DruckansichtFür einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungshinweis

Bekanntmachung von Korrekturen des ADN 2009 und der 2. Berichtigung der Anlage zur 1. ADN-Änderungsverordnung

Vom 19. Oktober 2010
(BGBl. II Nr. 29 vom 22.10.2010 S. 1183)



Zu dem ADN 2009 und zu der Anlage zur 1. ADN-Änderungsverordnung vom 5. Juni 2009 (BGBl. 2009 II S. 534) werden nachstehend die Korrekturen der UNECE WP.15/AC.2 (ECE/TRANS/WP.15/AC.2/34, Annex II) in Englisch und eine 2. Berichtigung der deutschen Übersetzung bekannt gemacht.

Anmerkungen:
Änderungsanweisungen aus der englischen Fassung des Dokumentes ECE/TRANS/WP.15/AC.2/34 Annex II, die nicht die deutsche Übersetzung betreffen, sind nicht aufgeführt.

Änderungen, die nur in der Übersetzung enthalten sind, betreffen nur die deutsche Fassung.

2. Berichtigung der Anlage zur 1. ADN-Änderungsverordnung (ADN 2009):

Teil 1

1.2.1 Folgende neue Definition hinzufügen:

"MEMU, siehe Mobile Einheit zur Herstellung von explosiven Stoffen;

Mobile Einheit zur Herstellung von explosiven Stoffen (MEMU) ist eine Einheit oder ein mit einer Einheit versehenes Fahrzeug zur Herstellung und Ladung von explosiven Stoffen aus bzw. mit gefährlichen Gütern, die nicht explosiv sind. Die Einheit besteht aus verschiedenen Tanks und Schüttgut-Containern und Verfahrensausrüstungen sowie Pumpen und der dazugehörigen Ausrüstung. Die MEMU kann für verpackte explosive Stoffe besondere Laderäume haben;

Bem.: Obwohl die Definition von MEMU den Ausdruck "Herstellung und Ladung von explosiven Stoffen" enthält, gelten die Anforderungen an MEMU nur für die Beförderung, nicht jedoch die Herstellung und Ladung von explosiven Stoffen."

1.2.2.4 Die Worte "oder Ladetanks" streichen.

[betrifft nur die deutsche Fassung]

1.16.1.2.1 "8.6.1.1 und 8.7.1.3" ändern in "8.6.1.1 oder 8.6.1.3".

[betrifft nur die deutsche Fassung]

1.16.1.2.2 Statt "von Teil 9 des ADN" muss es "dieser Verordnung" heißen.

1.16.1.3.2 "8.6.1.2 und 8.7.1.4" ändern in "8.6.1.2 oder 8.6.1.4".

[betrifft nur die deutsche Fassung]

Teil 2

2.1.3.4.1, letzte Zeile

"UN 2576 Phosporoxybromid, geschmolzen" ersetzen durch folgende Schreibweise: "UN 2576 PHOSPHOROXYBROMID, GESCHMOLZEN".

[betrifft nur die deutsche Fassung]

2.2.9.1.10.2, letzter Absatz

Statt "2.2.9.1.10" muss es "2.2.9.1.10.1" heißen.

2.2.9.3 Unter "M8" vor "GENETISCH VERÄNDERTE ORGANISMEN" einfügen: "3245".

[betrifft nur die deutsche Fassung]
2.3.1, Schemata "Prüfung der Sprengstoffe auf Ausschwitzen"

In der Unterschrift zu Abb. 3 "Maß in mm" durch "Maße in mm" ersetzen.

[betrifft nur die deutsche Fassung]

2.4.2.5 Den zweiten Satz wie folgt ersetzen:

"Die leichte biologische Abbaubarkeit wird am einfachsten unter Verwendung der OECD-Prüfungen für die biologische Abbaubarkeit (OECD-Prüfrichtlinie A 301 (A-F)) festgestellt."

[betrifft nur die deutsche Fassung]

Teil 3

3.2.1, Tabelle A, Erläuterungen zu Spalte 8

Den fünften und sechsten Absatz streichen.

5 Wenn in der Zeile ≪verboten≫ eingetragen ist, ist die Beförderung nicht zugelassen.

6 Wenn in der Zeile ≪unterliegt nicht dem ADN≫ eingetragen ist, unterliegt die Beförderung nicht den Vorschriften des ADN.

3.2.1, Tabelle A, UN 1263, fünfter Eintrag, Spalte 6
Statt "640G" muss es "640F" heißen.

3.2.1, Tabelle A, UN 1642, Spalte 2

"PHLEGMATISIERT" ändern in "DESENSIBILISIERT". [betrifft nur die deutsche Fassung]

3.2.1, Tabelle A, UN 1588, VG I, Spalte 6

Statt "47" muss es "274" heißen.

3.2.1, Tabelle A, UN 2025, VG II, Spalte 6

Statt "29" muss es "529" heißen.

3.2.1, Tabelle A, UN 3389 und 3390, Spalte 3b

Statt "C1 or TC" muss es "TC1 oder TC3" heißen.

3.2.1, Tabelle A, Stoff Nr. 9002, Spalte 2 Statt "n.a.g." muss es "N.A.G." heißen.

3.2.1, Erläuterungen zur Tabelle C

In den erläuternden Bemerkungen zu Spalte 20 in Nummer 3. im letzten Satz vor "andere" das Wort "eine" einfügen und in Nummer 12. unter Buchstabe c) nach "Ladetanks und" das Wort "den" durch das Wort "die" ersetzen.

[betrifft nur die deutsche Fassung]

3.2.3, Tabelle C, Stoff Nr. 9002, Spalte 2

Statt "n.a.g." muss es "N.A.G." heißen.

3.2.3, Fußnoten nach Tabelle C

Fußnoten 6), 12) und 13 durch "(gestrichen)" ersetzen.

3.2.3, nach Schema C

In den erläuternden Bemerkungen zu Spalte 10 im letzten Absatz bei der Angabe der Ausgangsgrößen die Angabe "Ñt" durch "´t" ersetzen.

[betrifft nur die deutsche Fassung]

In den erläuternden Bemerkungen zu Spalte 20 in Bemerkung 12 "PROPYLEN-OXID" durch "PROPYLENOXID" ersetzen.

[betrifft nur die deutsche Fassung]

3.2.4.3, unter Buchstabe C.

Im letzten Absatz bei der Angabe der Ausgangsgrößen die Angabe "Ñt" durch "´t" ersetzen.

[betrifft nur die deutsche Fassung]

Kapitel 3.3, SV 504

Nach "UN 2949 Natriumhydrogensulfid" " , hydratisiert" einfügen.

Kapitel 3.3, SV 529

"Quecksilberfulminate" durch "Quecksilberfluminat" ersetzen.

[betrifft nur die deutsche Fassung]

Kapitel 3.3, SV 592

Nach "leere Aufsetztanks," " leere Kesselwagen," einfügen.

Teil 5

5.1.2.3 und 5.1.2.4 Die Reihenfolge dieser zwei Absätze umkehren.

5.1.3 In der Überschrift nach "Tanks," "MEMU," einfügen.

5.1.3.1 Den in Klammern stehenden Text "und MEGC" durch " , MEGC und MEMU" ersetzen.

5.1.5.3.4 In Buchstabe c) den Verweis auf "7.4.14.7.3.5 a)" ändern in "7.1.4.14.7.3.5 a)".

5.3 In der Überschrift nach "MEGC," "MEMU," einfügen.

5.3.1.1.1 Im ersten Satz nach "MEGC," "MEMU," einfügen. Im zweiten Satz nach "MEGC," "MEMU," einfügen.

5.3.1.1.2 Statt "oder im Container" muss es " , im Container oder in besonderen Laderäumen von MEMU" und statt

"oder Container" " , Container oder besondere Laderäume von MEMU" heißen.

5.3.1.1.4 Nach "MEGC," "MEMU," einfügen.

5.3.1.4 In der Überschrift nach "Batteriewagen," "MEMU," einfügen.

Der bestehende Text nach der Überschrift (einschließlich der Bemerkung) wird zu Absatz 5.3.1.4.1. Nach der Bemerkung die folgenden neuen Absätze 5.3.1.4.2 und 5.3.1.4.3 einfügen:

"5.3.1.4.2 MEMU mit Tanks und Schüttgut-Containern müssen für die darin enthaltenen Stoffe nach Absatz 5.3.1.4.1 mit Großzetteln (Placards) versehen sein. Für Tanks mit einem Fassungsraum von höchstens 1.000 Litern dürfen die Großzettel (Placards) durch Gefahrzettel nach Unterabschnitt 5.2.2.2 ersetzt werden.

5.3.1.4.3 An MEMU, in denen Versandstücke mit Stoffen oder Gegenständen der Klasse 1 (ausgenommen Unterklasse 1.4 Verträglichkeitsgruppe S) befördert werden, sind an beiden Längsseiten und hinten Großzettel (Placards) anzubringen.

Besondere Laderäume für explosive Stoffe sind nach den Vorschriften des Absatzes 5.3.1.1.2 mit Großzetteln (Placards) zu versehen. Der letzte Satz des Absatzes 5.3.1.1.2 findet keine Anwendung."

5.3.1.6 In der Überschrift nach "MEGC," "MEMU," einfügen.

5.3.1.6.1 Nach "MEGC," "MEMU," einfügen.

5.3.2.1.2 Am Ende den folgenden neuen Satz hinzufügen:

"Bei MEMU gelten diese Vorschriften nur für Tanks mit einem Fassungsvermögen von mindestens 1.000 Litern und Schüttgut-Container."

5.3.2.1.7 Vor "sowie" " , ungereinigte MEMU" einfügen.

5.4.1.1.6.2.2 Nach "≪LEERER MEGC≫," "≪LEERE MEMU≫," einfügen.

5.4.3.4 Schriftliche Weisungen, Seite 2 und 3, Zeilen für Gefahrzettel für giftige Gase und giftige Stoffe, Spalte 3

Statt "Fluchtgerät verwenden." muss es "Notfallfluchtmaske verwenden." heißen.

Teil 7

7.1.4.1.1 Bei den Mengenangaben für Klasse 9 folgende neue Zeile 2 einfügen:

UN 3077, Güter, die in loser Schüttung befördert werden und als umweltgefährdende Stoffe (aquatische Umwelt), Kategorien Akute Giftigkeit 1 oder Chronische Giftigkeit 1, eingestuft sind, in Übereinstimmung mit 2.4.3: 0 kg

[betrifft nur die deutsche Fassung]

7.1.4.8.2 Nach dem ersten Komma hinter "in" das Wort "Kapitel" einfügen.

[betrifft nur die deutsche Fassung]

7.2.4.15.1 Im zweiten Absatz " , 9.3.2.26.3 oder 9.3.3.26.3" streichen.

Teil 8

8.6.3, Prüfliste ADN, Seite 1, in der Kopfzeile "Angaben zur Ladung"

Vor "Stoffnummer" "UN-Nummer oder" einfügen.

8.6.3, Prüfliste ADN, Seite 2, in die Klammern in der ersten Zeile

Nach "beim Laden" "und Löschen" einfügen.

Teil 9

9.3.1.25.7 Statt "durch eine rote Markierung" muss es "bei jeder Messeinrichtung" heißen.

9.3.2.25.7 Statt "Einrichtung" muss es "Messeinrichtung" heißen.

9.3.2.35.1, zweiter Spiegelstrich

Nach "Kofferdämme" " , Wallgänge, Doppelböden" einfügen.

9.3.3.21.7 Im vierten Absatz folgenden Satz anfügen: "Die Druckanzeiger müssen in direkter Nähe der Bedienung der Berieselungsanlage abgelesen werden können."

[betrifft nur die deutsche Fassung]

9.3.3.25.7 "Einrichtung" durch "Messeinrichtung" ersetzen.