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Regelwerk, EU 2024, Naturschutz - EU Bund
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Mitteilung der Kommission über den strategischen Rahmen für die internationale Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2023/1115 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union

C/2024/6604
(ABl. C, C/2024/6604 vom 07.11.2024)



1. Einführung

Entwaldung und Waldschädigung gehören zu den Hauptursachen der beiden bedeutendsten Herausforderungen unserer Zeit - der Klimawandel und der Verlust biologischer Vielfalt. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzt, dass von 1990 bis 2020.420 Millionen Hektar Wald abgeholzt wurden, was einer Fläche entspricht, die größer als die Europäische Union (EU) ist. Der Weltklimarat (IPCC) schätzt, dass 23 % aller Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2007-2016 aus der Land- oder Forstwirtschaft und anderen Landnutzungen stammten 1. Gleichzeitig dürfte die wachsende Weltbevölkerung - neben anderen Entwicklungen wie dem Ausbau der Bioökonomie - die Nachfrage nach landwirtschaftlichen Flächen erhöhen und die Wälder zusätzlichem Druck aussetzen 2. Um die Klima- und Biodiversitätskrise, die unser aller Zukunft bedroht, zu stoppen, werden verstärkte Maßnahmen zur Bekämpfung von Entwaldung und Waldschädigung sowie ein entschlossener weltweiter Übergang hin zu einer nachhaltigen Erzeugung von entscheidender Bedeutung sein. Diese Maßnahmen werden angesichts der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Zusammenhänge zwischen Entwaldung und Niederschlagsmengen sowie Temperaturen auch dazu beitragen, die weltweite Wasserkrise zu bewältigen. Darüber hinaus erbringen Wälder wichtige Ökosystemleistungen von der Hochwasserrückhaltung und der Wasserreinigung bis hin zur Bereitstellung von Wirkstoffen für Arzneimittel und spielen eine Schlüsselrolle bei der Dekarbonisierung der Gesellschaft. Häufig leiden ärmere und gefährdetere Teile der Bevölkerung am meisten unter dem Verlust dieser Leistungen.

Das Nachhaltigkeitsziel 15 3, eines der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung, die 2015 von den Vereinten Nationen festgelegt wurden, verpflichtete die Länder auf der ganzen Welt dazu, die Entwaldung bis 2020 zu beenden. Da dieses Ziel verfehlt wurde, sagte die EU auf der COP 26 des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) im Jahr 2021 in Glasgow zusammen mit 143 Erzeuger- und Verbraucherländern zu, die Entwaldung bis 2030 zu beenden und umzukehren. Auf der COP 28 in Glasgow wurde in der weltweiten Bestandsaufnahme anerkannt, wie wichtig es ist, im Rahmen globaler Maßnahmen die Entwaldung zu beenden sowie die Wälder zu erhalten und wiederherzustellen, und die Europäische Kommission setzte ihre Bemühungen mit den Partnerländern fort, um einen erfolgreichen Übergang zu entwaldungsfreien Wertschöpfungsketten zu gewährleisten. Dies wurde nun von den Klima-, Energie- und Umweltministern der G7 auf ihrer Tagung vom 29.-30. April 2024 in Turin 4 und von den Staats- und Regierungschefs der G7 auf dem Gipfel in Apulien vom 12.-13. Juni 2024 5 anerkannt.

Die Hauptursache für Entwaldung und Waldschädigung ist die Ausdehnung landwirtschaftlicher Flächen für die Erzeugung von Rohstoffen wie Soja, Rindfleisch, Palmöl, Holz, Kakao, Gummi oder Kaffee. Als wichtige Volkswirtschaft und Verbraucherin dieser Rohstoffe erkennt die EU ihre teilweise Verantwortung für die weltweite Entwaldung und Waldschädigung sowie die entsprechende Verpflichtung, zu ihrer Beendigung beizutragen, an. Solide nachfrageseitige Maßnahmen sind auch eine wichtige Ergänzung zu den bereits auf der Angebotsseite ergriffenen Schritten. Ohne sie bestünde die Gefahr, dass die Nachfrage nach mit der Entwaldung in Verbindung stehenden Erzeugnissen weiterhin die Erzeugung antreibt und die Bemühungen auf der Angebotsseite untergräbt.

Darüber hinaus hat sich die EU im Einklang mit ihrer Global-Gateway-Strategie verpflichtet, eine krisenbeständigere Vernetzung mit der Welt anzustreben, unter anderem durch Investitionen in den grünen und digitalen Wandel, höhere Sozial- und Umweltstandards und nachhaltigere Wertschöpfungsketten.

2. Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten

Im Rahmen des europäischen Grünen Deals entwickelte die Europäische Kommission die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) 6 auf der Grundlage der Mitteilung von 2019 mit dem Titel "Intensivierung der EU-Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Wälder in der Welt". Die EUDR trat am 29. Juni 2023 in Kraft und wird ab dem 30. Dezember 2024 Anwendung finden (ab dem 30. Juni 2025 für Marktteilnehmer, bei denen es sich um Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen handelt).

Die EUDR ist die erste Rechtsvorschrift dieser Art, mit der Entwaldung und Waldschädigung infolge der Erzeugung und des Verbrauchs der EU beseitigt werden sollen. Sie ist ein wesentliches Instrument zur Erfüllung der globalen Verpflichtungen, die in den Nachhaltigkeitszielen, im Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal sowie im Übereinkommen von Paris verankert sind.

Die EUDR gilt gleichermaßen für ausgewählte Rohstoffe und Erzeugnisse, die in der EU in Verkehr gebracht und aus dem EU-Markt ausgeführt werden, und sie wurde so konzipiert, dass Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung gemäß den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) gewährleistet sind. Alle Marktteilnehmer, die den EU-Markt für in den Anwendungsbereich der Verordnung fallende Rohstoffe und Erzeugnisse bedienen wollen, müssen entwaldungsfreie Erzeugungsverfahren anwenden und für Transparenz in der Lieferkette sorgen. Da die Nachfrage nach entwaldungsfreien Erzeugnissen weltweit zunimmt, steht die EUDR für Geschäftsmöglichkeiten für einen stärkeren Handel mit entwaldungsfreien Erzeugnissen und neue Möglichkeiten für nachhaltige Akteure in der ganzen Welt.

Um die Umsetzung der Verordnung zu erleichtern und somit ihre Ziele zu erreichen und einen gerechten und inklusiven Übergang zu entwaldungsfreien und legalen Lieferketten zu gewährleisten, sieht Artikel 30 der Verordnung eine enge internationale Zusammenarbeit und ein ebensolches Engagement auf der Grundlage eines speziellen Strategierahmens vor. In Artikel 30 Absatz 1 der EUDR ist Folgendes festgelegt:

"... die Kommission - im Namen der Union - und interessierte Mitgliedstaaten [arbeiten] nach einem koordinierten Ansatz mit den von dieser Verordnung betroffenen Erzeugerländern und deren Landesteilen - insbesondere mit jenen, die im Einklang mit Artikel 29 mit einem hohen Risiko eingestuft wurden - im Rahmen bestehender Partnerschaften und anderer einschlägiger Kooperationsmechanismen zusammen, um gemeinsam mit ihnen gegen die Ursachen von Entwaldung und Waldschädigung vorzugehen. Die Kommission entwickelt einen umfassenden strategischen Rahmen der Union für eine solche Zusammenarbeit und prüft die Mobilisierung einschlägiger Instrumente der Union."

Daher liegt der Schwerpunkt auf der Zusammenarbeit mit den Erzeugerländern, um die Umsetzung der EUDR unter anderem unter Berücksichtigung einschlägiger Nachhaltigkeitsinitiativen und bewährter Verfahren auf nationaler, regionaler und globaler Ebene zu erleichtern.

Um dem Ziel für 2030 einen Schritt näherzukommen, intensiviert die EU parallel dazu im Rahmen wirksamer nachfrageseitiger Maßnahmen ihre Zusammenarbeit mit anderen wichtigen Verbraucherländern von Rohstoffen, die zur Entwaldung beitragen. Darüber hinaus führt die EU in einschlägigen multilateralen Foren einen intensiveren Dialog über Strategien und Maßnahmen zur Eindämmung der Entwaldung und Waldschädigung.

Die EU setzt sich für die wirksame Umsetzung der EUDR ein und arbeitet im Austausch und in Partnerschaft mit den Erzeugerländern. Die EU hat daher ihre Bemühungen um den Informationsaustausch über die verschiedenen Bausteine der EUDR verstärkt, insbesondere im Rahmen der speziellen Multi-Stakeholder-Plattform und durch technische Gespräche mit Erzeugerländern und Interessenträgern, auch über die EU-Delegationen. Die EU stellt außerdem verschiedene Unterstützungsinstrumente zur Verfügung, um den Interessenträgern, die den Vorschriften dieser Verordnung unterliegen, dabei zu helfen, sich auf ihre Verpflichtungen vorzubereiten. Hierzu gehört Folgendes:

  1. In einem Dokument mit häufig gestellten Fragen 7, das regelmäßig aktualisiert wird, sollen einige Bestimmungen zur EUDR präzisiert werden.
  2. In förmlichen Leitlinien werden bestimmte Schlüsselaspekte der Umsetzung der EUDR präzisiert, insbesondere in Bezug auf die Definition des Begriffs "landwirtschaftliche Nutzung", die Zertifizierung, die Legalität und andere von Interessenträgern in der EU und weltweit aufgebrachte Themen.
  3. Die EU-Beobachtungsstelle für Entwaldung, ein von der Kommission bereitgestelltes kostenloses Instrument 8, bietet Zugriff auf wissenschaftliche Daten über die weltweite Waldbedeckung (weitere Einzelheiten siehe Abschnitt 5.5).

Darüber hinaus erfolgt nach Artikel 29 Absatz 3 der Verordnung die Einstufung von Ländern oder Landesteilen mit geringem Risiko und hohem Risiko "auf der Grundlage einer objektiven und transparenten Bewertung durch die Kommission, bei der die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und international anerkannte Quellen berücksichtigt werden". In diesem Zusammenhang misst die EU der Entwicklung eines umfassenden Risikoeinstufungssystems, das auf einer sicheren Methodik zur Generierung solider, überprüfbarer und zuverlässiger Daten auf der Grundlage einer umfassenden Bewertung quantitativer und qualitativer Informationen gemäß Artikel 29 Absätze 3 und 4 der Verordnung beruht, große Bedeutung bei. Die EU ist ferner entschlossen, ihren Dialog und ihre Zusammenarbeit mit den Ländern zu verstärken, die als Länder mit hohem Risiko gelten oder Gefahr laufen, als solche eingestuft zu werden (siehe Anhang), um sich um eine Verringerung ihres Risikoniveaus zu bemühen.

In dem vorliegenden Dokument wird dieser strategische Rahmen dargelegt, der gegebenenfalls die Grundlage für die länderspezifische Analyse bilden wird.

3. Ziele des strategischen Rahmens für die Zusammenarbeit im Bereich Entwaldung

Das allgemeine Ziel des strategischen Rahmens für die Zusammenarbeit besteht darin, zusammen mit Ländern und Interessenträgern weltweit auf der Grundlage einer Reihe festgelegter Grundsätze und über alle einschlägigen Wertschöpfungsketten hinweg die Bemühungen voranzutreiben, die Ursachen von Entwaldung und Waldschädigung im Rahmen der EUDR, aber auch darüber hinaus gemeinsam anzugehen.

Mit dem Rahmen werden unter anderem nachstehende spezifische Ziele verfolgt:

In diesem Zusammenhang werden in dem Rahmen allgemein die wichtigsten Erfordernisse und Prioritäten für die Zusammenarbeit mit Drittländern dargelegt, die gegebenenfalls in die Kooperationspläne und -strategien der EU, der Mitgliedstaaten und der Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen einfließen. Er soll auch dazu beitragen, den möglichen Einsatz geeigneter Instrumente zu steuern, die für eine entsprechende Unterstützung der Umsetzung der EUDR in Betracht gezogen werden könnten.

Der Rahmen ebnet auch den Weg für die EU und ihre Mitgliedstaaten, ihr Engagement in den einschlägigen multilateralen Foren wie dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD), dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC), dem Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung (UNCCD), der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO), der Umweltversammlung der Vereinten Nationen (UNEA), dem Waldforum der Vereinten Nationen, der Welthandelsorganisation sowie der G7 und der G20 und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) fortzusetzen. Das übergeordnete Ziel besteht darin, ein gemeinsames Verständnis der Notwendigkeit eines globalen Übergangs zu einer nachhaltigen, entwaldungsfreien landwirtschaftlichen Erzeugung, einer verstärkten nachhaltigen Waldbewirtschaftung, der Entwicklung transparenter und entwaldungsfreier nachhaltiger Lieferketten und der Schaffung entsprechender Strategien zu fördern. Die EU und die EU-Mitgliedstaaten werden ferner ihre Bemühungen und ihre Zusammenarbeit mit Partnern auf globaler Ebene fortsetzen, um robuste Standards und Definitionen zu ermitteln und zu vereinbaren, die ein hohes Schutzniveau für Wälder und andere natürliche Ökosysteme und die damit verbundenen Menschenrechte gewährleisten.

4. Grundsätze des strategischen Rahmens für die Zusammenarbeit im Bereich Entwaldung

Die Umsetzung des Rahmens durch die EU und ihre Mitgliedstaaten wird von den folgenden acht zentralen Grundsätzen geleitet:

1) Fortsetzung des Dialogs und der Zusammenarbeit mit den betreffenden Drittländern, um sich über Verfahren und Bemühungen auszutauschen und sie bei der Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für einen inklusiven und gerechten Übergang zu entwaldungsfreien Lieferketten zu unterstützen, wobei auf bestehende und künftige Mechanismen wie strukturierte Dialoge, Verwaltungsvereinbarungen, bestehende Abkommen oder darin enthaltene Bestimmungen zurückgegriffen wird. Das Engagement umfasst auch andere Maßnahmen zur Unterstützung der Partnerländer beim Übergang zu transparenteren Lieferketten und beim Aufbau neuer oder Ausbau bestehender Rückverfolgbarkeitssysteme, um neue Standards zu gewährleisten und den Informationsaustausch entlang der Lieferkette zu erleichtern. Dazu gehört auch die Bekanntmachung bewährter Verfahren im digitalen Bereich, insbesondere in Bezug auf Lösungen für die Rückverfolgbarkeit durch Geolokalisierung, auf der Multi-Stakeholder-Plattform für den Schutz und die Wiederherstellung der Wälder der Welt. Dies ist insbesondere für Länder relevant, die gemäß Artikel 29 (Bewertung von Ländern) im Hinblick auf Entwaldung und Waldschädigung als Länder mit hohem Risiko gelten oder Gefahr laufen, als solche eingestuft zu werden;

2) Unterstützung von Maßnahmen mit Fokus auf der Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltigen Nutzung von Wäldern, der Beendigung von Entwaldung und Waldschädigung und dem Übergang zur Nachhaltigkeit bei der Erzeugung, beim Verbrauch und bei der Verarbeitung von Rohstoffen sowie bei Handelsmethoden. Dazu gehören nachhaltige Landnutzungspraktiken und Rückverfolgbarkeitssysteme sowie der Zugang von Kleinbauern zu Märkten, Finanzmitteln und Technologie;

3) Einsatz der gewonnenen Erkenntnisse und bewährten Verfahren in Erzeuger- und Verbraucherländern, einschließlich erfolgreicher EU-Kooperationsprojekte, -Initiativen und einschlägiger bewährter Verfahren in der EU, z.B. in Bezug auf die Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags, die EU-Initiative für eine nachhaltige Kakaowirtschaft und bestehende Zertifizierungssysteme und Überprüfungssysteme Dritter, einschließlich hinsichtlich der Rückverfolgbarkeit;

4) Förderung des Engagements auf nationaler Ebene aller relevanten Interessenträger, die bei dem Ausbau einer nachhaltigen Landwirtschaft und Waldbewirtschaftung sowie entwaldungsfreier Lieferketten in Erzeuger- und Verbraucherländern eine Rolle spielen. Zu diesen Interessenträgern gehören unter anderem nationale und lokale Behörden, der Privatsektor, einschließlich Kleinbauern und Erzeugerverbände, die Zivilgesellschaft, lokale Gemeinschaften und indigene Völker;

5) menschenrechtsorientierter Ansatz zum Schutz der mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehenden Rechte, einschließlich der Rechte indigener Völker, lokaler Gemeinschaften und der Inhaber gewohnheitsmäßiger Landrechte, sowie Förderung ihrer Rolle beim Schutz der Wälder;

6) Transparenz und Zugang zu Informationen. Dies umfasst die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Entscheidungsfindung, den Zugang der Öffentlichkeit zu einschlägigen Dokumenten im Zusammenhang mit forstwirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Lieferketten und den Zugang zur Justiz (Zugang zu Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren zur Überprüfung von Entscheidungen, Urteilen oder Unterlassungen der Behörden);

7) Synergien mit anderen politischen Initiativen der EU, z.B. solchen, die sich auf Zwangsarbeit, nachhaltige Finanzierung, die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit sowie allgemeinere umweltbezogene Maßnahmen und die Global-Gateway-Initiative der EU konzentrieren;

8) Koordinierung mit den einschlägigen Entwicklungspartnern, um die Komplementarität und die sich gegenseitig verstärkende Unterstützung zu erleichtern.

5. Handlungsschwerpunkte

Im Einklang mit den Zielen der Global-Gateway-Strategie der EU und zur Erleichterung des Übergangs zu einer entwaldungsfreien globalen Wertschöpfungskette arbeiten die EU und ihre Mitgliedstaaten zusammen, um die erforderliche Unterstützung und Koordinierung zu ermöglichen, mithilfe derer ein inklusiver und gerechter Übergang zu entwaldungsfreien und legalen Lieferketten in die und aus der EU sicher gelingt. Zu diesem Zweck wurden fünf große Bereiche ermittelt, in denen vorrangiger Bedarf besteht. Diese sind als Orientierungshilfe gedacht und werden auf nationaler und regionaler Ebene eingehender analysiert:

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5.1. Unterstützung für Kleinbauern

Kleinbauern liefern einen erheblichen Anteil an der weltweiten Produktion mehrerer Erzeugnisse und Rohstoffe, die unter die EUDR fallen. Die rechtlichen Verpflichtungen aus der EUDR gelten für Marktteilnehmer und Händler, die Erzeugnisse auf dem EU-Markt in Verkehr bringen und bereitstellen. Da die Marktteilnehmer Informationen aus früheren Etappen der Lieferketten benötigen, können Kleinbauern jedoch von den Marktteilnehmern aufgefordert werden, Informationen in begrenztem Umfang bereitzustellen. Die Hauptaufgaben der Erzeuger bestehen darin, die Legalität der Erzeugung zu gewährleisten, ihre Waldflächen nicht in landwirtschaftliche Flächen umzuwandeln, und die Geolokalisierungsdaten bereitzustellen, die mit einfachen technischen Mitteln erlangt werden können und nur einmal ermittelt werden müssen. Sie sind nicht verpflichtet, Sorgfaltspflichten zu erfüllen.

Gegebenenfalls und im Einklang mit den Prioritäten der EU für die Zusammenarbeit unterstützen die EU und die Mitgliedstaaten die Einbeziehung von Kleinbauern in entwaldungsfreie Lieferketten. Die Anforderungen der EUDR an die Rückverfolgbarkeit sollten Kleinbauern zugutekommen, indem sie die Komplexität der Lieferketten verringern, neue Marktchancen eröffnen und zu gerechteren Preisen beitragen.

Mögliche Maßnahmen könnten technische Hilfe und Schulungen, z.B. in Bezug auf nachhaltige landwirtschaftliche und Landnutzungsverfahren sowie Rückverfolgbarkeit, und den Zugang zu Finanzmitteln und einschlägiger Ausrüstung/Technik umfassen.

Die EU wird sich auch darum bemühen, Kleinbauern in ihre bilateralen Dialoge mit den zuständigen Behörden der Partnerländer und in die spezifischen Unterstützungsmaßnahmen wie die Team-Europa-Initiative für entwaldungsfreie Wertschöpfungsketten (siehe Abschnitt 6.2.1) einzubeziehen und/oder ihre Interessen zu fördern.

Kasten 1: AL-INVEST VERDE

AL-INVEST VERDE 9 ist ein langjähriges EU-finanziertes Programm zur Durchführung von Maßnahmen in 12 lateinamerikanischen Ländern. In seiner derzeitigen sechsten Auflage unterstützt es sie beim Übergang zu einer CO2-armen, ressourceneffizienten und stärker kreislauforientierten Wirtschaft und fördert nachhaltige Produktionsmodelle. Es umfasst drei Hauptkomponenten: 1) Innovation und grüner Wandel von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), 2) technische Unterstützung für den öffentlichen Sektor, 3) Nutzung geistigen Eigentums für eine nachhaltige Entwicklung.
Beispielsweise unterstützt die Europäische Kommission im Rahmen der KMU-Komponente KMU bei der Ausweitung ihrer Vermarktungsmöglichkeiten im Rahmen der neuen EU-Standards und -Vorschriften durch den Übergang zu saubereren und effizienteren Erzeugnissen, Verfahren und Dienstleistungen, während die Länder nachhaltigere Verbrauchsmuster annehmen.


Kasten 2: EUDR Engagement in Südostasien

Das Projekt "Engagement mit Indonesien, Malaysia, Laos, Thailand und Vietnam" zur Förderung eines besseren Verständnisses und des Kapazitätsaufbaus in Bezug auf den EU-Ansatz zur Verringerung der von der EU verursachten Entwaldung und Waldschädigung (EUDR Engagement 10 konzentriert sich auf den Dialog und Schulungen mit politischen Interessenträgern, Kleinbauern, dem Privatsektor und der Zivilgesellschaft zu den wichtigsten Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit der EUDR in Südostasien.

5.2. Unterstützung bei der Entwicklung hochwertiger Rückverfolgbarkeitssysteme

Im Zusammenspiel mit Zertifizierungssystemen und Überprüfungssystemen Dritter können hochwertige Rückverfolgbarkeitssysteme den Marktteilnehmern die Einhaltung der einschlägigen Marktzugangsanforderungen erleichtern und gleichzeitig die vor Ort unternommenen Anstrengungen würdigen. Die EU kann auf nationaler, regionaler und globaler Ebene einen Dialog sowie eine technische Zusammenarbeit mit einschlägigen Interessenträgern aufnehmen. Die Grundlage dafür sollte ein transparenter Austausch von Informationen, Daten und bewährten Verfahren bilden. Ziel ist es, einschlägige Systeme zu ermitteln, zu entwickeln und/oder zu stärken, wobei der Schwerpunkt auf Transparenz und Rückverfolgbarkeit liegt, und ihre wirksame Umsetzung und Interoperabilität zu gewährleisten.

Die EU unterstützt die Partnerländer bei der Stärkung bestehender hochwertiger Rückverfolgbarkeitssysteme, insbesondere im Hinblick auf entwaldungsfreie Lieferketten auf der Grundlage der FAO-Definitionen und der Legalität. In diesem Zusammenhang kann die EU (auf Anfrage) gemeinsame Analysen mit Partnerländern finanzieren, um Lücken zu ermitteln und wichtige Empfehlungen für weitere Schritte zur Angleichung auszusprechen, und um somit die Informationserfassung für alle relevanten Interessenträger zu erleichtern.

Mehrere Programme im Rahmen der globalen Team-Europa-Initiative für entwaldungsfreie Wertschöpfungsketten wie SAFE, die Initiative für eine nachhaltige Kakaowirtschaft und AL-INVEST Verde bieten bereits konkrete Unterstützung für nationale und lokale Rückverfolgbarkeitssysteme in Partnerländern.

Das Programm "Nachhaltige Landwirtschaft für Waldökosysteme" (Sustainable Agriculture for Forest Ecosystems, SAFE), das von der EU, Deutschland und den Niederlanden finanziert wird, unterstützt in verschiedenen Erzeugerländern Rückverfolgbarkeitssysteme auf nationaler und lokaler Ebene. In Brasilien wird mit SAFE die Entwicklung eines Rückverfolgbarkeitssystems im Rindersektor durch einen Multi-Stakeholder-Dialog im Rahmen der "Brasilianischen Koalition für Klima, Wälder und Landwirtschaft" unterstützt. Darüber hinaus soll SAFE das brasilianische Landwirtschaftsministerium bei der Umsetzung der nationalen produktübergreifenden Rückverfolgbarkeitsplattform "AgroBrasil + Sustentável" unterstützen.

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5.3. Übergang zu nachhaltiger Rohstofferzeugung und Landnutzung

Eine effizientere Nutzung landwirtschaftlicher Flächen und der Übergang zu nachhaltigeren landwirtschaftlichen Erzeugungsmethoden können die Bekämpfung der Entwaldung beschleunigen. Die EU ist entschlossen, innovative und/oder alternative Verfahren zu entwickeln, die ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Ökosysteme und der Deckung der weltweiten Nachfrage nach wichtigen landwirtschaftlichen Rohstoffen herstellen, und die Umsetzung dieser Verfahren zu unterstützen.

Die Europäische Kommission finanziert bereits ein breites Spektrum an Programmen und Projekten, die darauf abzielen, Partnerländer beim Übergang zu einer nachhaltigen und entwaldungsfreien landwirtschaftlichen Erzeugung zu unterstützen, unter anderem durch die Bereitstellung technischer Hilfe und den Aufbau von Kapazitäten für Kleinbauern.

Kasten 3: EU-Initiative für eine nachhaltige Kakaowirtschaft

Bei der 2020 ins Leben gerufenen EU-Initiative für eine nachhaltige Kakaowirtschaft 11 handelt es sich um einen Multi-Stakeholder-Dialog zwischen der EU, Côte d"Ivoire, Ghana und Kamerun über wirtschaftliche, ökologische und soziale Nachhaltigkeit im Kakaosektor. Es handelt sich um eine Leitinitiative im Rahmen des europäischen Grünen Deals, die sich auf zwei zentrale Säulen stützt:

  1. einen inklusiven Multi-Stakeholder-Dialog über Kakao, die sogenannten "Cocoa Talks", die von der Europäischen Kommission organisiert werden, um einen Konsens zu erzielen und Schwerpunktmaßnahmen für den Sektor zu ermitteln;
  2. finanzielle und technische Unterstützung vor allem durch ein regionales Programm für eine nachhaltige Kakaowirtschaft, ein mit 25 Mio. EUR ausgestattetes Programm für Côte d"Ivoire, Ghana und Kamerun, mit dem sichergestellt werden soll, dass die erforderlichen Ressourcen für Fortschritte im Hinblick auf die im Rahmen des Multi-Stakeholder-Dialogs festgelegten Aktionspunkte zur Verfügung stehen. Das Programm wurde durch weitere Ressourcen auf nationaler Ebene ergänzt. Die Tätigkeiten umfassen den Aufbau von Kapazitäten zur Überwachung der Entwaldung, die Entwicklung von Rückverfolgbarkeitssystemen, die Verbesserung öffentlicher/privater Standards und die Zertifizierung in der Kakaoerzeugung sowie die Bewertung spezifischer landwirtschaftlicher Verfahren wie der Agroforstwirtschaft.

Der Dialog gipfelte im Juni 2022 in der Billigung des Fahrplans für eine nachhaltige Kakaowirtschaft durch die Interessenträger und der Aufsetzung eines Fahrplans für eine "Allianz für eine nachhaltige Kakaowirtschaft".

5.4. Weltweite Beteiligung an Regulierungsmaßnahmen und Einhaltung von Umweltstandards

Der politische Dialog mit anderen großen Verbrauchermärkten zur Förderung ähnlicher Maßnahmen wird von entscheidender Bedeutung sein, um das letztendliche Ziel der Eindämmung der weltweiten Entwaldung zu erreichen. Die EU arbeitet eng mit den Verbraucher-Partnerländern und deren Interessenträgern in der Lieferkette zusammen, um die gemeinsamen Entwaldungsziele in multilateralen Foren voranzutreiben. Dazu werden bewährte Verfahren und Technologien, Regulierungsmaßnahmen, höhere Umweltstandards, Sorgfaltspflichten und die soziale Verantwortung der Unternehmen sowie mögliche gemeinsame Unterstützung für die Rolle von Kleinbauern in den entwaldungsfreien Lieferketten ermittelt und entwickelt. In diesem Zusammenhang zielt die EU darauf ab, ein besseres Verständnis des Ansatzes der EU zur Bekämpfung der Entwaldung zu fördern und das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass entwaldungsfreie Lieferketten auf der Grundlage international verwendeter Definitionen wie denen der FAO weltweit verbessert werden müssen, um gemeinsamen internationalen Verpflichtungen in den Bereichen Klima und biologische Vielfalt nachzukommen. Die EU wird auch Instrumente zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen einsetzen, insbesondere im Hinblick auf die Angleichung, Anwendung und Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften und die Erleichterung des Austauschs zu bewährten Verfahren der EU mit Partnerländern, um die Umweltstandards zu erhöhen. Ein Beispiel sind die EU-Instrumente für den Institutionenaufbau TAIEX (Instrument für technische Hilfe und Informationsaustausch) 12 und Twinning 13, in denen das Fachwissen des öffentlichen Sektors aus den EU-Mitgliedstaaten und den Partnerländern im Rahmen von Peer-to-Peer-Aktivitäten zusammengeführt wird.

5.5. Förderung von Wissen und Innovation

Mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation will die EU neue Erkenntnisse und wissenschaftliche Daten gewinnen und innovative Lösungen und Technologien entwickeln, die den Übergang zu einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Erzeugung, einer nachhaltigen Landnutzung und entwaldungsfreien Lieferketten erleichtern, die Bekämpfung der Entwaldung weltweit beschleunigen und eine kreislauforientierte nachhaltige Bioökonomie fördern können.

Konkret hat die EU die EU-Beobachtungsstelle für Entwaldung und Waldschädigung 14 eingerichtet, die von der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) geleitet wird. Sie liefert zugängliche wissenschaftliche Daten über Veränderungen der weltweiten Waldbedeckung und den weltweiten Handel mit den unter die EUDR fallenden Rohstoffen, die von öffentlichen Einrichtungen, Verbrauchern und dem Privatsektor genutzt werden können. Die von der Beobachtungsstelle erstellten Karten sind nicht rechtsverbindlich, stellen aber ein wertvolles Unterstützungsinstrument für die Risikobewertung und die Begleitung der Marktteilnehmer bei der Einhaltung der EUDR dar, ohne sie jedoch von ihrer Sorgfaltspflicht zu entbinden. Die Beobachtungsstelle baut auf bereits bestehenden Überwachungsinstrumenten, einschließlich Copernicus-Produkten und anderen öffentlich oder privat verfügbaren Quellen, sowie einem engen Austausch und einer engen Zusammenarbeit mit den Partnerländern in Bezug auf Erkenntnisse auf, und wird dies auch weiterhin tun. Sie wird auch Synergien mit anderen einschlägigen politischen Entwicklungen wie den EU-Rechtsvorschriften zum Waldmonitoring und dem Waldinformationssystem für Europa (Forest Information System for Europe, FISE) anstreben.

Kasten 4: Erfolgsgeschichten des Europäischen Forschungsrats, die mit den EU-Rahmenprogrammen für Forschung und Innovation "Horizont 2020" oder "Horizont Europa" finanziert wurden

Im Rahmen des Projekts INCLUDE 15 (2016-2021) wurden die Auswirkungen der Entwaldung auf marginalisierte Gruppen wie Kleinbauern und indigene Gemeinschaften analysiert, wobei der Schwerpunkt auf die argentinische Region Chaco Salteno gelegt wurde.

Mit dem Projekt FORESTPOLICY 16 (2021-2026) wird untersucht, ob Unternehmensstrategien zur Beendigung der Entwaldung dazu beitragen, die Rodung von Wäldern zu verlangsamen, und ob die Umweltwirksamkeit ärmere Landwirte außen vor lässt oder eher von Vorteil für sie ist. Außerdem soll ermittelt werden, warum politische Maßnahmen in Bezug auf Lieferketten wirken oder scheitern.

Im Rahmen des Projekts SUSTAINFOREST 17 (2021-2026) werden die Wechselwirkungen ökologisch und wirtschaftlich wichtiger Waldflächen in den Agrarlandschaften des Regenwalds und der Savannengebiete in Benin, Kamerun, Nigeria und Togo analysiert.

6. Umsetzungsinstrumente

6.1. Öffentlichkeitsarbeit und Dialog

Um die Ziele des Rahmens unter Berücksichtigung seiner Grundsätze zu verwirklichen, macht die EU die EUDR und die umfassendere Bekämpfung der weltweiten Entwaldung und Waldschädigung zu einem integralen Bestandteil ihrer Arbeit und Bemühungen im Bereich der grünen Diplomatie. Zu diesem Zweck wird die EU in erster Linie einen offenen, ehrlichen und strategischen Dialog mit den Partnerländern und -regionen führen und dabei von den einschlägigen bilateralen, biregionalen und internationalen Foren Gebrauch machen.

Vorgehensweise in den einschlägigen Dialogforen:

Kasten 5: Multi-Stakeholder-Plattform zum Schutz und zur Wiederherstellung der Wälder in der Welt

Im Jahr 2020 richtete die Kommission die "Multi-Stakeholder-Plattform zum Schutz und zur Wiederherstellung der Wälder in der Welt" ein, um Interessenträger, Forschende und Drittländer in den Gesetzgebungsprozess einzubeziehen. Es finden regelmäßig Sitzungen der Plattform statt. Über die Multi-Stakeholder-Plattform werden die Teilnehmer, einschließlich der Partnerländer, mittels spezieller Workshops, aktueller Informationen durch die Kommission und Ersuchen um Rückmeldungen und Beiträge in den Gesetzgebungsprozess einbezogen. Während des Übergangszeitraums stellen regelmäßige Sitzungen sicher, dass alle für die Vorbereitung der EUDR-Umsetzung relevanten Fragen erörtert und die Standpunkte der Interessenträger gehört werden. Dies wird in der Umsetzungsphase fortgesetzt. Auf der Plattform wird auch über bewährte Verfahren berichtet, z.B. im Bereich der Rückverfolgbarkeit oder der für Kleinbauern relevanten Themen.

Neben den Mitgliedstaaten nehmen sowohl Vertreter der Partnerländer als auch Vertreter aller relevanten Industriezweige und der Zivilgesellschaft teil.
Ausführliche Informationen, darunter Tagesordnungen, Protokolle, Präsentationen und sonstiges einschlägiges Material, sind auf der Website des Kommissionsregisters 18 hinterlegt.

6.2. Spezifische Initiativen

Zusätzlich zu der Öffentlichkeitsarbeit und dem Dialog wird die EU in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Mitgliedstaaten im Rahmen von "Team Europa" weiterhin Unterstützung anbieten und zusätzliche Maßnahmen zu entwaldungsfreien Wertschöpfungsketten bewerten 19. Darüber hinaus wird die EU ihre Zusammenarbeit mit den Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen und dem Privatsektor verstärken, um langfristige Investitionen in entwaldungsfreie Wertschöpfungsketten im Einklang mit den Zielen der Global-Gateway-Strategie der EU zu mobilisieren. Die EU wird auch weiterhin ihre Partnerschaften mit den einschlägigen internationalen Institutionen (z.B. der WTO, der OECD, der Weltbank, dem UNEP und der FAO) pflegen, um die weltweite Bewegung zur Eindämmung der Entwaldung zu beschleunigen.

6.2.1. Team-Europa-Initiative für entwaldungsfreie Wertschöpfungsketten

Auf der COP 28 des UNFCCC haben die EU und ihre Mitgliedstaaten eine globale Team-Europa-Initiative (TEI) für entwaldungsfreie Wertschöpfungsketten mit folgenden operativen Elementen ins Leben gerufen, um einen inklusiven Übergang zu einer nachhaltigen und entwaldungsfreien Erzeugung in Partnerländern zu erleichtern:

  1. Der TEI-Hub wird den Partnerländern Informationen und Material zu entwaldungsfreien Wertschöpfungsketten zur Verfügung stellen und Wissensmanagementmaßnahmen durchführen, um einschlägige bereits bestehende Projekte der EU und der Mitgliedstaaten mit künftigen Tätigkeiten zur Erreichung der TEI-Ziele zu koordinieren. Dadurch wird sichergestellt, dass die verschiedenen TEI-Tätigkeiten zu entwaldungsfreien Wertschöpfungsketten in den Erzeugerländern besser aufeinander abgestimmt, Lücken ermittelt und Redundanzen vermieden werden können.
  2. Das Programm "Nachhaltige Landwirtschaft für Waldökosysteme" (SAFE) ist der wichtigste Pfeiler der TEI mit laufenden Aktivitäten in Brasilien, Ecuador, Indonesien und Sambia. Die Arbeiten zur Unterstützung Vietnams dauern an und die Demokratische Republik Kongo wird 2024 hinzukommen. Das Programm zielt auf die Unterstützung von Kleinbauern beim Übergang zu nachhaltigen und entwaldungsfreien Wertschöpfungsketten und auf die Unterstützung der Erzeugerländer bei der Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für den Zugang zum EU-Markt ab. SAFE wird durch künftige Beiträge der Mitgliedstaaten weiter aufgestockt werden.
  3. Die Technische Fazilität für entwaldungsfreie Wertschöpfungsketten ist ein flexibles und bedarfsorientiertes Instrument, um die Erzeugerländer mit Fachwissen zu technischen Anforderungen wie Geolokalisierung, Kartierung der Flächennutzung und Rückverfolgbarkeit zu unterstützen. Diese Aktivitäten werden in enger Zusammenarbeit mit den EU-Delegationen koordiniert und über den TEI-Hub mit bereits bestehenden Projekten, einschließlich dem SAFE-Programm, abgestimmt, um Synergien zu schaffen und Überschneidungen zu vermeiden.

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6.2.2. Waldpartnerschaften

Im Rahmen der Global-Gateway-Strategie der EU verfolgt die EU Waldpartnerschaften mit gleichgesinnten Partnerländern, um einen langfristigen und ganzheitlichen Rahmen für den Erhalt ihrer Wälder zu bieten und gleichzeitig einen Mehrwert für sie zu schaffen und die sozioökonomische Entwicklung zu fördern. Der Schwerpunkt der Waldpartnerschaften liegt auf der Verbesserung der Politikgestaltung im Waldsektor, einschließlich der Beteiligung verschiedener Interessenträger, der Stärkung waldbasierter Wertschöpfungsketten, der Förderung stabiler und legaler Rahmenbedingungen für Unternehmen und der Gewährleistung der Nachhaltigkeit des Handels mit forstwirtschaftlichen Erzeugnissen mit Fokus auf Legalität, Nachhaltigkeit und Eindämmung der Entwaldung.

Konkret können die Waldpartnerschaften den Partnern dabei helfen, die geltenden legislativen und nichtlegislativen Standards zu verstehen und sich daran anzupassen. Sie werden zur Entwicklung und Umsetzung von Rückverfolgbarkeitssystemen für forstwirtschaftliche Erzeugnisse beitragen, unter anderem indem sie sich auf vielversprechende Erfahrungen im Zusammenhang mit den Freiwilligen Partnerschaftsabkommen (VPA) im Rahmen des Aktionsplans "Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor" (FLEGT) 20 und ihre Legalitätssicherungssysteme für Holz stützen. Die EUDR baut auf den Erfahrungen mit der EU-Holzverordnung (EUTR) und der FLEGT-Verordnung 21 auf und umfasst zusätzliche Anforderungen, die über die Legalität hinausgehen, um sicherzustellen, dass Holz, das in der EU in Verkehr gebracht wird, entwaldungsfrei ist. Die Waldpartnerschaften zielen auch darauf ab, die wirtschaftlichen Anreize für höhere Umweltstandards zu stärken, ein besseres Unternehmensumfeld zu schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln zu verbessern. Mit den Waldpartnerschaften sollen außerdem Partnerländer bei der Eindämmung der Entwaldung und Waldschädigung durch die Umsetzung ihrer national festgelegten Beiträge im Kontext des Pariser Klimaschutzübereinkommens und der nationalen Biodiversitätsstrategien und Aktionspläne im Rahmen des globalen Biodiversitätsrahmens unterstützt werden. Die EU hat bereits Waldpartnerschaften mit Guyana, Honduras, der Mongolei, der Republik Kongo, Uganda und Sambia abgeschlossen und prüft derzeit auf der Grundlage ihrer einschlägigen Erfahrungen in diesem Bereich Optionen für weitere Maßnahmen.

6.2.3 Sonstige einschlägige Initiativen

Die EU verfügt im Rahmen ihrer Global-Gateway-Strategie und des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung über weitere Programme zur Unterstützung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und der Kleinbauern. Konkrete Beispiele in Lateinamerika sind Kasten 4 zu entnehmen.

Ein ergänzender Ansatz wird darüber hinaus mit den künftigen Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit verfolgt, sobald diese Richtlinie in Kraft getreten ist. Zu diesem Zweck wird die EU unter anderem Regierungen, den Privatsektor und die Zivilgesellschaft in Drittländern unterstützen, um das Verständnis der jeweiligen Anforderungen der EUDR und der EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und ihrer Vorteile (z.B. in Bezug auf einen besseren Schutz der Menschen- und Arbeitnehmerrechte und der Umwelt, die Einbeziehung lokaler Gemeinschaften, stabile Lieferketten, erhöhte Widerstandsfähigkeit) zu erleichtern und gleichzeitig die spezifischen Herausforderungen anzugehen, mit denen die wichtigsten Interessenträger konfrontiert sind. Die Team-Europa-Initiative für Nachhaltigkeit in globalen Wertschöpfungsketten wird in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung sein, um die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit in Drittländern zu unterstützen. So wird das zugehörige Helpdesk beispielsweise den Austausch einschlägiger Informationen ermöglichen und Leitlinien bereitstellen sowie gegebenenfalls in Synergie mit dem TEI-Hub für entwaldungsfreie Wertschöpfungsketten arbeiten.

Die EU leistet auch gezielte Unterstützung auf nationaler Ebene unter Berücksichtigung des tatsächlichen Bedarfs in den Erzeugerländern und der zugewiesenen Finanzausstattung im Rahmen des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit.

Schließlich verstärken die Europäischen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen und die Internationalen Finanzinstitutionen ihr Engagement für die Ausweitung langfristiger Investitionsportfolios in den entwaldungsfreien Lieferketten. Unter anderem hat die Europäische Investitionsbank (EIB) im Dezember 2022 einen speziellen Leitfaden für die Aufstockung der Finanzmittel für den Waldsektor 22 herausgegeben.

Ein konkretes Beispiel ist das Projekt "Inklusive und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder in Marokko" 23, über das die EIB ein Darlehen in Höhe von 100 Mio. EUR gewährt hat, um die inklusive und nachhaltige Entwicklung der marokkanischen Wälder zu unterstützen. Das Projekt unter der Strategie "Marokkos Wälder 2020-2030" wird über fünf Jahre von der Nationalen Wasser- und Forstbehörde (ANEF) durchgeführt. Darüber hinaus hat die Europäische Union in der Republik Moldau in Zusammenarbeit mit der Weltbank Unterstützung bei der Vorbereitung und Finanzierung eines nationalen Aufforstungsprogramms geleistet 24. Das 2023 angenommene nationale Programm für die Aufforstung und Rehabilitation der Wälder wird auf fast 759 Mio. EUR geschätzt 25. Auf regionaler Ebene arbeiten die EU und die Weltbank in den Ländern der Östlichen Partnerschaft zusammen, um den Regelungsrahmen und die Kapazitäten zur Bekämpfung der Entwaldung als Teil der jeweiligen Säule des EU4Environment-Programms zu verbessern.

Kasten 6: Global-Gateway-Strategie der EU - Beispiele für laufende Programme und Initiativen mit positiven Auswirkungen für nachhaltig bewirtschaftete Wälder und nachhaltige landwirtschaftliche Wertschöpfungsketten in Lateinamerika
  • AMAZONIA+ ist das 2023 ins Leben gerufene und von der EU finanzierte Programm zur Verbesserung der Kapazitäten der Länder des Amazonasbeckens (Bolivien, Brasilien, Ecuador, Guyana, Kolumbien, Peru, Suriname und Venezuela) zur Bekämpfung von Entwaldung und Waldschädigung mittels der Zusammenarbeit mit lokalen, regionalen und nationalen Regierungen sowie lokalen Gemeinschaften und indigenen Völkern.
  • FIVE GREAT FORESTS OF MESOAMERICA ist eine Team-Europa-Initiative, die zum Schutz der letzten verbleibenden großen Wälder der Region beiträgt. Der Schwerpunkt liegt auf der Bereitstellung wissenschaftlicher Daten über den Zustand dieser Wälder unter Nutzung der EU-Weltraumprogramme, auf wirksamer Waldbewirtschaftung und entwaldungsfreien Wertschöpfungsketten sowie auf Umweltrechten.
  • Im Rahmen des 2008 ins Leben gerufenen Programms EUROCLIMA unterstützt die EU unter anderem den Sektor "Wälder, Biodiversität und Ökosysteme" in 18 lateinamerikanischen Ländern. Der Fokus liegt auf innovativen Projekten und den institutionellen Kapazitäten zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen, zur Steigerung der Kohlenstoffbindung von Ökosystemen und zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit naturnaher Völker gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels im Einklang mit der öffentlichen Politik. Die EU hat auch zur Schaffung einer regionalen Plattform indigener Völker im Rahmen der Organisation über den Amazonas-Kooperationsvertrag beigetragen, um sicherzustellen, dass deren traditionelles Wissen und traditionelle Verfahren bei den von der Regierung geleiteten Bemühungen zum Schutz der biologischen Vielfalt sowie zur Anpassung an den Klimawandel und zur Eindämmung desselben berücksichtigt werden.


Kasten 7: Programm "Terre Verte" für nachhaltige Land- und Forstwirtschaft

Die Kommission hat im Jahr 2022 ein neues Programm 26 im Umfang von 115 Mio. EUR angenommen, mit dem die ökologische, inklusive und innovative Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft in Marokko unterstützt werden soll. Mit dem Programm "Terre Verte" soll ein Beitrag zu den nationalen Strategien "Generation Green" und "Forests of Morocco" für den Zeitraum 2020-2030 geleistet werden, indem der ökologische Wandel und damit einhergehende attraktive Arbeitsangebote in der marokkanischen Land- und Forstwirtschaft gefördert werden. Es ist Teil der Grünen Partnerschaft EU-Marokko, der ersten derartigen EU-Initiative mit einem Partnerland. Die Partnerschaft zielt darauf ab, die externe Dimension des europäischen Grünen Deals durch Maßnahmen vor Ort voranzubringen, und wird voraussichtlich zu einem Vorbild für ähnliche Partnerschaften mit anderen Ländern, auch auf dem afrikanischen Kontinent, werden.

7. Schlussfolgerung

Der Rahmen bietet eine umfassende Struktur für die Zusammenarbeit mit Partnerländern bei der Umsetzung der EUDR als Teil der gemeinsamen globalen Herausforderung, der Entwaldung Einhalt zu gebieten.

Im Mittelpunkt des Rahmens steht die partnerschaftliche Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Verordnung und der Erfüllung der globalen Verpflichtung, die Entwaldung im Rahmen der Ziele für nachhaltige Entwicklung bis 2020 zu beenden, sowie den Waldverlust im Rahmen der Verpflichtung von Glasgow bis 2030 zu beenden und umzukehren.

Das übergeordnete Ziel der Partnerschaft ist die Förderung eines gerechten und inklusiven Übergangs zu entwaldungsfreien landwirtschaftlichen Lieferketten, bei dem niemand zurückgelassen wird. Die EU wird weiterhin mit Partnern und Interessenträgern zusammenarbeiten, um wirksame nachfrage- und angebotsseitige Maßnahmen umzusetzen, ihre laufenden Bemühungen um Nachhaltigkeit voranzutreiben und sie dabei zu unterstützen, die geltenden Standards zu verstehen und sich an diese anzupassen.

Diese Partnerschaft wird durch Öffentlichkeitsarbeit, politischen und strategischen Dialog, gezielte Unterstützungsmaßnahmen wie technische Hilfe, Investitionen sowie Wissens- und Innovationsentwicklung umgesetzt.

Sie erstreckt sich auf zahlreiche Interessenträger wie regionale, nationale und lokale Behörden, wichtige Akteure in den Wertschöpfungsketten, darunter große Unternehmen, Händler, Kleinbauern und Verbraucher, sowie die Zivilgesellschaft, indigene Völker und lokale Gemeinschaften.

Um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten, wird die Europäische Kommission weiterhin mit den Mitgliedstaaten und den europäischen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen zusammenarbeiten. Die Partnerschaft wird auch eine engere Zusammenarbeit mit einschlägigen internationalen Organisationen ermöglichen.

Der Erfolg der Partnerschaft wird jedoch auch vom Einsatz der EU-Partner für die Erreichung der globalen Ziele zur Eindämmung der Entwaldung abhängen, der sich in den nationalen Bemühungen zur Entwicklung eigener nachhaltigkeitsorientierter Strategien für die Erzeugung und Sorgfaltspflichten sowie in der Unterstützung höherer Umweltstandards auf internationaler Ebene zeigt.

1) Rund 11 % aller CO2-Emissionen entfielen auf die Forstwirtschaft und andere Landnutzungen und waren überwiegend auf Entwaldung zurückzuführen, während es sich bei den verbleibenden 12 % um direkte Emissionen aus der landwirtschaftlichen Erzeugung von z.B. Vieh und Düngemitteln handelte.

2) Wie in der Bioökonomie-Strategie der Kommission hervorgehoben: https://research-and-innovation.ec.europa.eu/research-area/environment/bioeconomy/bioeconomy-strategy_de.

3) Nachhaltigkeitsziel 15.2: "Bis 2020 die nachhaltige Bewirtschaftung aller Waldarten fördern, die Entwaldung beenden, geschädigte Wälder wiederherstellen und die Aufforstung und Wiederaufforstung weltweit beträchtlich erhöhen".

4) https://www.g7italy.it/wp-content/uploads/G7-Climate-Energy-Environment-Ministerial-Communique_Final.pdf.

5) https://www.g7italy.it/wp-content/uploads/Apulia-G7-Leaders-Communique.pdf.

6) Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 (ABl. L 150 vom 09.06.2023 S. 206, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/1115/oj).

7) https://environment.ec.europa.eu/publications/frequently-asked-questions-deforestation-regulation_de.

8) https://forest-observatory.ec.europa.eu/

9) https://alinvest-verde.eu/en_gb/

10) https://zerodeforestationhub.eu/projects/eudr-engagement/

11) https://africa-knowledge-platform.ec.europa.eu/story_life_cycle.

12) https://neighbourhood-enlargement.ec.europa.eu/funding-and-technical-assistance/taiex_de.

13) https://neighbourhood-enlargement.ec.europa.eu/funding-and-technical-assistance/twinning_de.

14) https://forest-observatory.ec.europa.eu/forest/gfc2020.

15) https://cordis.europa.eu/project/id/681518/de.

16) https://cordis.europa.eu/project/id/949932/de.

17) https://cordis.europa.eu/project/id/101001200/de.

18) https://ec.europa.eu/transparency/expert-groups-register/screen/expert-groups/consult?lang=de&groupID=3282.

19) Für den Zeitraum 2021-2024 stellte die EU Finanzhilfen in Höhe von 1 Mrd. EUR für den Schutz, die Wiederherstellung und die nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern in Partnerländern und 2,5 Mrd. EUR an Finanzhilfen zur Unterstützung einer nachhaltigen Landwirtschaft bereit.

20) Folgenabschätzung "Minimising the risk of deforestation and forest degradation associated with products placed on the EU market" (https://environment.ec.europa.eu/topics/forests/deforestation/regulation-deforestation-free-products_en?prefLang=de) und Eignungsprüfung der EU-Holzverordnung und der FLEGT-Verordnung (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/ALL/?uri=CELEX:52021SC0328).

21) Folgenabschätzung "Minimising the risk of deforestation and forest degradation associated with products placed on the EU market" und Eignungsprüfung der EU-Holzverordnung und der FLEGT-Verordnung.

22) https://www.eib.org/de/publications/20220173-forests-at-the-heart-of-sustainable-development.

23) https://www.eib.org/de/press/all/2023-558-maroc-bei-monde-100-millions-forets-inclusives-durables; https://www.eib.org/de/projects/all/20220943.

24) https://www.worldbank.org/en/news/feature/2024/05/21/investing-in-moldova-s-forest-biodiversity-to-build-a-more-sustainable-future.

25) https://www.eu4environment.org/news/how-the-european-union-jointly-with-the-world-bank-helps-moldova-green-its-landscapes/.

26) https://neighbourhood-enlargement.ec.europa.eu/news/eu-morocco-green-partnership-commission-adopts-key-programme-support-agricultural-and-forestry-2022-10-25_de.

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Allgemeine Grundsätze der Benchmarking-MethodikAnhang


Im Einklang mit ihren Verpflichtungen im Rahmen der EU-Verordnung über Entwaldung (EUDR) entwickelt die Europäische Kommission derzeit ein Länder-Benchmarkingsystem gemäß Artikel 29 der genannten Verordnung und eine erste Liste, die in einem Durchführungsrechtsakt veröffentlicht wird. Dabei wird die Kommission mit den einschlägigen Partnerländern zusammenarbeiten. Diese Liste wird unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse regelmäßig aktualisiert werden.

Um vor der Veröffentlichung des Durchführungsrechtsakts, einschließlich der in den Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Liste, vollständige Transparenz zu gewährleisten, teilt die Kommission hiermit die allgemeinen Grundsätze der Benchmarking-Methodik mit.

Mit diesem System sollen Länder als Länder mit niedrigem, normalem oder hohem Risiko eingestuft werden, um den Marktteilnehmern die Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht zu erleichtern und die zuständigen Behörden in die Lage zu versetzen, die Einhaltung der Vorschriften wirksam zu überwachen und durchzusetzen. Darüber hinaus dient es den Erzeugerländern als Anreiz, die Nachhaltigkeit ihrer landwirtschaftlichen Erzeugungssysteme zu verbessern und ihre Auswirkungen in Bezug auf die Entwaldung zu minimieren. Dies wird es der Kommission auch ermöglichen, Konsultationen und Dialoge mit prioritären Ländern aufzunehmen.

Die Methodik der Kommission ist fest in der Verpflichtung zu Fairness, Objektivität und Transparenz verankert. Sie stützt sich auf quantitative Kriterien, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und international anerkannten jüngsten verfügbaren Daten beruhen, in erster Linie aus dem Global Forest Resources Assessment (Weltwalderhebung) der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen. Indem sie sich auf diese messbaren Faktoren konzentriert, stellt die Kommission sicher, dass das Einstufungsverfahren auf robusten Daten aufbaut und gegebenenfalls mit einer Methodik für eine qualitative Bewertung kombiniert wird.

Die Methodik zur Einstufung von Ländern als Länder mit geringem Risiko erfordert eine gründliche quantitative Bewertung gemäß den in Artikel 29 Absatz 3 der EU-Verordnung über Entwaldung aufgeführten Kriterien, bei der in erster Linie die Entwaldung sowohl in absoluten Zahlen (Hektar Waldverlust pro Jahr) als auch in relativen Zahlen (Prozentsatz der jährlich verlorenen Waldfläche) unter Berücksichtigung der weltweiten durchschnittlichen Brutto-Entwaldung untersucht wird. Siehe unten einen Überblick über die quantitative Bewertung.

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Nach der Methodik wird der überwiegenden Mehrheit der Länder weltweit ein "niedriges Risiko" zugeschrieben. Dies bietet die Gelegenheit, die gemeinsamen Anstrengungen auf den Schutz der Wälder in denjenigen geografischen Gebieten zu konzentrieren, in denen die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Entwaldung akuter sind. Dadurch werden auch erreichbare Ziele für die Länder geschaffen, bei denen Verbesserungsbedarf besteht, und die Kosten für die Marktteilnehmer gesenkt.

In Bezug auf Länder mit hohem Risiko wird in dieser Kategorie bis zur Überprüfung der Einstufung besonderes Augenmerk auf Länder gelegt, die Sanktionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und des Rates der EU unterliegen, da es besonders schwierig ist, entlang der Wertschöpfungsketten dieser Länder die Sorgfaltspflicht zu erfüllen.

Alle Länder, die weder als Land mit geringem noch mit hohem Risiko eingestuft werden, verbleiben in der Kategorie "normales Risiko". Innerhalb dieser Kategorie ermöglicht die Benchmarking-Methodik einen spezifischen Ansatz für die Länder, die sich am unteren oder oberen Ende der Risikokategorie befinden, sowohl in absoluten Zahlen (Hektar Waldverlust pro Jahr) als auch in relativen Zahlen (Prozentsatz der jährlich verlorenen Waldfläche). Die Zusammenarbeit mit diesen Ländern wird für die Kommission eine Priorität darstellen. Parallel dazu kann die Kommission mit anderen Ländern zusammenarbeiten, insbesondere mit Ländern, die einen bedeutenden Handel mit EUDR-Rohstoffen mit der EU betreiben.

Eine qualitative Methodik wird die Dialoge unterstützen, die mit diesen Ländern geführt werden, um deren Entwaldungssituation zu verbessern und möglicherweise eine Einstufung als Länder mit hohem Risiko zu vermeiden, gegebenenfalls einschließlich Bewertungen auf regionaler Ebene.

Bei der qualitativen Bewertung werden die in Artikel 29 Absatz 4 der EU-Verordnung über Entwaldung aufgeführten Kriterien berücksichtigt, insbesondere Folgendes: vorgelegte Informationen dazu, ob der beabsichtigte nationale Beitrag zum UNFCCC wirksam Emissionen und Entnahmen von Treibhausgasen durch Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Landnutzung abdeckt; Abkommen und andere zwischen dem betreffenden Land und der Union und/oder ihren Mitgliedstaaten geschlossene Übereinkünfte zur Bekämpfung der Entwaldung und der Waldschädigung und zur Erleichterung der Einhaltung von Artikel 3 durch relevante Rohstoffe und relevante Erzeugnisse sowie ihre wirksame Umsetzung; geltende nationale oder subnationale Rechtsvorschriften; Verfügbarkeit und Transparenz der einschlägigen Daten in Bezug auf die Einhaltung bzw. die wirksame Durchsetzung von Rechtsvorschriften zum Schutz der Menschenrechte, der Rechte indigener Völker, lokaler Gemeinschaften und anderer Inhaber gewohnheitsmäßiger Landrechte; und vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen oder vom Rat der Europäischen Union verhängte Sanktionen für die Einfuhr oder Ausfuhr der relevanten Rohstoffe und relevanten Erzeugnisse. Siehe unten einen Überblick über die qualitative Bewertung.

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Mit allen anderen einschlägigen Ländern, einschließlich derjenigen, die einen erheblichen Handel mit den von der EU-Verordnung über Entwaldung betroffenen Rohstoffen mit der EU betreiben, wird parallel dazu Kontakt aufgenommen.

Um sicherzustellen, dass die jüngsten verfügbaren wissenschaftlichen Daten berücksichtigt werden, ist die Ländereinstufung ein dynamischer Prozess, der regelmäßig sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht überarbeitet wird. Alle fünf Jahre stehen neue FAO-Daten zur Verfügung, was gemäß der Verordnung eine Überprüfung der Ländereinstufung nach sich ziehen wird. Die Kommission plant eine erste solche Überprüfung für 2026.

Insgesamt ist das Benchmarking-System der Kommission ein unverzichtbares Instrument bei den weltweiten Bemühungen zur Bekämpfung von Entwaldung und Waldschädigung. Durch die Anwendung einer rigorosen, datengesteuerten und transparenten Methodik setzt sich die Kommission dafür ein, dass die EU-Verordnung über Entwaldung wirksam und gerecht umgesetzt wird.


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