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Durchführungsverordnung (EU) 2024/2984 der Kommission vom 29. November 2024 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Formulare, Formate und Mustertexte für die Kryptowerte-Whitepaper
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2024/2984 vom 03.12.2024)
gstützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937 1, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 11 Unterabsatz 3, Artikel 19 Absatz 10 Unterabsatz 3 und Artikel 51 Absatz 10 Unterabsatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß der Verordnung (EU) 2023/1114 müssen Standardformulare, Standardformate und Mustertexte für Kryptowerte-Whitepaper festgelegt werden, damit sie in einem maschinenlesbaren Format zur Verfügung gestellt werden können. Diese Mustertexte sollten Datenfelder für die Informationen enthalten, die gemäß der genannten Verordnung in die Kryptowerte-Whitepaper aufzunehmen sind.
(2) Um doppelte Anforderungen zu vermeiden und den Aufwand für die Einhaltung von Vorschriften zu verringern, kann im Kryptowerte-Whitepaper auf die Angabe von Informationen verzichtet werden, die über die betreffende Unternehmenskennung abrufbar sind, sofern im Kryptowerte-Whitepaper ein gültiger Code einer Unternehmenskennung angegeben ist. Dies betrifft folgende Informationen: Rechtsform, eingetragene Anschrift und Sitz (falls abweichend) sowie Name des Mutterunternehmens des Emittenten.
(3) Um eine eindeutige und einheitliche Identifizierung des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen zu gewährleisten, ist zusätzlich zum Namen des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen eine Kennung des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen erforderlich. Um eine Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen zu erhalten, ist eine Rechtsträgerkennung gemäß Artikel 62 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2023/1114 vorgeschrieben. Daher sollte für die Identifizierung von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen ihre Rechtsträgerkennung angegeben werden.
(4) Um doppelte Anforderungen zu vermeiden und den Aufwand für die Einhaltung von Vorschriften zu verringern, kann im Kryptowerte-Whitepaper auf die Angabe von Informationen verzichtet werden, die über den betreffenden Registereintrag in der Digital Token Identifier Foundation abrufbar sind, sofern im Kryptowerte-Whitepaper eine gültige Kennung eines digitalen Tokens angegeben ist. Dies betrifft folgende Informationen: Name und Kürzel des Kryptowerts, Handelsname oder Firmenname des Emittenten und Distributed-Ledger-Technologie.
(5) Um die Analyse und Vergleichbarkeit der Kryptowerte-Whitepaper weiter zu erleichtern, sollten sie mit Markups der eXtensible Business Reporting Language (XBRL) erstellt werden. XBRL ist ein maschinenlesbares Format, das die automatisierte Verarbeitung großer Informationsmengen ermöglicht. Es ist in verschiedenen Ländern üblich und wird dort verwendet.
(6) Um den Schutz von Kleinanlegern zu gewährleisten, sollten Kryptowerte-Whitepaper für Menschen lesbar und ohne spezielle Software leicht zugänglich sein. Der Einsatz der Inline XBRL-Technologie zur Einbettung von XBRL-Markups in XHTML-Dokumente ermöglicht es, solche Dokumente gleichzeitig maschinenlesbar und für Menschen lesbar zu machen.
(7) Die Verwendung von XBRL erfordert die Entwicklung einer Taxonomie. Im Sinne eines einheitlichen Konzepts für die Verwendung von XBRL sollten die Elemente der Taxonomie, die für die Kryptowerte-Whitepaper zu verwenden sind, ausschließlich die Felder in den standardisierten Mustertexten umfassen.
(8) Der Zugriff auf die Taxonomie für XBRL erfolgt in Form von XBRL-Dateien ("XBRL-Taxonomiedateien"), die eine strukturierte Darstellung der zu meldenden Felder bieten. Die Felder und ihr entsprechender Datentyp sollten in einer einfachen, für Menschen lesbaren Form zur Verfügung gestellt werden. Es ist wichtig, dass Personen, die ein Kryptowerte-Whitepaper erstellen, XBRL-Taxonomiedateien verwenden, die alle geltenden technischen und rechtlichen Anforderungen erfüllen. Um die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern und die Transparenz zu erhöhen, sollte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) die XBRL-Taxonomiedateien auf ihrer Website in einem maschinenlesbaren und frei herunterladbaren Format veröffentlichen.
(9) Damit ausreichend Zeit zur Verfügung steht, um die Anforderungen im Zusammenhang mit der Erstellung des Whitepapers im maschinenlesbaren Format zu erfüllen, muss der Geltungsbeginn dieser Verordnung um 12 Monate verschoben werden. Personen, die die Whitepaper erstellen, sollten verpflichtet werden, die relevanten Whitepaper auf ihren Websites in gesonderten Abschnitten mit dem Titel "Whitepaper" entsprechend den Anforderungen der Artikel 6, 19 und 51 der Verordnung (EU) 2023/1114 bzw. der Anhänge I, II und III der genannten Verordnung ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2023/1114 zu veröffentlichen.
(10) Diese Verordnung beruht auf dem Entwurf technischer Durchführungsstandards, der von der ESMA in Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde ausgearbeitet und der Kommission von der ESMA vorgelegt wurde.
(11) Die ESMA hat zu diesem Entwurf öffentliche Konsultationen durchgeführt, die damit verbundenen potenziellen Kosten- und Nutzeffekte analysiert und die Stellungnahme der nach Artikel 37 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates eingesetzten Interessengruppe Wertpapiere und Wertpapiermärkte eingeholt 2
- hat folgende Verordnung erlassen:
Artikel 1 Mustertexte für Kryptowerte-Whitepaper
(1) Personen, die ein Kryptowerte-Whitepaper gemäß Artikel 6 Absatz 1, Artikel 19 Absatz 1 oder Artikel 51 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 erstellen, stellen die in dieser Verordnung vorgeschriebenen Informationen auf nichtdiskriminierende, redliche, klare und nicht irreführende Weise in prägnanter und verständlicher Form bereit und lassen dabei keine wesentlichen Informationen aus.
(2) Die Mustertexte für Whitepaper für andere Kryptowerte als vermögenswertereferenzierte Token oder E-Geld-Token sowie für vermögenswertereferenzierte Token und für E-Geld-Token sind im Anhang festgelegt.
Artikel 2 Format des Kryptowerte-Whitepapers
(1) Kryptowerte-Whitepaper werden im XHTML-Format erstellt, wobei die im Anhang aufgeführten Felder unter Verwendung der Inline XBRL 1.1-Spezifikationen der eXtensible Business Reporting Language (XBRL) gekennzeichnet sind, und müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
(2) Zur Erstellung eines Kryptowerte-Whitepapers wird eine Taxonomie verwendet, und die Elemente entsprechen den Angaben in Tabelle 2, Tabelle 3 oder Tabelle 4 des Anhangs.
Artikel 3 Taxonomiedateien
Die ESMA kann maschinenlesbare und herunterladbare XBRL-Taxonomiedateien auf der Grundlage der in Artikel 2 Absatz 2 genannten Taxonomie veröffentlichen.
Artikel 4 Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 23. Dezember 2025.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 29. November 2024
2) Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission (ABl. L 331 vom 15.12.2010 S. 84, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2010/1095/oj).
Mustertexte für Kryptowerte-Whitepaper | Anhang |
Tabelle 1: Legende für die Tabellen 2, 3 und 4
ZEICHEN | DATENTYP | DEFINITION |
{ALPHANUM-n} | Bis zu n alphanumerische Zeichen | Freitextfeld. |
{CFI_CODE} | 6 Zeichen | ISO 10962 (CFI-Code) |
{COUNTRYCODE_2} | 2 alphanumerische Zeichen | Ländercode aus 2 Buchstaben gemäß ISO 3166-1 Alpha-2-Ländercode |
{CURRENCYCODE_3} | 3 alphanumerische Zeichen | Ländercode aus 3 Buchstaben gemäß den Währungscodes nach ISO 4217 |
{DATE_TIME_FORMAT} | Datums- und Zeitformat gemäß ISO 8601 | Datum und Uhrzeit in folgendem Format: YYYY-MM-DDThh: mm:ss.ddddddZ.
Datum und Uhrzeit sind als UTC-Zeit anzugeben. |
{DATEFORMAT} | Datumsformat gemäß ISO 8601 | Das Datum ist in folgendem Format anzugeben: YYYY-MM-DD. |
{DECIMAL-n/m} | Dezimalzahl von bis zu n Stellen insgesamt, von denen bis zu m Stellen Bruchziffern sein können | Numerisches Feld für positive und negative Werte.
|
{DTI} | 9 alphanumerische Zeichen | Digital Token-Identifikator gemäß ISO-Norm 24165 |
{DURATION} | 3 Zeichen | Entspricht der Dauer, ausgedrückt als Anzahl von Tagen. |
{INTEGER-n} | Ganze Zahl mit bis zu n Ziffern insgesamt | Numerisches Feld für ganzzahlige Werte. |
{ISIN} | 12 alphanumerische Zeichen | ISIN-Code gemäß ISO-Norm 6166 |
{LEI} | 20 alphanumerische Zeichen | LEI-Code gemäß ISO-Norm 17442 |
{MIC} | 4 alphanumerische Zeichen | MIC-Code gemäß ISO 10383 |
Tabelle 2: Mustertext für Kryptowerte-Whitepaper in Bezug auf andere Kryptowerte als vermögenswertereferenzierte Token oder E-Geld-Token
Nr. | FELD | GEFORDERTER MELDEINHALT | FÜR DIE MELDUNG ZU VERWENDENDE FORMATE UND STANDARDS |
00 | Inhaltsverzeichnis | Inhaltsverzeichnis | Alphanumerischer Text |
01 | Datum der Mitteilung | Datum der Mitteilung | JJJJ-MM-TT |
02 | Erklärung gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/1114 | In Bezug auf die Anbieter:
"Dieses Kryptowerte-Whitepaper wurde von keiner zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats der Europäischen Union genehmigt. Der Anbieter des Kryptowerts trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieses Kryptowerte-Whitepapers." In Bezug auf die Personen, die die Zulassung zum Handel beantragen: "Dieses Kryptowerte-Whitepaper wurde von keiner zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats der Europäischen Union genehmigt. Die Person, die die Zulassung des Kryptowerts zum Handel beantragt, trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieses Kryptowerte-Whitepapers." In Bezug auf die Betreiber von Handelsplattformen: | Vorgegebener alphanumerischer Text |
03 | Konformitätserklärung gemäß Artikel 6 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2023/1114 | "Dieses Kryptowerte-Whitepaper erfüllt Titel II der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates und es wird bestätigt, dass die in ihm enthaltenen Informationen nach bestem Wissen des Leitungsorgans redlich, eindeutig und nicht irreführend sind und dass das Kryptowerte-Whitepaper keine Auslassungen aufweist, die seine Aussagekraft beeinträchtigen könnten." | Vorgegebener alphanumerischer Text |
04 | Erklärung gemäß Artikel 6 Absatz 5 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) 2023/1114 | "Der in diesem Kryptowerte-Whitepaper genannte Kryptowert kann seinen Wert ganz oder teilweise verlieren, ist möglicherweise nicht immer übertragbar und ist möglicherweise nicht liquide." | Vorgegebener alphanumerischer Text |
05 | Erklärung gemäß Artikel 6 Absatz 5 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2023/1114 | "Der in diesem Whitepaper genannte Utility-Token kann, insbesondere im Fall eines Ausfalls oder der Einstellung des Kryptowert-Projekts, möglicherweise nicht gegen die im Kryptowerte-Whitepaper zugesagte Ware oder Dienstleistung getauscht werden." | "richtig" = Ja "falsch" = nicht zutreffend Falls "Ja", vorgegebener alphanumerischer Text |
06 | Erklärung gemäß Artikel 6 Absatz 5 Buchstaben e und f der Verordnung (EU) 2023/1114 | "Der in diesem Whitepaper genannte Kryptowert fällt nicht unter die Systeme für die Entschädigung der Anleger gemäß der Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates oder die Einlagensicherungssysteme gemäß der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates." | Vorgegebener alphanumerischer Text |
ZUSAMMENFASSUNG | |||
07 | Warnhinweis gemäß Artikel 6 Absatz 7 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 |
"Warnhinweis: Diese Zusammenfassung ist als Einführung in das Kryptowerte-Whitepaper zu lesen. Der potenzielle Inhaber sollte jede Entscheidung über den Kauf des Kryptowerts auf der Grundlage des Inhalts des gesamten Kryptowerte-Whitepapers und nicht allein auf der Grundlage der Zusammenfassung treffen. Das öffentliche Angebot dieses Kryptowerts stellt kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf von Finanzinstrumenten dar und ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung kann nur mittels eines Prospekts oder anderer im geltenden nationalen Recht vorgesehener Angebotsunterlagen erfolgen. | Vorgegebener alphanumerischer Text |
08 | Merkmale des Kryptowerts | Eine knappe, klare und nicht fachsprachliche Beschreibung der Merkmale des Kryptowerts, einschließlich Informationen über Rechte und Pflichten des Käufers, Verfahren und Bedingungen für die Ausübung dieser Rechte, gegebenenfalls Bedingungen, unter denen diese Rechte und Pflichten geändert werden können. | Alphanumerischer Freitext |
09 | Nur auszufüllen, wenn das Feld 05 anzuwenden ist. Angaben zur Qualität und Quantität der Waren oder Dienstleistungen, zu denen die Utility-Token Zugang bieten, und Beschränkungen der Übertragbarkeit. | Alphanumerischer Freitext | |
10 | Wesentliche Informationen über das öffentliche Angebot oder die Zulassung zum Handel | Eine knappe und nicht fachsprachliche Beschreibung des öffentlichen Angebots, einschließlich Informationen über die Höhe des Angebots, gegebenenfalls einschließlich etwaiger Mindest- und Höchstziele für die Zeichnung, des Ausgabepreises des Kryptowerts und der Zeichnungsgebühren sowie der Gesamtzahl der anzubietenden Kryptowerte; potenzielle Inhaber; gegebenenfalls Beschreibung der verschiedenen Phasen des öffentlichen Angebots von Kryptowerten, einschließlich Informationen über Kaufpreisnachlässe für Frühkäufe von Kryptowerten und Angabe der Zeichnungsfrist.
Gegebenenfalls Name des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, der mit der Platzierung der Kryptowerte beauftragt wurde, und Art der Platzierung (mit oder ohne feste Übernahmeverpflichtung); gegebenenfalls eine knappe und nicht fachsprachliche Beschreibung der Zulassung zum Handel, einschließlich des Namens der Handelsplattform, für die die Zulassung beantragt wird. | Alphanumerischer Freitext |
Teil A - Informationen über den Anbieter oder die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt | |||
A.1 | Name | Name | Alphanumerischer Freitext |
A.2 | Rechtsform | Nur auszufüllen, wenn in Feld A.6 keine LEI angegeben ist Rechtsform | ISO-Norm 20275 "Finanzdienstleistungen - Rechtsformen von Entitäten" |
A.3 | Eingetragene Anschrift | Nur auszufüllen, wenn in Feld A.6 keine Rechtsträgerkennung (LEI) angegeben ist Anschrift und Land der Registrierung | ISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten und Alphanumerischer Freitext |
A.4 | Sitz | Nur auszufüllen, wenn in Feld A.6 keine LEI angegeben ist Anschrift und Land des Sitzes, falls von der eingetragenen Anschrift abweichend | ISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten und Alphanumerischer Freitext |
A.5 | Registrierungsdatum | Datum der Registrierung | Datumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD) |
A.6 | Rechtsträgerkennung | Rechtsträgerkennung des Anbieters oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, sofern verfügbar | {LEI} |
A.7 | Sonstige nach geltendem nationalem Recht erforderliche Kennung | Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld A.6 keine Rechtsträgerkennung angegeben ist.
Nationale Kennung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit des Anbieters oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, sofern dies nach geltendem nationalem Recht erforderlich ist. Dieses Feld gilt nur für Rechtsträger, für die nach geltendem nationalem Recht eine nationale Kennung erforderlich ist. | Freitext |
A.8 | Telefonnummer zur Kontaktaufnahme | Telefonnummer zur Kontaktaufnahme mit dem Anbieter oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt | Alphanumerischer Freitext |
A.9 | E-Mail-Adresse | E-Mail-Adresse des Anbieters oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt | Alphanumerischer Freitext |
A.10 | Reaktionszeit (Tage) | Frist von Tagen, innerhalb deren ein Anleger über diese Telefonnummer oder E-Mail-Adresse eine Antwort erhält | {DURATION} |
A.11 | Mutterunternehmen | Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld A.6 keine Rechtsträgerkennung angegeben ist Gegebenenfalls Name des Mutterunternehmens | Alphanumerischer Freitext |
A.12 | Mitglieder des Leitungsorgans | Name, Geschäftsanschrift und Funktion jeder Person, die Mitglied des Leitungsorgans im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 27 der Verordnung (EU) 2023/1114 des Anbieters oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, ist | Alphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung |
A.13 | Geschäftstätigkeit | Geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Anbieters oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt | Alphanumerischer Freitext |
A.14 | Geschäftstätigkeit des Mutterunternehmens | Gegebenenfalls geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Mutterunternehmens, einschließlich Haupttätigkeiten und Hauptmärkte | Alphanumerischer Freitext |
A.15 | Neu gegründet | Angabe, ob der Anbieter oder die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, bereits in den vergangenen drei Jahren niedergelassen war | "richtig" = Ja "falsch" = Nein |
A.16 | Finanzlage der vergangenen drei Jahre | Wenn der Anbieter oder die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, in den vergangenen drei Jahren niedergelassen war, die Finanzlage des Anbieters oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt.
Dies wird auf der Grundlage eines redlichen Berichts über den Geschäftsverlauf und das Geschäftsergebnis des Anbieters oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, und seine bzw. ihrer Lage für jedes Jahr und jeden Übergangszeitraum, für den historische Finanzinformationen benötigt werden, einschließlich der Gründe für wesentliche Änderungen, bewertet. Der Bericht besteht aus einer ausgewogenen und umfassenden Analyse des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage des Anbieters oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, die dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit angemessen ist. | Alphanumerischer Freitext |
A.17 | Finanzlage seit der Registrierung | Wenn der Anbieter oder die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, noch keine drei Jahre niedergelassen ist, eine Beschreibung seiner bzw. ihrer Finanzlage seit dem Zeitpunkt seiner bzw. ihrer Registrierung.
Dies wird auf der Grundlage eines redlichen Berichts über den Geschäftsverlauf und das Geschäftsergebnis des Anbieters oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, und seine bzw. ihrer Lage für jedes Jahr und jeden Übergangszeitraum, für den historische Finanzinformationen verfügbar sind, einschließlich der Gründe für wesentliche Änderungen, bewertet. Der Bericht besteht aus einer ausgewogenen und umfassenden Analyse des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage des Anbieters oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, die dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit angemessen ist. | Alphanumerischer Freitext |
Teil B - Informationen über den Emittenten, wenn es sich hierbei nicht um den Anbieter oder die Person handelt, die die Zulassung zum Handel beantragt | |||
B.1 | Von dem Anbieter oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, abweichender Emittent | Angabe, ob der Emittent von dem Anbieter oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, abweicht | "richtig" = Ja "falsch" = Nein |
B.2 | Name | Name | Alphanumerischer Freitext |
B.3 | Rechtsform | Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.7 keine LEI angegeben ist Rechtsform | ISO-Norm 20275 "Finanzdienstleistungen - Rechtsformen von Entitäten" |
B.4 | Eingetragene Anschrift | Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.7 keine LEI angegeben ist
Anschrift und Land der Registrierung | ISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten und Alphanumerischer Freitext |
B.5 | Sitz | Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.7 keine LEI angegeben ist
Anschrift des Sitzes, falls von der eingetragenen Anschrift abweichend | ISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten und Alphanumerischer Freitext |
B.6 | Registrierungsdatum | Datum der Registrierung | Datumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD) |
B.7 | Rechtsträgerkennung | Rechtsträgerkennung des Emittenten, sofern verfügbar | {LEI} |
B.8 | Sonstige nach geltendem nationalem Recht erforderliche Kennung | Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.7 keine Rechtsträgerkennung angegeben ist.
Nationale Kennung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit des Emittenten, sofern dies nach geltendem nationalem Recht erforderlich ist Dieses Feld gilt nur für Rechtsträger, für die nach geltendem nationalem Recht eine nationale Kennung erforderlich ist. | Freitext |
B.9 | Mutterunternehmen | Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.7 keine LEI angegeben ist
Gegebenenfalls Name des Mutterunternehmens | Alphanumerischer Freitext |
B.10 | Mitglieder des Leitungsorgans | Name, Geschäftsanschrift und Funktion jeder Person, die Mitglied des Leitungsorgans des Emittenten im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 27 der Verordnung (EU) 2023/1114 ist | Alphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung |
B.11 | Geschäftstätigkeit | Geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Emittenten | Alphanumerischer Freitext |
B.12 | Geschäftstätigkeit des Mutterunternehmens | Gegebenenfalls geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Mutterunternehmens | Alphanumerischer Freitext |
Teil C - Informationen über den Betreiber der Handelsplattform in Fällen, in denen er das Kryptowerte-Whitepaper erstellt, und Informationen über andere Personen, die das Kryptowerte-Whitepaper gemäß Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 erstellen | |||
C.1 | Name | Name | Alphanumerischer Freitext |
C.2 | Rechtsform | Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld C.6 keine LEI angegeben ist
Rechtsform | ISO-Norm 20275 "Finanzdienstleistungen - Rechtsformen von Entitäten" |
C.3 | Eingetragene Anschrift | Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld C.6 keine LEI angegeben ist
Anschrift der Registrierung | ISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten und Alphanumerischer Freitext |
C.4 | Sitz | Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld C.6 keine LEI angegeben ist
Anschrift des Sitzes, falls von der eingetragenen Anschrift abweichend | ISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten und Alphanumerischer Freitext |
C.5 | Registrierungsdatum | Datum der Registrierung | Datumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD) |
C.6 | Rechtsträgerkennung | Rechtsträgerkennung des Betreibers der Handelsplattform | {LEI} |
C.7 | Sonstige nach geltendem nationalem Recht erforderliche Kennung | Nationale Kennung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit des Emittenten, sofern dies nach geltendem nationalem Recht erforderlich ist.
Dieses Feld gilt nur für Rechtsträger, für die nach geltendem nationalem Recht eine nationale Kennung erforderlich ist | Freitext |
C.8 | Mutterunternehmen | Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld C.6 keine LEI angegeben ist
Gegebenenfalls Name des Mutterunternehmens | Alphanumerischer Freitext |
C.9 | Grund für die Erstellung des Kryptowerte-Whitepapers | Grund, warum der Betreiber der Handelsplattform das Kryptowerte-Whitepaper erstellt hat | Alphanumerischer Freitext |
C.10 | Mitglieder des Leitungsorgans | Identität (Name oder sonstige Kennungen), Geschäftsanschrift und Funktion jeder Person, die Mitglieder des Leitungsorgans im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 27 der Verordnung (EU) 2023/1114 des Betreibers der Handelsplattform ist | Alphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung |
C.11 | Geschäftstätigkeit des Betreibers | Geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Betreibers, einschließlich Haupttätigkeiten und Hauptmärkte | Alphanumerischer Freitext |
C.12 | Geschäftstätigkeit des Mutterunternehmens | Gegebenenfalls geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Mutterunternehmens, einschließlich Haupttätigkeiten und Hauptmärkte | Alphanumerischer Freitext |
C.13 | Andere Personen, die das Kryptowerte-Whitepaper gemäß Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 erstellen | Falls es sich nicht um den Anbieter, die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, den Emittenten oder den Betreiber der Handelsplattform handelt, Angabe der Identität der Person, die das Kryptowerte-Whitepaper erstellt | Alphanumerischer Freitext |
C.14 | Grund für die Erstellung des Whitepapers durch Personen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 | Wird das Whitepaper von einer anderen Person als dem Anbieter, der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, dem Emittenten oder dem Betreiber der Handelsplattform erstellt, ist hier der Grund für die Erstellung des Whitepapers anzugeben | Alphanumerischer Freitext |
Teil D - Informationen über das Kryptowert-Projekt | |||
D.1 | Name des Kryptowert-Projekts | Name des Kryptowert-Projekts, falls abweichend vom Namen des Anbieters oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt | Alphanumerischer Freitext |
D.2 | Name der Kryptowerte | Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld F.13 kein Digital Token-Identifikator (DTI) angegeben ist.
Name der Kryptowerte, falls abweichend vom Namen des Anbieters oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt | Alphanumerischer Freitext |
D.3 | Kürzel | Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld F.13 kein DTI angegeben ist. Kürzel oder Ticker-Handler | Alphanumerischer Freitext |
D.4 | Beschreibung des Kryptowert-Projekts | Kurze Beschreibung des Kryptowert-Projekts | Alphanumerischer Freitext |
D.5 | Genaue Angaben zu allen natürlichen oder juristischen Personen, die an der Durchführung des Kryptowert-Projekts beteiligt sind | Genaue Angaben zu Beratern, Entwicklungsteam, Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen und anderen Personen, die an der Durchführung des Kryptowert-Projekts beteiligt sind, einschließlich Geschäftsanschrift oder Sitz des Unternehmens | Alphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung |
D.6 | Utility-Token-Einstufung | Angabe, ob das Kryptowert-Projekt Utility-Token betrifft | "richtig" = Ja "falsch" = Nein |
D.7 | Hauptmerkmale der Waren/Dienstleistungen für Utility-Token-Projekte | Gegebenenfalls Hauptmerkmale der Waren oder Dienstleistungen, die für Kryptowert-Projekte entwickelt werden sollen, die Utility-Token betreffen | Alphanumerischer Freitext |
D.8 | Pläne für den Token | Angaben zum Kryptowert-Projekt, einschließlich der Beschreibung der bisherigen und künftigen Etappen | Alphanumerischer Freitext |
D.9 | Ressourcenzuweisung | Gegebenenfalls Angaben zu den bereits zugewiesenen Ressourcen für das Projekt, einschließlich finanzieller Mittel | Alphanumerischer Freitext |
D.10 | Geplante Verwendung von gesammelten Geldbeträgen oder Kryptowerten | Gegebenenfalls die geplante Verwendung der Geldbeträge oder anderer entgegengenommener Kryptowerte | Alphanumerischer Freitext |
Teil E - Informationen über das öffentliche Angebot von Kryptowerten oder deren Zulassung zum Handel | |||
E.1 | Öffentliches Angebot oder Zulassung zum Handel | Angabe, ob das Kryptowerte-Whitepaper ein öffentliches Angebot von Kryptowerten oder deren Zulassung zum Handel betrifft | "OTPC" = öffentliches Angebot "ATTR" = Zulassung zum Handel |
E.2 | Gründe für das öffentliche Angebot oder die Zulassung zum Handel | Die Gründe für das öffentliche Angebot oder für die Beantragung der Zulassung zum Handel, einschließlich der geplanten Verwendung der gesammelten Geldbeträge oder anderen entgegengenommenen Kryptowerte | Alphanumerischer Freitext |
E.3 | Ziel der Mittelbeschaffung | Gegebenenfalls den Betrag, den das öffentliche Angebot an Geldern oder anderen Kryptowerten in einer amtlichen Währung oder anderen Kryptowerten zu beschaffen beabsichtigt | Betrag als monetärer Wert {DECIMAL-18/3} oder Numerische Angabe {INTEGER-n} |
E.4 | Mindestziele für die Zeichnung | Gegebenenfalls Mindestziele für die Zeichnung, die für das öffentliche Angebot der Kryptowerte in einer amtlichen Währung oder anderen Kryptowerten festgelegt wurden | Betrag als monetärer Wert {DECIMAL-18/3} oder Numerische Angabe {INTEGER-n} |
E.5 | Höchstziele für die Zeichnung | Gegebenenfalls etwaige Höchstziele für die Zeichnung, die für das öffentliche Angebot der Kryptowerte in einer amtlichen Währung oder anderen Kryptowerte festgelegt wurden | Betrag als monetärer Wert {DECIMAL-18/3} oder Numerische Angabe {INTEGER-n} |
E.6 | Überzeichnungsakzeptanz | Angabe, ob Überzeichnungen akzeptiert werden | "richtig" = Ja "falsch" = Nein |
E.7 | Zuweisung von Überzeichnungen | Wenn Überzeichnungen akzeptiert werden, eine Beschreibung, wie sie zugewiesen werden | Alphanumerischer Freitext |
E.8 | Ausgabepreis | Ausgabepreis des Kryptowerts, der in einer amtlichen Währung oder anderen Kryptowerten öffentlich angeboten wird | Betrag als monetärer Wert {DECIMAL-18/3} oder Numerische Angabe {INTEGER-n} |
E.9 | Amtliche Währung oder andere Kryptowerte, die den Ausgabepreis bestimmen | Amtliche Währung oder andere Kryptowerte, auf deren Grundlage der Ausgabepreis des Kryptowerts öffentlich angeboten wird | {CURRENCYCODE_3} oder {DTI} |
E.10 | Zeichnungsgebühr | Etwaige anfallende Zeichnungsgebühr in einer amtlichen Währung oder anderen Kryptowerten | Betrag als monetärer Wert {DECIMAL-18/3} oder Numerische Angabe {INTEGER-n} |
E.11 | Methode zur Bestimmung des Angebotspreises | Methode, mit der der Angebotspreis bestimmt wird | Alphanumerischer Freitext |
E.12 | Gesamtzahl der angebotenen/gehandelten Kryptowerte | Gegebenenfalls Gesamtzahl der Kryptowerte, die öffentlich angeboten oder zum Handel zugelassen werden sollen | Numerische Angabe {INTEGER-n} |
E.13 | Zielgruppe potenzieller Inhaber | Angabe der potenziellen Inhaber, auf die das öffentliche Angebot von Kryptowerten oder die Zulassung dieser Kryptowerte zum Handel ausgerichtet ist | "RETL" = Kleinanleger "PROF" = gewerbliche Anleger "ALL" = alle Arten von Anlegern |
E.14 | Beschränkungen in Bezug auf Inhaber | Angabe etwaiger Beschränkungen in Bezug auf die Art der Inhaber eines solchen Kryptowerts | Alphanumerischer Freitext |
E.15 | Rückerstattungshinweis | "Käufer, die sich an dem öffentlichen Angebot von Kryptowerten beteiligen, können eine Rückerstattung erhalten, wenn das Mindestziel für die Zeichnung am Ende der Zeichnungsfrist nicht erreicht ist, sofern sie ihr in Artikel 13 der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenes Widerrufsrecht ausüben oder wenn das Angebot annulliert wird." | Vorgegebener alphanumerischer Text |
E.16 | Rückerstattungsmechanismus | Ausführliche Beschreibung des Rückerstattungsmechanismus | Alphanumerischer Freitext |
E.17 | Zeitplan für Rückerstattung | Voraussichtlicher Zeitplan für den Abschluss der Rückerstattungen | Alphanumerischer Freitext |
E.18 | Angebotsphasen | Informationen über die verschiedenen Phasen des öffentlichen Angebots des Kryptowerts | Alphanumerischer Freitext |
E.19 | Nachlass für Frühkäufe | Informationen über Kaufpreisnachlässe für Frühkäufe von Kryptowerten ("Pre-Public-Verkäufe") und, falls Kaufpreisnachlässe für bestimmte Käufer gewährt werden, eine Erklärung, warum die Kaufpreise unterschiedlich sein können, sowie eine Beschreibung der Folgen für die anderen Anleger | Alphanumerischer Freitext |
E.20 | Befristetes Angebot | Angabe, ob das Angebot befristet ist | "richtig" = Ja "falsch" = Nein |
E.21 | Zeichnungsfrist Beginn | Bei befristeten Angeboten der Beginn der Zeichnungsfrist für das öffentliche Angebot | Datumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD) |
E.22 | Ende der Zeichnungsfrist | Bei befristeten Angeboten das Ende der Zeichnungsfrist für das öffentliche Angebot | Datumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD) |
E.23 | Vorkehrungen für die sichere Aufbewahrung der angebotenen Geldbeträge/Kryptowerte | Vorkehrungen für die sichere Aufbewahrung der Geldbeträge oder anderen Kryptowerte im Sinne von Artikel 10 der Verordnung (EU) 2023/1114 während des befristeten öffentlichen Angebots oder während der Widerrufsfrist | Alphanumerischer Freitext |
E.24 | Zahlungsmethoden für den Kauf von Kryptowerten | Zahlungsmethoden für den Kauf von Kryptowerten | Alphanumerischer Freitext |
E.25 | Methoden der Übermittlung des Werts bei einer Rückerstattung | Methoden der Übermittlung des Werts an die Käufer, wenn sie rückerstattungsberechtigt sind | Alphanumerischer Freitext |
E.26 | Widerrufsrecht | Im Fall von öffentlichen Angeboten: Informationen über das Widerrufsrecht nach Artikel 13 der Verordnung (EU) 2023/1114 | Alphanumerischer Freitext |
E.27 | Übertragung erworbener Kryptowerte | Art und Weise der Übertragung erworbener Kryptowerte an die Inhaber | Alphanumerischer Freitext |
E.28 | Zeitplan für die Übertragung | Zeitplan für die Übertragung erworbener Kryptowerte an die Inhaber | Datumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD) |
E.29 | An den Käufer gestellte technische Anforderungen | Informationen über die technischen Anforderungen, die der Käufer erfüllen muss, um die Kryptowerte zu halten | Alphanumerischer Freitext |
E.30 | Name des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen | Gegebenenfalls Name des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen (Crypto-Asset Service Provider, "CASP"), der mit der Platzierung der Kryptowerte beauftragt wurde | Alphanumerischer Freitext |
E.31 | CASP-Kennung | Rechtsträgerkennung des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, der mit der Platzierung der Kryptowerte beauftragt wurde | {LEI} |
E.32 | Art der Platzierung | Gegebenenfalls Art der Platzierung | "WITH" = mit fester Übernahmeverpflichtung "WOUT" = ohne feste Übernahmeverpflichtung "NTAV" = nicht zutreffend |
E.33 | Name der Handelsplattformen | Gegebenenfalls Name der Handelsplattformen für Kryptowerte, auf denen die Zulassung zum Handel beantragt wird | Alphanumerischer Freitext |
E.34 | Handelsplattformen Marktidentifikationscode (MIC) | Segment MIC für die Handelsplattform, auf der die Zulassung der Kryptowerte zum Handel beantragt wird. | {MIC} |
E.35 | Zugang zu Handelsplattformen | Gegebenenfalls Informationen über den Zugang der Anleger zu den Handelsplattformen | Alphanumerischer Freitext |
E.36 | Anfallende Kosten | Gegebenenfalls Angaben zu den Kosten, die mit dem Zugang der Anleger zu den Handelsplattformen verbunden sind | Alphanumerischer Freitext |
E.37 | Ausgaben für Angebote | Ausgaben im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot von Kryptowerten in einer amtlichen Währung oder anderen Kryptowerten. Bei mehreren Arten von Ausgaben für Angebote sind die Kosten in tabellarischer Form darzustellen. | Alphanumerischer Text und Betrag als monetärer Wert {DECIMAL-18/3} |
E.38 | Interessenkonflikte | Potenzielle Interessenkonflikte der Personen, die an dem öffentlichen Angebot oder der Zulassung zum Handel beteiligt sind, die sich aus dem Angebot oder der Zulassung zum Handel ergeben | Alphanumerischer Freitext |
E.39 | Geltendes Recht | Das für das öffentliche Angebot des Kryptowerts geltende Recht | Dropdown-Liste der geltenden Gesetze |
E.40 | Zuständiges Gericht | Zuständiges Gericht | Alphanumerischer Freitext |
Teil F - Informationen über die Kryptowerte | |||
F.1 | Art des Kryptowerts | Art des Kryptowerts, der öffentlich angeboten werden soll oder dessen Zulassung zum Handel beantragt wird | Alphanumerischer Freitext |
F.2 | Funktionen der Kryptowerte | Beschreibung der Funktionen der angebotenen oder zum Handel zugelassenen Kryptowerte | Alphanumerischer Freitext |
F.3 | Geplante Wirksamkeit der Funktionen | Angaben dazu, wann die Funktionen der angebotenen oder zum Handel zugelassenen Kryptowerte wirksam werden sollen | Alphanumerischer Freitext |
Beschreibung der Merkmale des Kryptowerts, einschließlich der Daten, die für die Einstufung des Kryptowerte-Whitepaper im Register gemäß Artikel 109 der Verordnung (EU) 2023/1114 nach Maßgabe von dessen Absatz 8 notwendig sind | |||
F.4 | Art des Kryptowerte-Whitepapers | Art des gemeldeten Whitepapers | OTHR |
F.5 | Die Art der Übermittlung | Art der Übermittlung | NEWT = Neu MODI = Änderung ERROR = Fehler CORR = Korrektur |
F.6 | Merkmale des Kryptowerts | Beschreibung der Merkmale des Kryptowerts | Alphanumerischer Freitext |
F.7 | Handelsname oder Firmenname | Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld F.13 kein DTI angegeben ist. Handelsname oder Firmenname des Emittenten. | Alphanumerischer Freitext |
F.8 | Website des Emittenten | Website des Emittenten | Alphanumerischer Freitext |
F.9 | Beginn des öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel | Das Startdatum des öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel oder, falls zum Zeitpunkt der Meldung durch die zuständige Behörde nicht verfügbar, das beabsichtigte Startdatum des öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel. | JJJJ-MM-TT |
F.10 | Datum der Veröffentlichung | Tatsächlicher oder beabsichtigter Tag der Veröffentlichung des Kryptowerte-Whitepapers oder des geänderten Whitepapers | JJJJ-MM-TT |
F.11 | Sonstige vom Emittenten erbrachte Dienstleistungen | Alle sonstigen vom Emittenten erbrachten Dienstleistungen, die nicht unter die Verordnung (EU) 2023/1114 fallen, mit Verweis auf die geltenden Rechtsakte der Union oder der Mitgliedstaaten, die diese Dienstleistungen regeln | Alphanumerischer Freitext |
F.12 | Sprache oder Sprachen des Kryptowerte-Whitepapers | Sprache oder Sprachen, in der/denen das Kryptowerte-Whitepaper abgefasst ist Wenn mehrere Sprachen verwendet wurden, ist dieses Feld so oft auszufüllen wie erforderlich | Erschöpfende Liste der EU-Sprachen |
F.13 | Code für den Digital Token-Identifikator, der verwendet wird, um den Kryptowert oder die verschiedenen einzelnen Kryptowerte, auf die sich das Whitepaper bezieht, eindeutig zu identifizieren, sofern verfügbar | Code, der verwendet wird, um den Kryptowert oder die verschiedenen einzelnen Kryptowerte, auf die sich das Kryptowerte-Whitepaper bezieht, eindeutig zu identifizieren, sofern verfügbar | ISO 24165 Digital Token-Identifikator |
F.14 | Digital Token-Identifikator für die funktional fungible Gruppe, sofern verfügbar | Code zur eindeutigen Identifizierung der funktional fungiblen Gruppe, zu der der digitale Vermögenswert gehört (dieser ist also für die verschiedenen Vermögenswerte, auf die sich das Whitepaper bezieht, gleich, da dieser Code zur Identifizierung des Whitepapers gemäß ISO 24165 DTI vom Typ = 3 (d. h. eine funktional fungible Gruppe) verwendet wird), sofern verfügbar | ISO 24165 FFG DTI |
F.15 | Kennzeichnung zur Freiwilligkeit der Datenangabe | Kennzeichnung der Verpflichtung zur Veröffentlichung oder der Freiwilligkeit des Kryptowerte-Whitepapers gemäß Artikel 4 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2023/1114 | "richtig" = freiwillig "falsch" = obligatorisch |
F.16 | Kennzeichnung personenbezogener Daten | Kennzeichnung, ob das vorgelegte Whitepaper personenbezogene Daten enthält | "richtig" = Ja "falsch" = Nein |
F.17 | LEI-Berechtigung | Angabe, ob der Emittent zum Führen einer Rechtsträgerkennung berechtigt ist | "richtig" = berechtigt "falsch" = nicht berechtigt |
F.18 | Herkunftsmitgliedstaat | Herkunftsmitgliedstaat im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 33 der Verordnung (EU) 2023/1114 | Erschöpfende Liste der EU-Mitgliedstaaten |
F.19 | Aufnahmemitgliedstaaten | Aufnahmemitgliedstaat im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) 2023/1114 | Erschöpfende Liste der EU-Mitgliedstaaten |
Teil G - Informationen über die mit den Kryptowerten verbundenen Rechte und Pflichten | |||
G.1 | Rechte und Pflichten des Käufers | Beschreibung der Rechte und (etwaigen) Pflichten des Käufers | Alphanumerischer Freitext |
G.2 | Ausübung von Rechten und Pflichten | Verfahren und Bedingungen für die Ausübung von Rechten | Alphanumerischer Freitext |
G.3 | Bedingungen für Änderungen von Rechten und Pflichten | Beschreibung der Bedingungen, unter denen die Rechte und Pflichten geändert werden können | Alphanumerischer Freitext |
G.4 | Künftige öffentliche Angebote | Gegebenenfalls Angaben zu künftigen öffentlichen Angeboten des Kryptowerte-Emittenten | Alphanumerischer Freitext |
G.5 | Vom Emittenten selbst behaltene Kryptowerte | Gegebenenfalls Angaben zur Anzahl der vom Emittenten selbst behaltenen Kryptowerte | Numerische Angabe {INTEGER-n} |
G.6 | Utility-Token-Einstufung | Angabe, ob das öffentliche Angebot von Kryptowerten oder ihre Zulassung zum Handel Utility-Token betrifft | "richtig" = Ja "falsch" = Nein |
G.7 | Hauptmerkmale der Waren/Dienstleistungen von Utility-Token | Angaben zur Qualität und Quantität der Waren oder Dienstleistungen, zu denen die Utility-Token Zugang bieten | Alphanumerischer Freitext |
G.8 | Einlösung von Utility-Token | Nur auszufüllen, wenn das Feld G.6 anzuwenden ist. Informationen darüber, wie die Utility-Token für die entsprechenden Waren oder Dienstleistungen eingelöst werden können | Alphanumerischer Freitext |
G.9 | Nicht-Handelsantrag | Angabe, ob eine Zulassung zum Handel beantragt wird | "richtig" = beantragt "falsch" = nicht beantragt |
G.10 | Modalitäten für den Kauf oder Verkauf von Kryptowerten | Wenn keine Zulassung zum Handel beantragt wird: Informationen darüber, wie und wo die Kryptowerte im Anschluss an das öffentliche Angebot gekauft oder verkauft werden können | Alphanumerischer Freitext |
G.11 | Übertragungsbeschränkungen für Kryptowerte | Beschränkungen der Übertragbarkeit der angebotenen oder zum Handel zugelassenen Kryptowerte | Alphanumerischer Freitext |
G.12 | Protokolle für Angebotsanpassung | Angabe, ob der Kryptowert Protokolle für die Erhöhung oder Verringerung des Angebots in Reaktion auf Nachfrageveränderungen hat | "richtig" = Ja "falsch" = Nein |
G.13 | Mechanismen für die Angebotsanpassung | Bei einem Kryptowert mit Protokollen für die Erhöhung oder Verringerung des Angebots in Reaktion auf Nachfrageveränderungen: Beschreibung der Funktionsweise dieser Protokolle | Alphanumerischer Freitext |
G.14 | Sicherungssysteme für Token-Wert | Angabe, ob der Kryptowert über ein Sicherungssystem zum Schutz des Werts des Kryptowerts verfügt | "richtig" = Ja "falsch" = Nein |
G.15 | Beschreibung der Sicherungssysteme für den Token-Wert | Wenn das Feld G.14 anwendbar ist: Beschreibung der Sicherungssysteme, die den Wert der Kryptowerte schützen | Alphanumerischer Freitext |
G.16 | Entschädigungssysteme | Angabe, ob der Kryptowert über ein Entschädigungssystem verfügt | "richtig" = Ja "falsch" = Nein |
G.17 | Entschädigungssysteme Beschreibung | Wenn das Feld G.16 anwendbar ist: Beschreibung der Entschädigungssysteme | Alphanumerischer Freitext |
G.18 | Geltendes Recht | Das für die Kryptowerte geltende Recht | Dropdown-Liste der geltenden Gesetze |
G.19 | Zuständiges Gericht | Zuständiges Gericht | Alphanumerischer Freitext |
Teil H - Informationen über die zugrunde liegende Technologie | |||
H.1 | Distributed-Ledger-Technologie (DTL) | Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld F.13 kein DTI angegeben ist. Informationen über die eingesetzte Technologie, einschließlich Distributed-Ledger-Technologie | Alphanumerischer Freitext |
H.2 | Protokolle und technische Standards | Informationen über die eingesetzten Protokolle und technischen Standards | Alphanumerischer Freitext |
H.3 | Eingesetzte Technologie | Weitere Informationen über die eingesetzte Technologie | Alphanumerischer Freitext |
H.4 | Konsensmechanismus | Angaben zum Konsensmechanismus, sofern anwendbar | Alphanumerischer Freitext |
H.5 | Anreizmechanismen und geltende Gebühren | Informationen über Anreizmechanismen zur Absicherung von Transaktionen und gegebenenfalls geltende Gebühren | Alphanumerischer Freitext |
H.6 | Einsatz von Distributed-Ledger-Technologie | Angabe, ob die Kryptowerte in einem Distributed-Ledger ausgegeben, übertragen und gespeichert werden, der vom Emittenten, vom Anbieter oder von einem in ihrem Namen handelnden Dritten betrieben wird | "richtig" = Ja, es wird ein Distributed Ledger vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben
"falsch" = Nein, es wird kein Distributed Ledger vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben |
H.7 | Beschreibung der Funktionsweise der Distributed-Ledger-Technologie | Wenn der Distributed Ledger vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben wird: ausführliche Beschreibung der Funktionsweise dieses Distributed-Ledger | Alphanumerischer Freitext |
H.8 | Prüfung | Angabe, ob eine Prüfung der eingesetzten Technologie durchgeführt wurde | "richtig" = Ja "falsch" = Nein |
H.9 | Ergebnis der Prüfung | Angaben zum Ergebnis der Prüfung der eingesetzten Technologie, falls eine derartige Prüfung durchgeführt wurde | Alphanumerischer Freitext |
Teil I - Informationen über die Risiken | |||
I.1 | Angebotsbezogene Risiken | Beschreibung der mit dem öffentlichen Angebot von Kryptowerten oder deren Zulassung zum Handel verbundenen Risiken | Alphanumerischer Freitext |
I.2 | Emittentenbezogene Risiken | Beschreibung der von dem Emittenten ausgehenden Risiken, wenn es sich hierbei nicht um den Anbieter oder die Person handelt, die die Zulassung zum Handel beantragt | Alphanumerischer Freitext |
I.3 | Risiken im Zusammenhang mit Kryptowerten | Beschreibung der mit den Kryptowerten verbundenen Risiken | Alphanumerischer Freitext |
I.4 | Risiken im Zusammenhang mit der Projektdurchführung | Beschreibung der mit der Projektdurchführung verbundenen Risiken | Alphanumerischer Freitext |
I.5 | Technologiebezogene Risiken | Beschreibung der mit der eingesetzten Technologie verbundenen Risiken | Alphanumerischer Freitext |
I.6 | Risikominderungsmaßnahmen | Maßnahmen zur Minderung der mit der Technologie verbundenen Risiken, sofern vorhanden | Alphanumerischer Freitext |
Teil J - Informationen zu den Nachhaltigkeitsindikatoren in Bezug auf nachteilige Auswirkungen auf das Klima und andere umweltbezogene nachteilige Auswirkungen | |||
J.1 | Nachteilige Auswirkungen auf das Klima und andere umweltbezogene nachteilige Auswirkungen | Informationen gemäß der Delegierten Verordnung der Kommission zur Festlegung technischer Standards, die gemäß Artikel 6 Absatz 12 Unterabsatz 4, Artikel 19 Absatz 11 Unterabsatz 4, Artikel 51 Absatz 15 Unterabsatz 4 und Artikel 66 Absatz 6 Unterabsatz 4 der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates erlassen wurden | Alphanumerischer Freitext |
Tabelle 3: Mustertext für Whitepaper für vermögenswertereferenzierte Token
Nr. | FELD | GEFORDERTER MELDEINHALT | FORMAT UND STANDARDS |
I.00 | Inhaltsverzeichnis | Inhaltsverzeichnis | alphanumerischer Text |
I.01 | Datum der Mitteilung | Datum der Mitteilung | JJJJ-MM-TT |
I.02 | Erklärung gemäß Artikel 19 Absatz 4 Buchstaben a bis e der Verordnung (EU) 2023/1114 | "Der in diesem Kryptowerte-Whitepaper genannte vermögenswertereferenzierte Token kann seinen Wert ganz oder teilweise verlieren, ist möglicherweise nicht immer übertragbar und ist möglicherweise nicht liquide.
"Der in diesem Kryptowerte-Whitepaper genannte vermögenswertereferenzierte Token fällt nicht unter die Systeme für die Entschädigung der Anleger gemäß der Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates oder die Einlagensicherungssysteme gemäß der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates." | Vorgegebener alphanumerischer Text |
I.03 | Konformitätserklärung gemäß Artikel 19 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2023/1114 | "Dieses Kryptowerte-Whitepaper erfüllt Titel III der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates und es wird bestätigt, dass die in ihm enthaltenen Informationen nach bestem Wissen des Leitungsorgans redlich, eindeutig und nicht irreführend sind und dass dieses Kryptowerte-Whitepaper keine Auslassungen aufweist, die seine Aussagekraft beeinträchtigen könnten." | Vorgegebener alphanumerischer Text |
ZUSAMMENFASSUNG | |||
I.04 | Warnhinweis gemäß Artikel 19 Absatz 6 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 |
"Warnhinweis: Diese Zusammenfassung ist als Einführung in das Kryptowerte-Whitepaper zu lesen. | Vorgegebener alphanumerischer Text |
I.05 | Merkmale des Kryptowerts | Eine knappe, klare und nicht fachsprachliche Beschreibung der Merkmale des betreffenden vermögenswertereferenzierten Token, um potenziellen Inhabern des vermögenswertereferenzierten Token beim Treffen einer fundierten Entscheidung zu helfen | Alphanumerischer Freitext |
I.06 | Recht auf Rücktausch | "Die Inhaber vermögenswertereferenzierter Token haben jederzeit ein Recht auf Rücktausch."
Beschreibung der Bedingungen für einen solchen Rücktausch | Vorgegebener alphanumerischer Text Alphanumerischer Freitext |
I.07 | Wesentliche Informationen über das öffentliche Angebot und/oder die Zulassung zum Handel | Wesentliche Informationen über das öffentliche Angebot des vermögenswertereferenzierten Token oder die beabsichtigte Zulassung des vermögenswertereferenzierten Token zum Handel | Alphanumerischer Freitext |
Teil A - Informationen über den Emittenten des vermögenswertereferenzierten Token | |||
A.1 | Gesetzlicher Name | Gesetzlicher Name | Alphanumerischer Freitext |
A.2 | Firmenname | Firmenname | Alphanumerischer Freitext |
A.3 | Rechtsform | Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld A.7 keine LEI angegeben ist
Rechtsform | ISO-Norm 20275 "Finanzdienstleistungen - Rechtsformen von Entitäten" |
A.4 | Eingetragene Anschrift | Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld A.7 keine LEI angegeben ist
Anschrift und Land der Registrierung | ISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten und Alphanumerischer Freitext |
A.5 | Sitz | Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld A.7 keine LEI angegeben ist
Anschrift und Land des Sitzes, falls von der eingetragenen Anschrift abweichend | ISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten und Alphanumerischer Freitext |
A.6 | Registrierungsdatum | Datum der Registrierung | Datumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD) |
A.7 | Rechtsträgerkennung | Rechtsträgerkennung des Emittenten | {LEI} |
A.8 | Sonstige nach geltendem nationalem Recht erforderliche Kennung | Nationale Kennung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit des Emittenten, sofern dies nach geltendem nationalem Recht erforderlich ist.
Dieses Feld gilt nur für Rechtsträger, für die nach geltendem nationalem Recht eine nationale Kennung vorgeschrieben ist | Freitext |
A.9 | Mutterunternehmen | Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld A.7 keine LEI angegeben ist
Gegebenenfalls Name des Mutterunternehmens | Alphanumerischer Freitext |
A.10 | Mitglieder des Leitungsorgans | Name, Geschäftsanschrift und Funktion jeder Person, die Mitglied des Leitungsorgans des Emittenten im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 27 der Verordnung (EU) 2023/1114 ist | Alphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung |
A.11 | Geschäftstätigkeit | Geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Emittenten | Alphanumerischer Freitext |
A.12 | Geschäftstätigkeit des Mutterunternehmens | Geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Mutterunternehmens (falls zutreffend) | Alphanumerischer Freitext |
A.13 | Neu gegründet | Angabe, ob der Emittent bereits in den vergangenen drei Jahren niedergelassen war | "richtig" = Ja "falsch" = Nein |
A.14 | Finanzlage der vergangenen drei Jahre | Finanzlage des Emittenten in den vergangenen drei Jahren.
Dies wird auf der Grundlage eines redlichen Berichts über den Geschäftsverlauf und das Geschäftsergebnis des Emittenten und seine Lage für jedes Jahr und jeden Übergangszeitraum, für den historische Finanzinformationen benötigt werden, einschließlich der Gründe für wesentliche Änderungen, bewertet. Der Bericht besteht aus einer ausgewogenen und umfassenden Analyse des Geschäftsverlaufs und des Geschäftsergebnisses des Emittenten sowie seiner Lage, die dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit angemessen ist. | Alphanumerischer Freitext |
A.15 | Finanzlage seit der Registrierung | Wenn der Emittent noch keine drei Jahre niedergelassen ist, seine Finanzlage seit dem Zeitpunkt seiner Registrierung.
Dies wird auf der Grundlage eines redlichen Berichts über den Geschäftsverlauf und das Geschäftsergebnis des Emittenten und seine Lage für jedes Jahr und jeden Übergangszeitraum, für den historische Finanzinformationen benötigt werden, einschließlich der Gründe für wesentliche Änderungen, bewertet. Der Bericht besteht aus einer ausgewogenen und umfassenden Analyse des Geschäftsverlaufs und des Geschäftsergebnisses des Emittenten sowie seiner Lage, die dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit angemessen ist. | Alphanumerischer Freitext |
A.16 | Regelungen zur Unternehmensführung | Eine ausführliche Beschreibung der Regelungen des Emittenten zur Unternehmensführung | Alphanumerischer Freitext |
A.17 | Befreiung von der Zulassungspflicht | Angabe, ob der Emittent vermögenswertereferenzierter Token von der Zulassungspflicht befreit ist | "NOEX" = Keine Befreiung "EX17" = Befreiung nach Artikel 17 "EX16" = Befreiung nach Artikel 16 |
A.18 | Zulassung als Emittent vermögenswertereferenzierter Token | Falls keine Befreiung von der Zulassungspflicht vorliegt: genaue Angaben zur Zulassung als Emittent eines vermögenswertereferenzierten Token | Alphanumerischer Freitext |
A.19 | Genehmigungsstelle | Name der zuständigen Behörde, die die Zulassung als Emittent wertereferenzierter Token erteilt hat | Erschöpfende Liste der zuständigen Behörden - eine pro Mitgliedstaat |
A.20 | Zuständige Behörde für Kreditinstitute | Bei Kreditinstituten: Name der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats | Erschöpfende Liste der zuständigen Behörden - eine pro Mitgliedstaat |
A.21 | Emission anderer Kryptowerte | Angabe, ob der Emittent des vermögenswertereferenzierten Token auch andere Kryptowerte ausgibt | "richtig" = Ja "falsch" = Nein |
A.22 | Tätigkeiten im Zusammenhang mit anderen Kryptowerten | Angabe, ob der Emittent des vermögenswertereferenzierten Token auch Tätigkeiten im Zusammenhang mit anderen Kryptowerten ausübt | "richtig" = Ja "falsch" = Nein |
A.23 | Verbindung zwischen dem Emittenten und dem Unternehmen, das die DLT betreibt | Angabe, ob zwischen dem Emittenten und dem Unternehmen, das die Distributed-Ledger-Technologie betreibt, die für die Ausgabe des Kryptowerts verwendet wird, eine Verbindung besteht, auch wenn die Protokolle von einer Person verwaltet oder kontrolliert werden, die eng mit den an dem Projekt beteiligten Akteuren verbunden ist | "richtig" = Ja "falsch" = Nein |
A.24 | Beschreibung der Verbindung zwischen dem Emittenten und dem Unternehmen, das die DLT betreibt | Beschreibung der Verbindung zwischen dem Emittenten und dem Unternehmen, das die Distributed-Ledger-Technologie betreibt, die für die Ausgabe des Kryptowerts verwendet wird, auch wenn die Protokolle von einer Person verwaltet oder kontrolliert werden, die eng mit den an dem Projekt beteiligten Akteuren verbunden ist | Alphanumerischer Freitext |
AA - Gemäß Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 Informationen über andere Personen als den Emittenten, die vermögenswertereferenzierte Token öffentlich anbieten oder ihre Zulassung zum Handel beantragen, und über andere Personen, die das Kryptowerte-Whitepaper erstellen | |||
AA.1 | Gemäß Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 Personen, die den vermögenswertereferenzierten Token öffentlich anbieten oder dessen Zulassung zum Handel beantragen, sofern sie nicht mit dem Emittenten identisch sind | Falls es sich nicht um den Emittenten handelt: Angabe der Identität der Person, die den vermögenswertereferenzierten Token öffentlich anbietet oder dessen Zulassung zum Handel beantragt | {LEI} |
AA.1.2 | Gemäß Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 Personen, die den vermögenswertereferenzierten Token öffentlich anbieten oder dessen Zulassung zum Handel beantragen, sofern sie nicht mit dem Emittenten identisch sind | Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld AA.1 keine Rechtsträgerkennung angegeben ist Nationale Kennung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit der vom Emittenten abweichenden Person, die den vermögenswertereferenzierten Token öffentlich anbietet oder dessen Zulassung zum Handel beantragt, sofern dies nach geltendem nationalem Recht erforderlich ist. Dieses Feld gilt nur für Rechtsträger, für die nach geltendem nationalem Recht eine nationale Kennung erforderlich ist. | Sonstige nach geltendem nationalem Recht erforderliche Kennung |
AA.2 | Grund für das öffentliche Angebot des vermögenswertereferenzierten Token oder die Beantragung seiner Zulassung zum Handel durch Personen gemäß Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 | Falls der Anbieter oder die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, nicht mit dem Emittenten identisch ist: Grund für das öffentliche Angebot des vermögenswertereferenzierten Token oder für dessen Zulassung zum Handel | Alphanumerischer Freitext |
AA.3 | Andere Personen, die das Kryptowerte-Whitepaper gemäß Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 erstellen | Falls es sich nicht um den Emittenten handelt: Angabe der Identität der Person, die das Kryptowerte-Whitepaper erstellt | {LEI} |
AA.3.1 | Andere Personen, die das Kryptowerte-Whitepaper gemäß Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 erstellen | Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld AA.3 keine Rechtsträgerkennung angegeben ist Nationale Kennung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit der Person, die das Kryptowerte-Whitepaper erstellt, sofern dies nach geltendem nationalem Recht erforderlich ist. Dieses Feld gilt nur für Rechtsträger, für die nach geltendem nationalem Recht eine nationale Kennung erforderlich ist. | Sonstige nach geltendem nationalem Recht erforderliche Kennung |
AA.4 | Grund für die Erstellung des Whitepapers durch Personen gemäß Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 | Wird das Whitepaper von einer anderen Person als dem Emittenten erstellt, ist hier der Grund für die Erstellung des Whitepapers anzugeben | Alphanumerischer Freitext |
Teil B - Informationen über den vermögenswertereferenzierten Token | |||
B.1 | Bezeichnung des vermögenswertereferenzierten Token | Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.15 kein DTI angegeben ist Bezeichnung des vermögenswertereferenzierten Token | Alphanumerischer Freitext |
B.2 | Token-Kürzel | Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.15 kein DTI angegeben ist Kürzel oder Ticker-Handler des vermögenswertereferenzierten Token | Alphanumerischer Freitext |
B.3 | Angaben zu allen natürlichen oder juristischen Personen, die an der Operationalisierung des vermögenswertereferenzierten Token beteiligt sind | Angaben zu Beratern, Entwicklungsteam, Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen und allen anderen natürlichen oder juristischen Personen, die an der Durchführung des Kryptowert-Projekts beteiligt sind, einschließlich Geschäftsanschrift oder Sitz des Unternehmens | Alphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung |
B.4 | Rollen Dritter | Beschreibung der Rolle, der Zuständigkeit und der Rechenschaftspflicht etwaiger Drittunternehmen nach Artikel 34 Absatz 5 Unterabsatz 1 Buchstabe h der Verordnung (EU) 2023/1114 | Alphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung |
B.5 | Pläne für den Token | Angaben zu den Plänen für die vermögenswertereferenzierten Token, einschließlich einer Beschreibung der bisherigen und künftigen Etappen | Alphanumerischer Freitext |
B.6 | Ressourcenzuweisung | Gegebenenfalls Angaben zu den bereits zugewiesenen Ressourcen für das Projekt | Alphanumerischer Freitext |
Beschreibung der Merkmale des vermögenswertereferenzierten Token, einschließlich der Daten, die für die Einstufung des Kryptowerte-Whitepaper im Register gemäß Artikel 109 der Verordnung (EU) 2023/1114 nach Maßgabe von dessen Absatz 8 notwendig sind | |||
B.7 | Art des Kryptowerte-Whitepapers | Art des gemeldeten Whitepapers | ARTW |
B.8 | Die Art der Übermittlung | Art der Übermittlung | NEWT = Neu MODI = Änderung ERROR = Fehler CORR = Korrektur |
B.9 | Merkmale des Kryptowerts | Beschreibung der Merkmale des angebotenen oder zum Handel zugelassenen vermögenswertereferenzierten Token | Alphanumerischer Freitext |
B.10 | Website des Emittenten | Website des Emittenten | Alphanumerischer Freitext |
B.11 | Beginn des öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel | Das Startdatum des öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel oder, falls zum Zeitpunkt der Meldung durch die zuständige Behörde nicht verfügbar, das beabsichtigte Startdatum des öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel | JJJJ-MM-TT |
B.12 | Datum der Veröffentlichung | Tatsächlicher oder beabsichtigter Tag der Veröffentlichung des Whitepapers oder des geänderten Whitepapers | JJJJ-MM-TT |
B.13 | Sonstige vom Emittenten erbrachte Dienstleistungen | Alle sonstigen vom Emittenten erbrachten Dienstleistungen, die nicht unter die Verordnung (EU) 2023/1114 fallen, mit Verweis auf die geltenden Rechtsakte der Union oder der Mitgliedstaaten, die diese Dienstleistungen regeln | Alphanumerischer Freitext |
B.14 | Sprache oder Sprachen des Kryptowerte-Whitepapers | Sprache oder Sprachen, in der/denen das Kryptowerte-Whitepaper abgefasst ist Wenn mehrere Sprachen verwendet wurden, ist dieses Feld so oft auszufüllen wie erforderlich | Erschöpfende Liste der EU-Sprachen |
B.15 | Code für den Digital Token-Identifikator, der verwendet wird, um den Kryptowert oder die verschiedenen einzelnen Kryptowerte, auf die sich das Whitepaper bezieht, eindeutig zu identifizieren, sofern verfügbar | Code, der verwendet wird, um den Kryptowert oder die verschiedenen einzelnen Kryptowerte, auf die sich das Kryptowerte-Whitepaper bezieht, eindeutig zu identifizieren, sofern verfügbar | ISO 24165 Digital Token-Identifikator |
B.16 | Digital Token-Identifikator für die funktional fungible Gruppe, sofern verfügbar | Code zur eindeutigen Identifizierung der funktional fungiblen Gruppe, zu der der digitale Vermögenswert gehört (dieser ist also für die verschiedenen Vermögenswerte, auf die sich das Whitepaper bezieht, gleich, da dieser Code zur Identifizierung des Whitepapers gemäß ISO 24165 DTI vom Typ = 3 (d. h. eine funktional fungible Gruppe) verwendet wird), sofern verfügbar | ISO 24165 FFG DTI |
B.17 | Kennzeichnung personenbezogener Daten | Kennzeichnung, ob das vorgelegte Whitepaper personenbezogene Daten enthält | "richtig" = Ja "falsch" = Nein |
B.18 | LEI-Berechtigung | Angabe, ob der Emittent zum Führen einer Rechtsträgerkennung berechtigt ist | "richtig" = berechtigt "falsch" = nicht berechtigt |
B.19 | Herkunftsmitgliedstaat | Herkunftsmitgliedstaat im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 33 der Verordnung (EU) 2023/1114 | Erschöpfende Liste der EU-Mitgliedstaaten |
B.20 | Aufnahmemitgliedstaaten | Aufnahmemitgliedstaat im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) 2023/1114 | Erschöpfende Liste der EU-Mitgliedstaaten |
Teil C - Informationen über das öffentliche Angebot des vermögenswertereferenzierten Token oder dessen Zulassung zum Handel | |||
C.1 | Öffentliches Angebot oder Zulassung zum Handel | Angabe, ob das Kryptowerte-Whitepaper ein öffentliches Angebot des vermögenswertereferenzierten Token oder seine Zulassung zum Handel betrifft | "OTPC" = öffentliches Angebot "ATTR" = Zulassung zum Handel |
C.2 | Ziel der Mittelbeschaffung | Gegebenenfalls der Betrag, der mit dem öffentlichen Angebot des vermögenswertereferenzierten Token in einer amtlichen Währung oder in anderen Kryptowerten beschafft werden soll | Betrag als monetärer Wert {DECIMAL-18/3} oder Numerische Angabe {INTEGER-n} |
C.3 | Mindestziele für die Zeichnung | Gegebenenfalls etwaige Mindestziele für die Zeichnung, die für das öffentliche Angebot des vermögenswertereferenzierten Token in einer amtlichen Währung oder anderen Kryptowerten festgelegt wurden | Betrag als monetärer Wert {DECIMAL-18/3} oder Numerische Angabe {INTEGER-n} |
C.4 | Höchstziele für die Zeichnung | Gegebenenfalls etwaige Höchstziele für die Zeichnung, die für das öffentliche Angebot des vermögenswertereferenzierten Token in einer amtlichen Währung oder anderen Kryptowerten festgelegt wurden | Betrag als monetärer Wert {DECIMAL-18/3} oder Numerische Angabe {INTEGER-n} |
C.5 | Überzeichnungsakzeptanz | Angabe, ob Überzeichnungen akzeptiert werden | "richtig" = Ja "falsch" = Nein "NTAV" = nicht zutreffend |
C.6 | Zuweisung von Überzeichnungen | Wenn Überzeichnungen akzeptiert werden, eine Beschreibung, wie sie zugewiesen werden | Alphanumerischer Freitext |
C.7 | Angebots-/Handelsmenge des Tokens | Gegebenenfalls Gesamtzahl der Anteile des vermögenswertereferenzierten Token, die angeboten oder zum Handel zugelassen werden sollen | Numerische Angabe {DECIMAL-18/3} |
C.8 | Zielgruppe potenzieller Inhaber | Angabe der potenziellen Inhaber, auf die das öffentliche Angebot des vermögenswertereferenzierten Token oder die Zulassung dieses vermögenswertereferenzierten Token zum Handel ausgerichtet ist | "RETL" = Kleinanleger "PROF" = gewerbliche Anleger |
C.9 | Beschränkungen in Bezug auf Inhaber | Angabe etwaiger Beschränkungen in Bezug auf die Art der Inhaber für den vermögenswertereferenzierten Token | Alphanumerischer Freitext |
C.10 | Rückerstattungshinweis | "Käufer, die sich an dem öffentlichen Angebot dieses vermögenswertereferenzierten Token beteiligen, sind rückerstattungsberechtigt, wenn das Mindestziel für die Zeichnung am Ende der Zeichnungsfrist nicht erreicht ist, sofern sie ihr in Artikel 13 der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenes Widerrufsrecht ausüben oder wenn das Angebot annulliert wird." | Vorgegebener alphanumerischer Text |
C.11 | Zeitplan für Rückerstattung | Voraussichtlicher Zeitplan für den Abschluss solcher Rückerstattungen | Alphanumerischer Freitext |
C.12 | Ausdrücklicher Hinweis auf die Folgen | Beschreibung der Folgen einer Überschreitung des Höchstziels für die Zeichnung | Alphanumerischer Freitext |
C.13 | Angebotsphasen | Informationen über die verschiedenen Phasen des öffentlichen Angebots des vermögenswertereferenzierten Token | Alphanumerischer Freitext |
C.14 | Nachlass für Frühkäufe | Informationen über Kaufpreisnachlässe für Frühkäufe des vermögenswertereferenzierten Token ("Pre-Public-Verkäufe") und, falls Kaufpreisnachlässe für bestimmte Käufer gewährt werden, eine Erklärung, warum die Kaufpreise unterschiedlich sein können, sowie eine Beschreibung der Folgen für die anderen Anleger | Alphanumerischer Freitext |
C.15 | Befristetes Angebot | Angabe, ob das Angebot befristet ist | "richtig" = Ja "falsch" = Nein |
C.16 | Beginn der Zeichnungsfrist | Bei befristeten Angeboten der Beginn der Zeichnungsfrist für das öffentliche Angebot | Datumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD) |
C.17 | Ende der Zeichnungsfrist | Bei befristeten Angeboten das Ende der Zeichnungsfrist für das öffentliche Angebot | Datumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD) |
C.18 | Zahlungsmethode für den Kauf/Rücktausch des Token | Zahlungsmethoden für den Kauf und den Rücktausch des angebotenen vermögenswertereferenzierten Token | Alphanumerischer Freitext |
C.19 | Übertragung des Token | Informationen darüber, wie und wann der erworbene vermögenswertereferenzierte Token den Inhabern übertragen wird | Alphanumerischer Freitext |
C.20 | An den Käufer gestellte technische Anforderungen | Informationen über die technischen Anforderungen, die der Käufer erfüllen muss, um den vermögenswertereferenzierten Token zu halten | Alphanumerischer Freitext |
C.21 | CASP-Bezeichnung | Gegebenenfalls der Name des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, der mit der Platzierung von vermögenswertereferenzierten Token beauftragt wurde | Alphanumerischer Freitext |
C.22 | CASP-Kennung | Rechtsträgerkennung des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, der mit der Platzierung von wertereferenzierten Token beauftragt wurde | {LEI} |
C.23 | Art der Platzierung | Gegebenenfalls die Art einer solchen Platzierung (mit oder ohne feste Übernahmeverpflichtung) | "WITH" = mit fester Übernahmeverpflichtung "WOUT" = ohne feste Übernahmeverpflichtung "NTAV" = nicht zutreffend |
C.24 | Name der Handelsplattformen | Gegebenenfalls Name der Handelsplattformen für Kryptowerte, auf denen die Zulassung zum Handel beantragt wird | Alphanumerischer Freitext |
C.25 | Marktidentifikationscode (MIC) der Handelsplattformen | Segment MIC für die vom CASP betriebene Handelsplattform, sofern verfügbar, ansonsten Operating MIC. | {MIC} |
C.26 | Zugang zu Handelsplattformen | Gegebenenfalls Informationen darüber, wie Anleger auf diese Handelsplattformen zugreifen können | Alphanumerischer Freitext |
C.27 | Anfallende Kosten | Gegebenenfalls Informationen über mit dem Zugang der Anleger zur Handelsplattform verbundene Kosten | Alphanumerischer Freitext |
C.28 | Ausgaben für Angebote | Ausgaben im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot des vermögenswertereferenzierten Token in einer amtlichen Währung oder anderen Kryptowerten. Bei mehreren Ausgabenarten sind die Kosten in tabellarischer Form darzustellen. | Freier alphanumerischer Text und numerische Angabe {DECIMAL-18/3} in tabellarischer Darstellung |
C.29 | Interessenkonflikte | Potenzielle Interessenkonflikte der Personen, die an dem öffentlichen Angebot oder der Zulassung zum Handel beteiligt sind, die sich aus dem Angebot oder der Zulassung zum Handel ergeben | Alphanumerischer Freitext |
C.30 | Geltendes Recht | Für das öffentliche Angebot des vermögenswertereferenzierten Token geltendes Recht | Dropdown-Liste der geltenden Gesetze |
C.31 | Zuständiges Gericht | Zuständiges Gericht | Alphanumerischer Freitext |
Teil D - Informationen über die mit dem vermögenswertereferenzierten Token verbundenen Rechte und Pflichten | |||
D.1 | Funktionen des Token | Beschreibung der Funktionen des vermögenswertereferenzierten Token, der angeboten oder zum Handel zugelassen wird | Alphanumerischer Freitext |
D.2 | Geplante Nutzung der Funktionen | Angaben dazu, wann die Funktionen wirksam werden sollen | Datumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD) |
D.3 | Rechte und Pflichten des Käufers | Beschreibung der Rechte und (etwaigen) Pflichten des Käufers | Alphanumerischer Freitext |
D.4 | Verfahren zur Ausübung der Rechte | Beschreibung des Verfahrens und der Bedingungen für die Ausübung dieser Rechte | Alphanumerischer Freitext |
D.5 | Bedingungen für Änderungen von Rechten und Pflichten | Beschreibung der Bedingungen, unter denen die Rechte und Pflichten geändert werden können | Alphanumerischer Freitext |
D.6 | Künftige öffentliche Angebote | Gegebenenfalls Angaben zu künftigen öffentlichen Angeboten des vermögenswertereferenzierter Token durch den Emittenten | Alphanumerischer Freitext |
D.7 | Vom Emittenten selbst behaltene Anteile | Gegebenenfalls Angaben zur Anzahl der vom Emittenten selbst behaltenen Anteile des vermögenswertereferenzierten Token | Numerische Angabe {INTEGER-n} |
D.8 | Nicht-Handelsantrag | Angabe, ob eine Zulassung zum Handel beantragt wird | "richtig" = beantragt "falsch" = nicht beantragt |
D.9 | Modalitäten für den Kauf oder Verkauf von Token | Wenn keine Zulassung zum Handel beantragt wird: Informationen darüber, wie und wo der vermögenswertereferenzierte Token im Anschluss an das öffentliche Angebot gekauft oder verkauft werden kann | Alphanumerischer Freitext |
D.10 | Beschränkungen hinsichtlich der Übertragung des Token | Etwaige Beschränkungen der Übertragbarkeit des angebotenen oder zum Handel zugelassenen vermögenswertereferenzierten Token | Alphanumerischer Freitext |
D.11 | Protokolle für Angebotsanpassung | Angabe, ob der vermögenswertereferenzierte Token Protokolle für die Erhöhung oder Verringerung des Angebots in Reaktion auf Nachfrageveränderungen hat | "richtig" = Ja "falsch" = Nein |
D.12 | Mechanismen für die Angebotsanpassung | Wenn der vermögenswertereferenzierte Token Protokolle für die Erhöhung oder Verringerung seines Angebots in Reaktion auf Nachfrageveränderungen hat: Beschreibung der Funktionsweise dieser Protokolle | Alphanumerischer Freitext |
D.13 | Sicherungssysteme für Token-Wert | Angabe, ob der vermögenswertereferenzierte Token über ein Sicherungssystem zum Schutz des Werts des vermögenswertereferenzierten Token verfügt | "richtig" = Ja "falsch" = Nein |
D.14 | Beschreibung der Sicherungssysteme für den Token-Wert | Wenn das Feld D.13 anwendbar ist: Beschreibung der Sicherungssysteme, die den Wert des vermögenswertereferenzierten Token schützen | Alphanumerischer Freitext |
D.15 | Entschädigungssysteme | Angabe, ob der vermögenswertereferenzierte Token über ein Entschädigungssystem verfügt | "richtig" = Ja "falsch" = Nein |
D.16 | Beschreibung der Entschädigungssysteme | Wenn im Feld D.15 "Ja" angegeben wurde: Beschreibung der Entschädigungssysteme | Alphanumerischer Freitext |
D.17 | Art und Durchsetzbarkeit der Rechte | Informationen über die Art und Durchsetzbarkeit der Rechte, einschließlich der dauerhaften Rücktauschrechte und etwaiger Forderungen, die Inhaber und jede juristische oder natürliche Person im Sinne von Artikel 39 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 gegen den Emittenten haben können, einschließlich Informationen darüber, wie diese Rechte im Falle von Insolvenzverfahren behandelt werden, Informationen darüber, ob verschiedenen Inhabern unterschiedliche Rechte zugestanden werden, sowie die nichtdiskriminierenden Gründe für eine solche unterschiedliche Behandlung | Alphanumerischer Freitext |
D.18 | Beschreibung der referenzierten Vermögenswerte | Detaillierte Beschreibung des Anspruchs, den der vermögenswertereferenzierte Token für die Inhaber darstellt, einschließlich einer Beschreibung jedes referenzierten Vermögenswerts, einschließlich des ISIN-Codes, sofern verfügbar, und bestimmter Anteile an jedem dieser Vermögenswerte | Alphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung Gegebenenfalls {ISIN} |
D.19 | Anteile an referenzierten Vermögenswerten | Beschreibung des Betrags der Forderung und der Vermögenswertreserve | Alphanumerischer Freitext |
D.20 | Wechselbeziehung zwischen Wert, Forderung und Vermögenswertreserve | Verhältnis zwischen dem Wert der referenzierten Vermögenswerte und dem Betrag der Forderung und der Vermögenswertreserve | Alphanumerischer Freitext |
D.21 | Transparente Bewertung der Forderung | Beschreibung, wie eine redliche und transparente Bewertung der Bestandteile der Forderung vorgenommen wird, wobei gegebenenfalls unabhängige Parteien benannt werden | Alphanumerischer Freitext |
D.22 | Weitere Einzelheiten zu der Forderung, die der vermögenswertereferenzierte Token gegenüber referenzierten Vermögenswerten darstellt | Zusätzliche Angaben zur Beschreibung des Anspruchs, den der vermögenswertereferenzierte Token für die Inhaber darstellt | Alphanumerischer Freitext |
D.23 | Liquiditätsregelungen | Gegebenenfalls Angaben zu den Vorkehrungen, die der Emittent getroffen hat, um die Liquidität des vermögenswertereferenzierten Token zu gewährleisten | Alphanumerischer Freitext |
D.24 | Liquiditätsgeber | Gegebenenfalls Namen der Rechtsträger, die mit der Gewährleistung der Liquidität beauftragt wurden | Alphanumerischer Freitext |
D.25 | Kontakt zur Einreichung von Beschwerden | Kontaktangaben für die Einreichung von Beschwerden | Alphanumerischer Freitext |
D.26 | Beschwerdeverfahren | Beschreibung der Verfahren für die Bearbeitung von Beschwerden | Alphanumerischer Freitext |
D.27 | Streitbeilegungsmechanismus | Beschreibung etwaiger Streitbeilegungsmechanismen oder Rechtsbehelfsverfahren, die der Emittent des vermögenswertereferenzierten Token eingerichtet hat | Alphanumerischer Freitext |
D.28 | Rechte der Inhaber bei Zahlungsausfall oder Insolvenz | Beschreibung der Rechte der Inhaber, wenn der Emittent nicht in der Lage ist, seine Pflichten zu erfüllen, auch bei Insolvenz | Alphanumerischer Freitext |
D.29 | Rechte bei der Durchführung des Sanierungsplans | Beschreibung der Rechte im Zusammenhang mit der Durchführung des Sanierungsplans | Alphanumerischer Freitext |
D.30 | Rechte bei der Durchführung des Rücktauschplans | Beschreibung der Rechte im Zusammenhang mit der Durchführung des Rücktauschplans | Alphanumerischer Freitext |
D.31 | Form des Rücktauschs | Detaillierte Informationen darüber, wie der vermögenswertereferenzierte Token rückgetauscht wird | Alphanumerischer Freitext |
D.32 | Wahlmöglichkeiten bei der Form des Rücktauschs | Angabe, ob der Inhaber die Form des Rücktauschs wählen kann | "richtig" = Ja "falsch" = Nein |
D.33 | Wahlmöglichkeiten bei der Form der Übertragung | Angabe, ob der Inhaber die Form der Übertragung wählen kann | "richtig" = Ja "falsch" = Nein |
D.34 | Form der Übertragung | Form der Übertragung | Alphanumerischer Freitext |
D.35 | Währung des Rücktauschs | Die amtliche Währung des Rücktauschs | {CURRENCYCODE_3} |
D.36 | Geltendes Recht | Das für den vermögenswertereferenzierten Token geltende Recht | Dropdown-Liste der geltenden Gesetze |
D.37 | Zuständiges Gericht | Zuständiges Gericht | Alphanumerischer Freitext |
Teil E - Informationen über die zugrunde liegende Technologie | |||
E.1 | Distributed-Ledger-Technologie | Füllen Sie das Feld nur aus, wenn in Feld B.15 kein DTI angegeben ist Angaben zur Distributed-Ledger-Technologie | Alphanumerischer Freitext |
E.2 | Protokolle und technische Standards | Informationen über die Protokolle und verwendeten technischen Standards, die Halten, Speichern und Übertragung der wertereferenzierten Token ermöglichen | Alphanumerischer Freitext |
E.3 | Eingesetzte Technologie | Sonstige Informationen über die eingesetzte Technologie, die Halten, Speichern und Übertragung der wertereferenzierten Token ermöglichen, sofern relevant | Alphanumerischer Freitext |
E.4 | Konsensmechanismus | Konsensmechanismus, sofern anwendbar | Alphanumerischer Freitext |
E.5 | Anreizmechanismen und geltende Gebühren | Anreizmechanismen zur Absicherung von Transaktionen und gegebenenfalls geltende Gebühren | Alphanumerischer Freitext |
E.6 | Einsatz von Distributed-Ledger-Technologie | Angabe, ob die vermögenswertereferenzierten Token unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie ausgegeben, übertragen und gespeichert werden, die vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben wird | "richtig" = Ja, es wird ein Distributed Ledger vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben "falsch" = Nein, es wird kein Distributed Ledger vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben |
E.7 | Beschreibung der Funktionsweise der Distributed-Ledger-Technologie | Wenn der Distributed Ledger vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben wird: ausführliche Beschreibung der Funktionsweise dieses Distributed-Ledger | Alphanumerischer Freitext |
E.8 | Prüfung | Angabe, ob eine Prüfung der eingesetzten Technologie durchgeführt wurde | "richtig" = Ja "falsch" = Nein |
E.9 | Ergebnis der Prüfung | Angaben zum Ergebnis der Prüfung der eingesetzten Technologie, falls eine derartige Prüfung durchgeführt wurde | Alphanumerischer Freitext |
Teil F - Informationen über die Risiken | |||
F.1 | Risiken im Zusammenhang mit der Vermögenswertreserve | Risiken im Zusammenhang mit der Vermögenswertreserve, wenn der Emittent nicht in der Lage ist, seine Pflichten zu erfüllen | Alphanumerischer Freitext |
F.2 | Emittentenbezogene Risiken | Beschreibung der vom Emittenten des vermögenswertereferenzierten Token ausgehenden Risiken | Alphanumerischer Freitext |
F.3 | Angebotsbezogene Risiken | Beschreibung der mit dem öffentlichen Angebot des vermögenswertereferenzierten Token oder dessen Zulassung zum Handel verbundenen Risiken | Alphanumerischer Freitext |
F.4 | Token-bezogene Risiken | Beschreibung der mit dem vermögenswertereferenzierten Token verbundenen Risiken, insbesondere im Hinblick auf die referenzierten Werte | Alphanumerischer Freitext |
F.5 | Risiken im Zusammenhang mit der Operationalisierung des Projekts für den vermögenswertereferenzierten Token | Beschreibung der Risiken im Zusammenhang mit der Operationalisierung des Projekts für den vermögenswertereferenzierten Token | Alphanumerischer Freitext |
F.6 | Technologiebezogene Risiken | Beschreibung der mit der eingesetzten Technologie verbundenen Risiken | Alphanumerischer Freitext |
F.7 | Risikominderungsmaßnahmen | Maßnahmen zur Minderung der mit der eingesetzten Technologie verbundenen Risiken, sofern vorhanden | Alphanumerischer Freitext |
Teil G - Informationen über die Vermögenswertreserve | |||
G.1 | Wertangleichungsmechanismus | Ausführliche Beschreibung des Mechanismus zur Angleichung des Wertes der Vermögenswertreserve an die Ansprüche im Zusammenhang mit dem vermögenswertereferenzierten Token, einschließlich rechtlicher und technischer Aspekte | Alphanumerischer Freitext |
G.2 | Beschreibung der Vermögenswertreserve | Ausführliche Beschreibung der Vermögenswertreserve und ihrer Zusammensetzung | Alphanumerischer Freitext |
G.3 | Ausgabe- und Rücktauschmechanismen von Token | Beschreibung der Mechanismen für die Ausgabe und den Rücktausch vermögenswertereferenzierter Token | Alphanumerischer Freitext |
G.4 | Anlage von Vermögenswertreserven | Informationen darüber, ob ein Teil des Reservevermögens angelegt wird | "richtig" = Ja "falsch" = Nein |
G.5 | Anlagepolitik für Reservevermögen | Wird ein Teil des Reservevermögens angelegt: Beschreibung der Anlagepolitik für das Reservevermögen | Alphanumerischer Freitext |
G.6 | Vereinbarungen über die Verwahrung des Reservevermögens | Beschreibung der Verwahrungsvereinbarungen für das Reservevermögen, einschließlich seiner Trennung | Alphanumerischer Freitext |
G.7 | Verwahrer | Namen der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden anbieten, Kreditinstitute oder Wertpapierfirmen, die als Verwahrstellen für das Reservevermögen bestellt sind | Alphanumerischer Freitext |
G.8 | Verwahrer | LEI der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden anbieten, Kreditinstitute oder Wertpapierfirmen, die als Verwahrstellen für das Reservevermögen bestellt sind | {LEI} |
Teil H - Informationen zu den Nachhaltigkeitsindikatoren in Bezug auf nachteilige Auswirkungen auf das Klima und andere umweltbezogene nachteilige Auswirkungen | |||
H.1 | Nachteilige Auswirkungen auf das Klima und andere umweltbezogene nachteilige Auswirkungen | Informationen gemäß der Delegierten Verordnung der Kommission zur Festlegung technischer Standards, die gemäß Artikel 6 Absatz 12 Unterabsatz 4, Artikel 19 Absatz 11 Unterabsatz 4, Artikel 51 Absatz 15 Unterabsatz 4 und Artikel 66 Absatz 6 Unterabsatz 4 der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates erlassen wurden | Alphanumerischer Freitext |
Tabelle 4: Mustertext für Whitepaper für E-Geld-Token
Nr. | FELD | GEFORDERTER MELDEINHALT | FÜR DIE MELDUNG ZU VERWENDENDE FORMATE UND STANDARDS |
I.00 | Inhaltsverzeichnis | Inhaltsverzeichnis | Alphanumerischer Text |
I.01 | Datum der Mitteilung | Datum der Mitteilung | JJJJ-MM-TT |
I.02 | Erklärung gemäß Artikel 51 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/1114 | "Dieses Kryptowerte-Whitepaper wurde von keiner zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats der Europäischen Union genehmigt. Der Emittent des Kryptowerts trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieses Kryptowerte-Whitepapers." | Vorgegebener alphanumerischer Text |
I.03 | Konformitätserklärung gemäß Artikel 51 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2023/1114 | "Dieses Kryptowerte-Whitepaper erfüllt Titel IV der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates und es wird bestätigt, dass die in ihm enthaltenen Informationen nach bestem Wissen des Leitungsorgans redlich, eindeutig und nicht irreführend sind und dass dieses Kryptowerte-Whitepaper keine Auslassungen aufweist, die seine Aussagekraft beeinträchtigen könnten." | Vorgegebener alphanumerischer Text |
I.04 | Warnhinweis gemäß Artikel 51 Absatz 4 Buchstaben a und b der Verordnung (EU) 2023/1114 | "Dieser E-Geld-Token fällt nicht unter die Systeme für die Entschädigung der Anleger gemäß der Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates oder die Einlagensicherungssysteme gemäß der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates." | Vorgegebener alphanumerischer Text |
ZUSAMMENFASSUNG | |||
I.05 | Warnhinweis gemäß Artikel 51 Absatz 6 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 | "Warnhinweis: Diese Zusammenfassung ist als Einführung in das Kryptowerte-Whitepaper zu lesen. Potenzielle Inhaber sollten ihre Entscheidung zum Kauf des E-Geld-Token auf der Grundlage des Inhalts des gesamten Kryptowerte-Whitepapers und nicht allein auf der Grundlage der Zusammenfassung treffen. Das öffentliche Angebot dieses Kryptowerts stellt kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf von Finanzinstrumenten dar und ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung kann nur mittels eines Prospekts oder anderer Angebotsunterlagen gemäß den nationalen Rechtsvorschriften erfolgen. Dieses Kryptowerte-Whitepaper stellt keinen Prospekt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates und kein anderes Angebotsdokument im Sinne von Unionsrecht oder nationalem Recht dar." | Vorgegebener alphanumerischer Text |
I.06 | Merkmale des Kryptowerts | Eine knappe, klare und nicht fachsprachliche Beschreibung der Merkmale der betreffenden Kryptowerte, um potenziellen Inhabern des Kryptowerts beim Treffen einer fundierten Entscheidung zu helfen | Alphanumerischer Freitext |
I.07 | Recht auf Rücktausch | "Die Inhaber dieses E-Geld-Token haben jederzeit ein Recht auf Rücktausch zum Nennwert." Beschreibung der Bedingungen für einen solchen Rücktausch. | Vorgegebener alphanumerischer Text Alphanumerischer Freitext |
I.08 | Wesentliche Informationen über das Angebot und/oder die Zulassung zum Handel | Wesentliche Informationen über das öffentliche Angebot des E-Geld-Token oder die beabsichtigte Zulassung eines solchen E-Geld-Token zum Handel. | Alphanumerischer Freitext |
Teil A - Informationen über den Emittenten des E-Geld-Token | |||
A.1 | Gesetzlicher Name | Gesetzlicher Name | Alphanumerischer Freitext |
A.2 | Firmenname | Firmenname | Alphanumerischer Freitext |
A.3 | Rechtsform | Füllen Sie das Feld nur aus, wenn in Feld A.7 keine LEI angegeben ist. Rechtsform | ISO-Norm 20275 "Finanzdienstleistungen - Rechtsformen von Entitäten" |
A.4 | Eingetragene Anschrift | Füllen Sie das Feld nur aus, wenn in Feld A.7 keine LEI angegeben ist. Anschrift und Land der Registrierung | ISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten und Alphanumerischer Freitext |
A.5 | Sitz | Füllen Sie das Feld nur aus, wenn in Feld A.7 keine LEI angegeben ist. Anschrift und Land des Sitzes, falls von der eingetragenen Anschrift abweichend | ISO-Norm 3166-1 Alpha-2-Ländercodes und Codes für deren Untereinheiten und Alphanumerischer Freitext |
A.6 | Registrierungsdatum | Datum der Registrierung | Datumsformat gemäß ISO 8601 (YYYY-MM-DD) |
A.7 | Rechtsträgerkennung | Rechtsträgerkennung des Emittenten, sofern verfügbar | {LEI} |
A.8 | Sonstige nach geltendem Recht erforderliche Kennung | Nationale Kennung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit des Emittenten, sofern dies nach geltendem nationalem Recht erforderlich ist. Dieses Feld gilt nur für Rechtsträger, für die nach geltendem nationalem Recht eine nationale Kennung erforderlich ist | Freitext |
A.9 | Telefonnummer zur Kontaktaufnahme | Telefonnummer zur Kontaktaufnahme; mit dem Emittenten | Alphanumerischer Freitext |
A.10 | E-Mail-Adresse | E-Mail-Adresse des Emittenten | Alphanumerischer Freitext |
A.11 | Reaktionszeit (Tage) | Anzahl der Tage, innerhalb deren ein Anleger, der den Emittenten über diese Telefonnummer oder E-Mail-Adresse kontaktiert, eine Antwort erhält | {DURATION} |
A.12 | Mutterunternehmen | Füllen Sie das Feld nur aus, wenn in Feld A.7 keine LEI angegeben ist. Gegebenenfalls Name des Mutterunternehmens | Alphanumerischer Freitext |
A.13 | Mitglieder des Leitungsorgans | Name, Geschäftsanschrift und Funktion der Mitglieder (Namen oder sonstige Kennungen) des Leitungsorgans des Emittenten im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 27 der Verordnung (EU) 2023/1114 | Alphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung |
A.14 | Geschäftstätigkeit | Geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Emittenten, einschließlich Haupttätigkeiten und Hauptmärkte | Alphanumerischer Freitext |
A.15 | Geschäftstätigkeit des Mutterunternehmens | Geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Emittenten und gegebenenfalls des Mutterunternehmens, einschließlich Haupttätigkeiten und Hauptmärkte | Alphanumerischer Freitext |
A.16 | Offenlegung von Interessenkonflikten | Potenzielle Interessenkonflikte | Alphanumerischer Freitext |
A.17 | Emission anderer Kryptowerte | Angabe, ob der Emittent des E-Geld-Token auch andere Kryptowerte ausgibt | "richtig" = Ja "falsch" = Nein |
A.18 | Tätigkeiten im Zusammenhang mit anderen Kryptowerten | Angabe, ob der Emittent des E-Geld-Token auch Tätigkeiten im Zusammenhang mit anderen Kryptowerten ausübt. | "richtig" = Ja "falsch" = Nein |
A.19 | Verbindung zwischen dem Emittenten und dem Unternehmen, das die DLT betreibt | Angabe, ob zwischen dem Emittenten und dem Unternehmen, das die Distributed-Ledger-Technologie betreibt, die für die Ausgabe des Kryptowerts verwendet wird, eine Verbindung besteht, auch wenn die Protokolle von einer Person verwaltet oder kontrolliert werden, die eng mit den an dem Projekt beteiligten Akteuren verbunden ist | "richtig" = Ja "falsch" = Nein |
A.20 | Beschreibung der Verbindung zwischen dem Emittenten und dem Unternehmen, das die DLT betreibt | Beschreibung der Verbindung zwischen dem Emittenten und dem Unternehmen, das die Distributed-Ledger-Technologie betreibt, die für die Ausgabe des Kryptowerts verwendet wird, auch wenn die Protokolle von einer Person verwaltet oder kontrolliert werden, die eng mit den an dem Projekt beteiligten Akteuren verbunden ist | Alphanumerischer Freitext |
A.21 | Neu gegründet | Angabe, ob der Emittent bereits in den vergangenen drei Jahren niedergelassen war | "richtig" = Ja "falsch" = Nein |
A.22 | Finanzlage der vergangenen drei Jahre | Finanzlage des Emittenten in den vergangenen drei Jahren. Dies wird auf der Grundlage eines redlichen Berichts über den Geschäftsverlauf und das Geschäftsergebnis des Emittenten und seine Lage für jedes Jahr und jeden Übergangszeitraum, für den historische Finanzinformationen benötigt werden, einschließlich der Gründe für wesentliche Änderungen, bewertet. Der Bericht besteht aus einer ausgewogenen und umfassenden Analyse des Geschäftsverlaufs und des Geschäftsergebnisses des Emittenten sowie seiner Lage, die dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit angemessen ist. Die Analyse umfasst sowohl die wichtigsten finanzielle als auch gegebenenfalls nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die für die betreffende Geschäftstätigkeit von Bedeutung sind. Die Analyse umfasst gegebenenfalls Verweise und zusätzliche Erläuterungen zu den im Jahresabschluss ausgewiesenen Beträgen (sofern verfügbar), Angaben zu ungewöhnlichen oder seltenen Ereignissen oder neuen Entwicklungen, die die Geschäftserträge wesentlich beeinträchtigen, und über das Ausmaß, in dem die Erträge auf diese Weise beeinflusst wurden, Informationen über die Eigenkapitalausstattung (sowohl kurz- als auch langfristig) sowie eine Erläuterung der Quellen und der Beträge des Kapitalflusses und eine ausführliche Darstellung dieser Posten. | Alphanumerischer Freitext |
A.23 | Finanzlage seit der Registrierung | Wenn der Emittent noch keine drei Jahre niedergelassen ist, seine Finanzlage seit dem Zeitpunkt seiner Registrierung. Dies wird auf der Grundlage eines redlichen Berichts über den Geschäftsverlauf und das Geschäftsergebnis des Emittenten und seine Lage für jedes Jahr und jeden Übergangszeitraum, für den historische Finanzinformationen benötigt werden, einschließlich der Gründe für wesentliche Änderungen, bewertet. Der Bericht besteht aus einer ausgewogenen und umfassenden Analyse des Geschäftsverlaufs und des Geschäftsergebnisses des Emittenten sowie seiner Lage, die dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit angemessen ist. Die Analyse umfasst sowohl die wichtigsten finanzielle als auch gegebenenfalls nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die für die betreffende Geschäftstätigkeit von Bedeutung sind. Die Analyse umfasst gegebenenfalls Verweise und zusätzliche Erläuterungen zu den im Jahresabschluss ausgewiesenen Beträgen (sofern verfügbar), Angaben zu ungewöhnlichen oder seltenen Ereignissen oder neuen Entwicklungen, die die Geschäftserträge wesentlich beeinträchtigen, und über das Ausmaß, in dem die Erträge auf diese Weise beeinflusst wurden, Informationen über die Eigenkapitalausstattung (sowohl kurz- als auch langfristig) sowie eine Erläuterung der Quellen und der Beträge des Kapitalflusses und eine ausführliche Darstellung dieser Posten. | Alphanumerischer Freitext |
A.24 | Befreiung von der Zulassungspflicht | Angabe, ob der Emittent von E-Geld-Token gemäß Artikel 48 Absätze 4 und 5 der Verordnung (EU) 2023/1114 von der Zulassungspflicht befreit ist | "richtig" = Ja "falsch" = Nein |
A.25 | E-Geld-Token-Zulassung | Sofern keine Befreiung von der Zulassungspflicht gemäß Artikel 48 Absätze 4 und 5 der Verordnung (EU) 2023/1114 vorliegt: genaue Angaben zur Zulassung als Emittent des E-Geld-Token | Alphanumerischer Freitext |
A.26 | Genehmigungsstelle | Name der zuständigen Behörde, die die Zulassung erteilt hat | Erschöpfende Liste der zuständigen Behörden - eine pro Mitgliedstaat |
A.27 | Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 Personen, die den E-Geld-Token öffentlich anbieten oder dessen Zulassung zum Handel beantragen, sofern sie nicht mit dem Emittenten identisch sind | Falls es sich nicht um den Emittenten handelt: Angabe der Identität der Person, die den E-Geld-Token öffentlich anbietet oder dessen Zulassung zum Handel beantragt | {LEI} |
A.28 | Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 Personen, die den E-Geld-Token öffentlich anbieten oder dessen Zulassung zum Handel beantragen, sofern sie nicht mit dem Emittenten identisch sind | Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld A.27 keine Rechtsträgerkennung angegeben ist Nationale Kennung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit der vom Emittenten abweichenden Person, die den E-Geld-Token öffentlich anbietet oder dessen Zulassung zum Handel beantragt, sofern dies nach geltendem nationalem Recht erforderlich ist. Dieses Feld gilt nur für Rechtsträger, für die nach geltendem nationalem Recht eine nationale Kennung erforderlich ist. | Sonstige nach geltendem nationalem Recht erforderliche Kennung |
A.29 | Grund für das öffentliche Angebot des E-Geld-Token oder die Beantragung seiner Zulassung zum Handel durch Personen gemäß Artikel 51 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 | Falls der Anbieter oder die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, nicht mit dem Emittenten identisch ist: Grund für das öffentliche Angebot des E-Geld-Token oder für dessen Zulassung zum Handel | Alphanumerischer Freitext |
Teil B - Informationen über den E-Geld-Token | |||
B.1 | Name | Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.12 kein DTI angegeben ist Name des E-Geld-Token | Alphanumerischer Freitext |
B.2 | Kürzel | Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.12 kein DTI angegeben ist Kürzel des E-Geld-Token | Alphanumerischer Freitext |
B.3 | Angaben zu allen natürlichen oder juristischen Personen, die an der Gestaltung und Entwicklung beteiligt sind | Angaben zu Beratern, Mitgliedern des Entwicklungsteams, Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen und allen natürlichen und juristischen Personen, die an der Gestaltung und Entwicklung des Kryptowert-Projekts beteiligt sind, einschließlich Geschäftsanschrift oder Sitz des Unternehmens, wobei diese Angaben in tabellarischer Form darzustellen sind | Alphanumerischer Freitext in tabellarischer Darstellung |
B. Beschreibung der Merkmale des E-Geld-Token, einschließlich der Daten, die für die Einstufung des Kryptowerte-Whitepaper im Register gemäß Artikel 109 nach Maßgabe von dessen Absatz 8 notwendig sind | |||
B.4 | Art des Whitepapers | Die Art des gemeldeten Whitepapers. | EMTW |
B.5 | Die Art der Übermittlung | Art der Übermittlung | NEWT = Neu MODI = Änderung ERROR = Fehler CORR = Korrektur |
B.6 | Merkmale des Kryptowerts | Beschreibung der Merkmale des E-Geld-Token | Alphanumerischer Freitext |
B.7 | Website des Emittenten | Website des Emittenten | Alphanumerischer Freitext |
B.8 | Beginn des öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel | Das Startdatum des öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel oder, falls zum Zeitpunkt der Meldung durch die zuständige Behörde nicht verfügbar, das beabsichtigte Startdatum des öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel. | JJJJ-MM-TT |
B.9 | Datum der Veröffentlichung | Tatsächlicher oder beabsichtigter Tag der Veröffentlichung des Whitepapers oder des geänderten Whitepapers | JJJJ-MM-TT |
B.10 | Sonstige vom Emittenten erbrachte Dienstleistungen | Alle sonstigen vom Emittenten erbrachten Dienstleistungen, die nicht unter die Verordnung (EU) 2023/1114 fallen, mit Verweis auf die geltenden Rechtsakte der Union oder der Mitgliedstaaten, die diese Dienstleistungen regeln | Alphanumerischer Freitext |
B.11 | Sprache oder Sprachen des Whitepaper | Sprache oder Sprachen, in der/denen das Kryptowerte-Whitepaper abgefasst ist Wenn mehrere Sprachen verwendet wurden, ist dieses Feld so oft auszufüllen wie erforderlich | Erschöpfende Liste der EU-Sprachen |
B.12 | Code für den Digital Token-Identifikator, der verwendet wird, um den Kryptowert oder die verschiedenen einzelnen Kryptowerte, auf die sich das Whitepaper bezieht, eindeutig zu identifizieren, sofern verfügbar | Code, der verwendet wird, um den Kryptowert oder die verschiedenen einzelnen Kryptowerte, auf die sich das Whitepaper bezieht, eindeutig zu identifizieren, sofern verfügbar | ISO 24165 Digital Token-Identifikator |
B.13 | Digital Token-Identifikator für die funktional fungible Gruppe, sofern verfügbar | Code zur eindeutigen Identifizierung der funktional fungiblen Gruppe, zu der der digitale Vermögenswert gehört (dieser ist also für die verschiedenen Vermögenswerte, auf die sich das Whitepaper bezieht, gleich, da dieser Code zur Identifizierung des Whitepapers gemäß ISO 24165 DTI vom Typ = 3 (d. h. eine funktional fungible Gruppe) verwendet wird), sofern verfügbar | ISO 24165 FFG DTI |
B.14 | Kennzeichnung personenbezogener Daten | Kennzeichnung, ob das vorgelegte Whitepaper personenbezogene Daten enthält | "richtig" = Ja "falsch" = Nein |
B.15 | LEI-Berechtigung | Angabe, ob der Emittent zum Führen einer Rechtsträgerkennung berechtigt ist | "richtig" = berechtigt "falsch" = nicht berechtigt |
B.16 | Herkunftsmitgliedstaat | Herkunftsmitgliedstaat im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 33 der Verordnung (EU) 2023/1114 | Erschöpfende Liste der EU-Mitgliedstaaten |
B.17 | Aufnahmemitgliedstaaten | Aufnahmemitgliedstaat im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) 2023/1114 | Erschöpfende Liste der EU-Mitgliedstaaten |
Teil C - Informationen über das öffentliche Angebot des E-Geld-Token oder dessen Zulassung zum Handel | |||
C.1 | Öffentliches Angebot oder Handel | Angabe, ob das Kryptowerte-Whitepaper ein öffentliches Angebot des E-Geld-Token oder dessen Zulassung zum Handel betrifft | "OTPC" = öffentliches Angebot "ATTR" = Zulassung zum Handel |
C.2 | Anzahl der Anteile | Gegebenenfalls Gesamtzahl der Anteile des E-Geld-Token, die öffentlich angeboten oder zum Handel zugelassen werden sollen | Numerische Angabe {DECIMAL-18/3} |
C.3 | Name der Handelsplattformen | Gegebenenfalls Name der Handelsplattformen für Kryptowerte, auf denen die Zulassung zum Handel beantragt wird | Alphanumerischer Freitext |
C.4 | Marktidentifikationscode (MIC) der Handelsplattformen | Segment MIC für die vom CASP betriebene Handelsplattform, sofern verfügbar, ansonsten Operating MIC | {MIC} |
C.5 | Geltendes Recht | Das für das öffentliche Angebot des E-Geld-Token geltende Recht | Dropdown-Liste der geltenden Gesetze |
C.6 | Zuständiges Gericht | Zuständiges Gericht | Alphanumerischer Freitext |
Teil D - Informationen über die mit den E-Geld-Token verbundenen Rechte und Pflichten | |||
D.1 | Rechte und Pflichten des Inhabers | Genaue Beschreibung der Rechte und (etwaigen) Pflichten des Inhabers des E-Geld-Token, einschließlich des Rechts auf Rücktausch zum Nennwert sowie des Verfahrens und der Bedingungen für die Ausübung dieser Rechte | Alphanumerischer Freitext |
D.2 | Bedingungen für Änderungen von Rechten und Pflichten | Beschreibung der Bedingungen, unter denen die Rechte und Pflichten geändert werden können | Alphanumerischer Freitext |
D.3 | Beschreibung der Rechte der Inhaber | Beschreibung der Rechte der Inhaber, wenn der Emittent nicht in der Lage ist, seine Pflichten zu erfüllen, auch bei Insolvenz | Alphanumerischer Freitext |
D.4 | Rechte bei der Durchführung des Sanierungsplans | Beschreibung der Rechte im Zusammenhang mit der Durchführung des Sanierungsplans | Alphanumerischer Freitext |
D.5 | Rechte bei der Durchführung des Rücktauschplans | Beschreibung der Rechte im Zusammenhang mit der Durchführung des Rücktauschplans | Alphanumerischer Freitext |
D.6 | Kontakt zur Einreichung von Beschwerden | Kontaktangaben für die Einreichung von Beschwerden | Alphanumerischer Freitext |
D.7 | Beschwerdeverfahren | Beschreibung der Verfahren für die Bearbeitung von Beschwerden | Alphanumerischer Freitext |
D.8 | Streitbeilegungsmechanismus | Beschreibung etwaiger Streitbeilegungsmechanismen oder Rechtsbehelfsverfahren, die der Emittent des E-Geld-Token eingerichtet hat | Alphanumerischer Freitext |
D.9 | Sicherungssysteme für Token-Wert | Angabe, ob der Kryptowert über ein Sicherungssystem zum Schutz des Werts des Kryptowerts verfügt | "richtig" = Ja "falsch" = Nein |
D.10 | Beschreibung der Sicherungssysteme für den Token-Wert | Wenn das Feld D.9 anwendbar ist: Beschreibung der Sicherungssysteme zum Schutz des Werts des Kryptowerts und der Entschädigungssysteme | Alphanumerischer Freitext |
D.11 | Entschädigungssysteme | Angabe, ob der Kryptowert über ein Entschädigungssystem verfügt | "richtig" = Ja "falsch" = Nein |
D.12 | Entschädigungssysteme Beschreibung | Wenn das Feld D.11 anwendbar ist: Beschreibung der Entschädigungssysteme | Alphanumerischer Freitext |
D.13 | Geltendes Recht | Das für den E-Geld-Token geltende Recht | Dropdown-Liste der geltenden Gesetze |
D.14 | Zuständiges Gericht | Zuständiges Gericht | Alphanumerischer Freitext |
Teil E - Informationen über die zugrunde liegende Technologie | |||
E.1 | Distributed-Ledger-Technologie | Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn in Feld B.13 kein DTI angegeben ist Angaben zur Distributed-Ledger-Technologie | Alphanumerischer Freitext |
E.2 | Protokolle und technische Standards | Informationen über die Protokolle und verwendeten technischen Standards, die Halten, Speichern und Übertragung von E-Geld-Token ermöglichen | Alphanumerischer Freitext |
E.3 | Eingesetzte Technologie | Sonstige Informationen über die eingesetzte Technologie, die Halten, Speichern und Übertragung von E-Geld-Token ermöglichen, sofern relevant | Alphanumerischer Freitext |
E.4 | An den Käufer gestellte technische Anforderungen | Informationen über die technischen Anforderungen, die der Käufer erfüllen muss, um die Kontrolle über den E-Geld-Token zu erlangen | Alphanumerischer Freitext |
E.5 | Konsensmechanismus | Konsensmechanismus, sofern anwendbar | Alphanumerischer Freitext |
E.6 | Anreizmechanismen und geltende Gebühren | Anreizmechanismen zur Absicherung von Transaktionen und gegebenenfalls geltende Gebühren | Alphanumerischer Freitext |
E.7 | Einsatz von Distributed-Ledger-Technologie | Angabe, ob die E-Geld-Token unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie ausgegeben, übertragen und gespeichert werden, die vom Emittenten oder einem in seinem Namen handelnden Dritten betrieben wird | "richtig" = Ja, es wird ein Distributed Ledger vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben "falsch" = Nein, es wird kein Distributed Ledger vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben |
E.8 | Beschreibung der Funktionsweise der Distributed-Ledger-Technologie | Wenn der Distributed Ledger vom Emittenten oder einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben wird: ausführliche Beschreibung der Funktionsweise dieses Distributed-Ledger | Alphanumerischer Freitext |
E.9 | Prüfung | Angabe, ob eine Prüfung der eingesetzten Technologie durchgeführt wurde | "richtig" = Ja "falsch" = Nein |
E.10 | Ergebnis der Prüfung | Angaben zum Ergebnis der Prüfung der eingesetzten Technologie, falls eine derartige Prüfung durchgeführt wurde | Alphanumerischer Freitext |
Teil F - Informationen über die Risiken | |||
F.1 | Emittentenbezogene Risiken | Beschreibung der vom Emittenten des E-Geld-Token ausgehenden Risiken | Alphanumerischer Freitext |
F.2 | Token-bezogene Risiken | Beschreibung der mit dem E-Geld-Token verbundenen Risiken | Alphanumerischer Freitext |
F.3 | Technologiebezogene Risiken | Beschreibung der mit der eingesetzten Technologie verbundenen Risiken | Alphanumerischer Freitext |
F.4 | Risikominderungsmaßnahmen | Maßnahmen zur Minderung der mit der eingesetzten Technologie verbundenen Risiken, sofern vorhanden | Alphanumerischer Freitext |
Teil G - Informationen zu den Nachhaltigkeitsindikatoren in Bezug auf nachteilige Auswirkungen auf das Klima und andere umweltbezogene nachteilige Auswirkungen | |||
G.1 | Nachteilige Auswirkungen auf das Klima und andere umweltbezogene nachteilige Auswirkungen | Informationen gemäß der Delegierten Verordnung der Kommission zur Festlegung technischer Standards, die gemäß Artikel 6 Absatz 12 Unterabsatz 4, Artikel 19 Absatz 11 Unterabsatz 4, Artikel 51 Absatz 15 Unterabsatz 4 und Artikel 66 Absatz 6 Unterabsatz 4 der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates erlassen wurden | Alphanumerischer Freitext |
ENDE |