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Entschließung A.278(VIII)
Zusatz zu den Empfehlungen für Leistungsanforderungen für Navigationsradaranlagen (Entschließung A.222(VII) Symbole für Bedienelemente für Schiffs-Navigationsradaranlagen *
Vom 18. August 1998
(VkBl. Nr. 16/1998 Sonderdruck S. 141)
(angenommen am 20. November 1973)
Die Versammlung,
aufgrund des Artikels 16(i) des Übereinkommens über die Internationale Beratende Seeschiffahrtsorganisation (IMCO) hinsichtlich der Aufgaben der Versammlung,
in Anbetracht der Entschließung A.222((VII) über Leistungsanforderungen für Schiffs-Navigationsradaranlagen, auf die sich die Empfehlung 45 der Internationalen Konferenz 1960 über den Schutz des menschlichen Lebens auf See bezieht,
in Anerkennung der Tatsache, daß die Kennzeichnung der Schalter und Regler für Schiffs-Navigationsradaranlagen durch Symbole wünschenswert ist,
unter Berücksichtigung der Berichte des Schiffssicherheitsausschusses auf seiner fünfundzwanzigsten und siebenundzwanzigsten Sitzung,
beschließt, die im Anhang niedergeschriebene Empfehlung über Symbole für Bedienelemente für Schiffs-Navigationsradaranlagen als Zusatz zur Entschließung A.222(VII) anzunehmen. - Anhang Empfehlung über Symbole für Bedienelemente für Schiffs-Navigationsradaranlagen
1 Liste von mit Symbolen zu bezeichnenden Bedienelementen
Mindestens die folgenden Schalter und Regler sollen mit Symbolen gekennzeichnet sein:
Betriebsartschalter Radar Ein - Bereitschaft - Aus Schalter für AntennenantriebSchalter für Darstellungsart - Nord - oder Vorausorientiert
Regler oder Schalter für Justierung der Vorausanzeige
Wahlschalter für Entfernungsmeßbereiche
Wahlschalter für Impulslängen - kurzer oder langer Impuls
Regler für Abstimmung Regler für Verstärkung Regler für Regenenttrübung (Differentiation)
Regler für Seegangsenttrübung
Regler oder Schalter für die Skalenbeleuchtung Regler für Bildhelligkeit
Regler für Helligkeit der Entfernungsmeßringe Regler für Variablen Meßring
Regler für Peillineal
Schalter für Kontrolle - Sendeleistung oder Sende-/Empfangs-Leistung
2 Verfahrensrichtlinien
Die folgenden Verfahrensrichtlinien sollen angewendet werden, wenn Radaranlagen mit empfohlenen Symbolen gekennzeichnet werden.
2.1 Die Maximalabmessung eines Symbols soll nicht weniger als 9 mm betragen.
2.2 Die Entfernung zwischen den Zentren zweier benachbarter Symbole soll nicht weniger als das 1,4-fache der Größe des größeren Symbols betragen.
2.3 Bei geschalteten Funktionen sollen die Symbole nicht mit einer Linie verbunden sein. Eine Verbindungslinie deutet auf eine einstellbare Funktion hin.
2.4 Bei mit Reglern einstellbaren Funktionen sollen die Symbole mit einer Linie, vorzugsweise einem Bogen, verbunden werden. Die Richtung, in der eine Verstärkung der Funktion eintritt, soll gekennzeichnet sein.
2.5 Symbole sollen einen hohen Kontrast gegenüber dem Hintergrund aufweisen.
2.6 Die verschiedenen Elemente eines Symbols sollen in einem festen Verhältnis zueinander stehen.
2.7 Mehrfachfunktionen von Reglern und Schalterpositionen können durch ein kombiniertes Symbol dargestellt werden.
2.8 Wo konzentrische Regler oder Schalter verwendet werden, soll das äußere Symbol dem Bedienelement mit dem größeren Durchmesser zugeordnet werden.
3 Symbole
Die im Anschluß aufgeführten Symbole sollen für Bedienelemente für Schiffs-Navigationsradaranlagen verwendet werden.
Die Kreise um die folgenden Symbole sind optional:
Symbol 4: | Antenne dreht |
Symbol 9: | Kurzer Impuls |
Symbol 10: | Langer Impuls |
Symbol 17: | Skalenbeleuchtung |
Symbol 22: | Kontrolle der Sendeleistung |
Symbol 23: | Kontrolle der Sende-/Empfangs-Leistung |
Symbole für Bedienelemente für Schiffs-Navigationsradaranlagen
Nr. | Symbol | Schalter | Benennung |
1. | AUS | Zur Kennzeichnung der "Aus"-Position des Reglers oder Schalters | |
2. | RADAR EIN | Zur Kennzeichnung der "Radar ein"-Position des Schalters | |
3. | RADAR BEREITSCHAFT | Zur Kennzeichnung der "Radar Bereitschaft"-Position des Schalters | |
4. | ANTENNE DREHT | Zur Kennzeichnung der "Antenne dreht"-Position des Schalters | |
5. | DARSTELLUNG NORDORIENTIERT | Zur Kennzeichnung der "Nordorientiert"-Position des Darstellungsartenwahlschalters | |
6. | DARSTELLUNG VORAUSORIENTIERT | Zur Kennzeichnung der Sorausorientiert"-Position des Darstellungsartenwahlschalters | |
7. | VORAUSANZEIGEN JUSTIERUNG | Zur Kennzeichnung des "Vorausanzeigen-Justierung"Schalters | |
8. | ENTFERUNGSMESSBEREICHSWAHL | Zur Kennzeichnung des Entferungsmeßbereichswahlschalters | |
9. | KURZER IMPULS | Zur Kennzeichnung der "Kurzer Impuls"-Position des Impulslängenwahl-Schalters | |
10. | LANGER IMPULS | Zur Kennzeichnung der "Langer Impuls"-Position des Impulslängenwahl-Schalters | |
11. | ABSTIMMUNG | Zur Kennzeichnung des "Abstimmung"-Reglers | |
12. | VERSTÄRKUNG | Zur Kennzeichnung des "Verstärkung"-Reglers | |
13. | MINIMUM REGENENTTRÜBUNG | Zur Kennzeichnung der Minimum-Position des "Regenenttrübung"-Reglers oder Schalters | |
14. | MAXIMUM REGENENTTRÜBUNG | Zur Kennzeichnung der Maximum-Position des "Regenenttrübung"-Reglers oder Schalters | |
15. | MINIMUN SEEGANGENTTRÜBUNG | Zur Kennzeichnung der Minimum-Position des "Seegangenttrübung"-Reglers | |
16. | MAXIMUM SEEGANGENTTRÜBUNG | Zur Kennzeichnung der Maximum-Position des "Seegangenttrübung"-Reglers | |
17. | SKALENBELEUCHTUNG | Zur Kennzeichnung der Maximum-Position des "Skalenbeleuchtungs"-Schalters oder Reglers | |
18. | BILDHELLIGKEIT | Zur Kennzeichnung der Maximum-Position des "Bildhelligkeit"-Reglers | |
19. | MESSRINGHELLIGKEIT | Zur Kennzeichnung der Maximum-Position des "Meßringhelligkeit"-Reglers | |
20. | VARIABLER MESSRING | Zur Kennzeichnung des "Variabler Meßring"-Reglers | |
21. | PEILLINEAL | Zur Kennzeichnung des "Peillineal"-Einstellers | |
22. | SENDELEISTUNGSKONTROLLE | Zur Kennzeichnung der "Ein"-Position des Schalters für die "Sendeleistungskonstrolle" | |
23. | SENDE-/EMPFANGSLEISTUNGSKONTROLLE | Zur Kennzeichnung der "Ein"-Position des Schalters für die "Sende-/Empfangs Leistungskontrolle" |
Bekanntmachung von Regeln, Normen und Anforderungen der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation im Bereich der Schiffssicherheit und des maritimen Umweltschutzes
Vom 18. August 1998
(VkBl. Nr. 16/1998 Sonderdruck)
Die nachfolgend wiedergegebenen Entschließungen und Rundschreiben der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation (IMO) zur Schiffssicherheit und zum maritimen Umweltschutz werden hiermit in der deutschen Fassung bekannt gemacht.
ENDE |