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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser (Qb-R):
Beschluss eines Anhangs 1 zu Anlage 1 (Datensatzbeschreibung)
Vom 17. April 2014
(BAnz. AT vom 27.05.2014 B3)
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 17. April 2014 beschlossen, die Regelungen gemäß § 137 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser, Qb-R) in der Fassung vom 20. März 2014 (BAnz AT 23.04.2014 B2) wie folgt zu ändern:
Anhang 1 zu Anlage 1 der Regelungen wird zum Beschluss neu gefasst.
Die Änderung der Regelungen tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
ENDE |