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Bekanntmachung des International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code)
Vom 16. November 2020
(VKBl. Nr. 23 vom 15.12.2021 S. 781)
Hiermit gebe ich den International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) in deutscher Sprache amtlich bekannt.
Der Schiffssicherheitsausschuss der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat in seiner 102. Sitzung Änderungen zum IMDG-Code (Amendment 40-20) beschlossen. Nach der Entschließung MSC.477(102) dürfen die Bestimmungen des IMDG-Codes 2020 zur Vereinfachung der multimodalen Beförderung gefährlicher Güter ab dem 1. Januar 2021 auf freiwilliger Basis angewendet werden.
Die deutsche Übersetzung des IMDG-Codes in der Fassung des Amendments 40-20 wird als Beilage* zu dieser Ausgabe des Verkehrsblattes veröffentlicht. Die Änderungen der deutschen Fassung des IMDG-Codes sind durch graue Hinterlegung der Textstellen kenntlich gemacht, dies betrifft Änderungen, die auf der Entschließung MSC.477(102) beruhen.
Diese amtliche deutsche Fassung ist eine fachlich und sprachlich geprüfte Übertragung des englischen Textes in die deutsche Sprache. Es kann insofern davon ausgegangen werden, dass der deutsche Text mit dem international verbindlichen englischen Text übereinstimmt. Bei internationalen Streitfällen ist jedoch die englische Fassung des IMDG-Codes heranzuziehen.
Die rechtsverbindliche Einführung wird durch eine Änderung der Gefahrgutverordnung See erfolgen. Soweit Transporte gefährlicher Güter mit Seeschiffen ab dem 1.1.2021 unter Anwendung der Bestimmungen des IMDG-Codes in der Fassung des Amendments 40-20 durchgeführt werden, werden die für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden auf eine Ahndung von Verstößen nach der Gefahrgutverordnung See verzichten, durch die in den vorgenannten Fällen von noch geltenden Bestimmungen des IMDG-Codes in der Fassung des Amendments 39-18 abgewichen wird. Dies ist mit den zuständigen Behörden der Länder abgestimmt worden
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