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Regelwerk

Entschließung MSC.502(105)
Änderungen des Codes über die Sicherheit von Spezialschiffen (SPS-Code von 1983)

(angenommen am 28. April 2022)
(VKBl. Nr. 3 vom 15.02.2024 S. 94)



DER SCHIFFSSICHERHEITSAUSSCHUSS,

GESTÜTZT AUF Artikel 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses,

AUCH GESTÜTZT AUF Entschließung A.534(13), mit der die Vollversammlung bei ihrer dreizehnten Tagung den Code über die Sicherheit von Spezialschiffen ("SPS-Code") angenommen hat,

DES WEITEREN GESTÜTZT DARAUF, dass die Vollversammlung ihn ermächtigt hat, den SPS-Code erforderlichenfalls zu ändern,

IM HINBLICK AUF die Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See ("das Übereinkommen"), die mit Entschließung MSC.496(105) angenommen worden sind,

NACH DER auf seiner 105. Tagung ERFOLGTEN PRÜFUNG der sich daraus ergebenden Änderungen des Sicherheitszeugnisses für Spezialschiffe und des Ausrüstungsverzeichnisses zum Sicherheitszeugnis für Spezialschiffe (Form SPS) des SPS-Codes von 1983,

  1. BESCHLIESST Änderungen des SPS-Codes von 1983, deren Wortlaut in der Anlage dieser Entschließung wiedergegeben ist;
  2. BESTIMMT, dass diese folgerichtigen Änderungen des SPS-Codes von 1983 gemeinsam mit den mit Entschließung MSC.496(105) angenommenen Änderungen des Übereinkommens am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Anlage
Änderungen des Codes über die Sicherheit von Spezialschiffen (SPS-Code von 1983)

Anhang Form des Sicherheitszeugnisses für Spezialschiffe

Sicherheitszeugnis für Spezialschiffe

Die bestehende Form des Sicherheitszeugnisses für Spezialschiffe, einschließlich des zugehörigen Ausrüstungsverzeichnisses zum Sicherheitszeugnis für Spezialschiffe (Form SPS), das im Anhang der Anlage enthalten ist,

Sicherheitszeugnis für Spezialschiffe

Dieses Sicherheitszeugnis ist durch ein Ausrüstungsverzeichnis zu ergänzen (Form SPS)

_____________________________________________
(Dienstsiegel)
_____________________________________________
(Staat)

Ausgestellt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen im Code über die Sicherheit von Spezialschiffen

im Namen der Regierung von

__________________________________________________________________________________________
(Bezeichnung des Staates)

durch

__________________________________________________________________________________________
(ermächtigte Person oder Organisation)

Angaben zum Schiff *___________________________________________________________
Name des Schiffes___________________________________________________________
Unterscheidungssignal___________________________________________________________
Heimathafen___________________________________________________________
Bruttoraumzahl___________________________________________________________
Seegebiete, die das Schiff laut Zeugnis befahren darf (Regel IV/2 SOLAS)___________________________________________________________
IMO-Nummer**___________________________________________________________
Zweckbestimmung des Spezialschiffs___________________________________________________________
Datum, an dem der Kiel gelegt wurde oder das Schiff sich in einem entsprechenden Bauzustand befand, oder
gegebenenfalls Datum, an dem ein Umbau oder eine Änderung oder Veränderung größerer Art begonnen wurde
___________________________________________________________
*) Alternativ können die Angaben zum Schiff auch waagerecht in Kästchen angeordnet werden.

**) Es wird auf das IMO-Schiffsidentifikationsnummern-System, das mit Entschließung A.1117(30) durch die Organisation angenommen wurde, verwiesen.

Hiermit wird Bescheinigt:

1 dass das Schiff nach den Bestimmungen der Regel 1.6 des Codes besichtigt worden ist.

2 dass die Besichtigung ergeben hat, dass

2.1 das Schiff den Bestimmungen des Codes entspricht in Bezug auf:
  1. die Bauausführung, Haupt- und Hilfsmaschinenanlagen, Kessel und sonstige Druckbehälter; und
  2. Anordnung und Einzelheiten der wasserdichten Unterteilung;

2.2 das Schiff den Bestimmungen des Codes in Bezug auf baulichen Brandschutz, Feuersicherheitssysteme und -einrichtungen sowie Brandschutzpläne entspricht;

2.3 die Rettungsmittel und die Ausrüstung der Rettungsboote, Rettungsflöße und Bereitschaftsboote nach Maßgabe des Codes vorhanden sind;

2.4 das Schiff in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Codes mit einem Leinenwurfgerät und Funkanlagen, die in Rettungsmitteln verwendet werden, ausgerüstet ist;

2.5 das Schiff den Bestimmungen des Codes in Bezug auf die Funkanlagen entspricht;

2.6 die Wirkungsweise der Funkanlagen, die in Rettungsmitteln verwendet werden, den Bestimmungen des Codes entspricht;

2.7 das Schiff den Bestimmungen des Codes in Bezug auf die Navigationsausrüstung an Bord, Vorkehrungen zur Lotsenübernahme sowie nautischen Veröffentlichungen entspricht;

2.8 das Schiff mit Lichtern, Signalkörpern, Vorrichtungen zur Abgabe von Schall- und Notsignalen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Codes und den Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See in der jeweils gültigen Fassung ausgerüstet ist; und

2.9 das Schiff in jeder anderen Hinsicht den einschlägigen Bestimmungen des Codes entspricht.

3 dass ein Ausnahmezeugnis ausgestellt/nicht ausgestellt* worden ist.

4 dass dem Schiff Zeugnisse gemäß dem SOLAS-Übereinkommen von 1974 in der jeweils gültigen Fassung erteilt/ nicht erteilt * wurden.

Dieses Zeugnis gilt bis___________________________________________________________
Abschlussdatum der Besichtigung, auf dem dieses Zeugnis beruht:
(TT/MM/JJJJ)
___________________________________________________________
Ausgestellt in
(Ort der Zeugnisausstellung)
___________________________________________________________

_____________________________________________
(Datum der Ausstellung)

_____________________________________________
(Unterschrift des ermächtigten Bediensteten, der das Zeugnis ausstellt)

(Siegel beziehungsweise Stempel der ausstellenden Behörde)

*) Nichtzutreffendes streichen.

 

Vermerk über jährliche Besichtigungen bezüglich Schiffskörper, Maschinenanlage und der Ausrüstung,
auf die in Abschnitt 2.1 dieses Zeugnisses verwiesen wird

Hiermit wird bestätigt, dass bei einer nach Abschnitt 1.6 des Codes vorgeschriebenen Besichtigung festgestellt wurde, dass das Schiff den einschlägigen Bestimmungen des Codes entspricht.

Jährliche Besichtigung:Gezeichnet:________________________________________
(Unterschrift des ermächtigten Bediensteten)
Ort:
Datum:
(Siegel beziehungsweise Stempel der Behörde)
Jährliche Besichtigung:Gezeichnet:________________________________________
(Unterschrift des ermächtigten Bediensteten)
Ort:
Datum:
(Siegel beziehungsweise Stempel der Behörde)
Jährliche Besichtigung:Gezeichnet:________________________________________
(Unterschrift des ermächtigten Bediensteten)
Ort:
Datum:
(Siegel beziehungsweise Stempel der Behörde)
Jährliche Besichtigung:Gezeichnet:________________________________________
(Unterschrift des ermächtigten Bediensteten)
Ort:
Datum:
(Siegel beziehungsweise Stempel der Behörde)

 
Vermerk über jährliche und regelmäßige Besichtigungen bezüglich Rettungsmitteln und anderer
Ausrüstung, auf die in den Abschnitten 2.2, 2.3, 2.4, 2.6, 2.7, 2.8 und 2.9 dieses Zeugnisses verwiesen wird

Hiermit wird bestätigt, dass bei einer nach Abschnitt 1.6 des Codes vorgeschriebenen Besichtigung festgestellt wurde, dass das Schiff den einschlägigen Bestimmungen des Codes entspricht.

Jährliche Besichtigung:Gezeichnet:________________________________________
(Unterschrift des sermächtigten Bediensteten)
Ort:
Datum:
(Siegel beziehungsweise Stempel der Behörde)
Jährliche/regelmäßige* Besichtigung:Gezeichnet:________________________________________
(Unterschrift des ermächtigten Bediensteten)
Ort:
Datum:
(Siegel beziehungsweise Stempel der Behörde)
Jährliche/regelmäßige* Besichtigung:Gezeichnet:________________________________________
(Unterschrift des ermächtigten Bediensteten)
Ort:
Datum:
(Siegel beziehungsweise Stempel der Behörde)
Jährliche Besichtigung:Gezeichnet:________________________________________
(Unterschrift des ermächtigten Bediensteten)
Ort:
Datum:
(Siegel beziehungsweise Stempel der Behörde)

Vermerk über regelmäßige Besichtigungen bezüglich Funkanlagen, auf die in Abschnitt 2.5 dieses Zeugnisses verwiesen wird

Hiermit wird bestätigt, dass bei einer nach Abschnitt 1.6 des Codes vorgeschriebenen Besichtigung festgestellt wurde, dass das Schiff den einschlägigen Bestimmungen des Codes entspricht.

Regelmäßige Besichtigung:Gezeichnet:________________________________________
(Unterschrift des ermächtigten Bediensteten)
Ort:
Datum:
(Siegel beziehungsweise Stempel der Behörde)
Regelmäßige Besichtigung:Gezeichnet:________________________________________
(Unterschrift des ermächtigten Bediensteten)
Ort:
Datum:
(Siegel beziehungsweise Stempel der Behörde)
Regelmäßige Besichtigung:Gezeichnet:________________________________________
(Unterschrift des ermächtigten Bediensteten)
Ort:
Datum:
(Siegel beziehungsweise Stempel der Behörde)
Regelmäßige Besichtigung:Gezeichnet:________________________________________
(Unterschrift des ermächtigten Bediensteten)
Ort:
Datum:
(Siegel beziehungsweise Stempel der Behörde)

*) Nichtzutreffendes streichen.

Vermerk über die Verlängerung des Zeugnisses

Das Schiff entspricht den einschlägigen Bestimmungen des Codes und dieses Zeugnis wird gemäß Abschnitt 1.7.3 verlängert bis ________________________

Gezeichnet:________________________________________
(Unterschrift des ermächtigten Bediensteten)
Ort:
Datum:
(Siegel beziehungsweise Stempel der Behörde)

.

Ausrüstungsverzeichnis zum Sicherheitszeugnis für Spezialschiffe
(Form SPS)
Anlage

Dieses Verzeichnis ist fest mit dem Sicherheitszeugnis für Spezialschiffe zu verbinden.

Ausrüstungsverzeichnis zur Einhaltung des Codes über die Sicherheit von Spezialschiffen

1 Angaben zum Schiff

Name des Schiffes____________________________________________________
Unterscheidungssignal____________________________________________________
Zugelassene Anzahl der an Bord befindlichen Personen (einschließlich Fahrgästen) laut Zeugnis____________________________________________________
Mindestanzahl der an Bord befindlichen Personen mit vorgeschriebener Befähigung zum Bedienen der Funkanlagen____________________________________________________

2 Nähere Angaben zu den Rettungsmitteln

1Gesamtzahl der Personen, für die Rettungsmittel vorgesehen sind________________________________
BackbordseiteSteuerbordseite
2Gesamtzahl der Rettungsboote______________________________
2.1Gesamtzahl der Personen, die darin untergebracht werden können______________________________
2.2Anzahl der teilweise geschlossenen Rettungsboote (SOLAS-Regel III/42)______________________________
2.3Anzahl der selbstaufrichtenden teilweise geschlossenen Rettungsboote (SOLAS-Regel III/43)  ______________________________
2.4Anzahl der vollständig geschlossenen Rettungsboote (SOLAS-Regel III/44)______________________________
2.5Andere Rettungsboote______________________________
2.5.1Anzahl______________________________
2.5.2Art______________________________
3Anzahl der Motorrettungsboote (in der o. g. Gesamtzahl an Rettungsbooten enthalten)________________________________
3.1Anzahl der Rettungsboote, die mit Suchscheinwerfern ausgerüstet sind________________________________
4Anzahl der Bereitschaftsboote________________________________
4.1Anzahl von Booten, die in der o. g. Gesamtzahl an Rettungsbooten enthalten sind________________________________
5Rettungsflöße________________________________
5.1Rettungsflöße, für die zugelassene Aussetzvorrichtungen erforderlich sind________________________________
5.1.1Anzahl der Rettungsflöße________________________________
5.1.2Anzahl der Personen, die darin untergebracht werden können________________________________
5.2Rettungsflöße, für die keine zugelassenen Aussetzvorrichtungen erforderlich sind________________________________
5.2.1Anzahl der Rettungsflöße________________________________
5.2.2Anzahl der Personen, die darin untergebracht werden können________________________________
6Rettungsgeräte________________________________
6.1Anzahl der Rettungsgeräte________________________________
6.2Anzahl der Personen, die von ihnen getragen werden können________________________________
7Anzahl der Rettungsringe________________________________
8Anzahl der Rettungswesten________________________________
9Eintauchanzüge________________________________
9.1Gesamtzahl________________________________
9.2Anzahl der Anzüge, die die Anforderungen für Rettungswesten erfüllen________________________________
10Anzahl der Wärmeschutzhilfsmittel *________________________________
11Funkanlagen, die in Rettungsmitteln verwendet werden________________________________
11.1Anzahl der Radartransponder (SART)________________________________
11.2AIS-Sender zum Einsatz bei Suche- und Rettung (AIS-SART)________________________________
11.3Anzahl der UKW-Sprechfunkgeräte (Senden/ Empfangen)________________________________
*) Mit Ausnahme der nach den Kapiteln III/38.5.1.24, III/41.8.31 und III/47.2.2.13 vorgeschriebenen.

3 Nähere Angaben zu den Funkeinrichtungen

Gegenstand

Tatsächliche Regelung

1Hauptanlagen________________________________
1.1UKW-Funkanlage________________________________
1.1.1DSC-Kodierer________________________________
1.1.2DSC-Wachempfänger________________________________
1.1.3Sprechfunk________________________________
1.2GW-Funkanlage________________________________
1.2.1DSC-Kodierer________________________________
1.2.2DSC-Wachempfänger________________________________
1.2.3Sprechfunk________________________________
1.3GW-/KW-Funkanlage________________________________
1.3.1DSC-Kodierer________________________________
1.3.2DSC-Wachempfänger________________________________
1.3.3Sprechfunk________________________________
1.3.4Fernschreibtelegrafie________________________________
1.4Schiffs-Erdfunkstelle, die einen anerkannten mobilen Satellitenfunkdienst zur Verfügung stellt  ________________________________
2Zweite Alarmierungsmöglichkeit________________________________
3Einrichtungen zum Empfang von Nachrichten für die Sicherheit der Seeschifffahrt________________________________
3.1NAVTEX-Empfänger________________________________
3.2EGC-Empfänger________________________________
3.3KW-Fernschreibtelegrafie-Empfänger________________________________
4Satelliten-EPIRB________________________________
4.1COSPAS-SARSAT________________________________
5UKW-EPIRB________________________________
6Ortungsgerät des Schiffes zum Einsatz bei Suche und Rettung________________________________

__________
1) Wenn ein Schiff mehr als 12 Fahrgäste gemäß SOLAS befördert, gilt das Schiff nicht als Spezialschiff, sondern als Fahrgastschiff im Sinne von SOLAS.

wird mit Folgendem ersetzt:

"Anhang Form des Sicherheitszeugnisses für Spezialschiffe

Sicherheitszeugnis für Spezialschiffe
Dieses Zeugnis ist durch ein Ausrüstungsverzeichnis (Form SPS) zu ergänzen.

 


(Dienstsiegel)(Staat)

Ausgestellt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen im
Code über die Sicherheit von Spezialschiffen

im Namen der Regierung von

__________________________________________
(Bezeichnung des Staates)

durch

_________________________________________
(ermächtigte Person oder Organisation)


Angaben zum Schiff 1

Name des Schiffes

Unterscheidungssignal

Heimathafen

Bruttoraumzahl/-gehalt

Seegebiete, die das Schiff laut Zeugnis befahren darf (Regel IV/2 SOLAS) 2

IMO-Nummer 3

Zweckbestimmung des Spezialschiffs

Datum, an dem der Kiel gelegt wurde oder das Schiff sich in einem entsprechenden Bauzustand befand, oder Datum, an dem ein Umbau oder eine Änderung oder eine Veränderung größerer Art begonnen wurde

HIERMIT WIRD BESCHEINIGT,

1 dass das Schiff nach den Bestimmungen der Regel 1.6 des Code besichtigt worden ist.

2 dass die Besichtigung ergeben hat,

2.1 dass das Schiff den Bestimmungen des Code entspricht in Bezug auf:

  1. die Bauausführung, Haupt- und Hilfsmaschinenanlagen, Kessel und sonstige Druckbehälter; und
  2. Anordnung und Einzelheiten der wasserdichten Unterteilung;

2.2 dass das Schiff den Bestimmungen des Code in Bezug auf baulichen Brandschutz, Brandsicherheitssysteme und -einrichtungen sowie Brandschutzpläne entspricht;

2.3 dass die Rettungsmittel und die Ausrüstung der Rettungsboote, Rettungsflöße und Bereitschaftsboote nach Maßgabe des Code vorhanden sind;

2.4 dass das Schiff in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Code mit einem Leinenwurfgerät ausgerüstet ist;

2.5 dass das Schiff den Bestimmungen des Code in Bezug auf die Funkanlagen entspricht;

2.6 dass die Funkanlagen, die in Rettungsmitteln verwendet werden, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Code vorhanden sind und diesen in ihrer Wirkungsweise entsprechen;

2.7 dass das Schiff den Bestimmungen des Code in Bezug auf die Navigationsausrüstung an Bord, Vorkehrungen zur Lotsenübernahme sowie nautischen Veröffentlichungen entspricht;

2.8 dass das Schiff mit Lichtern, Signalkörpern, Vorrichtungen zur Abgabe von Schall- und Notsignalen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Code und den Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See in der jeweils gültigen Fassung ausgerüstet ist; und

2.9 dass das Schiff in jeder anderen Hinsicht den einschlägigen Bestimmungen des Code entspricht.

3 dass ein Ausnahmezeugnis ausgestellt/nicht ausgestellt4 worden ist.

4 dass dem Schiff Zeugnisse gemäß dem SOLAS-Übereinkommen von 1974 in der jeweils gültigen Fassung erteilt/nicht erteilt 4 wurden.

Dieses Zeugnis gilt bis______
Abschlussdatum der Besichtigung, auf der dieses Zeugnis beruht
(TT/MM/JJJJ)

______
Ausgestellt in (Ort der Zeugnisausstellung)______
____________
(Datum der Ausstellung)(Unterschrift des ermächtigten Bediensteten, der das Zeugnis ausstellt)
(Siegel bzw. Stempel der ausstellenden Behörde)

________
1 Alternativ können die Angaben zum Schiff auch waagerecht in Kästchen angeordnet werden.
2 Bei einem Fahrzeug, das in Seegebiet A3 betrieben wird, den anerkannten mobilen Satellitenfunkdienst in Klammern angeben.
3 Es wird auf das IMO-Schiffsidentifikationsnummern-System, das mit Entschließung A.1117(30) durch die Organisation angenommen wurde, verwiesen.
4 Nichtzutreffendes streichen

Vermerk über jährliche Besichtigungen bezüglich Schiffskörper, Maschinenanlage und der Ausrüstung,
auf die in Abschnitt 2.1 dieses Zeugnisses verwiesen wird

HIERMIT WIRD BESCHEINIGT, dass bei einer nach Abschnitt 1.6 des Code vorgeschriebenen Besichtigung festgestellt wurde, dass das Schiff den einschlägigen Bestimmungen des Code entspricht.

Jährliche Besichtigung:gezeichnet:______
(Unterschrift des ermächtigten Bediensteten)
Ort:______
Datum:______
(Siegel bzw. Stempel der Behörde)
Jährliche Besichtigung:gezeichnet:______
(Unterschrift des ermächtigten Bediensteten)
Ort:______
Datum:______
(Siegel bzw. Stempel der Behörde)
Jährliche Besichtigung:gezeichnet:______
(Unterschrift des ermächtigten Bediensteten)
Ort:______
Datum:______
(Siegel bzw. Stempel der Behörde)
Jährliche Besichtigung:gezeichnet:______
(Unterschrift des ermächtigten Bediensteten)
Ort:______
Datum:______
(Siegel bzw. Stempel der Behörde)

Vermerk über jährliche und regelmässige Besichtigungen bezüglich Rettungsmitteln und sonstiger
Ausrüstung, auf die in den Abschnitten 2.2, 2.3, 2.4, 2.6, 2.7, 2.8 und 2.9 dieses Zeugnisses verwiesen wird

HIERMIT WIRD BESCHEINIGT, dass bei einer nach Abschnitt 1.6 des Code vorgeschriebenen Besichtigung festgestellt wurde, dass das Schiff den einschlägigen Bestimmungen des Code entspricht.

Jährliche/regelmäßige 4 Besichtigung:gezeichnet:______
(Unterschrift des ermächtigten Bediensteten)
Ort:______
Datum:______
(Siegel bzw. Stempel der Behörde)
Jährliche/regelmäßige 4 Besichtigung:gezeichnet:______
(Unterschrift des ermächtigten Bediensteten)
Ort:______
Datum:______
(Siegel bzw. Stempel der Behörde)
Jährliche/regelmäßige 4 Besichtigung:gezeichnet:______
(Unterschrift des ermächtigten Bediensteten)
Ort:______
Datum:______
(Siegel bzw. Stempel der Behörde)
Jährliche/regelmäßige 4 Besichtigung:gezeichnet:______
(Unterschrift des ermächtigten Bediensteten)
Ort:______
Datum:______
(Siegel bzw. Stempel der Behörde)

Vermerk über regelmässige Besichtigungen bezüglich Funkanlagen, auf die in Abschnitt 2.5 dieses Zeugnisses verwiesen wird

HIERMIT WIRD BESCHEINIGT, dass bei einer nach Abschnitt 1.6 des Code vorgeschriebenen Besichtigung festgestellt wurde, dass das Schiff den einschlägigen Bestimmungen des Code entspricht.

Jährliche Besichtigung:gezeichnet:______
(Unterschrift des ermächtigten Bediensteten)
Ort:______
Datum:______
(Siegel bzw. Stempel der Behörde)
Jährliche Besichtigung:gezeichnet:______
(Unterschrift des ermächtigten Bediensteten)
Ort:______
Datum:______
(Siegel bzw. Stempel der Behörde)
Jährliche Besichtigung:gezeichnet:______
(Unterschrift des ermächtigten Bediensteten)
Ort:______
Datum:______
(Siegel bzw. Stempel der Behörde)
Jährliche Besichtigung:gezeichnet:______
(Unterschrift des ermächtigten Bediensteten)
Ort:______
Datum:______
(Siegel bzw. Stempel der Behörde)

________
4 Nichtzutreffendes streichen.

Vermerk über die Verlängerung des Zeugnisses


Das Schiff entspricht den einschlägigen Bestimmungen des Code
und dieses Zeugnis wird gemäß Abschnitt 1.7.3 verlängert bis

______
gezeichnet:______
(Unterschrift des ermächtigten Bediensteten)
Ort:______
Datum:______
(Siegel bzw. Stempel der Behörde)

.

Ausrüstungsverzeichnis zum Sicherheitszeugnis für Spezialschiffe
(Form SPS)
Anlage

Dieses Verzeichnis ist fest mit dem Sicherheitszeugnis für Spezialschiffe zu verbinden

Ausrüstungsverzeichnis zur Einhaltung des Code über die Sicherheit von Spezialschiffen

1 Angaben zum Schiff

Name des Schiffes______
Unterscheidungssignal______
Zahl des Spezialpersonals (einschließlich Fahrgästen), das das Schiff nach diesem Zeugnis befördern darf______
Mindestanzahl der an Bord befindlichen Personen mit vorgeschriebener Befähigung zum Bedienen der Funkanlagen______

2 Nähere Angaben zu den Rettungsmitteln

1Gesamtzahl der Personen, für die Rettungsmittel vorgesehen sind

Backbordseite

Steuerborseite

2Gesamtzahl der Rettungsboote
2.1Gesamtzahl der Personen, die darin untergebracht werden können
2.2Anzahl der teilweise geschlossenen Rettungsboote (SOLAS-Regel III/42)
2.3Anzahl der selbstaufrichtenden teilweise geschlossenen Rettungsboote (SOLAS-Regel III/43)
2.4Anzahl der vollständig geschlossenen Rettungsboote (SOLAS-Regel III/44)
2.5Andere Rettungsboote
2.5.1Anzahl
2.5.2Baumuster
3Anzahl der Motorrettungsboote (in der oben angegebenen Gesamtzahl an Rettungsbooten enthalten)
3.1Anzahl der Rettungsboote, die mit Suchscheinwerfern ausgerüstet sind
4Anzahl der Bereitschaftsboote
4.1Anzahl von Booten, die in der oben angegebenen Gesamtzahl an Rettungsbooten enthalten sind
5Rettungsflöße
5.1Rettungsflöße, für die zugelassene Aussetzvorrichtungen erforderlich sind
5.1.1Anzahl der Rettungsflöße
5.1.2Anzahl der Personen, die darin untergebracht werden können
5.2Rettungsflöße, für die keine zugelassenen Aussetzvorrichtungen erforderlich sind
5.2.1Anzahl der Rettungsflöße
5.2.2Anzahl der Personen, die darin untergebracht werden können
6Rettungsgeräte
6.1Anzahl der Rettungsgeräte
6.2Anzahl der Personen, die von ihnen getragen werden können
7Anzahl der Rettungsringe
8Anzahl der Rettungswesten
9Eintauchanzüge
9.1Gesamtzahl
9.2Anzahl der Anzüge gemäß den Anforderungen für Rettungswesten
10Anzahl der Wärmeschutzhilfsmittel 5
5 Mit Ausnahme der nach den SOLAS-Regeln III/38.5.1.24, III/41.8.31 und III/47.2.2.13 vorgeschriebenen.

3 Nähere Angaben zu den Funkeinrichtungen

1Hauptanlagen______
1.1UKW-Funkanlage______
1.1.1DSC-Kodierer______
1.1.2DSC-Wachempfänger______
1.1.3Sprechfunk______
1.2GW-Funkanlage______
1.2.1DSC-Kodierer______
1.2.2DSC-Wachempfänger______
1.2.3Sprechfunk______
1.3GW/KW-Funkanlage______
1.3.1DSC-Kodierer______
1.3.2DSC-Wachempfänger______
1.3.3Sprechfunk______
1.4Schiffs-Erdfunkstelle eines anerkannten mobilen Satellitenfunkdienstes______
2Zweite Einrichtung zur Auslösung von Notalarmen der Richtung Schiff-Land______
3Einrichtung zum Empfang von MSI sowie von Informationen im Zusammenhang mit Suche und Rettung______
4EPIRB______
5UKW-Sprechfunkgerät (Senden/Empfangen)______
5.1Tragbares UKW-Sprechfunkgerät (Senden/Empfangen)______
5.2In ein Überlebensfahrzeug eingebautes UKW-Sprechfunkgerät (Senden/Empfangen)______
6Ortungsgeräte für Suche und Rettung______
6.1Radartransponder zum Einsatz bei Suche und Rettung (Radar-SART), deren Aufbewahrungsort eine schnelle Platzierung in einem Überlebensfahrzeug gestattet______
6.2Radartransponder zum Einsatz bei Suche und Rettung (Radar-SART), die in einem Überlebensfahrzeug aufbewahrt werden______
6.3AIS-Sender zum Einsatz bei Suche und Rettung (AIS-SART), deren Aufbewahrungsort eine schnelle Platzierung in einem Überlebensfahrzeug gestattet______
6.4AIS-Sender zum Einsatz bei Suche und Rettung (AIS-SART), die in einem Überlebensfahrzeug aufbewahrt werden______

4 Maßnahmen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft von Funkeinrichtungen (SOLAS-Regeln IV/15.6 und 15.7)


4.1 Dopplung von Geräten______
4.2 Landseitige Instandhaltung______
4.3 Instandhaltungsmöglichkeit auf See______

5 Vor dem 1. Februar 1995 gebaute Spezialschiffe, die nicht allen anwendbaren Anforderungen des Kapitels IV des SOLAS-Übereinkommens in seiner jeweils geänderten Fassung entsprechen. 6

Erforderlich laut
Vorschrift
Tatsächliche
Regelung

Hörstunden durch Funker

______

______

Anzahl der Funker

______

______

Ist ein selbsttätiges Funkalarmgerät vorhanden?

______

______

Ist eine Hauptanlage vorhanden?

______

______

Ist eine Ersatzanlage vorhanden?

______

______

Sind Haupt- und Ersatzsender elektrisch getrennt oder verbunden?

______

______

6 Dieser Abschnitt braucht in dem den Zeugnissen, die nach dem 1. Februar 1999 ausgestellt werden, beigefügten Verzeichnis nicht mehr enthalten zu sein.

6 Vor dem 1. Februar 1992 gebaute Spezialschiffe, welche die entsprechenden Anforderungen des Kapitels III des SOLAS-Übereinkommens in seiner jeweils geänderten Fassung nicht voll erfüllen. 7

Tatsächliche Regelung

Telegrafiefunkanlage für Rettungsboot

______

Tragbares Funkgerät für Überlebensfahrzeug

______

Überlebensfahrzeug-EPIRB (121,5 MHz und 243,0 MHz)

______

Sprechfunkgerät (Senden/Empfangen)

______

HIERMIT WIRD BESCHEINIGT, dass dieses Verzeichnis in jeder Hinsicht zutreffend ist.

Ausgestellt in
(Ort der Ausstellung des Verzeichnisses)
(Datum der Ausstellung)(Unterschrift des ermächtigten Bediensteten, der das Zeugnis ausstellt)

(Siegel bzw. Stempel der ausstellenden Behörde)

"

________
.

Bekanntmachung der Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses MSC.502(105), "Änderungen des Codes über die Sicherheit von Spezialschiffen (SPS-Code von 1983)" in der jeweils geltenden Fassung", in deutscher Sprache

Hamburg, den 21. Dezember 2023
(VKBl. Nr. 3 vom 15.02.2024 S. 94)

Az.: 11-3-0

Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit die Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses MSC.502(105), "Änderungen des Codes über die Sicherheit von Spezialschiffen (SPS-Code von 1983)" in der jeweils geltenden Fassung", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.
ID: 240301


UWS Umweltmanagement GmbHENDE