BioStoffV
- Inhalt -
§ 1 Anwendungsbereich und Zielsetzung
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Risikogruppen für biologische Arbeitsstoffe
§ 4 Einstufung biologischer Arbeitsstoffe in Risikogruppen
§ 5 Informationen für die Gefährdungsbeurteilung
§ 6 Gefährdungsbeurteilung bei gezielten Tätigkeiten
§ 7 Gefährdungsbeurteilung bei nicht gezielten Tätigkeiten
§ 8 Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
§ 9 Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 1
§ 10 Schutzmaßnahmen
§ 11 Hygienemaßnahmen, Schutzausrüstungen
§ 12 Unterrichtung der Beschäftigten
§ 13 Anzeige- und Aufzeichnungspflichten
§ 14 Behördliche Ausnahmen
§ 15 Arbeitsmedizinische Vorsorge
§ 15a (aufgehoben)
§ 16 Unterrichtung der Behörde
§ 17 Ausschuß für biologische Arbeitsstoffe
§ 18 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
§ 19 Übergangsvorschrift
Anhang I: Symbol für Biogefährdung
Anhang II: Sicherheitsmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien und laborähnlichen Einrichtungen
Anhang III: Sicherheitsmaßnahmen bei gezielten und nicht gezielten Tätigkeiten, die nicht unter Anhang II fallen
Anhang IV: Verpflichtende arbeitsmedizinische Vorsorge nach § 15a Abs. 1 Satz 1