§ 3 Gebührensätze
Für die einzelnen Tätigkeiten der Ethikkommission des Landes Bremen werden die nachfolgenden Gebühren vom Antragsteller erhoben:
I. Prüfungen von Arzneimitteln, für die vor dem 6. August 2004 die erforderlichen Unterlagen vorgelegt worden sind, Prüfungen von Medizinprodukten |
1. | Bearbeitung von Neuanträgen für Studien mit Arzneimitteln oder Medizinprodukten | 500 Euro bis 1.750 Euro, |
2. | Bearbeitung von Neuanträgen von Studien mit Arzneimitteln oder Medizinprodukten, die finanziell nicht von einem Sponsor unterstützt werden (Pharmazeutisches Unternehmen, Fachgesellschaft oder ähnliches) | 200 Euro bis 750 Euro, |
3. | Wiedervorlage von Studienanträgen, die zuvor negativ beschieden worden waren und einer umfassenden Überarbeitung bedurften | 250 Euro bis 1.150 Euro. |
II. Prüfungen von Arzneimitteln, für die ab 6. August 2004 die erforderlichen Unterlagen vorgelegt worden sind oder vorgelegt werden |
1. | Bewertung von Multicenterstudien als federführende Kommission oder Bewertung von Prüfungen nach § 8 Abs. 3 der GCP-Verordnung | 2.000 Euro bis 5.000 Euro, |
2. | Bewertung von Multicenterstudien als lokale Ethikkommission | 500 Euro bis 1.000 Euro, |
3. | Bewertung von Protokolländerungen oder -ergänzungen als federführende Ethikkommission | 500 Euro bis 1.500 Euro, |
4. | Bewertung von Protokolländerungen oder -ergänzungen als lokale Ethikkommission | 250 Euro bis 1.000 Euro, |
5. | Bewertung von schwerwiegenden, unerwarteten oder unerwünschten Reaktionen im Rahmen der Studie | 250 Euro bis 1.000 Euro. |
III. Sonstige Angelegenheiten |
1. | Beteiligung der Ethikkommission in sonstigen Angelegenheiten | 150 Euro bis 1.000 Euro. |
| § 3 Gebührensätze
Für die einzelnen Tätigkeiten der Ethikkommission des Landes Bremen werden die nachfolgenden Gebühren vom Antragsteller erhoben:
1. Klinische Prüfungen nach der GCP-Verordnung (Arzneimittel), Klinische Prüfungen und Leistungsbewertungsprüfungen nach der Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten (Medizinprodukte) | |
1.1 Bewertung eines Antrags | 2.500 Euro bis 6.000 Euro, |
1.2 Bewertung von multizentrischen Prüfungen als beteiligte Ethikkommission | 550 Euro bis 1.500 Euro, |
1.3 Bewertung von Protokolländerungen oder -ergänzungen | 500 Euro bis 2.000 Euro, |
1.4 Bewertung von Protokolländerungen oder -ergänzungen von multizentrischen Prüfungen als beteiligte Ethikkommission | 250 Euro bis 1.500 Euro, |
1.5 Bewertung von Verdachtsfällen von unerwarteten schwerwiegenden Nebenwirkungen sowie von Sicherheitsberichten (§ 13 Absatz 4 GCP-V) als zuständige Ethikkommission | 250 Euro bis 1500 Euro. |
2. Sonstige Angelegenheiten Beteiligung der Ethikkommission in sonstigen Angelegenheiten | 150 Euro bis 1500 Euro." |
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