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Durchführungsverordnung (EU) 2024/3138 des Rates vom 16. Dezember 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2309 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti
(ABl. L 2024/3138 vom 16.12.2024)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2022/2309 des Rates vom 25. November 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti 1, insbesondere auf Artikel 16 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 25. November 2022 die Verordnung (EU) 2022/2309 angenommen.
(2) Der Rat hat am 28. Juli 2023 den Beschluss (GASP) 2023/1574 2 angenommen, mit dem der Beschluss (GASP) 2022/2319 des Rates 3 geändert und ein spezieller Rahmen für gezielte restriktive Maßnahmen gegen natürliche oder juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen, die für Handlungen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit Haitis gefährden, und für Handlungen, die die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit in Haiti untergraben, verantwortlich sind, sowie gegen mit ihnen verbundene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen geschaffen wurde.
(3) Angesichts der sich verschlechternden politischen, wirtschaftlichen, sicherheitspolitischen und humanitären Lage in Haiti, einschließlich der Auswirkungen der eskalierenden Bandengewalt, der unablässigen schweren Menschenrechtsverletzungen durch die Banden und der anhaltenden Straflosigkeit für die Täter, sollten drei Personen in die in Anhang Ia der Verordnung (EU) 2022/2309 enthaltene Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.
(4) Die Verordnung (EU) 2022/2309 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang Ia der Verordnung (EU) 2022/2309 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 16. Dezember 2024.
2) Beschluss (GASP) 2023/1574 des Rates vom 28. Juli 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/2319 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti (ABl. L 192 vom 31.07.2023 S. 21).
3) Beschluss (GASP) 2022/2319 vom 25. November 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti (ABl. L 307 vom 28.11.2022 S. 135).
Anlage |
In Anhang Ia der Verordnung (EU) 2022/2309 werden nach dem Titel "Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 4a" der folgende Abschnitt und die folgende Tabelle angefügt:
"A. Natürliche Personen
Name | Angaben zur Identität | Begründung | Datum der Aufnahme in die Liste | |
1. | Jonel CATEL alias Johns CATHEL | Funktion: Anführer der Bande "Terre Noire" (verbunden mit dem "G9"Bündnis von Banden) Staatsangehörigkeit: haitianisch Geschlecht: männlich | Jonel Catel ist der Anführer der Bande "Terre Noire", die mit dem "G9"Bündnis von Banden in Haiti verbunden ist. Unter seinem Kommando ist die Bande "Terre Noire" an Gewalttaten und kriminellen Aktivitäten in Haiti beteiligt, darunter Raub, Lösegelderpressung, Entführung, Erpressung, Mord und Vergewaltigung. Jonel Catel ist daher verantwortlich für Handlungen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit in Haiti gefährden, einschließlich der Vornahme von kriminellen Aktivitäten und Gewalt unter Beteiligung von bewaffneten Gruppen und kriminellen Netzwerken, die Gewalt fördern, darunter Entführungen, Tötungen sowie sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt. | 16.12.2024 |
2. | Gabriel JEAN-PIERRE alias Ti-Gabriel; Ti Gabriel; Gabo | Funktion: Anführer des "GPep"Bündnisses von Banden (verbunden mit der Bande "Brooklyn") Geburtsdatum: 31.3.1984 Staatsangehörigkeit: haitianisch Geschlecht: männlich | Gabriel Jean-Pierre ist Anführer des "GPep"Bündnisses von Banden in Haiti, das mit der Bande "Brooklyn" verbunden ist. Unter seinem Kommando ist "GPep" an Gewalttaten und kriminellen Aktivitäten in Haiti beteiligt, darunter Erpressung, Zerstörung von Eigentum, Entführung, Mord und Vergewaltigung. Gabriel Jean-Pierre ist daher verantwortlich für Handlungen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit in Haiti gefährden, einschließlich der Vornahme von kriminellen Aktivitäten und Gewalt unter Beteiligung von bewaffneten Gruppen und kriminellen Netzwerken, die Gewalt fördern, darunter Entführungen, Tötungen sowie sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt. | 16.12.2024 |
3. | Ferdens TILUS alias General Meyer; Jeneral Meyer; Jeneral Meyè | Funktion: Anführer der Bande "Kokorat San Ras" Geburtsdatum: 15.9.1995 Staatsangehörigkeit: haitianisch Geschlecht: männlich | Ferdens Tilus ist der Anführer der Bande "Kokorat San Ras" in Haiti (Gebiet Artibonite/Nordwesten). Unter seinem Kommando ist die Bande "Kokorat San Ras" an Gewalttaten und kriminellen Aktivitäten in Haiti beteiligt, darunter Mord, Diebstahl, Vergewaltigung, Entführung und Veruntreuung von Eigentum. Ferdens Tilus ist daher verantwortlich für Handlungen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit in Haiti gefährden, einschließlich der Vornahme von kriminellen Aktivitäten und Gewalt unter Beteiligung von bewaffneten Gruppen und kriminellen Netzwerken, die Gewalt fördern, darunter Entführungen, Tötungen sowie sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt. | 16.12.2024" |
ENDE |