryptowert-Projekts beteiligt sindGenaue Angaben zu Beratern, Entwicklungsteam, Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen und anderen Personen, die an der Durchführung des Kryptowert-Projekts beteiligt sind, einschließlich Geschäftsanschrift oder Sitz des UnternehmensAlphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung
D.6Utility-Token-EinstufungAngabe, ob das Kryptowert-Projekt Utility-Token betrifft"richtig" = Ja
"falsch" = Nein
D.7Hauptmerkmale der Waren/Dienstleistungen für Utility-Token-ProjekteGegebenenfalls Hauptmerkmale der Waren oder Dienstleistungen, die für Kryptowert-Projekte entwickelt werden sollen, die Utility-Token betreffenAlphanumerischer Freitext
D.8Pläne für den TokenAngaben zum Kryptowert-Projekt, einschließlich der Beschreibung der bisherigen und künftigen EtappenAlphanumerischer Freitext
D.9RessourcenzuweisungGegebenenfalls Angaben zu den bereits zugewiesenen Ressourcen für das Projekt, einschließlich finanzieller MittelAlphanumerischer Freitext
D.10Geplante Verwendung von gesammelten Geldbeträgen oder KryptowertenGegebenenfalls die geplante Verwendung der Geldbeträge oder anderer entgegengenommener KryptowerteAlphanumerischer Freitext
Teil E - Informationen über das öffentliche Angebot von Kryptowerten oder deren Zulassung zum Handel
E.1Öffentliches Angebot oder Zulassung zum HandelAngabe, ob das Kryptowerte-Whitepaper ein öffentliches Angebot von Kryptowerten oder deren Zulassung zum Handel betrifft"OTPC" = öffentliches Angebot
"ATTR" = Zulassung zum Handel
E.2Gründe für das öffentliche Angebot oder die Zulassung zum HandelDie Gründe für das öffentliche Angebot oder für die Beantragung der Zulassung zum Handel, einschließlich der geplanten Verwendung der gesammelten Geldbeträge oder anderen entgegengenommenen KryptowerteAlphanumerischer Freitext
E.3Ziel der MittelbeschaffungGegebenenfalls den Betrag, den das öffentliche Angebot an Geldern oder anderen Kryptowerten in einer amtlichen Währung oder anderen Kryptowerten zu beschaffen beabsichtigtBetrag als monetärer Wert {DECIMAL-18/3}
oder
Numerische Angabe {INTEGER-n}
E.4Mindestziele für die ZeichnungGegebenenfalls Mindestziele für die Zeichnung, die für das öffentliche Angebot der Kryptowerte in einer amtlichen Währung oder anderen Kryptowerten festgelegt wurdenBetrag als monetärer Wert {DECIMAL-18/3}
oder
Numerische Angabe {INTEGER-n}
E.5Höchstziele für die ZeichnungGegebenenfalls etwaige Höchstziele für die Zeichnung, die für das öffentliche Angebot der Kryptowerte in einer amtlichen Währung oder anderen Kryptowerte festgelegt wurdenBetrag als monetärer Wert {DECIMAL-18/3}
oder
Numerische Angabe {INTEGER-n}
E.6ÜberzeichnungsakzeptanzAngabe, ob Überzeichnungen akzeptiert werden"richtig" = Ja
"falsch" = Nein
E.7Zuweisung von ÜberzeichnungenWenn Überzeichnungen akzeptiert werden, eine Beschreibung, wie sie zugewiesen werdenAlphanumerischer Freitext
E.8AusgabepreisAusgabepreis des Kryptowerts, der in einer amtlichen Währung oder anderen Kryptowerten öffentlich angeboten wirdBetrag als monetärer Wert {DECIMAL-18/3}
oder
Numerische Angabe {INTEGER-n}
E.9Amtliche Währung oder andere Kryptowerte, die den Ausgabepreis bestimmenAmtliche Währung oder andere Kryptowerte, auf deren Grundlage der Ausgabepreis des Kryptowerts öffentlich angeboten wird{CURRENCYCODE_3}
oder
{DTI}
E.10ZeichnungsgebührEtwaige anfallende Zeichnungsgebühr in einer amtlichen Währung oder anderen KryptowertenBetrag als monetärer Wert {DECIMAL-18/3}
oder
Numerische Angabe {INTEGER-n}
E.11Methode zur Bestimmung des AngebotspreisesMethode, mit der der Angebotspreis bestimmt wirdAlphanumerischer Freitext
E.12Gesamtzahl der angebotenen/gehandelten KryptowerteGegebenenfalls Gesamtzahl der Kryptowerte, die öffentlich angeboten oder zum Handel zugelassen werden sollenNumerische Angabe {INTEGER-n}
E.13Zielgruppe potenzieller InhaberAngabe der potenziellen Inhaber, auf die das öffentliche Angebot von Kryptowerten oder die Zulassung dieser Kryptowerte zum Handel ausgerichtet ist"RETL" = Kleinanleger
"PROF" = gewerbliche Anleger
"ALL" = alle Arten von Anlegern
E.14Beschränkungen in Bezug auf InhaberAngabe etwaiger Beschränkungen in Bezug auf die Art der Inhaber eines solchen KryptowertsAlphanumerischer Freitext
E.15Rückerstattungshinweis"Käufer, die sich an dem öffentlichen Angebot von Kryptowerten beteiligen, können eine Rückerstattung erhalten, wenn das Mindestziel für die Zeichnung am Ende der Zeichnungsfrist nicht erreicht ist, sofern sie ihr in Artikel 13 der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenes Widerrufsrecht ausüben oder wenn das Angebot annulliert wird."Vorgegebener alphanumerischer Text
E.16RückerstattungsmechanismusAusführliche Beschreibung des RückerstattungsmechanismusAlphanumerischer Freitext
E.17Zeitplan für RückerstattungVoraussichtlicher Zeitplan für den Abschluss der RückerstattungenAlphanumerischer Freitext
E.18AngebotsphasenInformationen über die verschiedenen Phasen des öffentlichen Angebots des KryptowertsAlphanumerischer Freitext
E.19Nachlass für FrühkäufeInformationen über Kaufpreisnachlässe für Frühkäufe von Kryptowerten ("Pre-Public-Verkäufe") und, falls Kaufpreisnachlässe für bestimmte Käufer gewährt werden, eine Erklärung, warum die Kaufpreise unterschiedlich sein können, sowie eine Beschreibung der Folgen für die anderen AnlegerAlphanumerischer Freitext
E.20Befristetes AngebotAngabe, ob das Angebot befristet ist"richtig" = Ja
"falsch" = Nein
E.21Zeichnungsfrist
Beginn
Bei befristeten Angeboten der Beginn der Zeichnungsfrist für das öffentliche AngebotDatumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD)
E.22Ende der ZeichnungsfristBei befristeten Angeboten das Ende der Zeichnungsfrist für das öffentliche AngebotDatumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD)
E.23Vorkehrungen für die sichere Aufbewahrung der angebotenen Geldbeträge/KryptowerteVorkehrungen für die sichere Aufbewahrung der Geldbeträge oder anderen Kryptowerte im Sinne von Artikel 10 der Verordnung (EU) 2023/1114 während des befristeten öffentlichen Angebots oder während der WiderrufsfristAlphanumerischer Freitext
E.24Zahlungsmethoden für den Kauf von KryptowertenZahlungsmethoden für den Kauf von KryptowertenAlphanumerischer Freitext
E.25Methoden der Übermittlung des Werts bei einer RückerstattungMethoden der Übermittlung des Werts an die Käufer, wenn sie rückerstattungsberechtigt sindAlphanumerischer Freitext
E.26WiderrufsrechtIm Fall von öffentlichen Angeboten: Informationen über das Widerrufsrecht nach Artikel 13 der Verordnung (EU) 2023/1114Alphanumerischer Freitext
E.27Übertragung erworbener KryptowerteArt und Weise der Übertragung erworbener Kryptowerte an die InhaberAlphanumerischer Freitext
E.28Zeitplan für die ÜbertragungZeitplan für die Übertragung erworbener Kryptowerte an die InhaberDatumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD)
E.29An den Käufer gestellte technische AnforderungenInformationen über die technischen Anforderungen, die der Käufer erfüllen muss, um die Kryptowerte zu haltenAlphanumerischer Freitext
E.30Name des Anbieters von Kryptowerte-DienstleistungenGegebenenfalls Name des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen (Crypto-Asset Service Provider, "CASP"), der mit der Platzierung der Kryptowerte beauftragt wurdeAlphanumerischer Freitext
E.31CASP-KennungRechtsträgerkennung des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, der mit der Platzierung der Kryptowerte beauftragt wurde{LEI}
E.32Art der PlatzierungGegebenenfalls Art der Platzierung"WITH" = mit fester Übernahmeverpflichtung
"WOUT" = ohne feste Übernahmeverpflichtung
"NTAV" = nicht zutreffend
E.33Name der HandelsplattformenGegebenenfalls Name der Handelsplattformen für Kryptowerte, auf denen die Zulassung zum Handel beantragt wirdAlphanumerischer Freitext
E.34Handelsplattformen
Marktidentifikationscode (MIC)
Segment MIC für die Handelsplattform, auf der die Zulassung der Kryptowerte zum Handel beantragt wird.{MIC}
E.35Zugang zu HandelsplattformenGegebenenfalls Informationen über den Zugang der Anleger zu den HandelsplattformenAlphanumerischer Freitext
E.36Anfallende KostenGegebenenfalls Angaben zu den Kosten, die mit dem Zugang der Anleger zu den Handelsplattformen verbunden sindAlphanumerischer Freitext
E.37Ausgaben für AngeboteAusgaben im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot von Kryptowerten in einer amtlichen Währung oder anderen Kryptowerten. Bei mehreren Arten von Ausgaben für Angebote sind die Kosten in tabellarischer Form darzustellen.Alphanumerischer Text und Betrag als monetärer Wert {DECIMAL-18/3}
E.38InteressenkonfliktePotenzielle Interessenkonflikte der Personen, die an dem öffentlichen Angebot oder der Zulassung zum Handel beteiligt sind, die sich aus dem Angebot oder der Zulassung zum Handel ergebenAlphanumerischer Freitext
E.39Geltendes RechtDas für das öffentliche Angebot des Kryptowerts geltende RechtDropdown-Liste der geltenden Gesetze
E.40Zuständiges GerichtZuständiges GerichtAlphanumerischer Freitext
Teil F - Informationen über die Kryptowerte
F.1Art des KryptowertsArt des Kryptowerts, der öffentlich angeboten werden soll oder dessen Zulassung zum Handel beantragt wirdAlphanumerischer Freitext
F.2Funktionen der KryptowerteBeschreibung der Funktionen der angebotenen oder zum Handel zugelassenen KryptowerteAlphanumerischer Freitext
F.3Geplante Wirksamkeit der FunktionenAngaben dazu, wann die Funktionen der angebotenen oder zum Handel zugelassenen Kryptowerte wirksam werden sollenAlphanumerischer Freitext
Beschreibung der Merkmale des Kryptowerts, einschließlich der Daten, die für die Einstufung des Kryptowerte-Whitepaper im Register gemäß Artikel 109 der Verordnung (EU) 2023/1114 nach Maßgabe von dessen Absatz 8 notwendig sind
F.4Art des Kryptowerte-WhitepapersArt des gemeldeten WhitepapersOTHR
F.5Die Art der ÜbermittlungArt der ÜbermittlungNEWT = Neu
MODI = Änderung
ERROR = Fehler
CORR = Korrektur
F.6Merkmale des KryptowertsBeschreibung der Merkmale des KryptowertsAlphanumerischer Freitext
F.7Handelsname oder FirmennameDieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld F.13 kein DTI angegeben ist.
Handelsname oder Firmenname des Emittenten.
Alphanumerischer Freitext
F.8Website des EmittentenWebsite des EmittentenAlphanumerischer Freitext
F.9Beginn des öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum HandelDas Startdatum des öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel oder, falls zum Zeitpunkt der Meldung durch die zuständige Behörde nicht verfügbar, das beabsichtigte Startdatum des öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel.JJJJ-MM-TT
F.10Datum der VeröffentlichungTatsächlicher oder beabsichtigter Tag der Veröffentlichung des Kryptowerte-Whitepapers oder des geänderten WhitepapersJJJJ-MM-TT
F.11Sonstige vom Emittenten erbrachte DienstleistungenAlle sonstigen vom Emittenten erbrachten Dienstleistungen, die nicht unter die Verordnung (EU) 2023/1114 fallen, mit Verweis auf die geltenden Rechtsakte der Union oder der Mitgliedstaaten, die diese Dienstleistungen regelnAlphanumerischer Freitext
F.12Sprache oder Sprachen des Kryptowerte-WhitepapersSprache oder Sprachen, in der/denen das Kryptowerte-Whitepaper abgefasst ist
Wenn mehrere Sprachen verwendet wurden, ist dieses Feld so oft auszufüllen wie erforderlich
Erschöpfende Liste der EU-Sprachen
F.13Code für den Digital Token-Identifikator, der verwendet wird, um den Kryptowert oder die verschiedenen einzelnen Kryptowerte, auf die sich das Whitepaper bezieht, eindeutig zu identifizieren, sofern verfügbarCode, der verwendet wird, um den Kryptowert oder die verschiedenen einzelnen Kryptowerte, auf die sich das Kryptowerte-Whitepaper bezieht, eindeutig zu identifizieren, sofern verfügbarISO 24165 Digital Token-Identifikator
F.14Digital Token-Identifikator für die funktional fungible Gruppe, sofern verfügbarCode zur eindeutigen Identifizierung der funktional fungiblen Gruppe, zu der der digitale Vermögenswert gehört (dieser ist also für die verschiedenen Vermögenswerte, auf die sich das Whitepaper bezieht, gleich, da dieser Code zur Identifizierung des Whitepapers gemäß ISO 24165 DTI vom Typ = 3 (d. h. eine funktional fungible Gruppe) verwendet wird), sofern verfügbarISO 24165 FFG DTI
F.15Kennzeichnung zur Freiwilligkeit der DatenangabeKennzeichnung der Verpflichtung zur Veröffentlichung oder der Freiwilligkeit des Kryptowerte-Whitepapers gemäß Artikel 4 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2023/1114"richtig" = freiwillig
"falsch" = obligatorisch
F.16Kennzeichnung personenbezogener DatenKennzeichnung, ob das vorgelegte Whitepaper personenbezogene Daten enthält"richtig" = Ja
"falsch" = Nein
F.17LEI-BerechtigungAngabe, ob der Emittent zum Führen einer Rechtsträgerkennung berechtigt ist"richtig" = berechtigt
"falsch" = nicht berechtigt
F.18HerkunftsmitgliedstaatHerkunftsmitgliedstaat im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 33 der Verordnung (EU) 2023/1114Erschöpfende Liste der EU-Mitgliedstaaten
F.19AufnahmemitgliedstaatenAufnahmemitgliedstaat im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) 2023/1114Erschöpfende Liste der EU-Mitgliedstaaten
Teil G - Informationen über die mit den Kryptowerten verbundenen Rechte und Pflichten
G.1Rechte und Pflichten des KäufersBeschreibung der Rechte und (etwaigen) Pflichten des KäufersAlphanumerischer Freitext
G.2Ausübung von Rechten und PflichtenVerfahren und Bedingungen für die Ausübung von RechtenAlphanumerischer Freitext
G.3Bedingungen für Änderungen von Rechten und PflichtenBeschreibung der Bedingungen, unter denen die Rechte und Pflichten geändert werden könnenAlphanumerischer Freitext
G.4Künftige öffentliche AngeboteGegebenenfalls Angaben zu künftigen öffentlichen Angeboten des Kryptowerte-EmittentenAlphanumerischer Freitext
G.5Vom Emittenten selbst behaltene KryptowerteGegebenenfalls Angaben zur Anzahl der vom Emittenten selbst behaltenen KryptowerteNumerische Angabe {INTEGER-n}
G.6Utility-Token-EinstufungAngabe, ob das öffentliche Angebot von Kryptowerten oder ihre Zulassung zum Handel Utility-Token betrifft"richtig" = Ja
"falsch" = Nein
G.7Hauptmerkmale der Waren/Dienstleistungen von Utility-TokenAngaben zur Qualität und Quantität der Waren oder Dienstleistungen, zu denen die Utility-Token Zugang bietenAlphanumerischer Freitext
G.8Einlösung von Utility-TokenNur auszufüllen, wenn das Feld G.6 anzuwenden ist.
Informationen darüber, wie die Utility-Token für die entsprechenden Waren oder Dienstleistungen eingelöst werden können
Alphanumerischer Freitext
G.9Nicht-HandelsantragAngabe, ob eine Zulassung zum Handel beantragt wird"richtig" = beantragt
"falsch" = nicht beantragt
G.10Modalitäten für den Kauf oder Verkauf von KryptowertenWenn keine Zulassung zum Handel beantragt wird: Informationen darüber, wie und wo die Kryptowerte im Anschluss an das öffentliche Angebot gekauft oder verkauft werden könnenAlphanumerischer Freitext
G.11Übertragungsbeschränkungen für KryptowerteBeschränkungen der Übertragbarkeit der angebotenen oder zum Handel zugelassenen KryptowerteAlphanumerischer Freitext
G.12Protokolle für AngebotsanpassungAngabe, ob der Kryptowert Protokolle für die Erhöhung oder Verringerung des Angebots in Reaktion auf Nachfrageveränderungen hat"richtig" = Ja
"falsch" = Nein
G.13Mechanismen für die AngebotsanpassungBei einem Kryptowert mit Protokollen für die Erhöhung oder Verringerung des Angebots in Reaktion auf Nachfrageveränderungen: Beschreibung der Funktionsweise dieser ProtokolleAlphanumerischer Freitext
G.14Sicherungssysteme für Token-WertAngabe, ob der Kryptowert über ein Sicherungssystem zum Schutz des Werts des Kryptowerts verfügt"richtig" = Ja
"falsch" = Nein
G.15Beschreibung der Sicherungssysteme für den Token-WertWenn das Feld G.14 anwendbar ist: Beschreibung der Sicherungssysteme, die den Wert der Kryptowerte schützenAlphanumerischer Freitext
G.16EntschädigungssystemeAngabe, ob der Kryptowert über ein Entschädigungssystem verfügt"richtig" = Ja
"falsch" = Nein
G.17Entschädigungssysteme
Beschreibung
Wenn das Feld G.16 anwendbar ist: Beschreibung der EntschädigungssystemeAlphanumerischer Freitext
G.18Geltendes RechtDas für die Kryptowerte geltende RechtDropdown-Liste der geltenden Gesetze
G.19Zuständiges GerichtZuständiges GerichtAlphanumerischer Freitext
Teil H - Informationen über die zugrunde liegende Technologie
H.1Distributed-Ledger-Technologie (DTL)Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld F.13 kein DTI angegeben ist.
Informationen über die eingesetzte Technologie, einschließlich Distributed-Ledger-Technologie
Alphanumerischer Freitext
H.2Protokolle und technische StandardsInformationen über die eingesetzten Protokolle und technischen StandardsAlphanumerischer Freitext
H.3Eingesetzte TechnologieWeitere Informationen über die eingesetzte TechnologieAlphanumerischer Freitext
H.4KonsensmechanismusAngaben zum Konsensmechanismus, sofern anwendbarAlphanumerischer Freitext
H.5Anreizmechanismen und geltende GebührenInformationen über Anreizmechanismen zur Absicherung von Transaktionen und gegebenenfalls geltende GebührenAlphanumerischer Freitext
H.6Einsatz von Distributed-Ledger-TechnologieAngabe, ob die Kryptowerte in einem Distributed-Ledger ausgegeben, übertragen und gespeichert werden, der vom Emittenten, vom Anbieter oder von einem in ihrem Namen handelnden Dritten betrieben wird"richtig" = Ja, es wird ein Distributed Ledger vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben

"falsch" = Nein, es wird kein Distributed Ledger vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben

H.7Beschreibung der Funktionsweise der Distributed-Ledger-TechnologieWenn der Distributed Ledger vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben wird: ausführliche Beschreibung der Funktionsweise dieses Distributed-LedgerAlphanumerischer Freitext
H.8PrüfungAngabe, ob eine Prüfung der eingesetzten Technologie durchgeführt wurde"richtig" = Ja
"falsch" = Nein
H.9Ergebnis der PrüfungAngaben zum Ergebnis der Prüfung der eingesetzten Technologie, falls eine derartige Prüfung durchgeführt wurdeAlphanumerischer Freitext
Teil I - Informationen über die Risiken
I.1Angebotsbezogene RisikenBeschreibung der mit dem öffentlichen Angebot von Kryptowerten oder deren Zulassung zum Handel verbundenen RisikenAlphanumerischer Freitext
I.2Emittentenbezogene RisikenBeschreibung der von dem Emittenten ausgehenden Risiken, wenn es sich hierbei nicht um den Anbieter oder die Person handelt, die die Zulassung zum Handel beantragtAlphanumerischer Freitext
I.3Risiken im Zusammenhang mit KryptowertenBeschreibung der mit den Kryptowerten verbundenen RisikenAlphanumerischer Freitext
I.4Risiken im Zusammenhang mit der ProjektdurchführungBeschreibung der mit der Projektdurchführung verbundenen RisikenAlphanumerischer Freitext
I.5Technologiebezogene RisikenBeschreibung der mit der eingesetzten Technologie verbundenen RisikenAlphanumerischer Freitext
I.6RisikominderungsmaßnahmenMaßnahmen zur Minderung der mit der Technologie verbundenen Risiken, sofern vorhandenAlphanumerischer Freitext

Teil J - Informationen zu den Nachhaltigkeitsindikatoren in Bezug auf nachteilige Auswirkungen auf das Klima und andere umweltbezogene nachteilige Auswirkungen

J.1Nachteilige Auswirkungen auf das Klima und andere umweltbezogene nachteilige AuswirkungenInformationen gemäß der Delegierten Verordnung der Kommission zur Festlegung technischer Standards, die gemäß Artikel 6 Absatz 12 Unterabsatz 4, Artikel 19 Absatz 11 Unterabsatz 4, Artikel 51 Absatz 15 Unterabsatz 4 und Artikel 66 Absatz 6 Unterabsatz 4 der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates erlassen wurdenAlphanumerischer Freitext

Tabelle 3: Mustertext für Whitepaper für vermögenswertereferenzierte Token

Nr.FELDGEFORDERTER MELDEINHALTFORMAT UND STANDARDS
I.00InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnisalphanumerischer Text
I.01Datum der MitteilungDatum der MitteilungJJJJ-MM-TT
I.02Erklärung gemäß Artikel 19 Absatz 4 Buchstaben a bis e der Verordnung (EU) 2023/1114"Der in diesem Kryptowerte-Whitepaper genannte vermögenswertereferenzierte Token kann seinen Wert ganz oder teilweise verlieren, ist möglicherweise nicht immer übertragbar und ist möglicherweise nicht liquide.

"Der in diesem Kryptowerte-Whitepaper genannte vermögenswertereferenzierte Token fällt nicht unter die Systeme für die Entschädigung der Anleger gemäß der Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates oder die Einlagensicherungssysteme gemäß der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates."

Vorgegebener alphanumerischer Text
I.03Konformitätserklärung gemäß Artikel 19 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2023/1114"Dieses Kryptowerte-Whitepaper erfüllt Titel III der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates und es wird bestätigt, dass die in ihm enthaltenen Informationen nach bestem Wissen des Leitungsorgans redlich, eindeutig und nicht irreführend sind und dass dieses Kryptowerte-Whitepaper keine Auslassungen aufweist, die seine Aussagekraft beeinträchtigen könnten."Vorgegebener alphanumerischer Text
ZUSAMMENFASSUNG
I.04Warnhinweis gemäß Artikel 19 Absatz 6 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114

"Warnhinweis:

Diese Zusammenfassung ist als Einführung in das Kryptowerte-Whitepaper zu lesen.
Der potenzielle Inhaber sollte jede Entscheidung über den Kauf dieses vermögenswertereferenzierten Token auf der Grundlage des Inhalts des gesamten Kryptowerte-Whitepapers und nicht allein auf der Grundlage der Zusammenfassung treffen.
Das öffentliche Angebot dieses Kryptowerts stellt kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf von Finanzinstrumenten dar und ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung kann nur mittels eines Prospekts oder anderer im geltenden nationalen Recht vorgesehener Angebotsunterlagen erfolgen.
Dieses Kryptowerte-Whitepaper stellt keinen Prospekt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates und kein anderes Angebotsdokument im Sinne von Unionsrecht oder nationalem Recht dar."

Vorgegebener alphanumerischer Text
I.05Merkmale des KryptowertsEine knappe, klare und nicht fachsprachliche Beschreibung der Merkmale des betreffenden vermögenswertereferenzierten Token, um potenziellen Inhabern des vermögenswertereferenzierten Token beim Treffen einer fundierten Entscheidung zu helfenAlphanumerischer Freitext
I.06Recht auf Rücktausch"Die Inhaber vermögenswertereferenzierter Token haben jederzeit ein Recht auf Rücktausch."

Beschreibung der Bedingungen für einen solchen Rücktausch

Vorgegebener alphanumerischer Text
Alphanumerischer Freitext
I.07Wesentliche Informationen über das öffentliche Angebot und/oder die Zulassung zum HandelWesentliche Informationen über das öffentliche Angebot des vermögenswertereferenzierten Token oder die beabsichtigte Zulassung des vermögenswertereferenzierten Token zum HandelAlphanumerischer Freitext
Teil A - Informationen über den Emittenten des vermögenswertereferenzierten Token
A.1Gesetzlicher NameGesetzlicher NameAlphanumerischer Freitext
A.2FirmennameFirmennameAlphanumerischer Freitext
A.3RechtsformDieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld A.7 keine LEI angegeben ist

Rechtsform

ISO-Norm 20275 "Finanzdienstleistungen - Rechtsformen von Entitäten"
A.4Eingetragene AnschriftDieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld A.7 keine LEI angegeben ist

Anschrift und Land der Registrierung

ISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten
und
Alphanumerischer Freitext
A.5SitzDieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld A.7 keine LEI angegeben ist

Anschrift und Land des Sitzes, falls von der eingetragenen Anschrift abweichend

ISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten
und
Alphanumerischer Freitext
A.6RegistrierungsdatumDatum der RegistrierungDatumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD)
A.7RechtsträgerkennungRechtsträgerkennung des Emittenten{LEI}
A.8Sonstige nach geltendem nationalem Recht erforderliche KennungNationale Kennung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit des Emittenten, sofern dies nach geltendem nationalem Recht erforderlich ist.

Dieses Feld gilt nur für Rechtsträger, für die nach geltendem nationalem Recht eine nationale Kennung vorgeschrieben ist

Freitext
A.9MutterunternehmenDieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld A.7 keine LEI angegeben ist

Gegebenenfalls Name des Mutterunternehmens

Alphanumerischer Freitext
A.10Mitglieder des LeitungsorgansName, Geschäftsanschrift und Funktion jeder Person, die Mitglied des Leitungsorgans des Emittenten im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 27 der Verordnung (EU) 2023/1114 istAlphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung
A.11GeschäftstätigkeitGeschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des EmittentenAlphanumerischer Freitext
A.12Geschäftstätigkeit des MutterunternehmensGeschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Mutterunternehmens (falls zutreffend)Alphanumerischer Freitext
A.13Neu gegründetAngabe, ob der Emittent bereits in den vergangenen drei Jahren niedergelassen war"richtig" = Ja
"falsch" = Nein
A.14Finanzlage der vergangenen drei JahreFinanzlage des Emittenten in den vergangenen drei Jahren.

Dies wird auf der Grundlage eines redlichen Berichts über den Geschäftsverlauf und das Geschäftsergebnis des Emittenten und seine Lage für jedes Jahr und jeden Übergangszeitraum, für den historische Finanzinformationen benötigt werden, einschließlich der Gründe für wesentliche Änderungen, bewertet.

Der Bericht besteht aus einer ausgewogenen und umfassenden Analyse des Geschäftsverlaufs und des Geschäftsergebnisses des Emittenten sowie seiner Lage, die dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit angemessen ist.

Alphanumerischer Freitext
A.15Finanzlage seit der RegistrierungWenn der Emittent noch keine drei Jahre niedergelassen ist, seine Finanzlage seit dem Zeitpunkt seiner Registrierung.

Dies wird auf der Grundlage eines redlichen Berichts über den Geschäftsverlauf und das Geschäftsergebnis des Emittenten und seine Lage für jedes Jahr und jeden Übergangszeitraum, für den historische Finanzinformationen benötigt werden, einschließlich der Gründe für wesentliche Änderungen, bewertet.

Der Bericht besteht aus einer ausgewogenen und umfassenden Analyse des Geschäftsverlaufs und des Geschäftsergebnisses des Emittenten sowie seiner Lage, die dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit angemessen ist.

Alphanumerischer Freitext
A.16Regelungen zur UnternehmensführungEine ausführliche Beschreibung der Regelungen des Emittenten zur UnternehmensführungAlphanumerischer Freitext
A.17Befreiung von der ZulassungspflichtAngabe, ob der Emittent vermögenswertereferenzierter Token von der Zulassungspflicht befreit ist"NOEX" = Keine Befreiung
"EX17" = Befreiung nach Artikel 17
"EX16" = Befreiung nach Artikel 16
A.18Zulassung als Emittent vermögenswertereferenzierter TokenFalls keine Befreiung von der Zulassungspflicht vorliegt: genaue Angaben zur Zulassung als Emittent eines vermögenswertereferenzierten TokenAlphanumerischer Freitext
A.19GenehmigungsstelleName der zuständigen Behörde, die die Zulassung als Emittent wertereferenzierter Token erteilt hatErschöpfende Liste der zuständigen Behörden - eine pro Mitgliedstaat
A.20Zuständige Behörde für KreditinstituteBei Kreditinstituten: Name der zuständigen Behörde des HerkunftsmitgliedstaatsErschöpfende Liste der zuständigen Behörden - eine pro Mitgliedstaat
A.21Emission anderer KryptowerteAngabe, ob der Emittent des vermögenswertereferenzierten Token auch andere Kryptowerte ausgibt"richtig" = Ja
"falsch" = Nein
A.22Tätigkeiten im Zusammenhang mit anderen KryptowertenAngabe, ob der Emittent des vermögenswertereferenzierten Token auch Tätigkeiten im Zusammenhang mit anderen Kryptowerten ausübt"richtig" = Ja
"falsch" = Nein
A.23Verbindung zwischen dem Emittenten und dem Unternehmen, das die DLT betreibtAngabe, ob zwischen dem Emittenten und dem Unternehmen, das die Distributed-Ledger-Technologie betreibt, die für die Ausgabe des Kryptowerts verwendet wird, eine Verbindung besteht, auch wenn die Protokolle von einer Person verwaltet oder kontrolliert werden, die eng mit den an dem Projekt beteiligten Akteuren verbunden ist"richtig" = Ja
"falsch" = Nein
A.24Beschreibung der Verbindung zwischen dem Emittenten und dem Unternehmen, das die DLT betreibtBeschreibung der Verbindung zwischen dem Emittenten und dem Unternehmen, das die Distributed-Ledger-Technologie betreibt, die für die Ausgabe des Kryptowerts verwendet wird, auch wenn die Protokolle von einer Person verwaltet oder kontrolliert werden, die eng mit den an dem Projekt beteiligten Akteuren verbunden istAlphanumerischer Freitext
AA - Gemäß Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 Informationen über andere Personen als den Emittenten, die vermögenswertereferenzierte Token öffentlich anbieten oder ihre Zulassung zum Handel beantragen, und über andere Personen, die das Kryptowerte-Whitepaper erstellen
AA.1Gemäß Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 Personen, die den vermögenswertereferenzierten Token öffentlich anbieten oder dessen Zulassung zum Handel beantragen, sofern sie nicht mit dem Emittenten identisch sindFalls es sich nicht um den Emittenten handelt: Angabe der Identität der Person, die den vermögenswertereferenzierten Token öffentlich anbietet oder dessen Zulassung zum Handel beantragt{LEI}
AA.1.2Gemäß Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 Personen, die den vermögenswertereferenzierten Token öffentlich anbieten oder dessen Zulassung zum Handel beantragen, sofern sie nicht mit dem Emittenten identisch sindDieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld AA.1 keine Rechtsträgerkennung angegeben ist
Nationale Kennung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit der vom Emittenten abweichenden Person, die den vermögenswertereferenzierten Token öffentlich anbietet oder dessen Zulassung zum Handel beantragt, sofern dies nach geltendem nationalem Recht erforderlich ist.
Dieses Feld gilt nur für Rechtsträger, für die nach geltendem nationalem Recht eine nationale Kennung erforderlich ist.
Sonstige nach geltendem nationalem Recht erforderliche Kennung
AA.2Grund für das öffentliche Angebot des vermögenswertereferenzierten Token oder die Beantragung seiner Zulassung zum Handel durch Personen gemäß Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114Falls der Anbieter oder die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, nicht mit dem Emittenten identisch ist: Grund für das öffentliche Angebot des vermögenswertereferenzierten Token oder für dessen Zulassung zum HandelAlphanumerischer Freitext
AA.3Andere Personen, die das Kryptowerte-Whitepaper gemäß Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 erstellenFalls es sich nicht um den Emittenten handelt: Angabe der Identität der Person, die das Kryptowerte-Whitepaper erstellt{LEI}
AA.3.1Andere Personen, die das Kryptowerte-Whitepaper gemäß Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 erstellenDieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld AA.3 keine Rechtsträgerkennung angegeben ist
Nationale Kennung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit der Person, die das Kryptowerte-Whitepaper erstellt, sofern dies nach geltendem nationalem Recht erforderlich ist.
Dieses Feld gilt nur für Rechtsträger, für die nach geltendem nationalem Recht eine nationale Kennung erforderlich ist.
Sonstige nach geltendem nationalem Recht erforderliche Kennung
AA.4Grund für die Erstellung des Whitepapers durch Personen gemäß Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114Wird das Whitepaper von einer anderen Person als dem Emittenten erstellt, ist hier der Grund für die Erstellung des Whitepapers anzugebenAlphanumerischer Freitext
Teil B - Informationen über den vermögenswertereferenzierten Token
B.1Bezeichnung des vermögenswertereferenzierten TokenDieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.15 kein DTI angegeben ist
Bezeichnung des vermögenswertereferenzierten Token
Alphanumerischer Freitext
B.2Token-KürzelDieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.15 kein DTI angegeben ist
Kürzel oder Ticker-Handler des vermögenswertereferenzierten Token
Alphanumerischer Freitext
B.3Angaben zu allen natürlichen oder juristischen Personen, die an der Operationalisierung des vermögenswertereferenzierten Token beteiligt sindAngaben zu Beratern, Entwicklungsteam, Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen und allen anderen natürlichen oder juristischen Personen, die an der Durchführung des Kryptowert-Projekts beteiligt sind, einschließlich Geschäftsanschrift oder Sitz des UnternehmensAlphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung
B.4Rollen DritterBeschreibung der Rolle, der Zuständigkeit und der Rechenschaftspflicht etwaiger Drittunternehmen nach Artikel 34 Absatz 5 Unterabsatz 1 Buchstabe h der Verordnung (EU) 2023/1114Alphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung
B.5Pläne für den TokenAngaben zu den Plänen für die vermögenswertereferenzierten Token, einschließlich einer Beschreibung der bisherigen und künftigen EtappenAlphanumerischer Freitext
B.6RessourcenzuweisungGegebenenfalls Angaben zu den bereits zugewiesenen Ressourcen für das ProjektAlphanumerischer Freitext
Beschreibung der Merkmale des vermögenswertereferenzierten Token, einschließlich der Daten, die für die Einstufung des Kryptowerte-Whitepaper im Register gemäß Artikel 109 der Verordnung (EU) 2023/1114 nach Maßgabe von dessen Absatz 8 notwendig sind
B.7Art des Kryptowerte-WhitepapersArt des gemeldeten WhitepapersARTW
B.8Die Art der ÜbermittlungArt der ÜbermittlungNEWT = Neu
MODI = Änderung
ERROR = Fehler
CORR = Korrektur
B.9Merkmale des KryptowertsBeschreibung der Merkmale des angebotenen oder zum Handel zugelassenen vermögenswertereferenzierten TokenAlphanumerischer Freitext
B.10Website des EmittentenWebsite des EmittentenAlphanumerischer Freitext
B.11Beginn des öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum HandelDas Startdatum des öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel oder, falls zum Zeitpunkt der Meldung durch die zuständige Behörde nicht verfügbar, das beabsichtigte Startdatum des öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum HandelJJJJ-MM-TT
B.12Datum der VeröffentlichungTatsächlicher oder beabsichtigter Tag der Veröffentlichung des Whitepapers oder des geänderten WhitepapersJJJJ-MM-TT
B.13Sonstige vom Emittenten erbrachte DienstleistungenAlle sonstigen vom Emittenten erbrachten Dienstleistungen, die nicht unter die Verordnung (EU) 2023/1114 fallen, mit Verweis auf die geltenden Rechtsakte der Union oder der Mitgliedstaaten, die diese Dienstleistungen regelnAlphanumerischer Freitext
B.14Sprache oder Sprachen des Kryptowerte-WhitepapersSprache oder Sprachen, in der/denen das Kryptowerte-Whitepaper abgefasst ist
Wenn mehrere Sprachen verwendet wurden, ist dieses Feld so oft auszufüllen wie erforderlich
Erschöpfende Liste der EU-Sprachen
B.15Code für den Digital Token-Identifikator, der verwendet wird, um den Kryptowert oder die verschiedenen einzelnen Kryptowerte, auf die sich das Whitepaper bezieht, eindeutig zu identifizieren, sofern verfügbarCode, der verwendet wird, um den Kryptowert oder die verschiedenen einzelnen Kryptowerte, auf die sich das Kryptowerte-Whitepaper bezieht, eindeutig zu identifizieren, sofern verfügbarISO 24165 Digital Token-Identifikator
B.16Digital Token-Identifikator für die funktional fungible Gruppe, sofern verfügbarCode zur eindeutigen Identifizierung der funktional fungiblen Gruppe, zu der der digitale Vermögenswert gehört (dieser ist also für die verschiedenen Vermögenswerte, auf die sich das Whitepaper bezieht, gleich, da dieser Code zur Identifizierung des Whitepapers gemäß ISO 24165 DTI vom Typ = 3 (d. h. eine funktional fungible Gruppe) verwendet wird), sofern verfügbarISO 24165 FFG DTI
B.17Kennzeichnung personenbezogener DatenKennzeichnung, ob das vorgelegte Whitepaper personenbezogene Daten enthält"richtig" = Ja
"falsch" = Nein
B.18LEI-BerechtigungAngabe, ob der Emittent zum Führen einer Rechtsträgerkennung berechtigt ist"richtig" = berechtigt
"falsch" = nicht berechtigt
B.19HerkunftsmitgliedstaatHerkunftsmitgliedstaat im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 33 der Verordnung (EU) 2023/1114Erschöpfende Liste der EU-Mitgliedstaaten
B.20AufnahmemitgliedstaatenAufnahmemitgliedstaat im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) 2023/1114Erschöpfende Liste der EU-Mitgliedstaaten
Teil C - Informationen über das öffentliche Angebot des vermögenswertereferenzierten Token oder dessen Zulassung zum Handel
C.1Öffentliches Angebot oder Zulassung zum HandelAngabe, ob das Kryptowerte-Whitepaper ein öffentliches Angebot des vermögenswertereferenzierten Token oder seine Zulassung zum Handel betrifft"OTPC" = öffentliches Angebot
"ATTR" = Zulassung zum Handel
C.2Ziel der MittelbeschaffungGegebenenfalls der Betrag, der mit dem öffentlichen Angebot des vermögenswertereferenzierten Token in einer amtlichen Währung oder in anderen Kryptowerten beschafft werden sollBetrag als monetärer Wert {DECIMAL-18/3}
oder
Numerische Angabe {INTEGER-n}
C.3Mindestziele für die ZeichnungGegebenenfalls etwaige Mindestziele für die Zeichnung, die für das öffentliche Angebot des vermögenswertereferenzierten Token in einer amtlichen Währung oder anderen Kryptowerten festgelegt wurdenBetrag als monetärer Wert {DECIMAL-18/3}
oder
Numerische Angabe {INTEGER-n}
C.4Höchstziele für die ZeichnungGegebenenfalls etwaige Höchstziele für die Zeichnung, die für das öffentliche Angebot des vermögenswertereferenzierten Token in einer amtlichen Währung oder anderen Kryptowerten festgelegt wurdenBetrag als monetärer Wert {DECIMAL-18/3}
oder
Numerische Angabe {INTEGER-n}
C.5ÜberzeichnungsakzeptanzAngabe, ob Überzeichnungen akzeptiert werden"richtig" = Ja
"falsch" = Nein
"NTAV" = nicht zutreffend
C.6Zuweisung von ÜberzeichnungenWenn Überzeichnungen akzeptiert werden, eine Beschreibung, wie sie zugewiesen werdenAlphanumerischer Freitext
C.7Angebots-/Handelsmenge des TokensGegebenenfalls Gesamtzahl der Anteile des vermögenswertereferenzierten Token, die angeboten oder zum Handel zugelassen werden sollenNumerische Angabe {DECIMAL-18/3}
C.8Zielgruppe potenzieller InhaberAngabe der potenziellen Inhaber, auf die das öffentliche Angebot des vermögenswertereferenzierten Token oder die Zulassung dieses vermögenswertereferenzierten Token zum Handel ausgerichtet ist"RETL" = Kleinanleger
"PROF" = gewerbliche Anleger
C.9Beschränkungen in Bezug auf InhaberAngabe etwaiger Beschränkungen in Bezug auf die Art der Inhaber für den vermögenswertereferenzierten TokenAlphanumerischer Freitext
C.10Rückerstattungshinweis"Käufer, die sich an dem öffentlichen Angebot dieses vermögenswertereferenzierten Token beteiligen, sind rückerstattungsberechtigt, wenn das Mindestziel für die Zeichnung am Ende der Zeichnungsfrist nicht erreicht ist, sofern sie ihr in Artikel 13 der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenes Widerrufsrecht ausüben oder wenn das Angebot annulliert wird."Vorgegebener alphanumerischer Text
C.11Zeitplan für RückerstattungVoraussichtlicher Zeitplan für den Abschluss solcher RückerstattungenAlphanumerischer Freitext
C.12Ausdrücklicher Hinweis auf die FolgenBeschreibung der Folgen einer Überschreitung des Höchstziels für die ZeichnungAlphanumerischer Freitext
C.13AngebotsphasenInformationen über die verschiedenen Phasen des öffentlichen Angebots des vermögenswertereferenzierten TokenAlphanumerischer Freitext
C.14Nachlass für FrühkäufeInformationen über Kaufpreisnachlässe für Frühkäufe des vermögenswertereferenzierten Token ("Pre-Public-Verkäufe") und, falls Kaufpreisnachlässe für bestimmte Käufer gewährt werden, eine Erklärung, warum die Kaufpreise unterschiedlich sein können, sowie eine Beschreibung der Folgen für die anderen AnlegerAlphanumerischer Freitext
C.15Befristetes AngebotAngabe, ob das Angebot befristet ist"richtig" = Ja
"falsch" = Nein
C.16Beginn der ZeichnungsfristBei befristeten Angeboten der Beginn der Zeichnungsfrist für das öffentliche AngebotDatumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD)
C.17Ende der ZeichnungsfristBei befristeten Angeboten das Ende der Zeichnungsfrist für das öffentliche AngebotDatumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD)
C.18Zahlungsmethode für den Kauf/Rücktausch des TokenZahlungsmethoden für den Kauf und den Rücktausch des angebotenen vermögenswertereferenzierten TokenAlphanumerischer Freitext
C.19Übertragung des TokenInformationen darüber, wie und wann der erworbene vermögenswertereferenzierte Token den Inhabern übertragen wirdAlphanumerischer Freitext
C.20An den Käufer gestellte technische AnforderungenInformationen über die technischen Anforderungen, die der Käufer erfüllen muss, um den vermögenswertereferenzierten Token zu haltenAlphanumerischer Freitext
C.21CASP-BezeichnungGegebenenfalls der Name des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, der mit der Platzierung von vermögenswertereferenzierten Token beauftragt wurdeAlphanumerischer Freitext
C.22CASP-KennungRechtsträgerkennung des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, der mit der Platzierung von wertereferenzierten Token beauftragt wurde{LEI}
C.23Art der PlatzierungGegebenenfalls die Art einer solchen Platzierung (mit oder ohne feste Übernahmeverpflichtung)"WITH" = mit fester Übernahmeverpflichtung
"WOUT" = ohne feste Übernahmeverpflichtung
"NTAV" = nicht zutreffend
C.24Name der HandelsplattformenGegebenenfalls Name der Handelsplattformen für Kryptowerte, auf denen die Zulassung zum Handel beantragt wirdAlphanumerischer Freitext
C.25Marktidentifikationscode (MIC) der HandelsplattformenSegment MIC für die vom CASP betriebene Handelsplattform, sofern verfügbar, ansonsten Operating MIC.{MIC}
C.26Zugang zu HandelsplattformenGegebenenfalls Informationen darüber, wie Anleger auf diese Handelsplattformen zugreifen könnenAlphanumerischer Freitext
C.27Anfallende KostenGegebenenfalls Informationen über mit dem Zugang der Anleger zur Handelsplattform verbundene KostenAlphanumerischer Freitext
C.28Ausgaben für AngeboteAusgaben im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot des vermögenswertereferenzierten Token in einer amtlichen Währung oder anderen Kryptowerten. Bei mehreren Ausgabenarten sind die Kosten in tabellarischer Form darzustellen.Freier alphanumerischer Text und numerische Angabe {DECIMAL-18/3} in tabellarischer Darstellung
C.29InteressenkonfliktePotenzielle Interessenkonflikte der Personen, die an dem öffentlichen Angebot oder der Zulassung zum Handel beteiligt sind, die sich aus dem Angebot oder der Zulassung zum Handel ergebenAlphanumerischer Freitext
C.30Geltendes RechtFür das öffentliche Angebot des vermögenswertereferenzierten Token geltendes RechtDropdown-Liste der geltenden Gesetze
C.31Zuständiges GerichtZuständiges GerichtAlphanumerischer Freitext
Teil D - Informationen über die mit dem vermögenswertereferenzierten Token verbundenen Rechte und Pflichten
D.1Funktionen des TokenBeschreibung der Funktionen des vermögenswertereferenzierten Token, der angeboten oder zum Handel zugelassen wirdAlphanumerischer Freitext
D.2Geplante Nutzung der FunktionenAngaben dazu, wann die Funktionen wirksam werden sollenDatumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD)
D.3Rechte und Pflichten des KäufersBeschreibung der Rechte und (etwaigen) Pflichten des KäufersAlphanumerischer Freitext
D.4Verfahren zur Ausübung der RechteBeschreibung des Verfahrens und der Bedingungen für die Ausübung dieser RechteAlphanumerischer Freitext
D.5Bedingungen für Änderungen von Rechten und PflichtenBeschreibung der Bedingungen, unter denen die Rechte und Pflichten geändert werden könnenAlphanumerischer Freitext
D.6Künftige öffentliche AngeboteGegebenenfalls Angaben zu künftigen öffentlichen Angeboten des vermögenswertereferenzierter Token durch den EmittentenAlphanumerischer Freitext
D.7Vom Emittenten selbst behaltene AnteileGegebenenfalls Angaben zur Anzahl der vom Emittenten selbst behaltenen Anteile des vermögenswertereferenzierten TokenNumerische Angabe {INTEGER-n}
D.8Nicht-HandelsantragAngabe, ob eine Zulassung zum Handel beantragt wird"richtig" = beantragt
"falsch" = nicht beantragt
D.9Modalitäten für den Kauf oder Verkauf von TokenWenn keine Zulassung zum Handel beantragt wird: Informationen darüber, wie und wo der vermögenswertereferenzierte Token im Anschluss an das öffentliche Angebot gekauft oder verkauft werden kannAlphanumerischer Freitext
D.10Beschränkungen hinsichtlich der Übertragung des TokenEtwaige Beschränkungen der Übertragbarkeit des angebotenen oder zum Handel zugelassenen vermögenswertereferenzierten TokenAlphanumerischer Freitext
D.11Protokolle für AngebotsanpassungAngabe, ob der vermögenswertereferenzierte Token Protokolle für die Erhöhung oder Verringerung des Angebots in Reaktion auf Nachfrageveränderungen hat"richtig" = Ja
"falsch" = Nein
D.12Mechanismen für die AngebotsanpassungWenn der vermögenswertereferenzierte Token Protokolle für die Erhöhung oder Verringerung seines Angebots in Reaktion auf Nachfrageveränderungen hat: Beschreibung der Funktionsweise dieser ProtokolleAlphanumerischer Freitext
D.13Sicherungssysteme für Token-WertAngabe, ob der vermögenswertereferenzierte Token über ein Sicherungssystem zum Schutz des Werts des vermögenswertereferenzierten Token verfügt"richtig" = Ja
"falsch" = Nein
D.14Beschreibung der Sicherungssysteme für den Token-WertWenn das Feld D.13 anwendbar ist: Beschreibung der Sicherungssysteme, die den Wert des vermögenswertereferenzierten Token schützenAlphanumerischer Freitext
D.15EntschädigungssystemeAngabe, ob der vermögenswertereferenzierte Token über ein Entschädigungssystem verfügt"richtig" = Ja
"falsch" = Nein
D.16Beschreibung der EntschädigungssystemeWenn im Feld D.15 "Ja" angegeben wurde: Beschreibung der EntschädigungssystemeAlphanumerischer Freitext
D.17Art und Durchsetzbarkeit der RechteInformationen über die Art und Durchsetzbarkeit der Rechte, einschließlich der dauerhaften Rücktauschrechte und etwaiger Forderungen, die Inhaber und jede juristische oder natürliche Person im Sinne von Artikel 39 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 gegen den Emittenten haben können, einschließlich Informationen darüber, wie diese Rechte im Falle von Insolvenzverfahren behandelt werden, Informationen darüber, ob verschiedenen Inhabern unterschiedliche Rechte zugestanden werden, sowie die nichtdiskriminierenden Gründe für eine solche unterschiedliche BehandlungAlphanumerischer Freitext
D.18Beschreibung der referenzierten VermögenswerteDetaillierte Beschreibung des Anspruchs, den der vermögenswertereferenzierte Token für die Inhaber darstellt, einschließlich einer Beschreibung jedes referenzierten Vermögenswerts, einschließlich des ISIN-Codes, sofern verfügbar, und bestimmter Anteile an jedem dieser VermögenswerteAlphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung
Gegebenenfalls {ISIN}
D.19Anteile an referenzierten VermögenswertenBeschreibung des Betrags der Forderung und der VermögenswertreserveAlphanumerischer Freitext
D.20Wechselbeziehung zwischen Wert, Forderung und VermögenswertreserveVerhältnis zwischen dem Wert der referenzierten Vermögenswerte und dem Betrag der Forderung und der VermögenswertreserveAlphanumerischer Freitext
D.21Transparente Bewertung der ForderungBeschreibung, wie eine redliche und transparente Bewertung der Bestandteile der Forderung vorgenommen wird, wobei gegebenenfalls unabhängige Parteien benannt werdenAlphanumerischer Freitext
D.22Weitere Einzelheiten zu der Forderung, die der vermögenswertereferenzierte Token gegenüber referenzierten Vermögenswerten darstelltZusätzliche Angaben zur Beschreibung des Anspruchs, den der vermögenswertereferenzierte Token für die Inhaber darstelltAlphanumerischer Freitext
D.23LiquiditätsregelungenGegebenenfalls Angaben zu den Vorkehrungen, die der Emittent getroffen hat, um die Liquidität des vermögenswertereferenzierten Token zu gewährleistenAlphanumerischer Freitext
D.24LiquiditätsgeberGegebenenfalls Namen der Rechtsträger, die mit der Gewährleistung der Liquidität beauftragt wurdenAlphanumerischer Freitext
D.25Kontakt zur Einreichung von BeschwerdenKontaktangaben für die Einreichung von BeschwerdenAlphanumerischer Freitext
D.26BeschwerdeverfahrenBeschreibung der Verfahren für die Bearbeitung von BeschwerdenAlphanumerischer Freitext
D.27StreitbeilegungsmechanismusBeschreibung etwaiger Streitbeilegungsmechanismen oder Rechtsbehelfsverfahren, die der Emittent des vermögenswertereferenzierten Token eingerichtet hatAlphanumerischer Freitext
D.28Rechte der Inhaber bei Zahlungsausfall oder InsolvenzBeschreibung der Rechte der Inhaber, wenn der Emittent nicht in der Lage ist, seine Pflichten zu erfüllen, auch bei InsolvenzAlphanumerischer Freitext
D.29Rechte bei der Durchführung des SanierungsplansBeschreibung der Rechte im Zusammenhang mit der Durchführung des SanierungsplansAlphanumerischer Freitext
D.30Rechte bei der Durchführung des RücktauschplansBeschreibung der Rechte im Zusammenhang mit der Durchführung des RücktauschplansAlphanumerischer Freitext
D.31Form des RücktauschsDetaillierte Informationen darüber, wie der vermögenswertereferenzierte Token rückgetauscht wirdAlphanumerischer Freitext
D.32Wahlmöglichkeiten bei der Form des RücktauschsAngabe, ob der Inhaber die Form des Rücktauschs wählen kann"richtig" = Ja
"falsch" = Nein
D.33Wahlmöglichkeiten bei der Form der ÜbertragungAngabe, ob der Inhaber die Form der Übertragung wählen kann"richtig" = Ja
"falsch" = Nein
D.34Form der ÜbertragungForm der ÜbertragungAlphanumerischer Freitext
D.35Währung des RücktauschsDie amtliche Währung des Rücktauschs{CURRENCYCODE_3}
D.36Geltendes RechtDas für den vermögenswertereferenzierten Token geltende RechtDropdown-Liste der geltenden Gesetze
D.37Zuständiges GerichtZuständiges GerichtAlphanumerischer Freitext
Teil E - Informationen über die zugrunde liegende Technologie
E.1Distributed-Ledger-TechnologieFüllen Sie das Feld nur aus, wenn in Feld B.15 kein DTI angegeben ist
Angaben zur Distributed-Ledger-Technologie
Alphanumerischer Freitext
E.2Protokolle und technische StandardsInformationen über die Protokolle und verwendeten technischen Standards, die Halten, Speichern und Übertragung der wertereferenzierten Token ermöglichenAlphanumerischer Freitext
E.3Eingesetzte TechnologieSonstige Informationen über die eingesetzte Technologie, die Halten, Speichern und Übertragung der wertereferenzierten Token ermöglichen, sofern relevantAlphanumerischer Freitext
E.4KonsensmechanismusKonsensmechanismus, sofern anwendbarAlphanumerischer Freitext
E.5Anreizmechanismen und geltende GebührenAnreizmechanismen zur Absicherung von Transaktionen und gegebenenfalls geltende GebührenAlphanumerischer Freitext
E.6Einsatz von Distributed-Ledger-TechnologieAngabe, ob die vermögenswertereferenzierten Token unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie ausgegeben, übertragen und gespeichert werden, die vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben wird"richtig" = Ja, es wird ein Distributed Ledger vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben
"falsch" = Nein, es wird kein Distributed Ledger vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben
E.7Beschreibung der Funktionsweise der Distributed-Ledger-TechnologieWenn der Distributed Ledger vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben wird: ausführliche Beschreibung der Funktionsweise dieses Distributed-LedgerAlphanumerischer Freitext
E.8PrüfungAngabe, ob eine Prüfung der eingesetzten Technologie durchgeführt wurde"richtig" = Ja
"falsch" = Nein
E.9Ergebnis der PrüfungAngaben zum Ergebnis der Prüfung der eingesetzten Technologie, falls eine derartige Prüfung durchgeführt wurdeAlphanumerischer Freitext
Teil F - Informationen über die Risiken
F.1Risiken im Zusammenhang mit der VermögenswertreserveRisiken im Zusammenhang mit der Vermögenswertreserve, wenn der Emittent nicht in der Lage ist, seine Pflichten zu erfüllenAlphanumerischer Freitext
F.2Emittentenbezogene RisikenBeschreibung der vom Emittenten des vermögenswertereferenzierten Token ausgehenden RisikenAlphanumerischer Freitext
F.3Angebotsbezogene RisikenBeschreibung der mit dem öffentlichen Angebot des vermögenswertereferenzierten Token oder dessen Zulassung zum Handel verbundenen RisikenAlphanumerischer Freitext
F.4Token-bezogene RisikenBeschreibung der mit dem vermögenswertereferenzierten Token verbundenen Risiken, insbesondere im Hinblick auf die referenzierten WerteAlphanumerischer Freitext
F.5Risiken im Zusammenhang mit der Operationalisierung des Projekts für den vermögenswertereferenzierten TokenBeschreibung der Risiken im Zusammenhang mit der Operationalisierung des Projekts für den vermögenswertereferenzierten TokenAlphanumerischer Freitext
F.6Technologiebezogene RisikenBeschreibung der mit der eingesetzten Technologie verbundenen RisikenAlphanumerischer Freitext
F.7RisikominderungsmaßnahmenMaßnahmen zur Minderung der mit der eingesetzten Technologie verbundenen Risiken, sofern vorhandenAlphanumerischer Freitext
Teil G - Informationen über die Vermögenswertreserve
G.1WertangleichungsmechanismusAusführliche Beschreibung des Mechanismus zur Angleichung des Wertes der Vermögenswertreserve an die Ansprüche im Zusammenhang mit dem vermögenswertereferenzierten Token, einschließlich rechtlicher und technischer AspekteAlphanumerischer Freitext
G.2Beschreibung der VermögenswertreserveAusführliche Beschreibung der Vermögenswertreserve und ihrer ZusammensetzungAlphanumerischer Freitext
G.3Ausgabe- und Rücktauschmechanismen von TokenBeschreibung der Mechanismen für die Ausgabe und den Rücktausch vermögenswertereferenzierter TokenAlphanumerischer Freitext
G.4Anlage von VermögenswertreservenInformationen darüber, ob ein Teil des Reservevermögens angelegt wird"richtig" = Ja
"falsch" = Nein
G.5Anlagepolitik für ReservevermögenWird ein Teil des Reservevermögens angelegt: Beschreibung der Anlagepolitik für das ReservevermögenAlphanumerischer Freitext
G.6Vereinbarungen über die Verwahrung des ReservevermögensBeschreibung der Verwahrungsvereinbarungen für das Reservevermögen, einschließlich seiner TrennungAlphanumerischer Freitext
G.7VerwahrerNamen der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden anbieten, Kreditinstitute oder Wertpapierfirmen, die als Verwahrstellen für das Reservevermögen bestellt sindAlphanumerischer Freitext
G.8VerwahrerLEI der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden anbieten, Kreditinstitute oder Wertpapierfirmen, die als Verwahrstellen für das Reservevermögen bestellt sind{LEI}
Teil H - Informationen zu den Nachhaltigkeitsindikatoren in Bezug auf nachteilige Auswirkungen auf das Klima und andere umweltbezogene nachteilige Auswirkungen
H.1Nachteilige Auswirkungen auf das Klima und andere umweltbezogene nachteilige AuswirkungenInformationen gemäß der Delegierten Verordnung der Kommission zur Festlegung technischer Standards, die gemäß Artikel 6 Absatz 12 Unterabsatz 4, Artikel 19 Absatz 11 Unterabsatz 4, Artikel 51 Absatz 15 Unterabsatz 4 und Artikel 66 Absatz 6 Unterabsatz 4 der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates erlassen wurdenAlphanumerischer Freitext

Tabelle 4: Mustertext für Whitepaper für E-Geld-Token

Nr.FELDGEFORDERTER MELDEINHALTFÜR DIE MELDUNG ZU VERWENDENDE FORMATE UND STANDARDS
I.00InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnisAlphanumerischer Text
I.01Datum der MitteilungDatum der MitteilungJJJJ-MM-TT
I.02Erklärung gemäß Artikel 51 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/1114"Dieses Kryptowerte-Whitepaper wurde von keiner zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats der Europäischen Union genehmigt. Der Emittent des Kryptowerts trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieses Kryptowerte-Whitepapers."Vorgegebener alphanumerischer Text
I.03Konformitätserklärung gemäß Artikel 51 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2023/1114"Dieses Kryptowerte-Whitepaper erfüllt Titel IV der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates und es wird bestätigt, dass die in ihm enthaltenen Informationen nach bestem Wissen des Leitungsorgans redlich, eindeutig und nicht irreführend sind und dass dieses Kryptowerte-Whitepaper keine Auslassungen aufweist, die seine Aussagekraft beeinträchtigen könnten."Vorgegebener alphanumerischer Text
I.04Warnhinweis gemäß Artikel 51 Absatz 4 Buchstaben a und b der Verordnung (EU) 2023/1114"Dieser E-Geld-Token fällt nicht unter die Systeme für die Entschädigung der Anleger gemäß der Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates oder die Einlagensicherungssysteme gemäß der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates."Vorgegebener alphanumerischer Text
ZUSAMMENFASSUNG
I.05Warnhinweis gemäß Artikel 51 Absatz 6 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114"Warnhinweis:
Diese Zusammenfassung ist als Einführung in das Kryptowerte-Whitepaper zu lesen.
Potenzielle Inhaber sollten ihre Entscheidung zum Kauf des E-Geld-Token auf der Grundlage des Inhalts des gesamten Kryptowerte-Whitepapers und nicht allein auf der Grundlage der Zusammenfassung treffen.
Das öffentliche Angebot dieses Kryptowerts stellt kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf von Finanzinstrumenten dar und ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung kann nur mittels eines Prospekts oder anderer Angebotsunterlagen gemäß den nationalen Rechtsvorschriften erfolgen.
Dieses Kryptowerte-Whitepaper stellt keinen Prospekt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates und kein anderes Angebotsdokument im Sinne von Unionsrecht oder nationalem Recht dar."
Vorgegebener alphanumerischer Text
I.06Merkmale des KryptowertsEine knappe, klare und nicht fachsprachliche Beschreibung der Merkmale der betreffenden Kryptowerte, um potenziellen Inhabern des Kryptowerts beim Treffen einer fundierten Entscheidung zu helfenAlphanumerischer Freitext
I.07Recht auf Rücktausch"Die Inhaber dieses E-Geld-Token haben jederzeit ein Recht auf Rücktausch zum Nennwert."
Beschreibung der Bedingungen für einen solchen Rücktausch.
Vorgegebener alphanumerischer Text
Alphanumerischer Freitext
I.08Wesentliche Informationen über das Angebot und/oder die Zulassung zum HandelWesentliche Informationen über das öffentliche Angebot des E-Geld-Token oder die beabsichtigte Zulassung eines solchen E-Geld-Token zum Handel.Alphanumerischer Freitext
Teil A - Informationen über den Emittenten des E-Geld-Token
A.1Gesetzlicher NameGesetzlicher NameAlphanumerischer Freitext
A.2FirmennameFirmennameAlphanumerischer Freitext
A.3RechtsformFüllen Sie das Feld nur aus, wenn in Feld A.7 keine LEI angegeben ist. RechtsformISO-Norm 20275 "Finanzdienstleistungen - Rechtsformen von Entitäten"
A.4Eingetragene AnschriftFüllen Sie das Feld nur aus, wenn in Feld A.7 keine LEI angegeben ist. Anschrift und Land der RegistrierungISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten
und
Alphanumerischer Freitext
A.5SitzFüllen Sie das Feld nur aus, wenn in Feld A.7 keine LEI angegeben ist. Anschrift und Land des Sitzes, falls von der eingetragenen Anschrift abweichendISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten
und
Alphanumerischer Freitext
A.6RegistrierungsdatumDatum der RegistrierungDatumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD)
A.7RechtsträgerkennungRechtsträgerkennung des Emittenten, sofern verfügbar{LEI}
A.8Sonstige nach geltendem Recht erforderliche KennungNationale Kennung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit des Emittenten, sofern dies nach geltendem nationalem Recht erforderlich ist.
Dieses Feld gilt nur für Rechtsträger, für die nach geltendem nationalem Recht eine nationale Kennung erforderlich ist
Freitext
A.9Telefonnummer zur KontaktaufnahmeTelefonnummer zur Kontaktaufnahme; mit dem EmittentenAlphanumerischer Freitext
A.10E-Mail-AdresseE-Mail-Adresse des EmittentenAlphanumerischer Freitext
A.11Reaktionszeit (Tage)Anzahl der Tage, innerhalb deren ein Anleger, der den Emittenten über diese Telefonnummer oder E-Mail-Adresse kontaktiert, eine Antwort erhält{DURATION}
A.12MutterunternehmenFüllen Sie das Feld nur aus, wenn in Feld A.7 keine LEI angegeben ist. Gegebenenfalls Name des MutterunternehmensAlphanumerischer Freitext
A.13Mitglieder des LeitungsorgansName, Geschäftsanschrift und Funktion der Mitglieder (Namen oder sonstige Kennungen) des Leitungsorgans des Emittenten im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 27 der Verordnung (EU) 2023/1114Alphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung
A.14GeschäftstätigkeitGeschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Emittenten, einschließlich Haupttätigkeiten und HauptmärkteAlphanumerischer Freitext
A.15Geschäftstätigkeit des MutterunternehmensGeschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Emittenten und gegebenenfalls des Mutterunternehmens, einschließlich Haupttätigkeiten und HauptmärkteAlphanumerischer Freitext
A.16Offenlegung von InteressenkonfliktenPotenzielle InteressenkonflikteAlphanumerischer Freitext
A.17Emission anderer KryptowerteAngabe, ob der Emittent des E-Geld-Token auch andere Kryptowerte ausgibt"richtig" = Ja
"falsch" = Nein
A.18Tätigkeiten im Zusammenhang mit anderen KryptowertenAngabe, ob der Emittent des E-Geld-Token auch Tätigkeiten im Zusammenhang mit anderen Kryptowerten ausübt."richtig" = Ja
"falsch" = Nein
A.19Verbindung zwischen dem Emittenten und dem Unternehmen, das die DLT betreibtAngabe, ob zwischen dem Emittenten und dem Unternehmen, das die Distributed-Ledger-Technologie betreibt, die für die Ausgabe des Kryptowerts verwendet wird, eine Verbindung besteht, auch wenn die Protokolle von einer Person verwaltet oder kontrolliert werden, die eng mit den an dem Projekt beteiligten Akteuren verbunden ist"richtig" = Ja
"falsch" = Nein
A.20Beschreibung der Verbindung zwischen dem Emittenten und dem Unternehmen, das die DLT betreibtBeschreibung der Verbindung zwischen dem Emittenten und dem Unternehmen, das die Distributed-Ledger-Technologie betreibt, die für die Ausgabe des Kryptowerts verwendet wird, auch wenn die Protokolle von einer Person verwaltet oder kontrolliert werden, die eng mit den an dem Projekt beteiligten Akteuren verbunden istAlphanumerischer Freitext
A.21Neu gegründetAngabe, ob der Emittent bereits in den vergangenen drei Jahren niedergelassen war"richtig" = Ja
"falsch" = Nein
A.22Finanzlage der vergangenen drei JahreFinanzlage des Emittenten in den vergangenen drei Jahren.
Dies wird auf der Grundlage eines redlichen Berichts über den Geschäftsverlauf und das Geschäftsergebnis des Emittenten und seine Lage für jedes Jahr und jeden Übergangszeitraum, für den historische Finanzinformationen benötigt werden, einschließlich der Gründe für wesentliche Änderungen, bewertet.
Der Bericht besteht aus einer ausgewogenen und umfassenden Analyse des Geschäftsverlaufs und des Geschäftsergebnisses des Emittenten sowie seiner Lage, die dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit angemessen ist.
Die Analyse umfasst sowohl die wichtigsten finanzielle als auch gegebenenfalls nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die für die betreffende Geschäftstätigkeit von Bedeutung sind.
Die Analyse umfasst gegebenenfalls Verweise und zusätzliche Erläuterungen zu den im Jahresabschluss ausgewiesenen Beträgen (sofern verfügbar), Angaben zu ungewöhnlichen oder seltenen Ereignissen oder neuen Entwicklungen, die die Geschäftserträge wesentlich beeinträchtigen, und über das Ausmaß, in dem die Erträge auf diese Weise beeinflusst wurden, Informationen über die Eigenkapitalausstattung (sowohl kurz- als auch langfristig) sowie eine Erläuterung der Quellen und der Beträge des Kapitalflusses und eine ausführliche Darstellung dieser Posten.
Alphanumerischer Freitext
A.23Finanzlage seit der RegistrierungWenn der Emittent noch keine drei Jahre niedergelassen ist, seine Finanzlage seit dem Zeitpunkt seiner Registrierung.
Dies wird auf der Grundlage eines redlichen Berichts über den Geschäftsverlauf und das Geschäftsergebnis des Emittenten und seine Lage für jedes Jahr und jeden Übergangszeitraum, für den historische Finanzinformationen benötigt werden, einschließlich der Gründe für wesentliche Änderungen, bewertet.
Der Bericht besteht aus einer ausgewogenen und umfassenden Analyse des Geschäftsverlaufs und des Geschäftsergebnisses des Emittenten sowie seiner Lage, die dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit angemessen ist.
Die Analyse umfasst sowohl die wichtigsten finanzielle als auch gegebenenfalls nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die für die betreffende Geschäftstätigkeit von Bedeutung sind.
Die Analyse umfasst gegebenenfalls Verweise und zusätzliche Erläuterungen zu den im Jahresabschluss ausgewiesenen Beträgen (sofern verfügbar), Angaben zu ungewöhnlichen oder seltenen Ereignissen oder neuen Entwicklungen, die die Geschäftserträge wesentlich beeinträchtigen, und über das Ausmaß, in dem die Erträge auf diese Weise beeinflusst wurden, Informationen über die Eigenkapitalausstattung (sowohl kurz- als auch langfristig) sowie eine Erläuterung der Quellen und der Beträge des Kapitalflusses und eine ausführliche Darstellung dieser Posten.
Alphanumerischer Freitext
A.24Befreiung von der ZulassungspflichtAngabe, ob der Emittent von E-Geld-Token gemäß Artikel 48 Absätze 4 und 5 der Verordnung (EU) 2023/1114 von der Zulassungspflicht befreit ist"richtig" = Ja
"falsch" = Nein
A.25E-Geld-Token-ZulassungSofern keine Befreiung von der Zulassungspflicht gemäß Artikel 48 Absätze 4 und 5 der Verordnung (EU) 2023/1114 vorliegt: genaue Angaben zur Zulassung als Emittent des E-Geld-TokenAlphanumerischer Freitext
A.26GenehmigungsstelleName der zuständigen Behörde, die die Zulassung erteilt hatErschöpfende Liste der zuständigen Behörden - eine pro Mitgliedstaat
A.27Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 Personen, die den E-Geld-Token öffentlich anbieten oder dessen Zulassung zum Handel beantragen, sofern sie nicht mit dem Emittenten identisch sindFalls es sich nicht um den Emittenten handelt: Angabe der Identität der Person, die den E-Geld-Token öffentlich anbietet oder dessen Zulassung zum Handel beantragt{LEI}
A.28Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 Personen, die den E-Geld-Token öffentlich anbieten oder dessen Zulassung zum Handel beantragen, sofern sie nicht mit dem Emittenten identisch sindDieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld A.27 keine Rechtsträgerkennung angegeben ist
Nationale Kennung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit der vom Emittenten abweichenden Person, die den E-Geld-Token öffentlich anbietet oder dessen Zulassung zum Handel beantragt, sofern dies nach geltendem nationalem Recht erforderlich ist.
Dieses Feld gilt nur für Rechtsträger, für die nach geltendem nationalem Recht eine nationale Kennung erforderlich ist.
Sonstige nach geltendem nationalem Recht erforderliche Kennung
A.29Grund für das öffentliche Angebot des E-Geld-Token oder die Beantragung seiner Zulassung zum Handel durch Personen gemäß Artikel 51 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114Falls der Anbieter oder die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, nicht mit dem Emittenten identisch ist: Grund für das öffentliche Angebot des E-Geld-Token oder für dessen Zulassung zum HandelAlphanumerischer Freitext
Teil B - Informationen über den E-Geld-Token
B.1NameDieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.12 kein DTI angegeben ist
Name des E-Geld-Token
Alphanumerischer Freitext
B.2KürzelDieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.12 kein DTI angegeben ist
Kürzel des E-Geld-Token
Alphanumerischer Freitext
B.3Angaben zu allen natürlichen oder juristischen Personen, die an der Gestaltung und Entwicklung beteiligt sindAngaben zu Beratern, Mitgliedern des Entwicklungsteams, Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen und allen natürlichen und juristischen Personen, die an der Gestaltung und Entwicklung des Kryptowert-Projekts beteiligt sind, einschließlich Geschäftsanschrift oder Sitz des Unternehmens, wobei diese Angaben in tabellarischer Form darzustellen sindAlphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung

B. Beschreibung der Merkmale des E-Geld-Token, einschließlich der Daten, die für die Einstufung des Kryptowerte-Whitepaper im Register gemäß Artikel 109 nach Maßgabe von dessen Absatz 8 notwendig sind

B.4Art des WhitepapersDie Art des gemeldeten Whitepapers.EMTW
B.5Die Art der ÜbermittlungArt der ÜbermittlungNEWT = Neu
MODI = Änderung
ERROR = Fehler
CORR = Korrektur
B.6Merkmale des KryptowertsBeschreibung der Merkmale des E-Geld-TokenAlphanumerischer Freitext
B.7Website des EmittentenWebsite des EmittentenAlphanumerischer Freitext
B.8Beginn des öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum HandelDas Startdatum des öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel oder, falls zum Zeitpunkt der Meldung durch die zuständige Behörde nicht verfügbar, das beabsichtigte Startdatum des öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel.JJJJ-MM-TT
B.9Datum der VeröffentlichungTatsächlicher oder beabsichtigter Tag der Veröffentlichung des Whitepapers oder des geänderten WhitepapersJJJJ-MM-TT
B.10Sonstige vom Emittenten erbrachte DienstleistungenAlle sonstigen vom Emittenten erbrachten Dienstleistungen, die nicht unter die Verordnung (EU) 2023/1114 fallen, mit Verweis auf die geltenden Rechtsakte der Union oder der Mitgliedstaaten, die diese Dienstleistungen regelnAlphanumerischer Freitext
B.11Sprache oder Sprachen des WhitepaperSprache oder Sprachen, in der/denen das Kryptowerte-Whitepaper abgefasst ist
Wenn mehrere Sprachen verwendet wurden, ist dieses Feld so oft auszufüllen wie erforderlich
Erschöpfende Liste der EU-Sprachen
B.12Code für den Digital Token-Identifikator, der verwendet wird, um den Kryptowert oder die verschiedenen einzelnen Kryptowerte, auf die sich das Whitepaper bezieht, eindeutig zu identifizieren, sofern verfügbarCode, der verwendet wird, um den Kryptowert oder die verschiedenen einzelnen Kryptowerte, auf die sich das Whitepaper bezieht, eindeutig zu identifizieren, sofern verfügbarISO 24165 Digital Token-Identifikator
B.13Digital Token-Identifikator für die funktional fungible Gruppe, sofern verfügbarCode zur eindeutigen Identifizierung der funktional fungiblen Gruppe, zu der der digitale Vermögenswert gehört (dieser ist also für die verschiedenen Vermögenswerte, auf die sich das Whitepaper bezieht, gleich, da dieser Code zur Identifizierung des Whitepapers gemäß ISO 24165 DTI vom Typ = 3 (d. h. eine funktional fungible Gruppe) verwendet wird), sofern verfügbarISO 24165 FFG DTI
B.14Kennzeichnung personenbezogener DatenKennzeichnung, ob das vorgelegte Whitepaper personenbezogene Daten enthält"richtig" = Ja
"falsch" = Nein
B.15LEI-BerechtigungAngabe, ob der Emittent zum Führen einer Rechtsträgerkennung berechtigt ist"richtig" = berechtigt
"falsch" = nicht berechtigt
B.16HerkunftsmitgliedstaatHerkunftsmitgliedstaat im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 33 der Verordnung (EU) 2023/1114Erschöpfende Liste der EU-Mitgliedstaaten
B.17AufnahmemitgliedstaatenAufnahmemitgliedstaat im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) 2023/1114Erschöpfende Liste der EU-Mitgliedstaaten
Teil C - Informationen über das öffentliche Angebot des E-Geld-Token oder dessen Zulassung zum Handel
C.1Öffentliches Angebot oder HandelAngabe, ob das Kryptowerte-Whitepaper ein öffentliches Angebot des E-Geld-Token oder dessen Zulassung zum Handel betrifft"OTPC" = öffentliches Angebot
"ATTR" = Zulassung zum Handel
C.2Anzahl der AnteileGegebenenfalls Gesamtzahl der Anteile des E-Geld-Token, die öffentlich angeboten oder zum Handel zugelassen werden sollenNumerische Angabe {DECIMAL-18/3}
C.3Name der HandelsplattformenGegebenenfalls Name der Handelsplattformen für Kryptowerte, auf denen die Zulassung zum Handel beantragt wirdAlphanumerischer Freitext
C.4Marktidentifikationscode (MIC) der HandelsplattformenSegment MIC für die vom CASP betriebene Handelsplattform, sofern verfügbar, ansonsten Operating MIC{MIC}
C.5Geltendes RechtDas für das öffentliche Angebot des E-Geld-Token geltende RechtDropdown-Liste der geltenden Gesetze
C.6Zuständiges GerichtZuständiges GerichtAlphanumerischer Freitext

Teil D - Informationen über die mit den E-Geld-Token verbundenen Rechte und Pflichten

D.1Rechte und Pflichten des InhabersGenaue Beschreibung der Rechte und (etwaigen) Pflichten des Inhabers des E-Geld-Token, einschließlich des Rechts auf Rücktausch zum Nennwert sowie des Verfahrens und der Bedingungen für die Ausübung dieser RechteAlphanumerischer Freitext
D.2Bedingungen für Änderungen von Rechten und PflichtenBeschreibung der Bedingungen, unter denen die Rechte und Pflichten geändert werden könnenAlphanumerischer Freitext
D.3Beschreibung der Rechte der InhaberBeschreibung der Rechte der Inhaber, wenn der Emittent nicht in der Lage ist, seine Pflichten zu erfüllen, auch bei InsolvenzAlphanumerischer Freitext
D.4Rechte bei der Durchführung des SanierungsplansBeschreibung der Rechte im Zusammenhang mit der Durchführung des SanierungsplansAlphanumerischer Freitext
D.5Rechte bei der Durchführung des RücktauschplansBeschreibung der Rechte im Zusammenhang mit der Durchführung des RücktauschplansAlphanumerischer Freitext
D.6Kontakt zur Einreichung von BeschwerdenKontaktangaben für die Einreichung von BeschwerdenAlphanumerischer Freitext
D.7BeschwerdeverfahrenBeschreibung der Verfahren für die Bearbeitung von BeschwerdenAlphanumerischer Freitext
D.8StreitbeilegungsmechanismusBeschreibung etwaiger Streitbeilegungsmechanismen oder Rechtsbehelfsverfahren, die der Emittent des E-Geld-Token eingerichtet hatAlphanumerischer Freitext
D.9Sicherungssysteme für Token-WertAngabe, ob der Kryptowert über ein Sicherungssystem zum Schutz des Werts des Kryptowerts verfügt"richtig" = Ja
"falsch" = Nein
D.10Beschreibung der Sicherungssysteme für den Token-WertWenn das Feld D.9 anwendbar ist: Beschreibung der Sicherungssysteme zum Schutz des Werts des Kryptowerts und der EntschädigungssystemeAlphanumerischer Freitext
D.11EntschädigungssystemeAngabe, ob der Kryptowert über ein Entschädigungssystem verfügt"richtig" = Ja
"falsch" = Nein
D.12Entschädigungssysteme
Beschreibung
Wenn das Feld D.11 anwendbar ist: Beschreibung der EntschädigungssystemeAlphanumerischer Freitext
D.13Geltendes RechtDas für den E-Geld-Token geltende RechtDropdown-Liste der geltenden Gesetze
D.14Zuständiges GerichtZuständiges GerichtAlphanumerischer Freitext
Teil E - Informationen über die zugrunde liegende Technologie
E.1Distributed-Ledger-TechnologieDieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.13 kein DTI angegeben ist
Angaben zur Distributed-Ledger-Technologie
Alphanumerischer Freitext
E.2Protokolle und technische StandardsInformationen über die Protokolle und verwendeten technischen Standards, die Halten, Speichern und Übertragung von E-Geld-Token ermöglichenAlphanumerischer Freitext
E.3Eingesetzte TechnologieSonstige Informationen über die eingesetzte Technologie, die Halten, Speichern und Übertragung von E-Geld-Token ermöglichen, sofern relevantAlphanumerischer Freitext
E.4An den Käufer gestellte technische AnforderungenInformationen über die technischen Anforderungen, die der Käufer erfüllen muss, um die Kontrolle über den E-Geld-Token zu erlangenAlphanumerischer Freitext
E.5KonsensmechanismusKonsensmechanismus, sofern anwendbarAlphanumerischer Freitext
E.6Anreizmechanismen und geltende GebührenAnreizmechanismen zur Absicherung von Transaktionen und gegebenenfalls geltende GebührenAlphanumerischer Freitext
E.7Einsatz von Distributed-Ledger-TechnologieAngabe, ob die E-Geld-Token unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie ausgegeben, übertragen und gespeichert werden, die vom Emittenten oder einem in seinem Namen handelnden Dritten betrieben wird"richtig" = Ja, es wird ein Distributed Ledger vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben
"falsch" = Nein, es wird kein Distributed Ledger vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben
E.8Beschreibung der Funktionsweise der Distributed-Ledger-TechnologieWenn der Distributed Ledger vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben wird: ausführliche Beschreibung der Funktionsweise dieses Distributed-LedgerAlphanumerischer Freitext
E.9PrüfungAngabe, ob eine Prüfung der eingesetzten Technologie durchgeführt wurde"richtig" = Ja
"falsch" = Nein
E.10Ergebnis der PrüfungAngaben zum Ergebnis der Prüfung der eingesetzten Technologie, falls eine derartige Prüfung durchgeführt wurdeAlphanumerischer Freitext

Teil F - Informationen über die Risiken

F.1Emittentenbezogene RisikenBeschreibung der vom Emittenten des E-Geld-Token ausgehenden RisikenAlphanumerischer Freitext
F.2Token-bezogene RisikenBeschreibung der mit dem E-Geld-Token verbundenen RisikenAlphanumerischer Freitext
F.3Technologiebezogene RisikenBeschreibung der mit der eingesetzten Technologie verbundenen RisikenAlphanumerischer Freitext
F.4RisikominderungsmaßnahmenMaßnahmen zur Minderung der mit der eingesetzten Technologie verbundenen Risiken, sofern vorhandenAlphanumerischer Freitext
Teil G - Informationen zu den Nachhaltigkeitsindikatoren in Bezug auf nachteilige Auswirkungen auf das Klima und andere umweltbezogene nachteilige Auswirkungen
G.1Nachteilige Auswirkungen auf das Klima und andere umweltbezogene nachteilige AuswirkungenInformationen gemäß der Delegierten Verordnung der Kommission zur Festlegung technischer Standards, die gemäß Artikel 6 Absatz 12 Unterabsatz 4, Artikel 19 Absatz 11 Unterabsatz 4, Artikel 51 Absatz 15 Unterabsatz 4 und Artikel 66 Absatz 6 Unterabsatz 4 der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates erlassen wurdenAlphanumerischer Freitext


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