BioStoffV
- Inhalt -
§ 1 Anwendungsbereich und Zielsetzung
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Risikogruppen für biologische Arbeitsstoffe
§ 4 Einstufung biologischer Arbeitsstoffe in Risikogruppen
§ 5 Informationen für die Gefährdungsbeurteilung
§ 6 Gefährdungsbeurteilung bei gezielten Tätigkeiten
§ 7 Gefährdungsbeurteilung bei nicht gezielten Tätigkeiten
§ 8 Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
§ 9 Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 1
§ 10 Schutzmaßnahmen
§ 11 Hygienemaßnahmen, Schutzausrüstungen
§ 12 Unterrichtung der Beschäftigten
§ 13 Anzeige- und Aufzeichnungspflichten
§ 14 Behördliche Ausnahmen
§ 15 Arbeitsmedizinische Vorsorge
§ 15a (aufgehoben)
§ 16 Unterrichtung der Behörde
§ 17 Ausschuß für biologische Arbeitsstoffe
§ 18 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
§ 19 Übergangsvorschrift
Anhang I Symbol für Biogefährdung
Anhang II Sicherheitsmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien und laborähnlichen Einrichtungen
Anhang III Sicherheitsmaßnahmen bei gezielten und nicht gezielten Tätigkeiten, die nicht unter Anhang II fallen
Anhang IV (aufgehoben)