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 Abfälle zur Verwertung  der EU-VerbringungsverordnungAnhang II
zu VO (EWG) Nr. 259/93

Grüne Liste 1

Unabhängig davon, ob gewisse Abfälle in dieser Liste aufgeführt sind, dürfen sie nicht als Abfälle der Grünen Liste befördert werden, falls sie mit anderen Matenalien in einem Ausmaß kontaminiert sind, daß

  1. sie die mit dem Abfall verbundenen Risiken soweit erhöhen, daß sie auf die Gelbe oder die Rote Liste gesetzt werden müßten, oder
  2. die umweltverträgliche Verwertung des Abfalls unmöglich geworden ist.

 

GAAbfälle aus Metallen und Metallegierungen (ohne Dispersionsrisiko 2
 Abfälle und Schrott, aus folgenden Edelmetallen und ihren Legierungen:
GA 010ex 7112 10- Gold
GA 020ex 7112 20- Platin (als "Platin" gelten Platin, Iridium, Osmium, Palladium, Rhodium und Ruthenium)
GA 030ex 7112 90- andere Edelmetalle, z.B. Silber
  NB: Quecksilber ist als Verunreinigung dieser Metalle, ihrer Legierungen oder Amalgame ausdrücklich ausgenommen
Abfälle und Schrott aus folgenden NE-Metallen und ihren Legierungen:
GA 1207404 00Abfälle und Schrott, aus Kupfer
GA 1307503 00Abfälle und Schrott, aus Nickel
GA 1407602 00Abfälle und Schrott, aus Aluminium
GA 150ex 7802 00Abfälle und Schrott, aus Blei
GA 1607902 00Abfälle und Schrott, aus Zink
GA 1708002 10Abfälle und Schrott, aus Zinn
GA 180ex 8101 91Abfälle und Schrott, aus Wolfram
GA 190ex 8102 91Abfälle und Schrott, aus Molybdän
GA 200ex 8103 10Abfälle und Schrott, aus Tantal
GA 2108104 20Abfälle und Schrott, aus Magnesium (ausgenommen des in AA 190 genannten Abfalls und Schrotts)
GA 220ex 8105 10Abfälle und Schrott, aus Cobalt
GA 230ex 8106 00Abfälle und Schrott, aus Bismut
GA 240ex 8107 10Abfälle und Schrott, aus Cadmium
GA 250ex 8108 10Abfälle und Schrott, aus Titan
GA 260ex 8109 10Abfälle und Schrott, aus Zirconium
GA 270ex 8110 00Abfälle und Schrott, aus Antimon
GA 280ex 8111 00Abfälle und Schrott, aus Mangan
GA 290ex 8112 11Abfälle und Schrott, aus Beryllium
GA 300ex 8112 20Abfälle und Schrott, aus Chrom
GA 310ex 8112 30Abfälle und Schrott, aus Germanium
GA 320ex 8112 40Abfälle und Schrott, aus Vanadium
 ex 8112 91Abfälle und Schrott, aus:
GA 330 - Hafnium
GA 340 - Indium
GA 350 - Niob
GA 360 - Rhenium
GA 370 - Gallium
GA 400ex 2804 90Abfälle und Schrott, aus Selen
GA 410ex 2804 50Abfälle und Schrott, aus Tellur
GA 420ex 2805 30Abfälle und Schrott, aus Seltenerdmetallen
GA 4307204    Eisen- oder Stahlschrott


GBMetallhaltige Abfälle, die beim Giessen, Schmelzen und Affinieren von Metallen Anfallen
GB 0102620 11Galvanisationsplatten (Hartzink)
GB 020 Zinkrückstände:
GB 021 -Zinkrückstände im Galvanisierungsbecken oben (>90 % Zn)
GB 022 - Zinkrückstände im Galvanisierungsbecken unten (>92 % Zn)
GB 023 - Zinkrückstände bei Druckguß (>85 % Zn)
GB 024 - Zinkrückstände bei Feuerverzinkung (chargenweise) (92 % Zn)
GB 025 - Rückstände aus der Zinkabschöpfung
GB 030 Aluminiumkrätze (ausgenommen entzündbare oder solche Krätze, die bei Kontakt mit Wasser gefährliche Mengen entzündbarer Gase emittieren)
GB 040ex 2620 90Schlacken, aus der Behandlung von Edelmetallen und Kupfer, zur späteren Wiederverwendung
GB 050 Tantalhaltige Zinnschlacke mit weniger als 0, 5 % Zinn

 

GCSonstige metallhaltige Abfälle
GC 010 Ausschließlich aus Metallen oder Legierungen bestehende elektrische Geräte und Bauteile
GC 020 Abfälle aus elektronischen Geräten und Bauteilen (z.B. gedruckte Schaltungen auf Platten, Draht usw.) und wiederverwertete elektronische Bauteile, die sich zur Rückgewinnung von unedlen und Edelmetallen eigenen
GC 030ex 8908 00Schiffe und andere schwimmende Vorrichtungen, zum Abwracken, ohne Ladung und andere aus dem Betreiben des Schiffes herrührende Stoffe, die als gefährlicher Stoff oder Abfall eingestuft sein könnten
GC 040 Fahrzeugwracks nach Entfernung aller darin enthaltenen Flüssigkeiten
Verbrauchte Katalysatoren, ausgenommen der als Katalysatoren verwendeten Flüssigkeiten
GC 050 Verbrauchte Katalysatoren aus dem katalytischen Kracken im Fließbett (z.B. Aluminiumoxid, Zeolithe)
GC 060 Verbrauchte metallhaltige Katalysatoren, die folgendes enthalten:
  -Edelmetalle (Gold, Silber)
  -Platinmetalle: Ruthenium, Rhodium, Palladium, Osmium, Iridium, Platin
  -Übergangsmetalle: Scandium, Vanadium, Mangan, Cobalt, Kupfer, Yttrium, Niob, Hafnium, Wolfram, Titan, Chrom, Eisen, Nickel, Zink, Zirconium, Molybdän, Tantal, Rhenium
  -Lanthanoide (Seltenerdmetalle) : Lanthan, Praesodym, Samarium, Gadolinium, Dysprosium, Erbium, Ytterbium, Cer, Neodyn, Europium, Terbium, Holmium, Thulium, Lutetium
GC 070ex 2619 00Schlacken aus der Eisen- und Stahlherstellung(3) (einschließlich niedriglegierter Stähle), ausschließlich solcher, die spezifisch zur Einhaltung sowohl der einzelstaatlichen als auch der einschlägigen internationalen Anforderungen und Normen hergestellt wurden
GC 080 Walzsinter (Eisenmetall)
Abfälle aus folgenden Metallen und ihren Legierungen in metallischer disperser Form:
GC 090 Molybdän
GC 100 Wolfram
GC 110 Tantal
GC 120 Titan
GC 130 Niob
GC 140 Rhenium
GC 150 Gold
GC 160 Platin (als "Platin" gelten Platin, Iridium, Osmium, Palladium, Rhodium und Ruthenium)
GC 170 Andere Edelmetalle z.B. Silber
  NB: Quecksilber ist als Verunreinigung dieser Metalle, ihrer Legierungen oder Amalgame ausdrücklich ausgenommen.


GDAbfälle aus dem Bergbau ohne Dispersionsrisiko
GD 010ex 2504 90Abfälle, aus natürlichem Graphit
GD 020ex 2514 00Abfälle, aus Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen auf andere Weise lediglich zerteilt
GD 0302525 30Glimmerabfall
GD 040ex 2529 30Abfälle aus Leuzit, Nephelin und Nephelinsyenit
GD 050ex 2529 10Feldspatabfälle
GD 060ex 2529 21Fluorspatabfälle
ex 2529 22 
GD 070ex 2811 22Abfälle aus Silicium, in fester Form, mit Ausnahme solcher, die in Gießereien verwendet werden


GEGlasabfälle ohne Dispersionsrisiko
GE 010ex 7001 00Bruchglas oder andere Abfälle und Scherben, ausgenommen Glas von Kathodenstrahlröhren und anderes aktiviertes (beschichtetes) Glas
GE 020 Glasfaserabfälle


GFKeramikabfälle ohne Dispersionsrisiko
GF 010 Abfälle von keramischen Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt wurden, einschließlich Keramikbehältnisse (vor und nach Verwendung)
GF 020ex 8113 00Abfälle und Scherben von keramischen Waren (Metallkeramik-Verbundwerkstoffe)
GF 030 Unter keiner anderen Position erwähnte Keramikfasern


GGAndere Abfälle aus vorwiegend anorganischen Bestandteilen, die Metalle und organische Stoffe enthalten können
GG 010 Teilweise raffiniertes Calciumsulfat aus der Rauchgasentschwefelung
GG 020 Beim Abbruch von Gebäuden anfallende Gipsabfälle
GG 030ex 2621Schwere Asche und Feuerungsschlacken aus Kohlekraftwerken
GG 040ex 2621Flugasche aus Kohlekraftwerken
GG 050 Anodenplatten aus der Herstellung von Erdölkoks und/oder Bitumen
GG 060ex 2803Verbrauchte Aktivkohle aus der Trinkwasseraufbereitung, Lebensmittel- und Vitaminproduktion
GG 080ex 2621 00Chemisch stabilisierte Schlacke mit hohem Eisengehalt (über 20 % ) aus der Kupferproduktion, nach Industriespezifikationen behandelt (z.B. DIN 4301 und DIN 8201), vor allem für Verwendungen als Baustoff und Schleifmittel
GG 090 Fester Schwefel
GG 100 Calciumcarbonat aus der Herstellung von Calciumcyanamid (mit einem pH-Wert unter 9)
GG 110ex 2621 00Neutralisierter Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung
GG 120 Natrium-, Calcium- und Kaliumchloride
GG 130 Carborundum (Siliciumcarbid)
GG 140 Betonbruchstücke
GG 150ex 2620 90Lithium-Tantal-Glasschrott und Lithium-Niob-Glasschrott
GG 160 Bituminöses teerfreies Material (Asphaltabfälle) aus Straßenbau und -unterhaltung

 

GHKunststoffabfälle in fester Form Einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf
GH 0103915    Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen aus:
GH 011ex 3915 10- Ethylenpolymeren
GH 012ex 3915 20- Styrolpolymeren
GH 013ex 3915 30- Vinylchloridpolymeren
GH 014ex 3915 30- Polymeren oder Copolymeren von beispielsweise:
  -Polypropylen
  -Polyethylenterephthalat
  -Acrylonitril-Copolymeren
  -Butadien-Copolymeren
  -Styrol-Copolymeren
  -Polyamiden
  -Polybuthylenterephthalat
  -Polykarbonaten
  -Polyphenylensulfiden
  -Acrylpolymeren
  -Paraffinen (C10-C13) 4
  -Polyurethanen (keine Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthaltend)
  -Polysiloxanen (Siliconen)
  -Polymethyl-Methacrylat
  -Polyvinylalkohol
  -Polyvinylbutyral
  -Polyvinylacetat
  -Polytetrafluorethylen (Teflon, PTFE)
GH 015ex 3915 90-Folgende Harze oder deren Kondensationserzeugnisse:
  -Harnstoffharze aus Formaldehyd
  Phenolharze aus Formaldehyd
  -Melaminharze aus Formaldehyd
  -Epoxidharze
  -Alkydharze
  -Polyamide


GIAbfälle von Papier, Pappe und Waren aus Papier
GI 0104707   Abfälle und Ausschuß von Papier und Pappe:
GI 0114707 10- aus ungebleichtem Kraftpapier oder aus Wellpapier oder Wellpappe
GI 0124707 20- aus Papier oder Pappe, hauptsächlich aus gebleichter, nicht in der Masse gefärbter Holzcellulose hergestellt
GI 0134707 30- aus Papier oder Pappe, hauptsächlich aus mechanischen Halbstoffen hergestellt (z.B. Zeitungen, Zeitschriften und ähnliche Drucke)
GI 0144707 90- andere, darunter unter anderem:
  1. beschichtete Pappe
  2. Abfälle und Ausschuß, unsortiert


GJTextilabfälle
GJ010 5003Abfälle von Seide (einschließlich nicht abhaspelbare Kokons, Garnabfälle und Reißspinnstoff) :
GJ 0115003 10- weder gekrempelt noch gekämmt
GJ 0125003 90- andere
GJ 0205103:Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (einschließlich Garnabfälle), ausgenommen Reißspinnstoff
GJ 0215103 10- Kämmlinge von Wolle oder feinen Tierhaaren
GJ 0225103 20- andere Abfälle von Wolle oder feinen Tierhaaren
GJ 0235103 30- Abfälle von groben Tierhaaren
GJ 0305202Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)
GJ 0315202 10- Garnabfälle
GJ 0325202 91- Reißspinnstoff
GJ 0335202 99- andere
GJ 0405301 30Werg und Abfälle von Flachs
GJ 050ex 5302 90Werg und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Hanf (Cannabis sativa L.)
GJ 060ex 5303 90Werg und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Jute und anderen textilen Bastfasern (ausgenommen Flachs, Hanf und Ramie)
GJ 070ex 5304 90Werg und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Sisal und anderen textilen Agavefasern
GJ 080ex 5305 19Werg und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Kokos
GJ 090ex 5305 29Werg und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Abaca (Manilahanf oder Musa textilis Nee)
GJ 100ex 5305 99Werg und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Ramie und anderen textilen Pflanzenfasern, anderweitig weder genannt noch inbegriffen
GJ 1105505Abfälle von Chemiefasern (einschließlich Kämmlinge, Garnabfälle und Reißspinnstoff) :
GJ 1115505 10- aus synthetischen Chemiefasern
GJ 1125505 20- aus künstlichen Chemiefasern
GJ 1206309 00Altwaren
GJ 130ex 6310Lumpen, aus Spinnstoffen, Bindfäden, Seile, Taue und Waren daraus, aus Spinnstoffen, in Form von Abfällen oder unbrauchbar gewordenen Waren:
GJ 131ex 6310 10- sortiert
GJ 132ex 6310 90- andere
GJ 140ex 6310Teppichboden- und Teppichabfälle


GKKautschukabfälle
GK 0104004 00Abfälle, Bruch und Schnitzel von Weichkautschuk, auch zu Pulver oder Granulat zerkleinert
GK 0204012 20Luftreifen, gebraucht
GK 030ex 4017 00Abfälle und Bruch von Hartkautschuk (z.B. Ebonit)


GLAbfälle von nichtbehandeltem Kork und Holz
GL 010ex 4401 30Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuß, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepreßt
GL 0204501 90Korkabfälle, Korkschrot und Korkmehl
 
GMAbfälle der Agrar- und Ernährungsindustrie
GM 070ex 2307Weintrub
GM 080ex 2308Pfanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, getrocknet und sterilisiert, auch in Form von Pellets, anderweitig weder genannt noch inbegriffen
GM 0901522 00Degras; Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen
GM 1000506 90Abfälle aus Knochen und Hornteilen, unverarbeitet, entfettet, nur zubereitet, jedoch nicht zugeschnitten, mit Säure behandelt oder entgelatiniert
GM 110ex 0511 91Fischabfälle
GM 1201802 00Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall
GM 130 Abfälle aus der Agrar- und Ernährungsindustrie, ohne Nebenerzeugnisse, die für Menschen und Tiere geltende nationale bzw. internationale Auflagen und Standards erfüllen
GM 140ex 1500Altspeisefette und -öle tierischen oder pflanzlichen Ursprungs (z.B. Frittieröl)
GNBeim Gerben, der Pelzfellverarbeitung und der Häute- und Fellbehandlung anfallende Abfälle
GN 010ex 0502 00Abfälle von Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen, Dachshaaren und anderen Tierhaaren zur Herstellung von Besen, Bürsten und Pinseln
GN 020ex 0503 00Roßhaarabfälle, auch in Lagen, mit oder ohne Unterlage
GN 030ex 0505 90Abfälle von Vogelbälgen und anderen Vogelteilen, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teilen von Federn (auch beschnitten), Daunen, roh oder nur gering gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt
GN 040ex 4110 00Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar, ausgenommen Lederschlamm
   
GOAndere, organische Stoffe enthaltende Abfälle, eventuell vermischt mit Metallen und anorganischen Stoffen
GO 010ex 0501 00Haarabfälle
GO 020 Strohabfälle
GO 030 Bei der Herstellung von Penicillin anfallendes inaktiviertes Pilzmyzel, zur Fütterung verwendet
GO 040 Abfälle von silberfreien oder silberhaltigen fotografischen Filmen und Papieren (einschließlich Trägermaterial und lichtempfindliche Beschichtung), die kein Silber in freier ionischer Form enthalten
GO 050 Wegwerfphotoapparate, ohne Batterien

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1) Falls möglich, wird neben dem Eintrag die Codenummer des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren (Code des Harmonisierten Systems) angegeben, das durch das Brüsseler Übereinkommen vom 14. Juni 1983 unter der Schirmherrschaft des Rats für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens aufgestellt wurde. Dieser Code kann sich sowohl auf Abfälle als auch auf Waren beziehen. In dieser Verordnung sind nur Abfälle aufgeführt. Deshalb wird der Code - der zur Arbeitserleichterung von Zollbehörden und von anderen Stellen verwendet wird - hier nur zur Hilfe bei der Bestimmung von Abfällen angegeben, die in dieser Verordnung aufgelistet sind und damit unter sie fallen. Dennoch sollten entsprechende offizielle Erläuterungen des Rats für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens als Anhaltspunkt für die Bestimmung von Abfällen herangezogen werden, die unter allgemeinen Positition zusammengefaßt sind. Die Angabe "ex"weist darauf hin, daß es sich um einen unter einer Position des Harmonisierten Systems speziell aufgeführten Abfall handelt. Der Code in Fettdruck in der ersten Spalte ist der OECD-Code: Er besteht aus zwei Buchstaben (einem für die Liste "Green" (Grün), "Amber" (Gelb) und "Red" (Rot) und einem für die Abfallkategorie A, B, C usw.) und einer Zahl.

2) Abfall "ohne Dispersionsrisiko" bezieht sich nicht auf Abfälle in Form von Pulver, Schlamm, Staub oder feste Materialien die eingehüllte gefährliche Abfallstoffe in flüssiger Form enthalten.

3) Diese Position gilt auch für die Verwendung solcher Schlacken als Ausgangsstoff für Titandioxid und Vanadium.

4) Diese können nicht polymerisiert werden und werden als Weichmacher verwendet.

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