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Regelwerk, EU 2024, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2024/3107 des Rates vom 9. Dezember 2024 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo

(ABl. L 2024/3107 vom 10.12.2024)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 des Rates vom 18. Juli 2005 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 18. Juli 2005 die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 angenommen.

(2) Nach Überprüfung der eigenständigen restriktiven Maßnahmen gemäß Artikel 2b der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 sollten die Einträge zu bestimmten Personen, die in Anhang Ia der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 aufgeführt sind, geändert werden.

(3) Die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang Ia der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 9. Dezember 2024.

1) ABl. L 193 vom 23.07.2005 S. 1.

.

Anhang

In Anhang Ia Abschnitt A ("Personen") der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 erhalten die Einträge 13, 17, 29 und 30 folgende Fassung:

Name(n)Angaben zur IdentitätGründeDatum der Aufnahme in die Liste
"13.Joseph Nganzo Olikwa TIPIalias Colonel Tipi Ziro Ziro, Joseph Ngadjole, Joseph Nganzole Olikwa
Geburtsdatum: 10.11.1977
Geburtsort: Bunia Fataki, DRK
Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo
Geschlecht: männlich
Rang: Oberst der FARDC
Position: Stellvertretender Befehlshaber der 12. Schnelleinsatzbrigade in Minembwe, ehemaliger Befehlshaber des 312. Bataillons der 31. Hauptverteidigungsbrigade
Militärische ID-Nummer: 1-77-96-32692-76
Joseph Nganzo Olikwa Tipi war bis Januar 2022 Befehlshaber des 312. Bataillons der 31. Hauptverteidigungsbrigade der Streitkräfte der Demokratischen Republik Kongo (FARDC).
Unter seinem Kommando und seiner Verantwortung stehende Streitkräfte des 312. Bataillons haben Angriffe auf Zivilpersonen und schwere Menschenrechtsverletzungen begangen, insbesondere Vergewaltigungen von Frauen zwischen Juni und Dezember 2021.
Joseph Nganzo Olikwa Tipi ist als Oberst und stellvertretender Befehlshaber der 12. Schnelleinsatzbrigade in Minembwe (Süd-Kivu) nach wie vor ein hochrangiger Offizier der FARDC, der für Verwaltung und Logistik zuständig ist.
Aufgrund seiner Funktion trägt er Verantwortung für jüngste Menschenrechtsverletzungen durch die FARDC.
Joseph Nganzo Olikwa Tipi ist daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der DRK beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.
8.12.2022
17.Alain François Viviane GOETZGeburtsdatum: 24.4.1965
Geburtsort: Deurne, Antwerpen, Belgien
Staatsangehörigkeit: Belgien
Geschlecht: männlich
Alain Goetz ist ein Geschäftsmann, der wirtschaftlicher Eigentümer und Direktor der in Uganda registrierten African Gold Refinery Ltd. war. Er war mit der African Gold Refinery Ltd. als Berater und Förderer verbunden.
Seit 2016 hat die African Gold Refinery Ltd. illegales Gold aus Minen in der DRK erhalten, gekauft, raffiniert und vertrieben, die von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen kontrolliert werden, darunter Mai-Mai Yakutumba und Raia Mutomboki, die an destabilisierenden Aktivitäten in der Provinz Süd-Kivu beteiligt sind.
Alain Goetz hält auch Goldanteile in der Region, insbesondere über das Unternehmen Aldabra, das er früher kontrollierte und das gemeinsam mit dem ruandischen Staatsunternehmen Ngali Mining in die Goldraffinerie Aldango investierte. Alain Goetz hat insofern nach wie vor finanzielles Interesse an Aldango, als beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Handelsstreitigkeiten noch seine Schadensersatzklage anhängig ist.
Daher nutzt Alain Goetz den bewaffneten Konflikt, die Instabilität und die Unsicherheit in der DRK aus, indem er illegalen Abbau von und Handel mit natürlichen Ressourcen betreibt.
8.12.2022
29.Pierre Celestin RURAKABIJEalias Guillaume NGABO, Bagdad, Simba Guillaume, Samba Guillaume, Ngabo Simba
Funktion/Rang: Stellvertretender Befehlshaber der Einheit "Commando de recherche et d"action en profondeur" (CRAP) der Forces Démocratiques pour la Libération du Rwanda/Forces Combattantes Abacunguzi (FDLR-FOCA), Oberstleutnant
Staatsangehörigkeit: Ruanda
Geschlecht: männlich
Pierre Celestin Rurakabije bekleidet als stellvertretender Befehlshaber eine Führungsposition bei den Demokratischen Kräften zur Befreiung Ruandas - Forces Combattantes Abacunguzi (FDLR-FOCA), einer im Osten der DRK operierenden nichtstaatlichen bewaffneten Gruppe. Er ist insbesondere stellvertretender Befehlshaber der Einheit "Commando de recherche et d"action en profondeur" (CRAP) der FDLR-FOCA, die als Kommandoeinheit und Nachrichtendienst der bewaffneten Gruppe gilt.
Die FDLR-FOCA ist eine bewaffnete Gruppe, die sich größtenteils aus Hutu zusammensetzt; einige ihrer Anführer waren am Völkermord von 1994 in Ruanda beteiligt. Die FDLR-FOCA, einschließlich der CRAP-Einheit, trägt zu dem bewaffneten Konflikt, der Instabilität und der Unsicherheit in der DRK bei, insbesondere durch Gewalt und schwere Menschenrechtsverletzungen, darunter Angriffe auf Zivilpersonen, Tötungen, Gewalt gegen Kinder, Vergewaltigungen und andere sexuelle Gewalttaten.
Aufgrund seiner Führungsposition in den FDLR ist Pierre Celestin Rurakabije daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der DRK beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -übergriffe darstellen. Er ist auch verantwortlich für die Aufrechterhaltung des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der DRK.
26.7.2024
30.Gustave KUBWAYOalias Sirkoof, Surkoof, Sirkoff, Surcouf, Surcoff, Surcof, Surkouf, Syrkoff, Modeste, Slycove
Funktion/Rang: Befehlshaber der Einheit "Commando de recherche et d"action en profondeur" (CRAP) der Forces Démocratiques pour la Libération du Rwanda / Forces Combattantes Abacunguzi (FDLR-FOCA), Oberst
Geburtsort: Gemeinde Karago, Präfektur Gisenyi, Ruanda; oder Distrikt Nyabihu, Provinz West, Ruanda
Staatsangehörigkeit: Ruanda
Geschlecht: männlich
Gustave Kubwayo bekleidet als Befehlshaber eine Führungsposition bei den Demokratischen Kräften zur Befreiung Ruandas - Forces Combattantes Abacunguzi (FDLR-FOCA), einer im Osten der DRK operierenden bewaffneten Gruppe. Er leitet die Sondereinheit "Commando de recherche et d"action en profondeur" (CRAP) der FDLR-FOCA, die als Kommandoeinheit und Nachrichtendienst der bewaffneten Gruppe gilt.
Die FDLR-FOCA ist eine bewaffnete Gruppe, die sich größtenteils aus Hutu zusammensetzt; einige ihrer Anführer waren am Völkermord von 1994 in Ruanda beteiligt. Die Kämpfer der FDLR-FOCA, einschließlich der CRAP-Einheit, haben Vergewaltigungen und andere sexuelle Gewalttaten begangen sowie Zivilpersonen getötet. Die FDLR-FOCA ist systematisch an Entführungen zur Erpressung von Lösegeld, willkürlichen Inhaftierungen, Hinrichtungen von Zivilpersonen und der Rekrutierung von Kindersoldaten beteiligt. Die bewaffnete Gruppe ist auch am illegalen Holzeinschlag, der Ausbeutung natürlicher Ressourcen wie Holzkohle und der Eintreibung illegaler Steuern an Kontrollstellen beteiligt.
Aufgrund seiner Position als Befehlshaber der CRAP-Einheit ist Gustave Kubwayo an der Begehung von Handlungen in der DRK beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -übergriffe darstellen. Er ist auch verantwortlich für die Aufrechterhaltung des bewaffneten Konflikts in der DRK.
26.7.2024"


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