Druck- und LokalversionFür einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk
Frame öffnen

Multilaterales Übereinkommen M333 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung gemäß Absatz 8.2.2.8.2 ADR

Vom 25. Januar 2021
(Quelle: www.unece.org; VkBl. Nr. 4 vom 27.02.2021 S. 101)


zur englischen Fassung

gültig bis 30.09.2021
COUNTRYSIGNED

REVOKED

Germany25/01/2021

Greece26/01/2021

Czechia26/01/2021

San Marino26/01/2021
Slovenia26/01/2021
Ireland27/01/2021

Slovakia28/01/2021
Croatia28/01/2021
Norway29/01/2021

Sweden3/02/2021
Poland9/02/2021
Netherlands10/02/2021
Finland15/02/2021
Portugal17/02/2021
Russian Federation18/02/2021
Denmark24/02/2021
Hungary25/02/2021
Latvia9/03/2021
Italy23/03/2021
Serbia23/03/2021
Bulgaria15/04/2021
Estonia10/05/2021

(1) Abweichend von den Vorschriften des ersten Unterabsatzes des Absatzes 8.2.2.8.2 ADR bleiben alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. Februar 2021 endet, bis zum 28. Februar 2021 gültig. Diese Bescheinigungen werden für fünf Jahre erneuert, wenn der Fahrzeugführer vor dem 1. März 2021 die Teilnahme an einer Auffrischungsschulung gemäß Unterabschnitt 8.2.2.5 ADR nachweist und eine Prüfung gemäß Unterabschnitt 8.2.2.7 ADR bestanden hat. Die neue Geltungsdauer beginnt mit dem Zeitpunkt des ursprünglichen Ablaufens der zur erneuernden Bescheinigung.

(3) Diese Vereinbarung gilt bis zum 1. Oktober 2021 für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der Vertragsparteien des ADR, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben. Wird sie vor diesem Zeitpunkt von einem der Unterzeichner widerrufen, so gilt sie bis zum vorgenannten Zeitpunkt nur für Beförderungen in den Hoheitsgebieten derjenigen Vertragsparteien des ADR, die diese Vereinbarung unterzeichnet und nicht widerrufen haben.

UWS Umweltmanagement GmbHENDEFrame öffnen