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Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach den §§ 9 und 10 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
Vom 15. Dezember 2010
(Nds.MBl. Nr. 48 vom 22.12.2010 S. 1240; 02.11.2015 S. 1408)
Gl.-Nr.: 21072
RdErl. d. MS v. 15.12.2010 - 503.1-40.502/2
Bezug:
RdErl. v. B. 7. 1975 (Nds.MBl. S. 1073), geändert durch RdErl. v. 12.11.2004 (Nds.MBl. S. 833) - VORIS 21072 00 00 00.001
Zur Durchführung der §§ 9 und 10 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm i. d. F. vom 31.10.2007 (BGBl. I S. 2550) - im Folgenden: FluLärmG - ergehen nachstehende Ausführungsbestimmungen:
1. Anspruchsvoraussetzungen
1.1 Für bauliche Schallschutzmaßnahmen an Krankenhäusern, Altenheimen, Erholungsheimen und ähnlichen im gleichen Maßt- schutzbedürftigen Einrichtungen sowie an Wohnungen kann gemäß § 9 Abs. 1 bzw. Abs. 2 i. V. m. § 10 FluLärmG Berechtigten ein Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen zustehen, sofern sich ihr Grundstück innerhalb der Tag-Schutzzone 1 bzw. der Nachtschutzzone eines unter das FluLärmG fallenden Flugplatzes befindet, für den durch Rechtsverordnung des Landes Niedersachsen ein Lärmschutzbereich festgesetzt wurde.
1.2 Ergänzend zu den insoweit einschlägigen Vorgaben des FluLärmG und der 2.FlugLSV gilt Folgendes:
1.2.1 Aufwendungen umfassen nur die den Antragstellerinnen oder Antragstellern tatsächlich entstandenen Kosten für erstattungsfähige bauliche Schallschutzmaßnahmen sowie als Nebenleistungen die Ermittlung der erforderlichen Bauschalldämm-Maße der einzelnen Umfassungsbauteile und die für den Ausbau und Einbau erforderlichen Arbeiten einschließlich der Putz- und Anstricharbeiten. Soweit daher bauliche Schallschutzmaßnahmen in Selbst- oder Nachbarschaftshilfe durchgeführt werden, können die dabei erzielten Einsparungen nicht als Aufwendungen geltend gemacht werden.
1.2.2 Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für die Erstellung der Antragsunterlagen, da es sich hierbei nicht um unmittelbare Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen handelt. Davon ausgenommen sind jedoch die nach Nummer 2.3 Buchst. e bis g geforderten Angaben, da diese Nebenleistungen i. S. der Nummer 1.2.1 darstellen.
2. Antragsverfahren
2.1 Die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen erfolgt auf Antrag. Für den Antrag soll das Antragsmuster (Anlage 1) verwendet werden.
2.2 Über den Antrag entscheidet die örtlich zuständige untere Bauaufsichtsbehörde, in deren Gebiet die bauliche Anlage liegt. Der Antrag ist in zweifacher Ausfertigung unmittelbar bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Die zweite Ausfertigung des Antrages ist für den Zahlungspflichtigen bestimmt.
2.3 Der Antrag muss enthalten:
Die untere Bauaufsichtsbehörde kann weitere Angaben fordern, insbesondere Informationen über den vorhandenen und erforderlichen baulichen Schallschutz gemäß der 2.FlugLSV wenn diese zur Entscheidung über den Antrag erforderlich sind. Für die schalltechnische Objektbeurteilung soll das Muster (Anlage 2) verwendet werden.
2.4 Dem Antrag sind folgende Unterlagen in einfacher Ausfertigung beizufügen:
3. Zahlungspflichtiger
Zur Erstattung der Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen ist der Flugplatzhalter verpflichtet (§ 12 Abs. 1 FluLärmG).
4. Festsetzungsverfahren - Festsetzungsbescheid
4.1 Die untere Bauaufsichtsbehörde stellt nach Antragseingang zunächst fest, ob nach summarischer Prüfung (z.B. Zugehörigkeit zum Kreis der Anspruchsberechtigten, Lage der baulichen Anlage) ein Anspruch dem Grunde nach bestehen kann
4.2 Die untere Bauaufsichtsbehörde gibt dem Flugplatzhalter erste Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist von höchstens vier Wochen, insbesondere zu den Fragen, ob, in welchem Umfang und auf welcher Grundlage bereits im Rahmen freiwilliger Schallschutzprogramme oder in sonstigen Fällen Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen erstattet wurden.
4.3 Die untere Bauaufsichtsbehörde entscheidet, ob die sachverständige Erstellung einer schalltechnischen Objektbeurteilung bzw. die Ergänzung einer vorhandenen schalltechnischen Objektbeurteilung erforderlich ist und fordert diese ggf. bei der Antragstellerin oder dem Antragsteller an.
Für die schalltechnische Objektbeurteilung soll das Muster (Anlage 2) verwendet werden. Gutachten zur Objektbeurteilung können grundsätzlich von Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfassern nach § 58 NBauO oder von einer oder einem öffentlich bestellten oder vereidigten Sachverständigen für baulichen Schallschutz erstellt werden.
Den Antragstellerinnen und Antragstellern sollte empfohlen werden, die Auswahl der Gutachterin oder des Gutachters vorab mit der unteren Bauaufsichtsbehörde abzustimmen. Diese Abstimmung soll lediglich dazu dienen, auf bereits im Vorfeld bestehende Bedenken der unteren Bauaufsichtsbehörde in Bezug auf die fachliche Qualifikation der oder des von der Antragstellerin oder dem Antragsteller vorgesehenen Sachverständigen frühzeitig hinweisen zu können.
4.4 Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen und die erstattungsfähigen Aufwendungen auch unter Berücksichtigung des Höchstbetrages gemäß § 5 Abs. 4 der 2. FlugLSV.
4.5 Vor Erlass des Festsetzungsbescheides ist die Antragstellerin oder der Antragsteller und, wenn Aufwendungen erstattet werden sollen, auch der Zahlungspflichtige (Flugplatzhalter) unter Beifügung der Akten innerhalb einer angemessenen Frist von höchstens vier Wochen anzuhören.
4.6 Die untere Bauaufsichtsbehörde entscheidet durch schriftlichen Bescheid, ob und in welcher Höhe Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen erstattungsfähig sind.
4.7 Der Festsetzungsbescheid ist zu begründen und mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen. Er ist der Antragstellerin oder dem Antragsteller und dem Zahlungspflichtigen zuzustellen.
5. Vorverfahren - Vorbescheid
5.1 Die Durchführung eines Vorverfahrens ist den Antragstellenden dringend anzuraten, bevor diese Schallschutzmaßnahmen ergreifen.
5.2 Im Vorverfahren ist auf Antrag über einzelne Fragen, über die im Festsetzungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbständig beurteilt werden können, durch Vorbescheid zu entscheiden. Durch Vorbescheid kann insbesondere darüber entschieden werden, ob und ggf. wann ein Anspruch dem Grunde nach (Lage des Grundstücks im Lärmschutzbereich, Zeitpunkt der Anpruchsentstehung) besteht.
5.3 Örtlich und sachlich zuständige Behörde ist die untere Bauaufsichtsbehörde entsprechend Nummer 2.2.
5.4 Das Antragsmuster (Anlage 1) sollte auch im Vorverfahren verwendet werden.
5.5 Der Antrag im Vorverfahren muss enthalten:
5.6 Dem Antrag sind folgende Unterlagen in einfacher Ausfertigung beizufügen:
5.7 Die untere Bauaufsichtsbehörde kann weitere Angaben und Unterlagen anfordern, insbesondere Informationen über den vorhandenen und erforderlichen baulichen Schallschutz gemäß der 2. FlugLSV, wenn diese zur Entscheidung über den Antrag erforderlich sind. Für die schalltechnische Objektbeurteilung sollte das Muster (Anlage 2) verwendet werden.
5.8 Für das weitere Verfahren und den Vorbescheid gelten die Ausführungen in Nummer 4 entsprechend. In den Vorbescheid ist ein Hinweis zum Ablauf des weiteren Verfahrens aufzunehmen.
6. Zahlungsverfahren
Erstattungsfähige Aufwendungen können erst dann zur Zahlung angewiesen werden, wenn der Festsetzungsbescheid unanfechtbar geworden ist. Die untere Bauaufsichtsbehörde unterrichtet die Zahlungspflichtigen unverzüglich darüber, wenn Festsetzungsbescheide unanfechtbar geworden oder angefochten worden sind.
7. Gebühren
Für Amtshandlungen in Erstattungsverfahren nach den §§ 9 und 10 FluLärmG sind keine Gebühren zu erheben.
8. Schlussbestimmungen
Dieser RdErl. tritt am 15.12.2010 in Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 14.12.2010 außer Kraft..
Antrag auf Durchführung eines Vorverfahrens oder auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach § 9 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm | Anlage 1 |
An
die untere Bauaufsichtsbehörde
in
Antragstellerin/Antragsteller
Name:... Vorname:...
Name:... Vorname:...
Wohnort:... Telefon:...
Straße:...
Hinweis:
Es wird der oder dem Antragstellenden dringend empfohlen, vor der Ergreifung schallschutztechnischer Maßnahmen (z.B. Beauftragung einer Gutachterin oder eines Gutachters zur Erstellung der schalltechnischen Objektbeurteilung) bei den zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörden Informationen einzuholen und ggf. die Durchführung eines Vorverfahrens zu beantragen. Auch sollte die oder der Antragstellende die Auswahl der Gutachterin oder des Gutachters für das Antragsverfahren und die voraussichtlich anfallenden Kosten für das Gutachten mit der unteren Bauaufsichtsbehörde abstimmen.
Im Rahmen eines solchen Vorverfahrens kann auf Antrag über einzelne Fragen, über die im Festsetzungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbständig beurteilt werden können, durch Vorbescheid entschieden werden. Durch Vorbescheid kann insbesondere festgelegt werden, ob und ggf. wann ein Anspruch dem Grunde nach (Lage des Grundstücks im Lärmschutzbereich, Zeitpunkt der Anspruchsentstehung) besteht.
Bei Beantragung eines Vorverfahrens entfallen zunächst die Angaben zu den Nummern 8 bis 11 sowie die Übersendung von Rechnungsbelegen Eine schalltechnische Objektbeurteilung ist nur auf gesonderte Anfrage der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
[ ] Ich/Wir beantrage/n die Durchführung eines Vorverfahrens zu folgenden Fragen:
[ ] Bin ich/Sind wir grundsätzlich anspruchsberechtigt
[ ] Sonstiges:
oder
[ ] Ich/Wir beantrage/n die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach § 9 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm entsprechend den beigefügten Unterlagen (für jedes Wohnhaus bzw. für jede Eigentumswohnung ist ein gesonderter Antrag zu stellen).
Ich/Wir bitte/n um Überweisung der erstattungsfähigen Aufwendungen auf mein/unser Konto
Nr.:....
bei:.....
Das Gebäude, in dem sich die Wohnung/die Eigentumswohnung befindet, liegt ganz bzw. teilweise innerhalb der Tag-Schutzzone 1/Nacht-Schutzzone des Flughafens:.......
3. Das Gebäude bzw. die Eigentumswohnung hat eine berechnete Wohnfläche nach § 42 der Verordnung über wohnwirtschaftliche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV) i. d. F. vom 12.10.1990, zuletzt geändert durch Artikel 78 Abs. 2 des Gesetzes vom 23.11.2007 (BGBl. I S. 2614), von insgesamt:....... qm.
4. Baujahr:.......
5. Das Aktenzeichen der Baugenehmigung lautet:.......
6. Ist das Gebäude ein Fertighaus? Ja/Nein
7. Ist die Eigentumswohnung Teil eines Fertighauses? Ja/Nein
8 Umfang der baulichen Schallschutzmaßnahmen (Schallschutz für sämtliche oder einzelne Räume) :.......
9. Art der baulichen Schallschutzmaßnahmen (Einbau von Lärmschutzfenstern; bei Maßnahmen an Wänden und Decken: Wandaufbau, Deckenaufbau, verwendete Baustoffe, Belüftungseinrichtung) :.......
10. Für folgende Bauteile (z.B. Außenwand, Fenster und Türe) ....... wird die ausreichende Bauschalldämmung durch den/die beigefügten Verwendbarkeitsnachweis/e bzw. das/die beigefügten allgemeine/n bauaufsichtliche/n Prüfzeugnis/se nachgewiesen: .......
11. Gesamtaufwendungen für die bezeichneten Schallschutzmaßnahmen:.......
Lieferfirma:.......
Einbaufirma:.......
12. Anlagen:
13. Meine/Unsere Angaben habe/n ich/wir nach bestem Wissen gemacht. Mir/Uns ist bekannt, dass erstattungsfähige Aufwendungen, die mir/uns aufgrund falsch gemachter Angaben ausgezahlt worden sind, unverzüglich zurückgezahlt werden müssen.
Ort: den
Unterschrift/en:
Schalltechnische Objektbeurteilung; Information über den vorhandenen und erforderlichen baulichen Schallschutz gemäß der 2. FlugLSV | Anlage 2 |
Objekt: Straße:
Ort:
Vorgangs-Nr.:
Eigentümer:
Straße:
Ort:
Objektbeschreibung: Art des Objekts: Wohnhaus
Anzahl Wohnungen:
Objektbegehung: Datum:
Teilnehmer: Frau/Herr (Ing.-Büro) Frau/Herr (Eigentümerin/Eigentümer)
Objektlage:
[ ] Tag-Schutzzone 1
[ ] Tag-Schutzzone 2
[ ] Nachtschutzzone
[ ] außerhalb des Lärmschutzbereichs
Außenpegel am Objekt:
(gemäß 1. FlugLSV)
L Aeq,Tag: .... bis weniger als ... dB(A)*)
L Aeq,Nacht: ... bis weniger als ... dB(A)**)
Bauschalldämm-Maß:
(gemäß § 3 Abs. 1 der 2. FlugLSV)
R'w,res für Aufenthaltsräume:.,.. dB*)
R'w,res für Schlafräume: .... dB**)
Datum der Errichtung vorhandener baulicher Anlagen: .....
(wegen § 5 Abs. 3 der 2. FlugLSV)
Angabe der Wohnfläche: .....
(gemäß § 5 Abs. 5 der 2. FlugLSV)
Datum:
Bearbeiterin/Bearbeiter:
_______________________
*) Nur aufzunehmen, wenn das Objekt in der Tag-Schutzzone 1 oder 2 liegt.
**) Nur aufzunehmen, wenn das Objekt in der Nachtschutzzone liegt.
1. Allgemeines, Veranlassung
Durch Rechtsverordnung vom ... wurde für den .... Flughafen ein Lärmschutzbereich festgelegt. § 9 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (im Folgenden: FluLärmG) i. d. F. vom 31.10.2007 (BGBl. I S. 2550) regelt die Ansprüche auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen für Einrichtungen nach § 5 Abs. 1 Sätze 1 und 2 FluLärmG und für Wohnungen, die auf im Lärmschutzbereich gelegenen Grundstücken errichtet sind, oder nach § 5 Abs. 4 FluLärmG errichtet werden dürfen. Nähere Einzelheiten, insbesondere zu Art und Umfang der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen, anspruchsberechtigten Räumen und dem Umfang der Erstattung von Aufwendungen, sind in der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (2. FlugLSV) vom 08.09.2009 (BGBl. I S. 2992) festgelegt.
2. Aufraggeber/Auftrag
Die sachverständige Firma ... hat im Auftrag von .... in Ihrem Objekt die erforderliche schalltechnische Bestandsaufnahme unter Berücksichtigung der 2. FlugLSV durchgeführt. Im Rahmen dieser Untersuchung vor Ort wurde überprüft, ob die jeweils einschlägigen Bauschalldämm-Maße in den schutzbedürftigen Räumen eingehalten werden. Es ist eine Berechnung erfolgt, die aufzeigt, ob die relevanten Außenbauteile ausreichend sind, ausgetauscht bzw. verbessert werden müssen, um das nach der 2. FlugLSV erforderliche Bauschalldämm-Maß zu erreichen.
3. Bauphysikalische Untersuchung
Im Rahmen der Bestandsaufnahme dieses Objekts wurden die schutzbedürftigen Räume festgestellt sowie eine schalltechnische Bestandsaufnahme der für die Schalldämmung maßgeblichen Außenbauteile durchgeführt. Sofern eine Bestandsaufnahme von Außenbauteilen (z.B. Rollladenkästen, Dächer etc.) ohne Demontage bzw. Beschädigung nicht oder nur teilweise möglich war, wurden zur Vervollständigung der Bestandsaufnahme Aussagen der Eigentümer und/oder Mieter berücksichtigt.
Die Lage der betroffenen Räume und deren maßgebliche Außenbauteile sind in Anlage 1 - Objektskizze(n) - dargestellt.
4. Schutzbedürftige Räume
In Anlage 2 - Schutzbedürftige Räume - sind alle Räume Ihres Objekts mit der Angabe aufgelistet, ob sie schutzbedürftig sind oder nicht.
5. Vorhandene Bauschalldämm-Maße
Die Bauschalldämm-Maße der maßgeblichen Außenbauteile wurden unter Beachtung der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau), von Erfahrungswerten sowie eigener Untersuchungen aufgrund des vorgefundenen Zustandes ermittelt.
6. Erforderliche Schalldämmmaßnahmen
Zur Berechnung der erforderlichen Bauschalldämm-Maße der Außenbauteile wird die Richtlinie DIN 4109 Beiblatt 1 (Schallschutz im Hochbau) angewandt:
R'w,g,res = -10 * lg (1/ Sges * (Summe(Si * 10^(- Rw,R,i / 10))))
Si = Fläche des i-ten Elements des Bauteils
Sges = Fläche des gesamten Bauteils
Rw,R,i = bewertes Bauschalldämm-Maß (Rechenwert) des i-ten Elements des Bauteils
(Quelle: DIN 4109, Gl. 15).
Anlage 1 (Objektskizze/n)
Anlage 2 Schutzbedürftige Räume; Auflistung aller Räume mit Angabe, ob sie schutzbedürftig sind oder nicht
Vorgangs-Nr.: ........
Objekt: ................
Straße: ................ Ort: ................
Wohnungs-Nr. | Raum-Nr. | Raum- nutzung | An- spruch | Begründung, warum schutzbedürftig oder nicht |
, | ja/nein | |||
ja/nein | ||||
ja/nein | ||||
ja/nein | ||||
ja/nein |
In Anlage 3 - Raumübersicht - Schutzbedürftige Räume mit vorhandenen und erforderlichen Bauschalldärmn-Maßen der relevanten Außenbauteile
sind die bei der schalltechnischen Bestandsaufnahme festgestellten Daten und das Ergebnis der schalltechnischen Berechnung aufgezeigt. Es werden sowohl raumbezogen die Außenbauteile dargestellt, die in ihrer vorhandenen Konstruktion die erforderlichen Bauschalldämm-Maße nicht erreichen, als auch die Außenbauteile, deren Bauschalldämm-Maß ausreichend ist.
Bei der Ermittlung der erforderlichen Bauschalldämm-Maße für die relevanten Außenbauteile werden die raumbezogenen Außenbauteile als Gesamtbauteil betrachtet und das erforderliche Bauschalldämm-Maß in Abhängigkeit vom schalltechnisch schwächsten Bauteil an entsprechend verbessert.
Vorgangs-Nr: .....
Objekt: Straße:....... Ort: .................
Wohnungs-Nr. | Raum-Nr. | Etage | b[m] | t [m] | A [m2] | äquivalente Räumesorptionsfläche [m2] | Raumnutztmg | |
1.1 | ||||||||
Außenbauteil | Bauteil-Nr. | Breite [m] | Höhe [m] | Fläche [m] | Bauschalldänun-Maß R' w,R,i nach DIN 4109 | Schalldämm- maßnahmen erforderlich | Begründung | |
vorhanden [dB] | erforderlich [dB] | |||||||
*) | ja/nein | **) | ||||||
ja/nein | ||||||||
ja/nein | ||||||||
Wohnungs-Nr. | Raum-Nr. | Etage | b[m] | t [m] | A [m2] | äquivalente Absorptionsfläche [ml | Raumnutzung | |
1.2 | ||||||||
Außenbauteil | Bauteil-Nr. | Breite [m] | Höhe [m] | Fläche [m] | Bauschalldämm-Maß R' w,R,i nach DIN 4109 | Schalldämm- maßnahmen erforderlich | Begründung | |
vorhanden [dB] | erforderlich [dB] | |||||||
ja/nein | ||||||||
ja/nein | ||||||||
ja/nein | ||||||||
Wohnungs-Nr. | Raum-Nr. | Etage | b[m] | t [m] | A [m2] | äquivalente Absorptionsfläche [m2] | Raumnutzung | |
1.3 | ||||||||
Außenbauteil | Bauteil-Nr. | Breite [m] | Höhe [m] | Fläche [m] | Bauschalldämm-Maß R' w,R,i nach DIN 4109 | Schalldämm- maßnahnten erforderlich | Begründung | |
vorhanden [dB] | erforderlich [dB] | |||||||
ja/nein | ||||||||
. | ja/nein | |||||||
ja/nein | ||||||||
*) Z. B. Außenwand, Abseitenwand, Fenster, Dachwohnfenster, Dachfläche, Gaubenfläche, Decke.
**) Z. B. Bauschalldämm-Maß des vorhandenen Außenbauteils ist gleich oder größer als das erforderliche Bauschalldämm-Maß, Anforderungen an den Schallschutz gemäß DIN 4109 Abs. 5.3, Anforderungen an Decken und Dächer erfüllt |
In Anlage 4 - Erforderliche Schalldämmmaßnahmen - sind alle Außenbauteile, deren Konstruktion die erforderlichen Bauschalldämm-Maße nicht erreicht, gewerkebezogen (z.B. Schallschutzfenster, Rollladenkästen etc.) mit den berechneten, erforderlichen Bauschalldämm-Maßen und die erforderlichen Lüfter dargestellt.
Vorgangs-Nr: .....
Objekt: Straße:....... Ort: .................
Schallschutzfenster
Wohnungs-Nr. | Raum-Nr. | Raumnutzung | Bauteil-Nr. | Bauteil mit erforderlichem Bauschalldämm-Maß R' w,R,i nach. DIN 4109 Beiblatt 1 |
Schallschutzfenster mit mindestens dB | ||||
Schallschutzfenster mit mindestens dB | ||||
Schallschutzfenster mit mindestens dB |
Erforderl. Schallschutzfenster:
Dachwohnfenster
Wohnungs-Nr. | Raum-Nr. | Raumnutzung | Bauteil-Nr. | Bauteil mit erforderlichem Bauschalldämm-Maß R' w,R,i nach DIN 4109 Beiblatt 1 |
Dachwohnfenster mit mindestens dB | ||||
Dachwohnfenster mit mindestens dB | ||||
Dachwohnfenster mit mindestens dB |
Erforderl. Dachwohnfenster:
Dachdämmung
Wohnungs-Nr. | Raum-Nr. | Raumnutzung | Bauteil-Nr. | Bauteil mit erforderlichem Bauschalldämm-Maß R'w,R,i nach DIN 4109 Beiblatt 1 |
Dachdämmung mit mindestens dB | ||||
Dachdämmung mit mindestens dB | ||||
Dachdämmung mit mindestens dB |
Erforderliche Dachdämmung:
Gaubenwanddämmung
Wohnungs-Nr. | Raum-Nr. | Raumnutzung | Bauteil-Nr. | Bauteil mit erforderlichem. Bauschalldämm-Maß R' w,R,i nach DIN 4109 Beiblatt 1 |
Gaubenseitendämmung mit mindestens dB | ||||
Gaubenseitendämmung mit mindestens dB | ||||
Gaubenseitendämmung mit mindestens dB |
Erforderl. Gaubenwanddämmung:
Lüfter
Wohnungs-Nr. | Raum-Nr. | Raumnutzung | Einbauart | Bemerkung |
Erforderlicher Lüfter:
7. Zusammenfassung
Raum- Nr. | Raumnutzung | An- zahl | Erforderliche Schalldämmungsnaßnahmen der Außenbauteile*) |
1.1 | |||
1.2 | |||
1.3 | |||
*) Z. B. Schallschutzfenster, Dachdämmung, Belüftungseinrichtung (Lüfter), Dachwohnfenster, Gaubenwanddämmung. |
ENDE |