Bild 8:Berücksichtigung von Fremdgeräuschen
I ist die Registrierung des Gesamtgeräusches (Anlagegeräusch + Fremdgeräusch),
II die Registrierung des Fremdgeräusches allein.
Pegelklasse |
LA |
ΔL |
k |
Gesamtgeräusche |
Fremdgeräusche | ||
Zahl n der Takte |
n · k |
Zahl n der Takte |
n · k | ||||
10 |
72,5 - 75 |
+15 |
24 |
2 |
48 | ||
9 |
70 - 72,5 |
+12,5 |
13 |
2 |
26 | ||
8 |
67,5 - 70 |
+10 |
7,5 |
13 |
98 | ||
7 |
65 - 67,5 |
+7,5 |
4,2 |
14 |
59 |
9 |
38 |
6 |
62,5 - 65 |
+5 |
2,4 |
8 |
19 |
17 |
41 |
+2,5 |
39 |
250 |
26 |
79 |
250 : 39 = 6,4 ergibt nach Tafel 2: Pegeldifferenz ΔL = 8 dB(A)
79 : 26 = 3,0 ergibt nach Tafel 2: Pegeldifferenz ΔL = 5 dB(A)
Die ermittelten Wirkpegel unterscheiden sich um 3 dB(A); nach Nr. 2.422.4 ist demnach am Gesamtpegel eine Korrektur von - 3 dB(A) anzubringen. Korrigierter Wirkpegel: 60 + 8 - 3 = 65 dB(A).
Bemerkung:
Bei einiger Übung kann der Wirkpegel bei derartigem Verlauf leicht geschätzt werden (siehe Bild 1), so daß die hier gezeigte Auswertung wegfällt.
Bild 9:Ermittlung eines Beurteilungspegels für einen einschichtig arbeitenden Betrieb
Die dargestellte Geräusch-Immission wurde am nächstgelegenen Nachbarhaus ohne störende Fremdgeräusche gemessen.
Direkt ablesbar: 69 dB(A).
Werktägliche Arbeitszeit: 8,5 Std.
Der Bewertungsfaktor für den ganzen Tag: 8,5 : 16 = 0,53 ergibt nach Tafel 2: ΔL = - 3 dB(A).
Wirkpegel für den Tag: 69 - 3 = 66 dB(A). Dieser Wert ist im Hinblick auf die Meßunsicherheit um 3 dB(A) zu vermindern.
Der Beurteilungspegel für den Tag (16 Std.) beträgt somit 63 dB(A).