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Regelwerk, EU 2024, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2024/3139 des Rates vom 16. Dezember 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/2319 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti

(ABl. L 2024/3139 vom 16.12.2024)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2022/2319 des Rates vom 25. November 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti 1, insbesondere auf Artikel 4 Absatz 2,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 25. November 2022 den Beschluss (GASP) 2022/2319 angenommen.

(2) Der Rat hat am 28. Juli 2023 den Beschluss (GASP) 2023/1574 2 angenommen, mit dem der Beschluss (GASP) 2022/2319 geändert und ein spezieller Rahmen für gezielte restriktive Maßnahmen gegen natürliche oder juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen, die für Handlungen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit Haitis gefährden, und für Handlungen, die die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit in Haiti untergraben, verantwortlich sind, sowie gegen mit ihnen verbundene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen geschaffen wurde.

(3) In seinen Schlussfolgerungen vom 17. Oktober 2024 erklärte der Europäische Rat, dass er nach wie vor äußerst besorgt über die Lage in Haiti ist. Er forderte die vollständige Entsendung der multinationalen Mission zur Unterstützung der Sicherheit, um die haitianische Nationalpolizei bei der Bekämpfung von Bandengewalt und der Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit zu unterstützen. Der Europäische Rat forderte ferner neue gezielte Sanktionen gegen Personen und Einrichtungen, die für Gewalt verantwortlich sind, um zur Wiederherstellung von Frieden, Sicherheit, Stabilität, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Haiti beizutragen.

(4) Angesichts der sich verschlechternden politischen, wirtschaftlichen, sicherheitspolitischen und humanitären Lage in Haiti, einschließlich der Auswirkungen der eskalierenden Bandengewalt, der unablässigen schweren Menschenrechtsverletzungen durch die Banden und der anhaltenden Straflosigkeit für die Täter, sollten drei Personen in die in Anhang II des Beschlusses (GASP) 2022/2319 enthaltene Liste der natürlichen Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

(5) Der Beschluss (GASP) 2022/2319 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Anhang II des Beschlusses (GASP) 2022/2319 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 16. Dezember 2024.

1) ABl. L 307 vom 28.11.2022 S. 135.

2) Beschluss (GASP) 2023/1574 des Rates vom 28. Juli 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/2319 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti (ABl. L 192 vom 31.07.2023 S. 21).

.

Anhang

In Anhang II des Beschlusses (GASP) 2022/2319 wird unter der Überschrift A."Liste der natürlichen Personen nach Artikel 2a Absatz 1 und Artikel 3a Absatz 1" folgende Tabelle angefügt:

"NameAngaben zur IdentitätBegründungDatum der Aufnahme in die Liste
1.Jonel CATEL
alias
Johns CATHEL
Funktion: Anführer der Bande "Terre Noire" (verbunden mit dem "G9"Bündnis von Banden)
Staatsangehörigkeit: haitianisch
Geschlecht: männlich
Jonel Catel ist der Anführer der Bande "Terre Noire", die mit dem "G9"Bündnis von Banden in Haiti verbunden ist.
Unter seinem Kommando ist die Bande "Terre Noire" an Gewalttaten und kriminellen Aktivitäten in Haiti beteiligt, darunter Raub, Lösegelderpressung, Entführung, Erpressung, Mord und Vergewaltigung.
Jonel Catel ist daher verantwortlich für Handlungen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit in Haiti gefährden, einschließlich der Vornahme von kriminellen Aktivitäten und Gewalt unter Beteiligung von bewaffneten Gruppen und kriminellen Netzwerken, die Gewalt fördern, darunter Entführungen, Tötungen sowie sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt.
16.12.2024
2.Gabriel JEAN-PIERRE
alias Ti-Gabriel; Ti Gabriel; Gabo
Funktion: Anführer des "GPep"Bündnisses von Banden (verbunden mit der Bande "Brooklyn")
Geburtsdatum: 31.3.1984
Staatsangehörigkeit: haitianisch
Geschlecht: männlich
Gabriel Jean-Pierre ist Anführer des "GPep"Bündnisses von Banden in Haiti, das mit der Bande "Brooklyn" verbunden ist.
Unter seinem Kommando ist "GPep" an Gewalttaten und kriminellen Aktivitäten in Haiti beteiligt, darunter Erpressung, Zerstörung von Eigentum, Entführung, Mord und Vergewaltigung.
Gabriel Jean-Pierre ist daher verantwortlich für Handlungen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit in Haiti gefährden, einschließlich der Vornahme von kriminellen Aktivitäten und Gewalt unter Beteiligung von bewaffneten Gruppen und kriminellen Netzwerken, die Gewalt fördern, darunter Entführungen, Tötungen sowie sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt.
16.12.2024
3.Ferdens TILUS
alias General Meyer; Jeneral Meyer; Jeneral Meyè
Funktion: Anführer der Bande "Kokorat San Ras"
Geburtsdatum: 15.9.1995
Staatsangehörigkeit: haitianisch
Geschlecht: männlich
Ferdens Tilus ist der Anführer der Bande "Kokorat San Ras" in Haiti (Gebiet Artibonite/Nordwesten).
Unter seinem Kommando ist die Bande "Kokorat San Ras" an Gewalttaten und kriminellen Aktivitäten in Haiti beteiligt, darunter Mord, Diebstahl, Vergewaltigung, Entführung und Veruntreuung von Eigentum.
Ferdens Tilus ist daher verantwortlich für Handlungen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit in Haiti gefährden, einschließlich der Vornahme von kriminellen Aktivitäten und Gewalt unter Beteiligung von bewaffnetem Gruppen und kriminellem Netzwerken, die Gewalt fördern, darunter Entführungen, Tötungen sowie sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt.
16.12.2024"


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