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7.2.4 Trennung von Beförderungseinheiten auf Roll-on / Roll-off-Schiffen

7.2.4.1 Anwendungsbereich

7.2.4.1.1 Diese Vorschriften gelten für die Trennung von Beförderungseinheiten, die auf Roll-on / Roll-off-Schiffen oder auf Roll-on / Roll-off-Stauplätzen befördert werden.

7.2.4.1.2 Für Roll-on / Roll-off-Schiffe, die Beförderungseinheiten auf Decks oder in Laderäumen befördern, gelten für diese Stauplätze die Bestimmungen von 7.2.3, wenn diese Stauplätze so eingerichtet sind, dass für diese Beförderungseinheiten während der Reise eine dauerhafte Stauung gewährleistet ist.

7.2.4.1.3 Für Roll-on / Roll-off-Schiffe, die gleichzeitig Stauplätze für eine konventionelle Stauung oder für irgendeine andere Art der Stauung haben, gelten die entsprechenden Unterabschnitte dieses Kapitels für die betreffenden Stauplätze.

7.2.4.2 Trenntabelle für Beförderungseinheiten auf Ro/Ro-Schiffen

Trennan- forderungenHorizontal
Geschlossen gegen GeschlossenGeschlossen gegen OffenOffen gegen Offen
An DeckUnter DeckAn DeckUnter DeckAn DeckUnter Deck
"Entfernt von"
1
Längs-
schiffs
Keine
Trennung
Keine
Trennung
Keine
Trennung
Keine
Trennung
mindestens 3 Meter Abstandmindestens 3 Meter Abstand
Quer-
schiffs
Keine
Trennung
Keine
Trennung
Keine
Trennung
Keinen
Trennung
mindestens 3 Meter Abstandmindestens 3 Meter Abstand
"Getrennt von"
2
Längs-
schiffs
mindestens 6 Meter Abstandmindestens 6 Meter Abstand oder ein Schottmindestens  6 Meter Abstandmindestens 6 Meter Abstand oder ein Schottmindestens 6 Meter Abstandmindestens 12 Meter Abstand oder ein Schott
Quer-
schiffs
mindestens  3 Meter Abstandmindestens 3 Meter Abstand oder ein Schottmindestens 3 Meter Abstandmindestens 6 Meter Abstand oder ein Schottmindestens 6 Meter Abstandmindestens 12 Meter Abstand oder ein Schott
"Getrennt durch eine ganze Abteilung oder einen Laderaum von"
Längs-
schiffs
mindestens 12 Meter Abstandmindestens 24 Meter Abstand + Deckmindestens 24 Meter Abstandmindestens 24 Meter Abstand + Deckmindestens 36 Meter Abstand2 Decks oder 2 Schotte
Quer-
schiffs
mindestens 12 Meter Abstandmindestens 24 Meter Abstand + Deckmindestens 24 Meter Abstandmindestens 24 Meter Abstand + DeckVerbotenVerboten
"In Längsrichtung durch eine dazwischen- liegenden ganze Abteilung oder einen dazwischen- liegenden Laderaum von"
4
Längs-
schiffs
mindestens 36 Meter Abstand2 Schotte oder mindestens 36 Meter Abstandmindestens 36 Meter Abstandmindestens 48 Meter Abstand einschließlich 2 Schottemindestens 48 Meter AbstandVerboten
Quer-
schiffs
VerbotenVerbotenVerbotenVerbotenVerbotenVerboten
ANMERKUNG: ALLE SCHOTTEN UND DECKS MÜSSEN GEGEN FEUER WIDERSTANDSFÄHIG UND FLÜSSIGKEITSDICHT SEIN.

7.2.4.2.1 Bildliche Darstellung der Trennung von Beförderungseinheiten auf Ro/Ro-Schiffen

7.2.4.2.1.1 Die Abbildungen in diesem Unterabschnitt beziehen sich auf die Trennung von Beförderungseinheiten auf Ro/Ro-Schiffen oder in Ro/Ro-Laderäumen.*

7.2.4.2.1.2 Um die Stellplätze festzulegen, auf denen Beförderungseinheiten keine gefährlichen Güter enthalten dürfen, die mit den Gütern in einer Referenzbeförderungseinheit unverträglich sind, ist die folgende Methode anzuwenden: Die Plätze, auf denen Güter nicht geladen werden dürfen, die mit der Ladung in der Referenzbeförderungseinheit unverträglich sind, werden zunächst in direkter Linie längsschiffs und querschiffs festgelegt. Zwischen den äußeren Enden der Beförderungseinheiten, die diese Plätze belegen, werden Linien projiziert, so wie in der nachstehenden Abbildung dargestellt. Beförderungseinheiten, die sich teilweise oder ganz zwischen diesen Linien und dem Referenzbeförderungseinheit befinden, dürfen keine gefährlichen gefährlichen Güter enthalten, die mit den Gütern in der Referenzbeförderungseinheit unverträglich sind.

7.2.4.2.1.3 Folgende Standardabmessungen von Beförderungseinheiten wurden in den Abbildungen verwendet:

7.2.4.2.1.4 Definition der Trennbegriffe


(1)

Referenzbeförderungseinheit (CTU)

(2)

CTU mit unverträglichen Gütern NICHT erlaubt

(3)

CTU mit unverträglichen Gütern erlaubt
(4)Entfernung querschiffs
(a) 3 Meter
  
(b) 6 Meter
  
(c) 12 Meter
  
(d) 24 Meter
(5)Entfernung längsschiffs(a) 3, 6 und 12 Meter
  (b) 24 Meter
  (c) 36 Meter
  (d) 48 Meter

Situation längsschiffs 3 und 6 Meter, querschiffs 3 Meter

Zeichenerklärung
= Referenz-CTU
= CTU mit unverträglichen Gütern NICHT erlaubt
= CTU mit unverträglichen Gütern erlaubt

Situation längsschiffs 6 Meter, querschiffs 6 Meter

Zeichenerklärung
= Referenz-CTU
= CTU mit unverträglichen Gütern NICHT erlaubt
= CTU mit unverträglichen Gütern erlaubt

Situation längsschiffs 12 Meter, querschiffs 12 Meter

Zeichenerklärung
= Referenz-CTU
= CTU mit unverträglichen Gütern NICHT erlaubt
= CTU mit unverträglichen Gütern erlaubt

Situation längsschiffs 24 Meter, querschiffs 24 Meter

Zeichenerklärung
= Referenz-CTU
= CTU mit unverträglichen Gütern NICHT erlaubt
= CTU mit unverträglichen Gütern erlaubt

Situation längsschiffs 36 Meter, querschiffs 36 Meter

Zeichenerklärung
= Referenz-CTU
= CTU mit unverträglichen Gütern NICHT erlaubt
= CTU mit unverträglichen Gütern erlaubt

Situation längsschiffs 36 Meter und 48 Meter, querschiffs verboten

Zeichenerklärung
= Referenz-CTU
= CTU mit unverträglichen Gütern NICHT erlaubt
= CTU mit unverträglichen Gütern erlaubt

Anmerkung: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer widerstandsfähig und flüssigkeitsdicht sein.

 

"ENTFERNT VON" .1
GESCHLOSSEN GEGEN GESCHLOSSEN
ODER
GESCHLOSSEN GEGEN OFFEN
AN DECKUNTER DECK
LÄNGSSCHIFFKeine EinschränkungKeine Einschränkung
QUERSCHIFFSKeine EinschränkungKeine Einschränkung

1 - Situation "Geschlossen gegen Geschlossen" und "Geschlossen gegen Offen"
Anmerkung: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer widerstandsfähig und flüssigkeitsdicht sein.

 

"ENTFERNT VON" .1
OFFEN GEGEN OFFENAN DECKUNTER DECK
LÄNGSSCHIFFMindestens 3 MeterMindestens 3 Meter
QUERSCHIFFSMindestens 3 MeterMindestens 3 Meter

1 - Situation "Offen Gegen Offen"
Anmerkung: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer widerstandsfähig und flüssigkeitsdicht sein.

 

"GETRENNT VON" .2
GESCHLOSSEN GEGEN GESCHLOSSENAN DECKUNTER DECK
LÄNGSSCHIFFMindestens 6 MeterMindestens 6 Meter oder ein Schott
QUERSCHIFFSMindestens 3 MeterMindestens 3 Meter oder ein Schott

2 - Situation "Geschlossen gegen Geschlossen"
Anmerkung: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer widerstandsfähig und flüssigkeitsdicht sein.

 

"GETRENNT VON" .2
GESCHLOSSEN
GEGEN OFFEN
AN DECKUNTER DECK
LÄNGSSCHIFFMindestens 6 MeterMindestens 6 Meter oder ein Schott
QUERSCHIFFSMindestens 3 MeterMindestens 6 Meter oder ein Schott

2 - Situation "Geschlossen gegen Offen"
Anmerkung: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer widerstandsfähig und flüssigkeitsdicht sein.

 

"GETRENNT VON" .2
OFFEN GEGEN OFFENAN DECK UNTER DECK
LÄNGSSCHIFFMindestens 6 MeterMindestens 12 Meter oder ein Schott
QUERSCHIFFSMindestens 6 MeterMindestens 12 Meter oder ein Schott

2 - Situation "Offen Gegen Offen"
Anmerkung: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer widerstandsfähig und  flüssigkeitsdicht sein.

 

"GETRENNT DURCH EINE GANZE ABTEILUNG ODER EINEN LADERAUM VON" .3
GESCHLOSSEN GEGEN GESCHLOSSENAN DECKUNTER DECK
LÄNGSSCHIFFMindestens 12 MeterMindestens 24 Meter und ein Deck
QUERSCHIFFSMindestens 12 MeterMindestens 24 Meter und ein Deck

3 - Situation "Geschlossen gegen Geschlossen"
Anmerkung: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer widerstandsfähig und  flüssigkeitsdicht sein.

 

"GETRENNT DURCH EINE GANZE ABTEILUNG ODER EINEN LADERAUM VON" .3
GESCHLOSSEN GEGEN OFFENAN DECKUNTER DECK
LÄNGSSCHIFFSMindestens 24 MeterMindestens 24 Meter und ein Deck
QUERSCHIFFSMindestens 24 MeterMindestens 24 Meter und ein Deck

3 - Situation "Geschlossen gegen Offen"
Anmerkung: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer widerstandsfähig und flüssigkeitsdicht sein.

 

"GETRENNT DURCH EINE GANZE ABTEILUNG ODER EINEN LADERAUM VON" .3
OFFEN GEGEN OFFEN AN DECK UNTER DECK
LÄNGSSCHIFFMindestens 36 MeterZwei Decks oder zwei Schotte
QUERSCHIFFSVerbotenVerboten

3 - Situation "Offen gegen Offen"
Anmerkung: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer widerstandsfähig und flüssigkeitsdicht sein.

 

"IN LÄNGSRICHTUNG GETRENNT DURCH EINE DAZWISCHENLIEGENDE GANZE ABTEILUNG ODER EINEN DAZWISCHENLIEGENDEN LADERAUM VON".4
GESCHLOSSEN GEGEN GESCHLOSSEN AN DECK UNTER DECK
LÄNGSSCHIFFMindestens 36 Meterzwei Schotte oder mindestens 36 Meter und zwei Decks
QUERSCHIFFSVerbotenVerboten

4 - Situation "Geschlossen gegen Geschlossen"
Anmerkung: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer widerstandsfähig und flüssigkeitsdicht sein.

 

"IN LÄNGSRICHTUNG GETRENNT DURCH EINE DAZWISCHENLIEGENDE GANZE ABTEILUNG ODER EINEN DAZWISCHENLIEGENDEN LADERAUM VON" .4
GESCHLOSSEN GEGEN OFFEN AN DECKUNTER DECK
LÄNGSSCHIFFMindestens 36 MeterMindestens 48 Meter einschließlich zwei Schotte
QUERSCHIFFSVerbotenVerboten

4 - Situation "Geschlossen gegen Offen"
Anmerkung: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer widerstandsfähig und flüssigkeitsdicht sein.

 

"IN LÄNGSRICHTUNG GETRENNT DURCH EINE DAZWISCHENLIEGENDE GANZE ABTEILUNG ODER EINEN DAZWISCHENLIEGENDEN LADERAUM VON" .4
OFFEN GEGEN OFFENAN DECKUNTER DECK
LÄNGSSCHIFFMindestens 48 MeterVerboten
QUERSCHIFFSVerbotenVerboten

4 - Situation "Offen gegen Offen"
Anmerkung: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer widerstandsfähig und flüssigkeitsdicht sein.

_____
* Für Ro/Ro-Schiffe, die Beförderungseinheiten auf Decks oder in Laderäumen befördern, sind für diese Decks oder Laderäume die Abbildungen in 7.2.3.2.1 anzuwenden.

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