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IMO MSC-Rundschreiben 803
Beteiligung von Non-SOLAS-Schiffen 1 am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS)
Vom 21. November 2008
(VkBl. Nr. 23 vom 15.12.2008 S. 638)
Siehe Fn *
1 Im Rahmen des IMO MSC-Rundschreibens 682 über die Umsetzung des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems (GMDSS) an Bord aller Schiffe hat das Schiffssicherheitskomitee (MSC) auf seiner achtundsechzigsten Sitzung (28. Mai bis 6. Juni 1997), folgendes genehmigt:
2 Die Richtlinien dienen der Unterstützung der Verwaltungen, die nationale Maßnahmen zur Schaffung einer Verbindung zwischen dem GMDSS und Schiffen, für die Kapitel IV des SOLAS-Übereinkommens von 1974 in der Fassung von 1988, und Kapitel IV des STCW-Übereinkommens 1978, geändert 1995, nicht anwendbar ist (bezeichnet als "Non-SOLAS-Schiffe"), entwickeln wollen.
3 Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die Richtlinien gemäß Anhang 1 auf Non-SOLAS-Schiffe anzuwenden, soweit sie es für angemessen und durchführbar halten.
4 Mitgliedsregierungen werden ebenfalls aufgefordert, die Leitlinien in der Anlage 2 bei der Entwicklung von Ausbildungsmaterialien für GMDSS-Nutzer auf Non-SOLAS-Schiffen zu berücksichtigen.
Richtlinien für die Beteiligung von Non-SOLAS-Schiffen am GMDSS | Anhang 1 |
1 Es wird darauf hingewiesen, dass bis zur vollständigen Umsetzung des GMDSS am 1. Februar 1999, SOLAS-Schiffe
2 Die folgenden funktionalen Anforderungen des GMDSS werden als angemessen erachtet, um eine wirksame Beteiligung von Non-SOLAS-Schiffen am GMDSS im Hinblick auf Not- und Sicherheits-Kommunikation zu erlauben:
1 zur Unterstützung der Sicherheit des eigenen Schiffes:1.1 Durchführung der Seenotalarmierung vom Schiff zum Land (shipto-shore),
1.2 Aussendung von Schiff-Schiff-Seenotalarmierung (shipto-ship),
1.3 Senden und Empfangen von Vor-Ort-Kommunikation einschließlich geeigneter Kommunikation zur Koordination von SAR-Maßnahmen und
1.4 die Aussendung von Signalen zur Ortung,
2 zur Unterstützung anderer Schiffe in Seenot:
2.1 der Empfang von Land-Schiff-Seenotalarmierung (shoreto-ship) und
2.2 der Empfang von Schiff-Schiff-Seenotalarmierung (shipto-ship).
3 Wenn ein Non-SOLAS-Schiff freiwillig aufgrund eigener Entscheidung eine Funkausrüstung mit DSC und Sprechfunk, die auf Frequenzen des GMDSS genutzt werden kann, oder eine Inmarsat Schiff-Erdfunkstelle (SES) verwendet, können solche Geräte die meisten der oben beschriebenen Funktionen abdecken.
4 Die Verwendung von Mobiltelefonen wird für Not- und Sicherheitskommunikation als Alternative zu Seefunkgeräten nicht empfohlen. Mobiltelefone verfügen nicht über eine Rufmöglichkeit "an alle Stationen" zur Kommunikation mit Schiffen in der Nähe. Auch werden Seenotrettungszentralen (RCCs) nicht in der Lage sein, Schiffe in der Nähe eines Unfalls anzusprechen. Darüber hinaus könnten Einschränkungen in der Abdeckung auch zu einem Zusammenbruch der Kommunikation in einer Notsituation führen.
5 Es wird empfohlen, dass Non-SOLAS-Schiffe auf hoher See eine manuell oder beim Aufschwimmen selbsttätig auslösende Satelliten-Seenotfunkbake (EPIRB) mitführen.
6 Es wird ferner empfohlen, dass Non-SOLAS-Schiffe eine für das jeweilige Einsatzgebiet " geeignete Ausrüstung für den allgemeinen Sprechfunkverkehr mitführen.
7 Bei der Umsetzung der funktionalen Anforderung für die Aussendung von Signalen zur Ortung wird darauf hingewiesen, dass 9-GHz-SAR-Radar-Transponder (SART) die vorrangigen Mittel zur Erfüllung dieser Anforderung im GMDSS sind.
8 Die Möglichkeit des Empfangs von Navigationswarnungen, meteorologischen Prognosen und Warnungen sowie von dringenden Sicherheitsinformationen sollte, entsprechend dem befahrenen Seegebiet und den dort verfügbaren Diensten, vorgesehen werden, z.B. NAVTEX, Safety NET und Sprechfunk-Aussendungen.
9 Die Schiffsidentifikationen (MMSI, Rufzeichen, Seriennummer etc.) sollte für Non-SOLAS-Schiffe, wenn angebracht, der ITU gemeldet und in einer auf 24-Stunden-Basis verfügbaren Datenbank geführt werden.
Seegebiet A1 | - ein Gebiet innerhalb der Sprechfunk-Abdeckung von zumindest einer VHF-Küstenfunkstelle, die ununterbrochen für digitale Selektivrufalarmierungen (DSC) zur Verfügung steht, wie von einer Vertragsregierung definiert; |
Seegebiet A2 | - ein Gebiet außerhalb des Seegebietes A1, innerhalb der Sprechfunk-Abdeckung von zumindest einer GW-Küstenfunkstelle, die ununterbrochen für digitale Selektivrufalarmierungen (DSC) zur Verfügung steht, wie von einer Vertragsregierung definiert; |
Seegebiet A3 | - ein Gebiet außerhalb der Seegebiete A1 und A2, innerhalb der Abdeckung eines geostationären Inmarsat-Satelliten, der ununterbrochen für Alarmierungen zur Verfügung steht, und |
Seegebiet A4 | - ein Gebiet außerhalb der Seegebiete A1, A2 und A3. |
Leitlinien für die Entwicklung von Ausbildungsmaterialien für GMDSS Betreiber auf Non-SOLAS-Schiffen | Anhang 2 |
1 Die folgenden Leitlinien für die Entwicklung von Lehrmaterial für den GMDSS-Betrieb werden angeboten, um:
Hersteller
2 Im Allgemeinen ist der Hersteller von Funkgeräten am besten geeignet, um wirksame Bedienungsanweisungen für seine eigene Ausrüstung zu erstellen. Diese liegen in der Regel in der Form eines Bedienungshandbuchs oder technischen Handbuchs der Ausrüstung bei. Professionelle Nutzer benötigen zum Umgang mit einem neuen Gerät nur ein paar Hinweise, aber andere Benutzer müssen die Anleitung sorgfältig durcharbeiten und können möglicherweise trotzdem nicht die nötige Kenntnis erreichen, solange sie nicht am Gerät geübt haben oder ihnen der Betrieb der Funkanlage von einem erfahrenen Seemann erläutert wurde. Die Hersteller sollten dafür sorgen, dass Handbücher für GMDSS Geräte über ausreichende Informationen verfügen, um auch nichtprofessionellen Nutzern zu ermöglichen, die Ausrüstung bestimmungsgemäß zu betreiben und die unbeabsichtigte Aktivierung von Notsignalen zu vermeiden.
Vertriebs- und Service-Einrichtungen
3 Die Vertreter der Hersteller sollten, soweit erforderlich, die Benutzer mit grundlegenden Einweisungen unterstützen. Eine Möglichkeit besteht darin, dass der Kunde ein vom Hersteller erstelltes Video ansieht, das den ordnungsgemäßen Betrieb der Geräte zeigt. Eine Weitere ist eine Demonstrations- oder tatsächliche Installation der Anlage, an der der Kunde unter Anleitung üben kann. Beide könnten dem zukünftigen GMDSS-Benutzer ausreichende Vertrautheit und Vertrauen im Umgang mit dem Gerät geben, um Fehlbedienung zu verhindern.
Freiwillige Organisationen
4 Segelclubs, ehrenamtliche Helfer einer Küstenwache und andere maritime Freiwilligenorganisationen sollten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden Seminare über die GMDSS-Komponenten als Teil regelmäßiger Veranstaltungen entwickeln. Diese sollten die allgemeinen Konzepte des GMDSS und die Bedeutung von ordnungsgemäßem Betrieb für die Sicherheit im Seeverkehr herausstellen. Sie könnten auch Beispiele von Fehlbedienung anführen und sich auf empfohlene und zu vermeidende Verfahren für die Wahrung der Sicherheit auf See konzentrieren.
Regulierungsbehörden
5 Behörden, die für die Sicherheit im Seeverkehr, Suche und Rettung sowie die Erteilung von Genehmigungen für die GMDSS-Seefunkstellen zuständig sind, sollten im Interesse der Integrität des GMDSS und zur Verbesserung seiner Wirksamkeit bei der Erfüllung der Sicherheitsbedürfnisse von Non-SOLAS-Schiffen die folgenden Maßnahmen unterstützen:
Ausrüstung für Non-SOLAS-Schiffe und Sportboote auf nationalen Reisen im Küstenbereich
Satelliten-Seenotfunkbaken EPIRBs
6 Zumindest eine kurze Beschreibung dessen, was geschieht, wenn dieses Gerät aktiviert wird, sowie einige typische Fehlbedienungen, z.B. unsachgemäße Verwendung von Leinen etc., sollte enthalten sein. Die Ausbildung sollte die ordnungsgemäße Installation für frei aufschwimmende EPIRBs enthalten (falls nicht frei aufschwimmende, sondern manuell auszulösende EPIRBs installiert sind, muss darauf hingewiesen werden, dass die Zugänglichkeit und die Leichtigkeit der Entnahme kritisch sind) sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlalarmen. Sie sollte auch betonen, dass die Verwendung der EPIRB den letzten Ausweg darstellt und die EPIRB nur aktiviert werden sollte, wenn alle anderen Systeme versagen. Das Verfahren zum Selbsttest sollte abgedeckt werden und schließlich die Bedeutung der Registrierung der EPIRB betont werden. Zwei mögliche Systeme sind für den Einsatz im GMDSS zugelassen, nämlich das auf 406 MHz arbeitende COSPAS-SARSAT-Satelliten-System auf polaren Umlaufbahnen, und das Inmarsat-E-Satelliten-System mit geostationären Satelliten im L-Band. Die Eigenschaften beider Systeme sollten auch dann abgedeckt werden, wenn ein Schiff nur eines dieser Systeme mitführt.
VHF-DSC
7 Die korrekten Anrufverfahren zu Schiffen in der Nähe, zu Küstenfunkstellen des öffentlichen Nachrichtenaustausches sowie zur Küstenwache oder anderen Rettungsinstitutionen sollten erklärt werden. In Bezug auf die Bestätigung von Notalarmen anderer Schiffe sollte die erforderliche Umsicht erläutert und ein Schwerpunkt auf die korrekten Verfahren gesetzt werden. Die Bedeutung der Registrierung der Identifikation des Schiffes bei den zuständigen Behörden sollte ebenso hervorgehoben werden wie der Anschluss der Navigationsgeräte (falls vorhanden) an die DSC-Funkanlage, so dass eine genaue Position Teil eines jeden Seenot- oder Sicherheitsanrufs ist. Die Verwaltungen sollten die Forderung nach einer Mindest-DSC-Fähigkeit für alle UKW-Funkanlagen als Teil ihrer Zulassungsanforderungen prüfen. Da eine DSC-Land-Infrastruktur in den meisten Teilen der Welt in nur geringem Maße vorhanden ist, wird dieses System von Non-SOLAS-Schiffen weitgehend nicht genutzt. Dies ist jedoch eines der wesentlichen Systeme für die Schiff-Schiff-Alarmierung. Da viele Schiffe den Bedarf haben werden, entweder ein anderes Schiff zu rufen oder angerufen zu werden, um einem anderen Schiff beizustehen, ist es entscheidend, dass sie mit der Verwendung dieses Systems vertraut sind. Die Ausbildungsinhalte sollten die grundlegende Bedienung der UKW-Funkanlage und die automatische DSC-Hörwache umfassen. Die Wichtigkeit der automatischen DSC-Hörwache (auf Kanal 70 bei eingeschalteter Funkanlage) sollte betont werden.
NAVTEX
8 Dieses System wurde entwickelt, um Sendungen für die Sicherheit auf See und Seenotinformationen, die für ein begrenztes Gebiet relevant sind, zu verbreiten. Dies ist in der Regel ein Bereich von weniger als 300 sm von der NAVTEX-Küstenstation. Die Meldungen sind nummeriert und werden über mehrere nachfolgende Sendeperioden wiederholt. Die Stationen senden nach einem koordinierten Sendezeitplan. Die Sendungen enthalten je nach Dringlichkeit Informationen zur Priorität der jeweiligen Meldung, wie z.B. Seenotinformationen. Der Empfänger ignoriert Wiederholungen von Sendungen, die er bereits gespeichert hat. Der Empfänger ist darauf ausgelegt, einen Alarm auszulösen, wenn er eine dringende Übertragung empfängt. Dies ist die vielleicht nützlichste und erschwinglichste aller GMDSS-Komponenten auf Non-SOLAS-Schiffen. Die Nutzer müssen geschult werden, wie sie vermeiden, alte Nachrichten mehrfach zu empfangen, wie die Empfangsgebiete eingestellt werden und über die Wichtigkeit, dass der Empfänger eingeschaltet bleibt. Sie müssen mit den grundlegenden Informationen darüber vertraut sein, wie das System funktioniert, über seinen beabsichtigten Zweck und den ordnungsgemäßen Betrieb, um größtmöglichen Nutzen aus diesem System zu ziehen.
Ausrüstung für Non-SOLAS-Schiffe und Sportboote auf hoher See
Inmarsat oder andere Schiffs-Erdfunkstelle eines Satelliten-Kommunikationssystems
9 Viele Non-SOLAS-Schiffe rüsten sich freiwillig mit Endgeräten der Systeme Inmarsat-C und -M aus. In einigen Gebieten bieten alternative mobile-Satellitensysteme Dienstleistungen für Schiffe an, die nicht dem Übereinkommen unterliegen; diese nutzen die GMDSS-Frequenzen, wenn auch nur in begrenzter und eingeschränkter Art und Weise. Benutzer dieser Systeme müssen wissen, wie sie diese am besten für eine effektive und effiziente Kommunikation auch während Seenotfällen nutzen. Als Minimum sollten die Benutzer wissen, wie GMDSS-Dienste erbracht werden, um die Forderung der Verbreitung von Informationen für die Sicherheit auf See, für die Seenot-Alarmierung und die Kommunikation in den Richtungen Schiff-Land und Land-Schiff zu erfüllen. Viele kleine, gewerbliche Schiffe und, in einem größeren Ausmaß, Sportboote, sind mit Satelliten-Kommunikationseinrichtungen einschließlich der Inmarsat-C- und -M-Systeme ausgerüstet. Die Nutzer dieser Geräte sollten die Grenzen der Nutzung für Not und Sicherheit kennen. Sie sollten angeregt werden, jeden Notalarm mit weiteren Informationen, insbesondere Informationen über die Schwere der Situation, den festgestellten Standort, Anzahl der Personen an Bord, der visuellen Beschreibung sowie Kontaktpersonen an Land zu ergänzen. Schiffe, die mit einem Inmarsat-C-Gerät ausgestattet sind, das EGC empfangen kann, sind in der Lage, Safety NET Sendungen zu empfangen und die empfangenen Meldungen auf die für das jeweilige relevante Seegebiet von aktueller Bedeutung zu begrenzen.
Andere Inmarsat-Systeme: Inmarsat-A- und -B
10 Benutzer von Inmarsat-A- und -B-Systemen benötigen nur ein Minimum an Ausbildung und Praxis, da diese beiden Systeme nahezu gleichartig mit einem öffentlichen Telefon an Land sind. Nach der erstmaligen Anmeldung wählt der Benutzer einfach eine Telefonnummer. In Seenotsituationen steht ein Prioritätsmodus zur Verfügung, der den Anruf direkt an die Rettungsinstitution leitet, die der Küsten-Erdfunkstelle zugeordnet ist. Wenn der Anruf angenommen wurde, ist eine Sprachkommunikation hergestellt. Abzudeckende Themen sind die grundlegenden Betriebs-, Notalarmierungs- und Kommunikationsverfahren und Warnungen vor unbeabsichtigter Aktivierung des Prioritätsmodus zur Vermeidung von Fehlalarmen.
KW und GW DSC
11 Die meisten kleinen gewerblichen Schiffe wie auch Sportboote werden, außer in seltenen Fällen, diese Systeme wahrscheinlich nicht benötigen. Dennoch sollten einige grundlegende betriebliche Anweisungen zur Verfügung stehen, inklusive Hinweisen zur Durchführung von Notalarmierungen (Schiff-Land-Verbindungen), zur Herstellung einer Sprach- oder NBDP Verbindung, und zum Empfangen von Mitteilungen in Seenotfällen in unmittelbarer Nähe. Die Frequenzen für Notalarmierung, Not-Sprechfunkverkehr und NBDP-Verkehr sollten abgedeckt werden, sowie die Notwendigkeit des Schutzes des für die Notalarmierung vorgesehenen Kanals im 8-MHz-Band.
Bekanntmachung des IMO MSC-Rundschreibens über die Teilnahme von NON-SOLAS-Schiffen am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS)
IMO MSC-Rundschreiben 803
Vom 21. November 2008
(VkBl. Nr. 23 vom 15.12.2008 S. 638)
Nachfolgend veröffentliche ich die Empfehlungen der IMO über die "Teilnahme von Non-SOLAS-Schiffen am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS)" (IMO MSC-Rundschreiben 803) in deutscher Fassung. Der Betrieb des Inmarsat-E-Systems, auf das im nachfolgenden Text Bezug genommen wird, wurde zwischenzeitlich von Inmarsat eingestellt.
___________
1) NON-SOLAS-Schiffe" in diesem Sinne sind Schiffe, die nicht der Ausrüstungspflicht mit GMDSS-Funkanlagen nach SOLAS Kap. IV unterliegen.
2) GMDSS-Schiffe" in diesem Sinne sind Schiffe, die der Ausrüstungspflicht mit GMDSS-Funkanlagen nach SOLAS Kap. IV unterliegen.
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