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Regelwerk; Biotechnologie; Gesundheitswesen; GBA
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QM-RL - Qualitätsmanagement-Richtlinie
Richtlinie über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren, Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte sowie zugelassene Krankenhäuser

Vom 17. Dezember 2015
(BAnz AT 15.11.2016 B2; 16.11.2020 B4 20; 08.12.2020 B2 20a; 20.07.2023 B1 23; 19.04.2024 B5 24)



Präambel

Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement dient der kontinuierlichen Sicherung und Verbesserung der Patientenversorgung sowie der Organisationsentwicklung. Mit dem primären Ziel einer größtmöglichen Patientensicherheit sollen neben einer bewussten Patientenorientierung auch die Perspektiven der an der Gesundheitsversorgung beteiligten Akteure berücksichtigt werden.

Die Richtlinie beschreibt die grundsätzlichen Anforderungen für eine erfolgreiche Einführung und Umsetzung von Qualitätsmanagement. Dabei hat der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis insbesondere zur personellen und strukturellen Ausstattung zu stehen. Die konkrete Ausgestaltung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements erfolgt spezifisch in jeder Einrichtung.

Teil A dieser Richtlinie enthält die Rahmenbestimmungen, die gemeinsam für alle Sektoren gelten. Teil B dieser Richtlinie enthält in den sektorspezifischen Abschnitten für den jeweiligen Sektor maßgebliche Konkretisierungen der Rahmenbestimmungen.

Gesetzliche Grundlagen

Die an der stationären, vertragsärztlichen, vertragspsychotherapeutischen und vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer sind nach § 135a Absatz 2 Nummer 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Mit der vorliegenden Richtlinie bestimmt der G-BA nach § 92 in Verbindung mit § 136 Absatz 1 Nummer 1 SGB V die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement, wozu auch wesentliche Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit gehören.

Teil A
Sektorenübergreifende Rahmenbestimmungen für die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement

§ 1 Ziele des Qualitätsmanagements

Unter Qualitätsmanagement ist die systematische und kontinuierliche Durchführung von Aktivitäten zu verstehen, mit denen eine anhaltende Qualitätsförderung im Rahmen der Patientenversorgung erreicht werden soll. Qualitätsmanagement bedeutet konkret, dass Organisation, Arbeits- und Behandlungsabläufe festgelegt und zusammen mit den Ergebnissen regelmäßig intern überprüft werden. Gegebenenfalls werden dann Strukturen und Prozesse angepasst und verbessert. Gleichzeitig soll die Ausrichtung der Abläufe an fachlichen Standards, gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen in der jeweiligen Einrichtung unterstützt werden. Die Vorteile von Qualitätsmanagement als wichtiger Ansatz zur Förderung der Patientensicherheit sollen allen Beteiligten bewusst gemacht werden. Eine patientenorientierte Prozessoptimierung sowie die Patientenzufriedenheit stehen im Mittelpunkt. Zusätzlich soll Qualitätsmanagement dazu beitragen, die Zufriedenheit aller am Prozess Beteiligten zu erhöhen.

Qualitätsmanagement muss für die Einrichtung, ihre Leitung und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die Patientinnen und Patienten effektiv und effizient sein und eine Sicherheitskultur befördern. Erkenntnisse aus und Ergebnisse von interner und externer Qualitätssicherung sind in das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement einzubinden.

Ziele und Umsetzung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements müssen jeweils auf die einrichtungsspezifischen und aktuellen Gegebenheiten bezogen sein. Sie sind an die Bedürfnisse der jeweiligen Patientinnen und Patienten, der Einrichtung und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzupassen. Dabei können die Einrichtungen bei der Einführung und Umsetzung ihres Qualitätsmanagement-Systems eine eigene Ausgestaltung vornehmen oder auf vorhandene Qualitätsmanagement-Verfahren bzw. -Modelle zurückgreifen.

§ 2 Grundlegende Methodik

Qualitätsmanagement ist eine Führungsaufgabe, die in der Verantwortung der Leitung liegt. Dabei erfordert Qualitätsmanagement die Einbindung aller an den Abläufen beteiligten Personen.

Qualitätsmanagement ist ein fortlaufender Prozess und von der Leitung an konkreten Qualitätszielen zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität auszurichten. Die Festlegung von Qualitätszielen für das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement sollte sich an den in § 3 genannten Grundelementen orientieren. Für die Zielerreichung dienen die in § 4 aufgeführten Methoden und Instrumente. Diese einrichtungsinternen Ziele sollen durch ein schrittweises Vorgehen mit systematischer Planung, Umsetzung, Überprüfung und gegebenenfalls Verbesserung erreicht werden, was auf dem Prinzip des sogenannten PDCA-Zyklus beruht. Durch die Identifikation relevanter Abläufe, ihre sichere Gestaltung und ihre systematische Darlegung sollen Risiken erkannt und Probleme vermieden werden.

Um die eigene Zielerreichung im Rahmen des internen Qualitätsmanagements beurteilen zu können, sollten - wo möglich - Strukturen, Prozesse und Ergebnisse der Organisation und Versorgung gemessen und bewertet werden. Kennzahlen und valide Qualitätsindikatoren dienen dazu, die Zielerreichung intern zu überprüfen und somit die individuelle Umsetzung in den Einrichtungen zu fördern. Anonymisierte Vergleiche mit anderen Einrichtungen können dabei hilfreich sein. Die Teilnahme an Fortbildungskursen zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement wird empfohlen.

§ 3 Grundelemente

Qualitätsmanagement umfasst insbesondere folgende grundlegenden Elemente:

§ 4 Methoden und Instrumente 20 20a

(1) Die nachfolgenden Methoden und Instrumente sind etablierte und praxisbezogene Bestandteile des Qualitätsmanagements, die verpflichtend anzuwenden sind. Auf die Anwendung einer aufgelisteten Methode und/oder eines aufgelisteten Instruments kann verzichtet werden, soweit die konkrete personelle und sächliche Ausstattung bzw. die örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Einrichtungen oder sonstige medizinischfachlich begründete Besonderheiten der Leistungserbringung dem Einsatz der Instrumente offensichtlich entgegenstehen. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und lässt den Einrichtungen die Freiheit, zusätzlich weitere Qualitätsmanagement-Methoden und -Instrumente einzusetzen. Die Möglichkeit des Verzichts nach Satz 2 gilt nicht für die Mindeststandards des Risikomanagements, des Fehlermanagements und der Fehlermeldesysteme, für das Beschwerdemanagement im Krankenhaus sowie für die Nutzung von Checklisten bei operativen Eingriffen, die unter Beteiligung von zwei oder mehr Ärzten bzw. Ärztinnen oder die unter Sedierung erfolgen.

(2) Im Rahmen des Qualitätsmanagements werden insbesondere folgende Anwendungsbereiche geregelt:

§ 5 Dokumentation

Die Einrichtungen haben die Umsetzung und Weiterentwicklung ihres Qualitätsmanagements im Sinne einer Selbstbewertung regelmäßig zu überprüfen. Die Ergebnisse der Überprüfung sind für interne Zwecke zu dokumentieren.

§ 6 Erhebung und Darlegung des Stands der Umsetzung und Weiterentwicklung von einrichtungsinternem Qualitätsmanagement 20

(1) Die regelmäßige Erhebung und Darlegung des aktuellen Stands der Umsetzung und Weiterentwicklung von einrichtungsinternem Qualitätsmanagement erfolgt für an der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer mittels Befragungen. Für die Befragungen sind für an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer die unter Anlage 1 aufgeführten Fragen zu verwenden, für an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer die unter Anlage 2 aufgeführten Fragen. Die Befragungen können mit papierbasierten Fragebögen oder mit Onlinefragebögen durchgeführt werden. Ferner umfassen die Anlagen 1 und 2 die Vorgaben für die Stichprobengröße, die Erhebungsintervalle, die Bewertung der Ergebnisse sowie für eine einheitliche Struktur der Berichte nach Absatz 4.

(2) Die an der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer sowie die nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser sind verpflichtet, sich an der für die Darlegung erforderlichen Erhebung zu beteiligen. Die für die Darlegung des Umsetzungsstands erforderlichen Erhebungen erfolgen auf der Basis einer jeweils repräsentativen Stichprobe von an der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringern sowie Krankenhäusern.

(3) Die Durchführung der Erhebung nach den Vorgaben gemäß Absätze 1 und 2 obliegt

  1. in der vertragsärztlichen Versorgung den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV),
  2. in der vertragszahnärztlichen Versorgung den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) und
  3. in den nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern den Landeskrankenhausgesellschaften (LKG).

(4) Die Ergebnisse der Erhebung sind dem G-BA zu berichten. Hierzu erhält der G-BA für den vertragsärztlichen und den vertragszahnärztlichen Sektor jeweils zweijährlich, erstmals für das Jahr 2021, bis zum 31. Juli des Folgejahres einen Bericht von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gemäß Anlage 1 Abschnitt III, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) gemäß Anlage 2 Abschnitt III. Der Bericht der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) richtet sich nach Anlage 3. Die Ergebnisse werden in den einzelnen Bundesländern sowohl zusammenfassend als auch vergleichend sowie gegebenenfalls veranlasste Qualitätsförderungsmaßnahmen berichtet. Zum Zwecke der Berichtserstellung übermitteln die KV, die KZV und die LKG jeweils für das Vorjahr einen zusammenfassenden Bericht über das Ergebnis der Erhebung nach Absatz 2 an die KBV, beziehungsweise an die KZBV sowie an die DKG.

(5) Der G-BA führt die Berichte gemäß Absatz 4 einschließlich einer laienverständlichen Kommentierung im Internet in einer Veröffentlichung zusammen.

(6) Sobald das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen nach § 137a SGB V erstmals gemäß § 137a Absatz 3 Nummer 7 SGB V Kriterien zur Bewertung von Zertifikaten und Qualitätssiegeln entwickelt und über die Aussagekraft dieser Zertifikate und Qualitätssiegel in einer für die Allgemeinheit verständlichen Form informiert hat, sollen diese bei der Methodik der Erhebung berücksichtigt werden. Der G-BA passt die Regelungen zur Erhebung und Berichterstellung, sofern erforderlich, an.

(7) Der G-BA evaluiert die Regelungen dieser Richtlinie insbesondere auf Basis der Berichte nach Absatz 4 und passt die Regelungen, sofern erforderlich, an.

§ 7 Übergangsregelungen 20

Bis der G-BA die Vorgaben für die regelmäßige Erhebung und Darlegung gemäß § 6 Absatz 2 für den stationären Bereich in Anlage 3 beschlossen hat, gilt Folgendes:

Die Krankenhäuser berichten in ihren strukturierten Qualitätsberichten gemäß § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB V über den jeweiligen Stand der Umsetzung und Weiterentwicklung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements.

Teil B
Sektorspezifische Konkretisierungen der Rahmenbestimmungen des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements

I. Stationäre Versorgung

Teil B Abschnitt I dieser Richtlinie beschreibt die für die stationäre Versorgung über die Rahmenbestimmungen hinausgehenden oder konkretisierenden Inhalte des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements.

§ 1 Qualitätsmanagement in der stationären Versorgung 20

Qualitätsziele als Bestandteil der Unternehmenspolitik sollen zu den Unternehmenszielen aufgenommen werden. Qualitätsmanagement und klinisches Risikomanagement sind Führungsaufgabe und werden von der Führungsebene verantwortet, dabei haben leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Vorbildfunktion. Es soll ein übergeordnetes zentrales, berufsgruppenübergreifendes Gremium mit enger Einbindung der Krankenhausleitung genutzt werden. Es unterstützt und koordiniert die Umsetzung von Qualitätsmanagement und klinischem Risikomanagement im Krankenhaus. Voraussetzungen für ein funktionsfähiges Qualitätsmanagement und klinisches Risikomanagement sind aufbau- und ablauforganisatorische Rahmenbedingungen, die an den speziellen Verhältnissen vor Ort auszurichten sind, wobei Doppelstrukturen von Qualitäts- und Risikomanagement möglichst zu vermeiden sind. Als Instrumente des klinischen Risikomanagements im Krankenhaus sind z.B. Fehlermeldesysteme, Risiko-Audits, Morbiditäts- und Mortalitäts-Konferenzen oder Fallanalysen zu nennen. Die Schaffung entsprechender hygiene- und infektionsmedizinischassoziierter Strukturen und Prozesse im Krankenhaus ist Voraussetzung für die Gewährleistung der Patientensicherheit. Zur sachgerechten Umsetzung sind eine konsequent eingehaltene (Basis-)Hygiene, eine aussagekräftige Surveillance und der gezielte und kontrollierte Umgang mit Antibiotika durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter notwendig.

Die Schutzkonzepte gegen (sexuelle) Gewalt bei Kindern und Jugendlichen gemäß Teil A § 4 Absatz 2 sollen in Kliniken basierend auf einer Gefährdungsanalyse mindestens folgende Elemente umfassen:

§ 2 Bestimmung zu einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen

Gemäß § 136a Absatz 3 Satz 3 SGB V bestimmt der G-BA als Grundlage für die Vereinbarung von Vergütungszuschlägen nach § 17b Absatz 1a Nummer 4 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme, die in besonderem Maße geeignet erscheinen, Risiken und Fehlerquellen in der stationären Versorgung zu erkennen, auszuwerten und zur Vermeidung unerwünschter Ereignisse beizutragen. Diese Anforderungen sind in einer separaten Bestimmung des G-BA dargelegt.

II. Vertragsärztliche Versorgung

Teil B Abschnitt II dieser Richtlinie beschreibt die für die vertragsärztliche Versorgung über die Rahmenregelungen hinausgehenden oder konkretisierenden Inhalte des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements.

§ 1 Geltungsbereich 20 23

Alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer sind verpflichtet, einrichtungsintern Qualitätsmanagement umzusetzen und weiterzuentwickeln. Bei Kooperationsformen im vertragsärztlichen Bereich wie z.B. Berufsausübungsgemeinschaften oder Medizinischen Versorgungszentren ist der Bezugspunkt der Qualitätsmanagement-Anforderungen nicht die einzelne Vertragsärztin oder der einzelne Vertragsarzt innerhalb der Kooperationsform, sondern die Einrichtung als solche.

§ 2 Zeitrahmen

Die in Teil A § 4 aufgeführten Methoden und Instrumente sind innerhalb von drei Jahren nach Zulassung bzw. Ermächtigung der an der vertragsärztlichen Versorgung Teilnehmenden in der Einrichtung umzusetzen und zu überprüfen sowie im Anschluss kontinuierlich weiterzuentwickeln.

§ 3 Umsetzung der Anforderungen

Die Umsetzung und Weiterentwicklung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements kann schrittweise, in frei gewählter Reihenfolge der Instrumente, erfolgen.

Einrichtungen, in denen mehrere Vertragsärztinnen oder Vertragsärzte tätig sind, sollen eine/einen für das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement zuständige Vertragsärztin bzw. zuständigen Vertragsarzt benennen. Zusätzlich wird empfohlen, eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter mit der Koordination des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements zu beauftragen.

III. Vertragszahnärztliche Versorgung

Teil B III dieser Richtlinie beschreibt die für die vertragszahnzahnärztliche Versorgung über die Rahmenbestimmungen hinausgehenden oder konkretisierenden Inhalte des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements. Bei Kooperationsformen (wie z.B. Gemeinschaftspraxen, Medizinische Versorgungszentren) ist Bezugspunkt der Qualitätsmanagement-Anforderungen dabei nicht die einzelne Vertragszahnärztin oder der einzelne Vertragszahnarzt, sondern immer die zahnärztliche Einrichtung als solche.

§ 1 Umsetzung der Anforderungen von Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement muss neben Effektivität und Effizienz für Praxisleitung und Praxismitarbeiter sowie für die Patientinnen und Patienten nützlich, hilfreich und möglichst unbürokratisch sein. Es bedarf zur Erreichung der jeweiligen Qualitätsziele der Bereitstellung von entsprechenden und ausreichenden personellen und finanziellen Ressourcen durch die Leitung, die jeweilig von den spezifischen Gegebenheiten in der zahnärztlichen Einrichtung abhängen.

Die Umsetzung und Weiterentwicklung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements kann schrittweise, in frei gewählter Reihenfolge der Instrumente, erfolgen. Es ist dabei sicherzustellen, dass das in der zahnärztlichen Einrichtung eingesetzte Qualitätsmanagement-System alle Grundelemente von Qualitätsmanagement (Teil A § 3) berücksichtigt.

Einrichtungen, in denen mehrere Vertragszahnärztinnen oder Vertragszahnärzte tätig sind, sollen eine/einen für das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement zuständige Vertragszahnärztin/zuständigen Vertragszahnarzt benennen. Zusätzlich wird empfohlen, wenn möglich eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter mit der Koordination des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements zu beauftragen.

§ 2 Zeitrahmen

Die in Teil A § 4 aufgeführten Methoden und Instrumente sind innerhalb von drei Jahren nach Zulassung bzw. Ermächtigung der an der vertragszahnärztlichen Versorgung Teilnehmenden in der Einrichtung umzusetzen und zu überprüfen sowie im Anschluss kontinuierlich weiterzuentwickeln.

§ 3 Qualitätsmanagement in der vertragszahnärztlichen Versorgung 23

Bei der Ausrichtung aller Praxisabläufe sind insbesondere die folgenden gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen zu beachten:

Zu den Methoden und Instrumenten des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements (vgl. Teil A § 4) sind unter Berücksichtigung der Besonderheiten der individuellen Praxisstruktur folgende ergänzende sektorspezifische Hinweise im vertragszahnärztlichen Bereich zu beachten:

Weitere Qualitätsmanagement-Instrumente sind:

§ 4 (aufgehoben) 20

.

(Vertragsärzte)Anlage 1 20 24 24

I.
Fragen zur regelmäßigen Erhebung und Darlegung des aktuellen Stands der Umsetzung und Weiterentwicklung von einrichtungsinternem Qualitätsmanagement in der vertragsärztlichen Versorgung
23


A.In unserer Praxis/Einrichtung (bitte ankreuzen, sofern zutreffend)
[ ]führen wir operative Eingriffe unter Beteiligung von zwei oder mehr Ärzten oder unter Sedierung durch.
[ ]beschäftigen wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
[ ]haben wir persönliche Patientenkontakte.
[ ]werden Arzneimittel verordnet.
B.Die Einrichtung besteht zum [Datum Stichtag] seit mehr als drei Jahren:
[ ]ja
[ ]nein
1a.Definieren Sie regelmäßig praxisinterne Qualitätsziele zur Patientenversorgung oder Praxisorganisation?
[ ]ja
[ ]nein
1b.Erheben und bewerten Sie regelmäßig die Zielerreichung Ihrer praxisinternen Qualitätsziele im Rahmen einer Selbstbewertung?
[ ]ja
[ ]nein
1c.Dokumentieren Sie für interne Zwecke das Ergebnis der Selbstbewertungen?
[ ]ja
[ ]nein
2.Zu welchen praxisinternen Qualitätszielen erfassen Sie Kennzahlen?
(Mehrfachnennungen möglich):
[ ]Reduzierung der Anzahl an Beschwerden
[ ]Reduzierung der Anzahl von kritischen Ereignissen
[ ]Steigerung der Anzahl von durchgeführten präventiven Leistungen
[ ]Reduzierung von Therapie-Abbrüchen (z.B. in der Psychotherapie)
[ ]Steigerung des Anteils der Rauchenden, denen Maßnahmen zum Beenden des Rauchens empfohlen wurden
[ ]Steigerung des Anteils der übergewichtigen Patienten, die eine Beratung hinsichtlich Maßnahmen zur Gewichtsabnahme erhielten
[ ]Die Dokumentation von Medikamentenallergien und unerwünschten Arzneimittelwirkungen erfolgt nach einem Standardverfahren.
[ ]Steigerung des Anteils der über 60-jährigen Patienten, denen eine Influenza-Impfung angeboten wurde
[ ]Steigerung des Anteils der Patienten, in deren Patientenakte eine Tetanus-/Diphtherie-Impfung für die letzten 10 Jahre dokumentiert wurde
[ ]Die Abbildung von zwei risikobehafteten internen Prozessen zur Verbesserung der Patientensicherheit ist umgesetzt.
[ ]Reduzierung der durch Patienten nicht abgesagten Termine
[ ]Steigerung der Anzahl von Patienten, die auf evidenzbasierte Gesundheitsinformationen hingewiesen wurden
[ ]Reduzierung der Rückfragen anderer Praxen oder Einrichtungen aufgrund fehlender, nicht weitergeleiteter oder nicht mitgegebener Unterlagen
[ ]Steigerung der Anzahl der vom gesamten Team besuchten Fortbildungen, z.B. Notfalltraining, Hygienekurs etc.
[ ]Reduzierung der Anzahl der Überstunden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
[ ]sonstige: FREITEXTFELD
[ ]Wir erfassen keine Kennzahlen.
3.Haben Sie aus den Ergebnissen der Selbstbewertungen in der Vergangenheit Konsequenzen für Ihre Praxis gezogen (z.B. Veränderungen von Prozessen oder Strukturen)? Denken Sie dabei an die letzten 12 Monate.
[ ]ja
[ ]nein
[Frage überspringen, sofern keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt werden]
4.Wie sind in Ihrer Praxis Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten festgelegt?
[ ]schriftlich
[ ]schriftlich und mündlich
[ ]nur mündlich
5.Sind in Ihrer Praxis wesentliche Prozesse und Abläufe schriftlich festgelegt?
[ ]ja
[ ]nein
6.Für welche der folgenden Themen sind in Ihrer Praxis die wesentlichen Prozesse/Abläufe schriftlich festgelegt? Mehrfachnennungen möglich:
[ ]erstmalige Vorstellung von Patientinnen und Patienten
[ ]der Ablauf der häufigsten Untersuchungen
[ ]der Ablauf der häufigsten Behandlungen
[ ]Notfallversorgung/Erste Hilfe
[ ]Patientenaufklärung
[ ]Terminmanagement
[ ]Behandlung von Schmerzen
[ ]Folgeverordnungen von Arzneimitteln
[ ]Prüfung der Arzneimittelsicherheit (Polypharmazie, Risikoarzneimittel)
[ ]Vermeidung von Stürzen
[ ]Umgang mit personenbezogenen Daten
[ ]Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
[ ]Organisation der Praxis (z.B. Abrechnung, Materialbestellung)
[ ]sonstige: FREITEXTFELD
7.Zu welchen der unten genannten Punkte haben Sie Regelungen zur koordinierten Zusammenarbeit aller Beteiligten (Schnittstellenmanagement) getroffen?

Mehrfachnennungen möglich:

[ ]Rückfragen bei vor-, mit- und nachbehandelnden Ärzten sowie Psycho- und anderen Therapeuten (z.B. aktuelle Medikation, Begleiterkrankungen, Konsiliarbericht)
[ ]Kontakt mit Apotheken (z.B. bei Klärungsbedarf zu Verordnungen)
[ ]Kontakt mit anderen Bereichen ohne Patientenkontakt (z.B. Labor, externe Pathologie)
[ ]Kontakt mit Pflegepersonen oder -einrichtungen (z.B. Pflegeheim, ambulanter Pflegedienst, Angehörige)
[ ]Einweisung in stationäre Behandlung
[ ]sonstige externe Schnittstellen (z.B. KVen, Krankenkassen, Medizinischer Dienst, Sozialpsychiatrischer Dienst): FREITEXTFELD
[ ]Es sind keine Schnittstellen geregelt.
8.Werden in Ihrer Praxis zu einem oder mehreren der folgenden Themen Checklisten genutzt? Mehrfachnennungen möglich:
[ ]strukturierte Anamnese
[ ]Einschätzung der Dringlichkeit zur Terminvergabe
[ ]Kontrolle der Notfallausstattung
[ ]Übergabe von Informationen zur Einweisung ins Krankenhaus
[ ]Einschätzung des Sturzrisikos von Patientinnen und Patienten
[ ]Vorbereitung von operativen Eingriffen
[ ]sonstige Tätigkeiten ohne unmittelbaren Patientenbezug (z.B. Reinigung der Praxis, Dosierung von Reinigungsmitteln): FREITEXTFELD
[ ]Nein, es werden keine Checklisten eingesetzt.
[Frage überspringen, sofern keine operativen Eingriffe unter Beteiligung von zwei oder mehr Ärzten oder unter Sedierung durchgeführt werden]
9.Werden OP-Checklisten eingesetzt (z.B. zur Identifizierung von Patienten-, Eingriffsverwechslungen oder von OP-Risiken)?

Mehrfachnennungen möglich:

[ ]ja, bei allen operativen Eingriffen
[ ]ja, bei einem Teil der operativen Eingriffe (z.B. bei hohem Risiko)
[ ]ja, bei operativen Eingriffen unter Beteiligung von zwei oder mehr Ärztinnen/Ärzten
[ ]ja, bei operativen Eingriffen unter Sedierung
[ ]nein
[Frage überspringen, sofern keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt werden]
10.Werden in Ihrer Praxis Teambesprechungen durchgeführt?
[ ]ja, regelmäßig in festgelegten wiederkehrenden Abständen
[ ]ja, unregelmäßig
[ ]nein
[Frage überspringen, sofern keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt werden]
11.Bilden sich Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig mit unmittelbarem Bezug zu ihrer Tätigkeit fort?
[ ]ja
[ ]nein
[Frage überspringen, sofern keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt werden]
12.Wie wird der Fortbildungs- und Schulungsbedarf in Ihrer Praxis erhoben?
Mehrfachnennungen möglich:
[ ]Einschätzung durch die Praxisleitung
[ ]Meldung des Bedarfs durch einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
[ ]individuelle Mitarbeitergespräche
[ ]Teambesprechungen
[ ]Sonstiges: FREITEXTFELD
[ ]Es erfolgt keine Erfassung des Fortbildungs- und Schulungsbedarfs.
[Frage überspringen, sofern grundsätzlich kein Patientenkontakt erfolgt]
13.Führen Sie Patientenbefragungen durch?
[ ]ja, fortlaufend
[ ]ja, regelmäßig in festgelegten wiederkehrenden Abständen
[ ]ja, unregelmäßig
[ ]nein
[Frage überspringen, sofern grundsätzlich kein Patientenkontakt erfolgt oder wenn Frage 13 mit "nein" beantwortet wurde]
14.Wie häufig hat Ihre Praxis in den letzten 3 Jahren Patientenbefragungen durchgeführt?
[ ]mehrfach
[ ]einmalig
[ ]In den letzten 3 Jahren wurde keine Patientenbefragung durchgeführt.
[Frage überspringen, sofern grundsätzlich kein Patientenkontakt erfolgt]
15.Gibt es in Ihrer Praxis Regelungen zum Umgang mit Patientenbeschwerden (Beschwerdemanagement)?
[ ]ja
[ ]nein
[Frage überspringen, sofern grundsätzlich kein Patientenkontakt erfolgt]
16.Für welche der folgenden Themen werden den Patientinnen und Patienten in Ihrer Praxis schriftliche, zuverlässige und verständliche Informationen zur Verfügung gestellt?

Mehrfachnennungen möglich:

[ ]für die häufigsten Erkrankungen
[ ]für Behandlungsoptionen
[ ]zum Ablauf einer Psychotherapie
[ ]vor operativen Eingriffen
[ ]zur Prävention von Erkrankungen
[ ]zur Gesundheitsförderung
[ ]zu Angeboten von Selbsthilfeorganisationen
[ ]zu Angeboten von Beratungsstellen
[ ]sonstige Themen: FREITEXTFELD
[ ]Es werden keine schriftlichen Patienteninformationen zur Verfügung gestellt.
[Frage überspringen, sofern kein Patientenkontakt erfolgt oder Frage 16 mit "Es werden keine Patienteninformationen zur Verfügung gestellt" beantwortet wurde]
17.Wie stellen Sie sicher, dass die schriftlichen Patienteninformationen verständlich sind? Mehrfachnennungen möglich:
[ ]eigene Beurteilung
[ ]Nachfrage bei den entsprechenden Patientinnen und Patienten
[ ]Nutzung von Rückmeldungen aus der Patientenbefragung
[ ]externe Unterstützung bei der Beurteilung (z.B. Nutzung von Materialien der ärztlichen Körperschaften oder des Ärztlichen Zentrums für Qualität)
[ ]Sonstiges: FREITEXTFELD
[ ]Bisher sind keine Maßnahmen zur Sicherstellung der Verständlichkeit festgelegt.
18.Haben Sie in Ihrer Praxis Regelungen zum Umgang mit potentiellen Risiken (z.B. bei fehlenden Unterlagen/ Vorbefunden, bei Sprachbarrieren, bei unklarer Medikation, zur Vermeidung von Verwechslungen, zum Erkennen von Risikopatienten, zur Einschätzung der Dringlichkeit der Behandlung, bei potentieller Suizidalität, bei Unsicherheiten in Diagnostik und Therapie, bei personellen oder wirtschaftlichen Unsicherheiten)?
[ ]ja
[ ]nein
19.Wie besprechen Sie in Ihrer Praxis Fehler und kritische Ereignisse?
Mehrfachnennungen möglich:
[ ]anlassbezogen (z.B. direkt, wenn ein Fehler oder kritisches Ereignis aufgetreten ist)
[ ]unregelmäßig als Thema in Besprechungen
[ ]regelmäßig als fester Tagesordnungspunkt (z.B. der Teambesprechungen)
[ ]Sonstiges: FREITEXTFELD
[ ]Hierzu gibt es keine Regelung.
20.Nutzen Sie in der Praxis ein Fehlerberichts- und Lernsystem (Fehlermeldesystem)?
Mehrfachnennungen möglich:
[ ]ja, www.cirsmedical.de
[ ]ja, www.jederfehlerzaehlt.de
[ ]ja, Sonstiges: FREITEXTFELD
[ ]nein
21.Haben Sie Regelungen für medizinische Notfallsituationen?
Mehrfachnennungen möglich:
[ ]Vollständigkeit und Aktualität der Notfallausstattung (z.B. Prüfung von Verfallsdaten und auf fehlende Utensilien)
[ ]Kriterien, um dringliche Fälle bei telefonischem Kontakt mit Patientinnen und Patienten zu erkennen
[ ]Umgang mit Patientinnen und Patienten bei akuter Suizidalität/in Krisensituationen
[ ][sofern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt werden] Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Erkennen von Notfällen
[ ][sofern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt werden] Durchführung eines Notfalltrainings (z.B. Handhabung der Notfallausstattung, Kommunikation bei Notfällen, Notfallbehandlung)
[ ]sonstige: FREITEXTFELD
[ ]keine spezifischen Regelungen zu Notfällen
22.Zu welchen der folgenden Aspekte von Hygiene und Infektionsschutz gibt es in Ihrer Praxis - in Abhängigkeit Ihrer Fachrichtung - Regelungen?

Mehrfachnennungen möglich:

[ ]Aufbereitung von Medizinprodukten, die direkt an der Patientin oder direkt am Patienten verwendet werden
[ ]Händewaschen und Handpflege
[ ]Händedesinfektion
[ ]Reinigung und Desinfektion von Räumlichkeiten und Ausstattung
[ ]Hygieneplan für die gesamte Praxis
[ ]Umgang mit Patientinnen und Patienten mit meldepflichtigen Erkrankungen (z.B. separater Wartebereich)
[ ]Maßnahmen für einen rationalen Antibiotikaeinsatz
[ ]sonstige Aspekte: FREITEXTFELD
[ ]keine spezifischen Regelungen zum Hygienemanagement
[Frage überspringen, sofern grundsätzlich keine Arzneimittel verordnet werden]
23.Was nutzen Sie in Ihrer Praxis, um den Umgang mit Arzneimitteln sicherer zu machen? Mehrfachnennungen möglich:
[ ]Medikationspläne
[ ]Rote-Hand-Briefe, Wirkstoff Aktuell u. a. Fachpublikationen
[ ]Arbeitsanweisungen für die Anwendung von Hochrisikoarzneimitteln (z.B. Zytostatika, Immunsuppressiva)
[ ]systematische Prüfung Arzneimittelrisiken (z.B. Frage nach Allergien, Wechselwirkungen mit Vormedikation oder Kontraindikationen)
[ ]elektronische Verordnung von Arzneimitteln
[ ]Fortbildung und Schulung zur Arzneimitteltherapiesicherheit
[ ]Informationsmaterial für Patientinnen und Patienten zur sicheren Arzneimitteltherapie
[ ]sonstige Aspekte: FREITEXTFELD
[ ]keine der genannten
[Frage überspringen, sofern grundsätzlich kein Patientenkontakt erfolgt]
24.Gibt es in Ihrer Praxis Regelungen zum Schmerzmanagement?
[ ]ja
[ ]nein
[ ]Wir behandeln keine Schmerzpatienten.
[Frage überspringen, sofern grundsätzlich kein Patientenkontakt erfolgt]
25.Gibt es in Ihrer Praxis Regelungen zum postoperativen Akutschmerzmanagement?
[ ]ja
[ ]nein
[ ]Wir führen keine Interventionen durch, die mit postoperativem Akutschmerz einhergehen können.
[Frage überspringen, sofern grundsätzlich kein Patientenkontakt erfolgt]
26.Haben Sie Ihre Praxis in den letzten zwei Jahren auf Sturzrisiken analysiert (z.B. Stolperfallen)?
[ ]ja, alle Bereiche
[ ]ja, manche Bereiche
[ ]nein
[Frage überspringen, sofern grundsätzlich kein Patientenkontakt erfolgt und keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt werden.]
27.Haben Sie Regelungen erstellt/Maßnahmen ergriffen zur Prävention von/Hilfe bei Missbrauch und Gewalt?
Beispiele, Mehrfachnennungen möglich:
[ ]Erstellung einer Risiko- und Gefährdungsanalyse
[ ]Auslage bzw. Aushang von Informationsmaterialien
[ ]Bereitstellung von Kontaktadressen

[ ]

Besuch von externen Schulungen/Fortbildungen (z.B. zu "red flags")

[ ]

interne Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

[ ]

Festlegung von Verhaltenskodizes (z.B. Vermeidung von Diskriminierung, wertschätzender Umgang, gewaltfreie Sprache)

[ ]

Erstellung eines Schutzkonzepts

[ ]

Sensibilisierung des Teams

[ ]

einrichtungsinterne Handlungsempfehlungen für geeignete vorbeugende und intervenierende Maßnahmen

[ ]

sonstige Regelung (Freitext): _______________________

II.
Stichprobengröße und Erhebungsintervall

Die KV fordern entweder jährlich mindestens 2,5 % oder zweijährlich 4 % zufällig ausgewählte vertragsärztliche Einrichtungen zur Vorlage einer schriftlichen Dokumentation auf. Dabei legt die KBV einheitlich den Modus fest. Die Stichprobenziehung erfolgt auf Grundlage der Betriebsstätten-Nummer. Die Ergebnisse sind der KBV zu melden, die dem G-BA zweijährlich, erstmals für das Jahr 2021, jeweils bis zum 31. Juli des Folgejahres über den Umsetzungsstand des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements in den vertragsärztlichen Einrichtungen berichtet.

Die KV sollen Unterstützungsangebote zur Förderung des Qualitätsmanagements anbieten. Hierzu können sie auf Grundlage der Ergebnisse Schulungen sowie Beratungen durchführen oder QM-Kommissionen einsetzen.

Vertragsärztliche Einrichtungen, die in der Ziehung der Stichprobe enthalten waren, sind in der Folgeziehung aus der Grundgesamtheit herauszunehmen. Im Fall, dass eine Beteiligung nach mehrfacher Aufforderung verweigert wird, legt die KV als durchsetzende Stelle eine Maßnahme nach § 75 Absatz 2 in Verbindung mit § 81 Absatz 5 SGB V fest.

III.
Vorgaben für eine einheitliche Struktur der Berichte nach § 6 Absatz 4

Folgende Berichtsitems zum QM-Umsetzungsstand in der vertragsärztlichen Versorgung enthalten die QM-Berichte der KBV

InhaltAngaben
1.StichprobengrößeN und %
2.Rücklaufquote%
3.Umsetzungsstand gesamt
Instrumente und Methoden sowie Anwendungsbereiche
(ergibt sich im Detail aus den Fragen des Erhebungs- instruments)
N, n und %
  • gesamt
  • pro KV
4.Umsetzungsstand differenziert nach Zulassungsdauer
Instrumente und Methoden sowie Anwendungsbereiche
(ergibt sich im Detail aus den Fragen des Erhebungsinstruments)
N, n und %
  • gesamt
  • pro KV

Praxis besteht > < drei Jahre

5.Bewertung der Ergebnisse und gegebenenfalls veranlasste MaßnahmenDarstellung des identifizierten Handlungsbedarfs im Hinblick auf den festgestellten Stand der Umsetzung und Weiterentwicklung von einrichtungsinternem Qualitätsmanagement insgesamt und pro KV, aggregiert in Bezug auf einzelne Leistungserbringer (z.B. Schulungsbedarf in Hinblick auf bestimmte Instrumente und Methoden sowie Anwendungsbereiche).

Darstellung der daraus abgeleiteten sowie durchgeführten Beratungs- und Schulungsmaßnahmen.

.

(Vertragszahnärzte)Anlage 2 20 24

I.
Fragen zur regelmäßigen Erhebung und Darlegung des aktuellen Stands der Umsetzung und Weiterentwicklung von einrichtungsinternem Qualitätsmanagement in der vertragszahnärztlichen Versorgung

1.Definieren Sie regelmäßig praxisinterne Qualitätsziele zur Patientenversorgung oder Praxisorganisation?
[ ]ja
[ ]nein
2.Erheben und bewerten Sie regelmäßig die Zielerreichung Ihrer praxisinternen Qualitätsziele im Rahmen einer Selbstbewertung?
[ ]ja
[ ]nein
3.Dokumentieren Sie für interne Zwecke das Ergebnis der Selbstbewertungen?
[ ]ja
[ ]nein
4.Zu welchen praxisinternen Qualitätszielen erfassen Sie Kennzahlen?

(Mehrfachnennungen möglich):

[ ]Ihr Qualitätsziel: __________________________
[ ]Ihr Qualitätsziel: __________________________
[ ]Ihr Qualitätsziel: __________________________
weitere praxisinterne Qualitätsziele z.B.:
[ ]Verkürzung der Wartezeiten in der Praxis
[ ]Reduzierung der Anzahl von Beschwerden
[ ]Reduzierung der Anzahl von kritischen Ereignissen
[ ]Ausbau des Präventionsangebots
[ ]Reduzierung von durch Patienten nicht abgesagten Terminen
5.Haben Sie aus den Ergebnissen der Selbstbewertungen in der Vergangenheit Konsequenzen für Ihre Praxis gezogen (z.B. Veränderungen von Prozessen oder Strukturen)? Denken Sie dabei an die letzten zwölf Monate.
[ ]ja
[ ]nein
6.Wie sind in Ihrer Praxis Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten festgelegt?
[ ]schriftlich
[ ]schriftlich und mündlich
[ ]nur mündlich
7.Sind in Ihrer Praxis wesentliche Prozesse und Abläufe schriftlich festgelegt?
[ ]ja
[ ]nein
8.Für welche der folgenden Themen sind in Ihrer Praxis die wesentlichen Prozesse/Abläufe schriftlich festgelegt?

Mehrfachnennungen möglich:

[ ]erstmalige Vorstellung von Patientinnen und Patienten
[ ]der Ablauf der häufigsten Behandlungen
[ ]Notfallversorgung/Erste Hilfe
[ ]Patientenaufklärung
[ ]Terminmanagement
[ ]Umgang mit personenbezogenen Daten
[ ]Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
[ ]Organisation der Praxis
(z.B. Abrechnung, Materialbestellung)
[ ]sonstige: __________________________
9.Zu welchen der folgenden Punkte haben Sie Regelungen zur koordinierten Zusammenarbeit aller Beteiligten (Schnittstellenmanagement) getroffen?

Mehrfachnennungen möglich:

[ ]Rückfragen beim Hausarzt
(z.B. aktuelle Medikation, Begleiterkrankungen)
[ ]Mitbehandlung durch andere Einrichtungen oder Behandelnde
(z.B. Überweisungen an Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden oder Zahnkliniken)
[ ]Kontakt mit anderen Bereichen ohne Patientenkontakt
(z.B. Zahntechnik)
[ ]Kontakt mit Pflegepersonen oder -einrichtungen
(z.B. Angehörige)
[ ]sonstige externe Schnittstellen
(z.B. KZV, Krankenkassen)
[ ]Es sind keine Schnittstellen geregelt.
10.Werden in Ihrer Praxis zu einem oder mehreren der folgenden Themen Checklisten genutzt?

Mehrfachnennungen möglich:

[ ]Patientenanamnesebogen
[ ]Kontrolle der Notfallausstattung
[ ]Übergabe von Informationen an Schnittstellen der Versorgung
[ ]Vorbereitung von Eingriffen
(z.B. Zahnextraktionen)
[ ]Hygienemanagement
[ ]sonstige Tätigkeiten ohne unmittelbaren Patientenbezug
(z.B. Reinigung der Praxis, Dosierung von Reinigungsmitteln)
[ ]Nein, es werden keine Checklisten eingesetzt.
11.Werden in Ihrer Praxis operative Eingriffe unter Beteiligung von zwei oder mehr Ärztinnen/Ärzten oder unter Sedierung durchgeführt?
[ ]ja
[ ]nein (dann weiter mit Frage 13)
12.Werden OP-Checklisten eingesetzt
(z.B. zur Erkennung von Eingriffsverwechslungen oder von OP-Risiken)?

Mehrfachnennungen möglich:

[ ]ja, bei allen operativen Eingriffen
[ ]ja, bei einem Teil der operativen Eingriffe (z.B. bei hohem Risiko)
[ ]ja, bei operativen Eingriffen unter Beteiligung von zwei oder mehr Ärztinnen/Ärzten
[ ]ja, bei operativen Eingriffen unter Sedierung
[ ]nein
Wenn in Ihrer Praxis außer Ihnen keine weiteren Personen tätig sind, machen Sie bitte mit Frage 16 weiter.
13.Werden in Ihrer Praxis Teambesprechungen durchgeführt?
[ ]ja, regelmäßig in festgelegten wiederkehrenden Abständen
[ ]ja, unregelmäßig
[ ]nein
14.Bilden sich Ihre Mitarbeiter regelmäßig mit unmittelbarem Bezug zu ihrer Tätigkeit fort?
[ ]ja
[ ]nein
15.Wie wird der Fortbildungs- und Schulungsbedarf in Ihrer Praxis erhoben?

Mehrfachnennungen möglich:

[ ]Einschätzung durch die Praxisleitung
[ ]Meldung des Bedarfs durch einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
[ ]individuelle Mitarbeitergespräche
[ ]Teambesprechungen
[ ]Sonstiges: _________________
[ ]Es erfolgt keine Erfassung des Fortbildungs- und Schulungsbedarfs.
16.Führen Sie Patientenbefragungen durch?
[ ]ja, fortlaufend
[ ]ja, regelmäßig in festgelegten wiederkehrenden Abständen
[ ]ja, unregelmäßig
[ ]nein
17.Wie häufig hat Ihre Praxis in den letzten drei Jahren Patientenbefragungen durchgeführt?
[ ]mehrfach
[ ]einmalig
[ ]In den letzten drei Jahren wurde keine Patientenbefragung durchgeführt.
18.Gibt es in Ihrer Praxis Regelungen zum Umgang mit Patientenbeschwerden
(Beschwerdemanagement)?
[ ]ja
[ ]nein
19.Für welche der folgenden Themen werden den Patientinnen und Patienten in Ihrer Praxis schriftliche, zuverlässige und verständliche Informationen zur Verfügung gestellt?

Mehrfachnennungen möglich:

[ ]für die häufigsten Erkrankungen
[ ]für Behandlungsoptionen
[ ]vor operativen Eingriffen
[ ]zur Prophylaxe
[ ]zu Angeboten von Selbsthilfeorganisationen
[ ]zu Angeboten von Beratungsstellen
[ ]sonstige Themen: ________________
[ ]Es werden keine schriftlichen Patienteninformationen zur Verfügung gestellt.
20.Wie stellen Sie sicher, dass die schriftlichen Patienteninformationen verständlich sind?

Mehrfachnennungen möglich:

[ ]eigene Beurteilung
[ ]Nachfrage bei den entsprechenden Patientinnen und Patienten
[ ]Nutzung von Rückmeldungen aus der Patientenbefragung
[ ]externe Unterstützung bei der Beurteilung
(z.B. Nutzung von Informationsmaterialien der zahnärztlichen Körperschaften)
[ ]Sonstiges: ______________________
[ ]Bisher sind keine Maßnahmen zur Sicherstellung der Verständlichkeit festgelegt.
21.Haben Sie in Ihrer Praxis Regelungen zum Umgang mit potentiellen Risiken
(z.B. zur Vermeidung von Verwechslungen, zum Erkennen von Risikopatienten, wie Diabetikern und multimorbiden Patienten)?
[ ]ja
[ ]nein
22.Wie besprechen Sie in Ihrer Praxis Fehler oder kritische Ereignisse?

Mehrfachnennungen möglich:

[ ]anlassbezogen
(z.B. direkt, wenn ein Fehler oder kritisches Ereignis aufgetreten ist)
[ ]unregelmäßig als Thema in Besprechungen
[ ]regelmäßig als fester Tagesordnungspunkt
(z.B. in der Teambesprechung)
[ ]Hierzu gibt es keine Regelung.
23.Nutzen Sie in der Praxis ein Fehlerberichts- und Lernsystem
(Fehlermeldesystem)?
[ ]ja, CIRS dent - Jeder Zahn zählt!
[ ]ja, Sonstiges: __________________________
[ ]nein
24.Haben Sie Regelungen für medizinische Notfallsituationen?

Mehrfachnennungen möglich:

[ ]Vollständigkeit und Aktualität der Notfallausstattung
(z.B. Prüfung von Verfallsdaten und auf fehlende Utensilien)
[ ]Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Erkennen von Notfällen
[ ]Durchführung eines Notfalltrainings
(z.B. Handhabung der Notfallausstattung, Kommunikation bei Notfällen, Notfallbehandlung)
[ ]sonstige: _____________________
[ ]keine spezifischen Regelungen zu Notfällen
25.Zu welchen der folgenden Aspekte von Hygiene und Infektionsschutz gibt es in Ihrer Praxis Regelungen?

Mehrfachnennungen möglich:

[ ]Sterilisation von Geräten, die direkt an der Patientin oder direkt am Patienten verwendet werden
[ ]Indikation zur Händedesinfektion
[ ]Durchführung der Händedesinfektion
[ ]Reinigung und Desinfektion von Räumlichkeiten und Ausstattung
[ ]Hygieneplan für die gesamte Praxis
[ ]Umgang mit Patientinnen und Patienten mit meldepflichtigen Erkrankungen (z.B. separater Wartebereich)
[ ]sonstige Aspekte: ___________________________
26.Was nutzen Sie in Ihrer Praxis, um den Umgang mit Arzneimitteln sicherer zu machen?

Mehrfachnennungen möglich:

[ ]Arzneimittelanamnese vor Verordnung von Arzneimitteln (z.B. Lokalanästhetika, Schmerzmittel, Antibiotika, Bisphosphonate)
[ ]Prüfung auf Arzneimittelrisiken (z.B. Frage nach Allergien, Wechselwirkungen mit Vormedikation oder Kontraindikationen)
[ ]Informationsmaterial für Patientinnen und Patienten zur sicheren Arzneimitteltherapie (z.B. vor Gabe von Lokalanästhetika, bei Verordnung von Antibiotika)
[ ]keine der genannten
27.Gibt es in Ihrer Praxis Regelungen zum Schmerzmanagement?
[ ]ja
[ ]nein
28.Haben Sie Ihre Praxis in den letzten zwei Jahren auf Sturzrisiken analysiert
(z.B. Stolperfallen)?
[ ]ja, alle Bereiche
[ ]ja, manche Bereiche
[ ]nein
29.Haben Sie Regelungen erstellt/Maßnahmen ergriffen zur Prävention von/Hilfe bei Missbrauch und Gewalt?
Beispiele, Mehrfachnennungen möglich:
[ ]Erstellung einer Risiko- und Gefährdungsanalyse
[ ]Auslage bzw. Aushang von Informationsmaterialien
[ ]Bereitstellung von Kontaktadressen

[ ]

Besuch von externen Schulungen/Fortbildungen

[ ]

interne Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

[ ]

Festlegung von Verhaltenskodizes (z.B. Vermeidung von Diskriminierung, wertschätzender Umgang, gewaltfreie Sprache)

[ ]

Erstellung eines Schutzkonzepts

[ ]

Sensibilisierung des Teams

[ ]

einrichtungsinterne Handlungsempfehlungen für geeignete vorbeugende und intervenierende Maßnahmen

[ ]

sonstige Regelung (Freitext): ______________________

II.
Stichprobengröße und Erhebungsintervall

Die KZV fordern entweder jährlich mindestens 2,5 % oder zweijährlich 4% zufällig ausgewählte an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmende Einrichtungen zur Vorlage einer schriftlichen Dokumentation auf. Die KZBV legt vorab einheitlich den Modus fest, nach dem die Stichprobenziehung vorgenommen werden soll. Die Ergebnisse sind der KZBV zu melden, die dem G-BA zweijährlich, erstmals für das Jahr 2021, jeweils bis zum 31. Juli des Folgejahres über den Umsetzungsstand des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements in den zahnärztlichen Praxen berichtet. Praxen die in der Ziehung der Stichprobe enthalten waren, sind in der Folgeziehung aus der Grundgesamtheit herauszunehmen.

Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sollen Unterstützungsangebote zur Förderung des Qualitätsmanagements anbieten. Hierzu können sie auf Grundlage der Ergebnisse Schulungen sowie Beratungen durchführen oder QM-Kommissionen einsetzen.

Die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer sind verpflichtet, sich an der für die Darlegung erforderlichen Erhebung zu beteiligen. Im Fall, dass eine Beteiligung nach mehrfacher Aufforderung verweigert wird, legt die KZV als durchsetzende Stelle eine Maßnahme nach § 75 Absatz 2 in Verbindung mit § 81 Absatz 5 SGB V fest.

III.
Vorgaben für eine einheitliche Struktur der Berichte nach § 6 Absatz 4

Folgende Berichtsitems zum QM-Umsetzungsstand in der vertragszahnärztlichen Versorgung enthalten die QM-Berichte der KZBV

InhaltAngaben
1.StichprobengrößeN und %
2.Rücklaufquote%
3.Umsetzungsstand gesamt
Instrumente und Methoden sowie Anwendungsbereiche
(ergibt sich im Detail aus den Fragen des Erhebungsinstruments)
N, n und %
  • gesamt
  • pro KZV
4.Umsetzungsstand differenziert nach Zulassungsdauer Instrumente und Methoden sowie Anwendungsbereiche
(ergibt sich im Detail aus den Fragen des Erhebungsinstruments)
N, n und %
  • gesamt
  • pro KZV

Praxis besteht > < drei Jahre

5.Bewertung der Ergebnisse und gegebenenfalls veranlasste MaßnahmenDarstellung des identifizierten Handlungsbedarfs im Hinblick auf den festgestellten Stand der Umsetzung und Weiterentwicklung von einrichtungsinternem Qualitätsmanagement insgesamt und pro KZV, aggregiert in Bezug auf einzelne Leistungserbringer (z.B. Schulungsbedarf in Hinblick auf bestimmte Instrumente und Methoden sowie Anwendungsbereiche).

Darstellung der daraus abgeleiteten sowie durchgeführten Beratungs- und Schulungsmaßnahmen.

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(Stationäre Versorgung)Anlage 3 20

z. Zt. unbesetzt".

________

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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie

Vom 17. Dezember 2015
(BAnz AT 15.11.2016 B2; 16.11.2020 B4 20)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seinen Sitzungen am 17. Dezember 2015 und 15. September 2016 die Richtlinie über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren, Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte sowie zugelassene Krankenhäuser (Qualitätsmanagement - Richtlinie /QM-RL) beschlossen:

I.

"Richtlinie über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren, Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte sowie zugelassene Krankenhäuser (Qualitätsmanagement-Richtlinie/ QM-RL)

II

Die Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Gleichzeitig treten die Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung in der Fassung vom 18. Oktober 2005 (BAnz. S. 17.329), zuletzt geändert am 23. Januar 2014 (BAnz AT 16.04.2014 B3), die Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung in der Fassung vom 17. November 2006 (BAnz. S. 7463), zuletzt geändert am 23. Januar 2014 (BAnz AT 07.04.2014 B2), und die Qualitätsmanagement-Richtlinie Krankenhäuser in der Fassung vom 21. Juni 2005 (BAnz. S. 16.896), zuletzt geändert am 23. Januar 2014 (BAnz AT 16.04.2014 B4), außer Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.gba.de veröffentlicht.


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