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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC.1/Rundschreiben 1458 vom 24. Juni 2013
Einheitliche Interpretationen zu den Überarbeiteten Richtlinien für die Zulassung gleichwertiger Feuerlöschsysteme mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Maschinenräume und Ladepumpenräume
(MSC/Rundschreiben 1165)

Vom 12. Juni 2014
(VkBl. Nr. 13 vom 15.07.2014 S. 562)



Siehe Fn. *

1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner zweiusndneunzigsten Tagung (12. bis 21. Juni 2013) der folgenden vom Unterausschuss "Feuerschutz" während seiner sechsundfünfzigsten Tagung (7. bis 11. Januar 2013) erarbeiteten einheitlichen Interpretation zu den Überarbeiteten Richtlinien für die Zulassung gleichwertiger Feuerlöschsysteme mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Maschinenräume und Ladepumpenräume (MSC/Rundschreiben 1165) zugestimmt:

"Bilgenbereich ist der Raum zwischen den Maschinenraum-Flurplatten (perforiert oder nicht perforiert) oder Grätingen und dem Boden des Maschinenraums."

2 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die vorstehende Interpretation zu benutzen, wenn die Überarbeiteten Richtlinien angewendet werden, und diese allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.

*) Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1458, "Einheitliche Interpretationen zu den überarbeiteten Richtlinien für die Zulassung gleichwertiger Feuerlöschsysteme mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Maschinenräume und Ladepumpenräume (MSC/Rundschreiben 1165)", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

UWS Umweltmanagement GmbHENDE