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Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Vertrauensstelle des Bremer Krebsregisters
Vom 7. April 2015
(Brem.GBl. Nr. 58 vom 30.04.2015 S. 259; 05.08.2016 S. 434; ber. S. 474 16 *)
*) Änderung der Ressortbezeichnung
Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen nimmt die Aufgaben der Vertrauensstelle des Bremer Krebsregisters nach dem Krebsregistergesetz wahr. Sie trägt die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Erfüllung dieser Aufgaben.
Vertragliche Nebenabsprachen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen und dem Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz sind zulässig, sofern sie nicht gegen geltendes Recht oder gesetzliche Vorschriften verstoßen.
ENDE |