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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

Entschließung A.744 (18) *
Richtlinien für ein erweitertes Programm von Untersuchungen während der Besichtigungen von Massengutfrachtern und Öltankern

Vom 18. August 1998
(VkBl. Nr. 16/1998 Sonderdruck S. 9)



(angenommen am 4. November 1993)

Die Vollversammlung der Internationalen Seeschiffahrts Organisation hat bei ihrer 18. Tagung am 04. November 1993 mit Entschließung A. 744 (18) Richtlinien für ein erweitertes Programm von Untersuchungen während der Besichtigungen von Massengutfrachtern und Öltankern beschlossen und durch die Entschließung 2 der Konferenz der Mitglieder des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See, 1974 am 8. Dezember 1997 sowie die Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation MSC.49(66) am 4. Juni 1996 geändert.

Die Entschließung wird nachfolgend in der Fassung der Änderungen vom 8. Dezember 1997 und vom 4. Juni 1996 mit Ausnahme der Anlagen A 1-10 und B 1-11 bekanntgemacht. Der vollständige Originalwortlaut einschließlich der Anlagen ist beim Bundesministerium für Verkehr archiviert.

Anlage A - Richtlinien für ein erweitertes Programm von Untersuchungen während der Besichtigungen von Massengutfrachtern

Anlage B - Richtlinien für ein erweitertes Programm von Untersuchungen während der Besichtigung von Öltankern


Die nachfolgend wiedergegebenen Entschließungen und Rundschreiben der Internationalen Seeschiffahrts Organisation (IMO) zur Schiffssicherheit und zum maritimen Umweltschutz werden hiermit in der deutschen Fassung bekannt gemacht.

UWS Umweltmanagement GmbHENDE