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Einheitliche Anforderung für die Durchführung der Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten gemäß Nummer 2.1 der Prüfungsrichtlinie
(Auslegungshilfe)
Vom 21.März 2014
(VkBl. Nr. 7 vom 15.04.2014 S. 287)
Siehe *
Inkrafttreten 01.06.2014
Vorwort
Die Nummer 2.1 der Prüfungsrichtlinie regelt die Sachgebiete und Aufgaben für die Abfahrtkontrollen der Klassen C, C1, D, D1 und T sowie die Handfertigkeiten für die Klassen D und D1.
Mit dieser Auslegungshilfe werden einheitliche Anforderungen an die Bewerber zur Durchführung der Abfahrtkontrollen und Handfertigkeiten und damit auch zur Bewertung dieser Prüfungsteile durch die Fahrerlaubnisprüfer beschrieben. Die vorliegenden Inhalte sollen somit gleichermaßen für Bewerber, Fahrlehrer und Fahrerlaubnisprüfer als abgestimmter Anforderungskatalog dienen.
Voraussetzung für das Bestehen der praktischen Prüfung ist, dass die Bewerber am Prüfungsfahrzeug
Die Aufgaben
Der Schwerpunkt der Abfahrtkontrolle ist, festzustellen, ob eine Inbetriebnahme des Fahrzeugs erfolgen kann.
Insofern handelt es sich nicht um eine mündliche Zusatzprüfung.
Nr. | Sachgebiet | Anforderungen | Hinweise |
2.1.3.1 | EG-Kontrollgerät (nicht für Klasse T) | Nachfolgende Anforderungen gelten jeweils entsprechend für das analoge und für das digitale Kontrollgerät. | |
2.1.3.1.1 | Aufgaben vor Fahrtantritt am EG-Kontrollgerät | Analoges Kontrollgerät:
Der Bewerber
Digitales Kontrollgerät (falls Fahrerkarte vorhanden): Der Bewerber
| Hat der Bewerber am Prüfungstag im Rahmen einer Fahrstunde bereits ein Schaublatt ausgefüllt, kann dieses für die Aufgabe verwendet werden.
Die Abfahrtkontrolle bezieht sich ausschließlich auf die Vorderseite der Diagrammscheibe (Ausnahme: Prüfzeichen des Schaublattes). Wenn keine Fahrerkarte vorhanden ist, wird diese Frage durch eine andere ersetzt. |
2.1.3.1.2 | Bedienung der Schalter am EG-Kontrollgerät | Analoges Kontrollgerät:
Der Bewerber
Digitales Kontrollgerät: Der Bewerber stellt eine vom aaSoP vorgegebene Aktivität (Arbeitsunterbrechung bzw. Tagesruhezeit, Bereitschaftszeit oder Arbeitszeit) ein. | |
2.1.3.1.3 | Bedeutung der Kontrolllampen am EG-Kontrollgerät; Ausfall des Geräts | Analoges Kontrollgerät:
Der aaSoP lässt sich vom Bewerber
Digitales Kontrollgerät: | |
2.1.3.1.4 | Benennen der Symbole auf dem EG-Kontrollgerät | Der Bewerber zeigt und benennt die Symbole der vier Zeitgruppen
| Die Erläuterung weiterer Symbole auf dem Kontrollgerät wird bei dieser Aufgabe nicht verlangt. |
2.1.3.1.5 | Überprüfen eines Schaublattes bzw. eines Ausdrucks des EG-Kontrollgeräts
| Analoges Kontrollgerät:
Der Bewerber
Digitales Kontrollgerät: Der Bewerber zeigt anhand eines Ausdrucks die
| Die Überprüfung erfolgt anhand einer nach Fahrt- bzw. Arbeitsende abgeschlossenen Diagrammscheibe (möglichst aus dem Fundus des Bewerbers).
Der Bewerber überprüft unter b) die Dauer der Fahrunterbrechung, nicht die Art der Fahrtunterbrechung. Die Überprüfung erfolgt anhand eines nach Fahrt- bzw. Arbeitsende erstellten Ausdrucks. |
2.1.3.1.6 | Ausfüllen des Schaublattes des EG-Kontrollgeräts bzw. Abmelden am EG-Kontrollgerät am Ende einer Fahrt | Analoges Kontrollgerät:
Der Bewerber nimmt die erforderlichen Eintragungen am Ende einer Fahrt vor
Digitales Kontrollgerät: Der Bewerber
| Die Abfahrtkontrolle bezieht sich ausschließlich auf die Vorderseite des Schaublattes. Grundlage ist eine abgeschlossene Diagrammscheibe des Bewerbers. |
2.1.3.2 | Bremsen | ||
2.1.3.2.1 | Kontrolle des Standes der Bremsflüssigkeit | Der Bewerber überzeugt sich vom ausreichenden Stand der Bremsflüssigkeit. | Der Flüssigkeitsstand im Vorratsbehälter der hydraul. Kupplung ist nicht Gegenstand dieser Aufgabe. |
2.1.3.2.2 | Prüfen der Druckwarneinrichtung | Der Bewerber
| |
2.1.3.2.3 | Vorratsdruck aufbauen, Fahrbereitschaft feststellen | Der Bewerber füllt mit leicht erhöhter Motordrehzahl die Luftbehälter bis zur Fahrbereitschaft. | |
2.1.3.2.4 | Prüfen, ob Pedalwege frei sind | Der Bewerber prüft, ob die Freiheit der Pedalwege durch im Führerhaus befindliche Gegenstände beeinträchtigt werden könnte. | |
2.1.3.2.5 | Sichtprüfung der Betriebs- und Feststellbremse | Der Bewerber
| Die Überprüfung erfolgt exemplarisch an einem Rad. Eine Sichtprüfung ist z.B. nicht möglich bei Fahrzeugen mit hydraulischer Bremse, Spreizkeilbremse, Scheibenbremse. |
2.1.3.2.6 | Vorrat des Frostschutzmittels prüfen | Der Bewerber
| |
2.1.3.3 | Räder, Reifen, Federung, Lenkung | ||
2.1.3.3.1 | Prüfen der Reifengröße anhand der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) | Der Bewerber vergleicht die Angaben im Fahrzeugschein mit den Angaben auf der Reifenseitenwand und schlägt bei Abweichungen geeignete Maßnahmen vor (z.B. Anfrage bei Hersteller oder überwachenden Institutionen). | Die Überprüfung erfolgt exemplarisch an einem Rad. |
2.1.3.3.2 | Prüfen der Tragfähigkeit und der Höchstgeschwindigkeit der Reifen anhand der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) | Der Bewerber vergleicht die Angaben im Fahrzeugschein mit den Angaben auf der Reifenseitenwand und schlägt bei Abweichungen geeignete Maßnahmen vor (z.B. Anfrage bei Hersteller oder überwachenden Institutionen). | Die Überprüfung erfolgt exemplarisch an einem Rad. |
2.1.3.3.3 | Prüfen des Reifenzustandes/Reifendruckes (Profil, Beschädigung, Fremdkörper) | Der Bewerber
| Die Überprüfung erfolgt an einer Achse bzw. exemplarisch an einem Rad. |
2.1.3.3.4 | Sichtprüfung des Sitzes der Radmuttern | Der Bewerber prüft, ob
| Die Überprüfung erfolgt exemplarisch an einem Rad. |
2.1.3.3.5 | Prüfen der Felgen auf Beschädigung | Der Bewerber überprüft die Felge auf Beschädigungen. | Die Überprüfung erfolgt exemplarisch an einer Felge. |
2.1.3.3.6 | Prüfung der Reserveradsicherung | Der Bewerber prüft, ob das Reserverad ordnungsgemäß untergebracht und zweifach gegen Verlieren gesichert ist. | |
2.1.3.3.7 | Sichtprüfung der Federung | Mechanische Federung
Der Bewerber prüft, ob
Luftfederung Der Bewerber prüft
| |
2.1.3.3.8 | Funktion der Lenkhilfe prüfen | Der Bewerber prüft, ob die Räder bei laufendem Motor mit geringerer Lenkkraft - gegenüber stehendem Motor - bewegt werden können. | |
2.1.3.3.9 | Lenkungsspiel prüfen | Der Bewerber überprüft das vorhandene Lenkungsspiel. | Bei Fahrzeugen mit Servolenkung erfolgt die Überprüfung bei laufendem Motor (Betriebsanleitung beachten). |
2.1.3.3.10 | Ölstand der Servolenkung prüfen | Der Bewerber
| |
2.1.3.4 | Elektrische Ausstattung/ Beleuchtungseinrichtungen/Kontrolleinrichtungen | Vorbemerkung:
Die Sichtkontrolle der Beleuchtungseinrichtungen erfolgt i. d.R. durch den Bewerber. | |
2.1.3.4.1 | Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Umrissleuchten vorne, Funktion prüfen | Der Bewerber prüft Funktion, Sauberkeit und Zustand. | |
2.1.3.4.2 | Bremsleuchten, Kennzeichenbeleuchtung, Rückstrahler prüfen | Der Bewerber prüft Funktion, Sauberkeit und Zustand. | |
2.1.3.4.3 | Hupe, Lichthupe, Warnblinklicht, Seitenmarkierungsleuchten, Funktion prüfen | Der Bewerber prüft Funktion, Sauberkeit und Zustand. | |
2.1.3.4.4 | Batterie (Anschlüsse, Befestigung) prüfen | Der Bewerber prüft
| |
2.1.3.4.5 | Kontrolllampen benennen oder Kontrollsysteme aktivieren und an zwei Beispielen erläutern | Der Bewerber
| |
2.1.3.4.6 | Schluss-, Umrissleuchten hinten, Funktion prüfen | Der Bewerber prüft Funktion, Sauberkeit und Zustand. | |
2.1.3.5 | Motor/Betriebsstoffe | ||
2.1.3.5.1 | Sichtprüfung von Kühler und Kühlleitungen Kühlflüssigkeitsstandes, Kontrolle des | Der Bewerber
| Bei betriebswarmem Motor ist der Kühler bzw. der Ausgleichsbehälter grundsätzlich nicht zu öffnen. |
2.1.3.5.2 | Kontrolle des Motorölstandes | Der Bewerber
| |
2.1.3.5.3 | Dichtheit der Kraftstoffanlage, Kraftstoffleitung, Kraftstoffvorrat prüfen | Der Bewerber
| |
2.1.3.5.4 | Sichtprüfung des Antriebs von Nebenaggregaten (z.B. Lichtmaschine, Servo- und Wasserpumpe) | Der Bewerber kontrolliert den/die Keilrippenriemen auf erkennbare Schäden und Abnutzungen (z.B. Risse, Ausfransungen, Verölungen). | |
2.1.3.5.5 | Flüssigkeitsvorrat in Scheiben- und Scheinwerferwaschanlage kontrollieren | Der Bewerber kontrolliert den Flüssigkeitsstand eines Vorratsbehälters der Waschanlage oder am Display im Führerhaus. | |
2.1.3.5.6 | Überprüfung der Scheibenwaschanlage und der Einstellung der Spritzdüsen | Der Bewerber
| Bei trockener und bei durch Insekten verschmutzter Scheibe hat die Betätigung zu unterbleiben, um Schäden zu vermeiden.
Ein tatsächliches Einstellen der Spritzdüsen erfolgt nicht. |
2.1.3.5.7 | Überprüfung der Zustandsanzeige für Luftfilteranlage | Der Bewerber
| |
2.1.3.6 | Ausrüstung/Aufbau/Zusatzeinrichtung | ||
2.1.3.6.1 | Warnleuchte (Funktion), Warndreieck, Warnweste | Der Bewerber prüft
| |
2.1.3.6.2 | Unterlegkeile (Anzahl, Unterbringung) | Der Bewerber prüft
| |
2.1.3.6.3 | Verbandkasten (Unterbringung) (nicht bei Klasse T) | Der Bewerber
| |
2.1.3.6.4 | Bordwände, Verschlüsse, Gepäckklappen (nicht bei Klasse T),
Plane, Ladeeinrichtung, Ladungssicherung | Der Bewerber
| Eine weiterführende Überprüfung der Plane erfolgt durch Aufgabe 3.6.7. |
2.1.3.6.5 | Sichtprüfung der Anhängekupplung | Der Bewerber prüft
| Die Überprüfung des Kupplungsbolzens (Verschleißmaße, Höhenspiel) ist nicht Bestandteil der Prüfung. |
2.1.3.6.6 | Zustand der Scheiben und Spiegel (Sauberkeit, Beschädigung) | Der Bewerber prüft
| |
2.1.3.6.7 | Plane/Spriegel (Zustand und Befestigung kontrollieren, prüfen, ob Plane frei von Wasser oder u. U. von Schnee und Eis) | Der Bewerber
| |
2.1.3.7 | Handfertigkeiten | ||
2.1.3.7.1 | Überprüfung der Notausstiege und Nothämmer | Der Bewerber prüft, ob
| |
2.1.3.7.2 | Erläutern oder Demonstrieren des Auswechselns einer Glühlampe im Scheinwerfer (gilt nicht für Gasentladungslampe) | Der Bewerber erläutert oder demonstriert nach den Vorgaben der Betriebsanleitung das Auswechseln einer Glühlampe | |
2.1.3.7.3 | Erläutern oder Demonstrieren des Auswechselns einer Glühlampe in Brems-, Blink- oder Schlussleuchte | Der Bewerber erläutert oder demonstriert nach den Vorgaben der Betriebsanleitung das Auswechseln einer Glühlampe. | |
2.1.3.7.4 | Funktionsprüfung der Verständigungsanlage mit Regelung der Lautstärke und Umschalten zwischen Fahrer- und Beifahrermikrofon | Der Bewerber betätigt
| |
2.1.3.7.5 | Funktionsprüfung der Türbetätigungsanlage | Der Bewerber
| Die Überprüfung der Reversiereinrichtung und das Abschließen des KOM werden nicht verlangt. |
2.1.3.7.6 | Demonstrieren des vorschriftsmäßigen Absicherns eines liegen gebliebenen Fahrzeugs | Der Bewerber demonstriert
| |
2.1.3.7.7 | Demonstrieren der Notbetätigung der Türen | Der Bewerber betätigt den Nothahn und öffnet eine Tür von Hand. | Ist eine Notbetätigungseinrichtung verplombt oder mit einer nicht zerstörungsfreien Abdeckung versehen, ist die Notbetätigung zu erläutern. |
2.1.3.7.8 | Beschreibung der Handhabung des Feuerlöschers | Der Bewerber erläutert die Handhabung des Feuerlöschers anhand der Herstellerangaben. | |
2.1.3.7.9 | Kontrolle einer Sicherung bzw. Handhabung des Sicherungsautomaten | Der aaSoP gibt den Ausfall einer Beleuchtungseinrichtung vor.
Der Bewerber
| Eine Sicherung soll nicht herausgenommen, ein vorhandener Sicherungsautomat aber betätigt werden. |
2.1.3.7.10 | Bedienung der Heizungs- und Lüftungsanlage erklären | Der Bewerber
|
*) Im Benehmen mit den für das Fahrerlaubniswesen zuständigen obersten Landesbehörden gebe ich die Auslegungshilfe zu den Einheitlichen Anforderungen für die Durchführung der Abfahrtkontrollen und Handfertigkeiten gemäß Nummer 2.1 der Prüfungsrichtlinie vom 21.03.2014 (VkBl. S. 286) bekannt.
Mit dieser Auslegungshilfe werden einheitliche Anforderungen an die Bewerber zur Durchführung der Abfahrtkontrollen und Handfertigkeiten und damit auch zur Bewertung dieser Prüfungsteile durch die Fahrerlaubnisprüfer beschrieben.
ENDE |