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Regelwerk

Berichtigungstext

Berichtigung der Neufassung der Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
(ADR)

Vom 30. Mai. 2000
(BGBl. II 2000 S. 888)



Es werden an dieser Stelle die Änderungshinweise nur zur Information ohne Verlinkung eingestellt

Die deutsche Übersetzung der Neufassung der Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) vom 12. Oktober 1998 (BGBl. II 1998 S. 1273) wird berichtigt.

In der Anlage B Randnummer 211.650 Satz 2 ist die Angabe "4 Jahre" durch die Angabe "3 Jahre" zu ersetzen.