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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Bremischen Krankenhausgesetzes

Vom 23. Oktober 2012
(Brem.GBl. Nr. 35 vom 09.11.2012 S. 466)


Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1

Das Bremische Krankenhausgesetz vom 12. April 2011 (Brem.GBl. 252 - 2128-b-1) wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter "auch soweit sie nicht oder nur teilweise" durch die Wörter "die ganz oder teilweise" ersetzt.

2. § 5 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a) Es werden die Wörter "Gebieten und gegebenenfalls Schwerpunkten nach der" durch die Wörter "Fachgebieten in Anlehnung an die" ersetzt.

b) Nach der Angabe " (Disziplinen)" werden die Wörter "und den arbeitsteilig koordinierten Versorgungsschwerpunkten" eingefügt.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.