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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes
- Bremen -

Vom 27. Mai 2014
(Brem.GBl. Nr. 57 vom 27.05.2014 S. 265)



Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1

Das Gesundheitsdienstgesetz vom 27. März 1995 (Brem.GBl. S. 175, 366 -2120-f-1), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (Brem.GBl. S. 482) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis wird die Angabe "42a Evaluation" gestrichen.

2. § 5 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Nummer 1 werden die Wörter "der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "dem Senator für Gesundheit" ersetzt.

bb) In Nummer 2 werden die Wörter "der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "dem Senator für Gesundheit" ersetzt.

b) In Absatz 2 werden die Wörter "der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "dem Senator für Gesundheit" ersetzt.

c) In Absatz 3 werden die Wörter "der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "dem Senator für Gesundheit" ersetzt.

d) In Absatz 4 werden die Wörter "der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "des Senators für Gesundheit" ersetzt.

3. § 6 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter "der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "dem Senator für Gesundheit" ersetzt.

b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: 

altneu
(2) Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit bestimmt die Anforderungen an die Qualifikation der Ärztin oder des Arztes, die oder der ein Gesundheitsamt leitet. "(2) Der Senator für Gesundheit bestimmt die Anforderungen an die Qualifikation der Person, die ein Gesundheitsamt leitet. Wird ein Gesundheitsamt nicht durch eine Ärztin oder einen Arzt geleitet, muss die stellvertretende Leiterin Ärztin oder der stellvertretende Leiter Arzt sein."

4. In § 9 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter "Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "Der Senator für Gesundheit" ersetzt.

5. § 10 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 werden die Wörter "der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "dem Senator für Gesundheit" ersetzt.

bb) In Satz 3 werden die Wörter "der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "des Senators für Gesundheit" ersetzt.

b) In Absatz 2 werden die Wörter "Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Worte "Der Senator für Gesundheit" ersetzt.

6. § 11 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 werden die Wörter "der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "dem Senator für Gesundheit" ersetzt.

b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 werden die Wörter "Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "Der Senator für Gesundheit" ersetzt.

bb) In Satz 2 werden die Wörter "die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "der Senator für Gesundheit" ersetzt.

7. In § 12 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter "Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "Der Senator für Gesundheit" ersetzt.

8. § 14 Absatz 6 Satz 3 wird wie folgt gefasst:


altneu
Art und Umfang der Untersuchungen setzt die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit im Einvernehmen mit dem Magistrat der Stadt Bremerhaven fest; hinsichtlich der Untersuchungen nach Satz 2 ist das Einvernehmen mit dem Senator für Bildung und Wissenschaft herzustellen."Art und Umfang der Untersuchungen setzt der Senator für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Magistrat der Stadt Bremerhaven fest; hinsichtlich der Untersuchungen nach Satz 2 ist das Einvernehmen mit der Senatorin für Bildung und Wissenschaft herzustellen." 

9. § 15 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "der Senator für Gesundheit" ersetzt.

b) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter "Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "Der Senator für Gesundheit" ersetzt.

10. In § 16 Absatz 2 werden die Wörter "Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "Der Senator für Gesundheit" ersetzt.

11. In § 20 Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter "Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "Der Senator für Gesundheit" ersetzt.

12. In § 23 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter "der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "des Senators für Gesundheit" ersetzt.

13. In § 25 Absatz 3 werden die Wörter "Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "Der Senator für Gesundheit" ersetzt.

14. In § 26 Absatz 1 und 2 werden jeweils die Wörter "Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "Der Senator für Gesundheit" ersetzt.

15. § 27 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 2 werden die Wörter "der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "dem Senator für Gesundheit" ersetzt.

b) In Satz 4 werden die Wörter "Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "Der Senator für Gesundheit" ersetzt.

16. § 29 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:


altneu
Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit wird ermächtigt, die Ausbildung und Prüfung derjenigen Gesundheitsfachberufe, die nicht durch Bundesrecht geregelt sind, durch Rechtsverordnung zu regeln, die im Einvernehmen mit dem Senator für Bildung und Wissenschaft zu erlassen ist, soweit dessen auf gesetzlicher Grundlage beruhende Zuständigkeit hiervon betroffen ist. "Der Senator für Gesundheit wird ermächtigt, die Ausbildung und Prüfung derjenigen Gesundheitsfachberufe, die nicht durch Bundesrecht geregelt sind, durch Rechtsverordnung zu regeln, die im Einvernehmen mit der Senatorin für Bildung und Wissenschaft zu erlassen ist, soweit deren auf gesetzlicher Grundlage beruhende Zuständigkeit hiervon betroffen ist."

b) In Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 werden jeweils die Wörter "Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "Der Senator für Gesundheit" ersetzt.

17. § 30a Absatz 4 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden die Wörter "die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "der Senator für Gesundheit" ersetzt.

b) In Satz 3 werden die Wörter "der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "dem Senator für Gesundheit" ersetzt.

18. In § 30c Satz 1 werden die Wörter "Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "Der Senator für Gesundheit" ersetzt.

19. In § 33 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter "Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "Der Senator für Gesundheit" ersetzt.

20. In § 36 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter "der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "dem Senator für Gesundheit" ersetzt.

21. In § 38 Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter "der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "dem Senator für Gesundheit" ersetzt.

22. § 42a

§ 42a Evaluation

Zwei Jahre nach dem 16. Mai 2007 erfolgt eine Evaluation des in § 14a geregelten Verfahrens und dessen Wirksamkeit.

wird aufgehoben.

23. § 44 Satz 2

Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft

wird aufgehoben.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

ENDE