Druck- und LokalversionFür einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Bekanntmachung über die nach der Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung zuständigen Behörden
- Bremen -

Vom 11. Februar 2014
(BremGBl. Nr. 4 vom 28.01.2008 S. 10)
Gl.-Nr.: 8053-h-2



Der Senat bestimmt:

§ 1

Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen ist zuständige Behörde für den Vollzug der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

UWS Umweltmanagement GmbHENDE