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MSC.1/Rundschreiben 1273 vom 30. Mai 2008
Einheitliche Interpretationen zum Internationalen Code für die Anwendung von Brandprüfverfahren (FTP-Code)
Vom 07. März 2011
(VkBl. Nr. 6 vom 31.03.2011 S. 247)
1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner vierundachtzigsten Tagung (7. bis 16. Mai 2008) die vom Unterausschuss "Feuerschutz" auf seiner zweiundfünfzigsten Tagung (14. bis 18. Januar 2008) erarbeiteten und in der Anlage wiedergegebenen einheitlichen Interpretationen zum FTP-Code im Hinblick auf eine genauere Auslegung bei der Anwendung der entsprechenden Vorschriften des Teils 3 der Anlage 1 des Internationalen Codes für die Anwendung von Brandprüfverfahren (FTP-Code) angenommen.
2 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, sich bei Anwendung der entsprechenden Vorschriften des Teils 3 der Anlage 1 des FTP-Codes auf Schiffe, die am oder nach dem 9 Mai. 2008 gebaut worden sind,
nach den in der Anlage enthaltenen einheitlichen Interpretationen zu richten, und diese einheitlichen Interpretationen allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.
Einheitliche interpretationen zum FTP-Code
Anlage 1 Teil 3 - Prüfung von Trennflächen der Klasse "A", "B" und "F"
1 Eine Feuertür mit geringfügig größeren Abmessungen als eine brandgeprüfte Feuertür kann im Einzelfall für ein bestimmtes Bauvorhaben mit der gleichen Klassifizierung unter der Voraussetzung bewertet und anerkannt werden, dass alle folgenden Anforderungen eingehalten werden:
- B0 | 0 min Isolierung 36 min Unversehrtheit |
- B15 | 18 min Isolierung 36 min Unversehrtheit |
- A0 | 0 min Isolierung 68 min Unversehrtheit |
- A15 | 18 min Isolierung 68 min Unversehrtheit |
- A30 | 36 min Isolierung 68 min Unversehrtheit |
- A60 | 68 min Isolierung 68 min Unversehrtheit |
*) Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1273, Einheitliche Interpretationen zum Internationalen Code für die Anwendung von Brandprüfverfahren (FTP-Code), in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.
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