Bild 8:Berücksichtigung von Fremdgeräuschen


I ist die Registrierung des Gesamtgeräusches (Anlagegeräusch + Fremdgeräusch),
II die Registrierung des Fremdgeräusches allein.


Pegelklasse

LA

ΔL

k

Gesamtgeräusche

Fremdgeräusche

Zahl n der Takte

n · k

Zahl n der Takte

n · k

10

72,5 - 75

+15

24

2

48

9

70 - 72,5

+12,5

13

2

26

8

67,5 - 70

+10

7,5

13

98

7

65 - 67,5

+7,5

4,2

14

59

9

38

6

62,5 - 65

+5

2,4

8

19

17

41

+2,5

39

250

26

79

250 : 39 = 6,4 ergibt nach Tafel 2: Pegeldifferenz ΔL = 8 dB(A)
79 : 26 = 3,0 ergibt nach Tafel 2: Pegeldifferenz ΔL = 5 dB(A)

Die ermittelten Wirkpegel unterscheiden sich um 3 dB(A); nach Nr. 2.422.4 ist demnach am Gesamtpegel eine Korrektur von - 3 dB(A) anzubringen. Korrigierter Wirkpegel: 60 + 8 - 3 = 65 dB(A).

Bemerkung:
Bei einiger Übung kann der Wirkpegel bei derartigem Verlauf leicht geschätzt werden (siehe Bild 1), so daß die hier gezeigte Auswertung wegfällt.

Bild 9:Ermittlung eines Beurteilungspegels für einen einschichtig arbeitenden Betrieb


Die dargestellte Geräusch-Immission wurde am nächstgelegenen Nachbarhaus ohne störende Fremdgeräusche gemessen. Direkt ablesbar: 69 dB(A).
Werktägliche Arbeitszeit: 8,5 Std.
Der Bewertungsfaktor für den ganzen Tag: 8,5 : 16 = 0,53 ergibt nach Tafel 2: ΔL = - 3 dB(A).
Wirkpegel für den Tag: 69 - 3 = 66 dB(A). Dieser Wert ist im Hinblick auf die Meßunsicherheit um 3 dB(A) zu vermindern. Der Beurteilungspegel für den Tag (16 Std.) beträgt somit 63 dB(A).