Druck- und LokalversionFür einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC.1/Rundschreiben 1273 vom 30. Mai 2008
Einheitliche Interpretationen zum Internationalen Code für die Anwendung von Brandprüfverfahren (FTP-Code)

Vom 07. März 2011
(VkBl. Nr. 6 vom 31.03.2011 S. 247)



Bekanntmachung

1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner vierundachtzigsten Tagung (7. bis 16. Mai 2008) die vom Unterausschuss "Feuerschutz" auf seiner zweiundfünfzigsten Tagung (14. bis 18. Januar 2008) erarbeiteten und in der Anlage wiedergegebenen einheitlichen Interpretationen zum FTP-Code im Hinblick auf eine genauere Auslegung bei der Anwendung der entsprechenden Vorschriften des Teils 3 der Anlage 1 des Internationalen Codes für die Anwendung von Brandprüfverfahren (FTP-Code) angenommen.

2 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, sich bei Anwendung der entsprechenden Vorschriften des Teils 3 der Anlage 1 des FTP-Codes auf Schiffe, die am oder nach dem 9 Mai. 2008 gebaut worden sind,

nach den in der Anlage enthaltenen einheitlichen Interpretationen zu richten, und diese einheitlichen Interpretationen allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.

Einheitliche interpretationen zum FTP-Code

Anlage 1 Teil 3 - Prüfung von Trennflächen der Klasse "A", "B" und "F"

1 Eine Feuertür mit geringfügig größeren Abmessungen als eine brandgeprüfte Feuertür kann im Einzelfall für ein bestimmtes Bauvorhaben mit der gleichen Klassifizierung unter der Voraussetzung bewertet und anerkannt werden, dass alle folgenden Anforderungen eingehalten werden:

  1. Die Abmessungen (Breite, Höhe) liegen nicht um mehr als 15 % über denjenigen der geprüften Tür,
  2. die Oberfläche der Tür ist nicht um mehr als 10 % größer als diejenige der geprüften Tür,
  3. die Türkonstruktion weicht in keinem einzigen Punkt von der geprüften Tür ab, und
  4. die geprüfte Tür hat die Kriterien sowohl für die Isolierung als auch für die Unversehrtheit in der jeweils zutreffenden, nachfolgend angegebenen Zeit erfolgreich eingehalten:
    - B00 min Isolierung 36 min Unversehrtheit
    - B1518 min Isolierung 36 min Unversehrtheit
    - A00 min Isolierung 68 min Unversehrtheit
    - A1518 min Isolierung 68 min Unversehrtheit
    - A3036 min Isolierung 68 min Unversehrtheit
    - A6068 min Isolierung 68 min Unversehrtheit

 

*) Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1273, Einheitliche Interpretationen zum Internationalen Code für die Anwendung von Brandprüfverfahren (FTP-Code), in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

UWS Umweltmanagement GmbHENDE