zurück |
6 Flugstrecken
Flugstrecken im Sinne der VBUF-AzB sind Abflugstrecken, Anflugstrecken, Platzrunden und Hubschrauberstrecken.
Die Flugstrecken sind im VBUF-DES beschrieben. Sie setzen sich aus Abschnitten zusammen. Ein Abschnitt j einer Flugstrecke i besteht entweder aus einem Geradenstück oder aus einem Kreisbogen.
Für die Berechnung wird davon ausgegangen, dass die Flugstrecken in der Bezugsebene verlaufen.
6.1 Kenngrößen der Flugstrecken
6.1.1 Anfangspunkt einer Flugstrecke
Als Anfangspunkt der Flugstrecke gilt:
6.1.2 Flugkorridorbreite bi (σ)
Zur Berücksichtigung der seitlichen Abweichung der Flüge von der festgesetzten Flugstrecke wird jeder Flugstrecke eine Korridorbreitebi (σ) zugeordnet. Die Korridorbreitebi (σ) wird als stückweise lineare Funktion von σ gemäß Nr.2.2.1.3, 2.2.2.5, 2.2.3.4, 2.2.4.3, 2.2.5.5, 2.2.6.4, 2.2.7.4, 2.2.8.4, 2.2.9.4 VBUF-DES festgesetzt.
Die Verteilung der Flugbahnen - projiziert auf die Bezugsebene - im Flugkorridorder Flugstrecke i wird durch die Verteilungsfunktion v(η)
mit
η = ρ / bi (σ)
beschrieben. Dabei ist p die Längenkoordinate auf der Normalen zur Flugstrecke an der Stelle F (siehe Abbildung 2). In Richtung zunehmender Bogenlänge gesehen, zeigt die positive ρ-Achse nach rechts.
Bezeichnet Nik die Anzahl der Vorbeiflüge von Luftfahrzeugender Flugzeugklasse k in der Zeit T auf der Flugstrecke i, so ergibt sichdie Anzahl der Luftfahrzeuge, die die ρ-Achsezwischen ρ und ρ + dρ passieren aus:
Als Verteilungsfunktion wird das folgende Polynom festgesetzt:
Abbildung 2: Normale auf die Flugstrecke an der Stelle F
6.1.3 Flugzeugdichte Di (σ)
Jeder Flugstrecke i wird eine Flugzeugdichte Di(σ) zugeordnet. Sie dient dazu, die Einfädelungder Flugzeuge auf eine Anflugstrecke sowie das Abbiegen der Flugzeuge von der Landebahn zu berücksichtigen.
6.1.4 Flughöhe h (σ)
Bei Anflügen und bei Platzrunden ist die Flughöhestreckenabhängig. Bei Platzrunden wird die Flughöhe im Gegenanflugder VBUF-DES entnommen. Die Flughöhe bei Anflugstrecken ist durch den Gleitwinkel bestimmt.
Zwischen der Flughöhe H (σ) und der Flughöhe h (σ) besteht die Beziehung
h(σ) = H(σ") = H (σ - σ0).
6.2 Arten von Flugstrecken
6.2.1 Abflugstrecken
Der Verlauf der Abflugstrecken ist im VBUF-DES beschrieben.
Die Flugzeugdichte ist für Abflugstrecken
Di (σ) = 1.
Die Flugkorridorbreite bi (σ) ergibtsich als stückweise lineare Funktion aus dem VBUF-DES.
6.2.2 Anflugstrecken
Anflugstrecken verlaufen von der imVBUF-DES angegebenen Landebahnaus in diejenige Bahnrichtung, die zur Anflugrichtung entgegengesetzt ist. Bei Anflugstrecken wird
bi (σ) = 0
gesetzt, soweit nicht imVBUF-DES Korridorbreiten angegeben sind.
Die Flugzeugdichte Di (σ) ist
Di(σ) = 0 | für σ = σE |
Di(σ) = (σ - σE) / (σA - σE) | für σE <σ ≤ σA |
Di(σ) = 1 | für σA < σ ≤ σe |
Di(σ) = (σ -σa) / (σe - σa) | für σe <σ ≤ σa |
Di(σ) = 0 | für σa < σ. |
Dabei ist
σE | Bogenlänge des Landebahnendes, |
σA | = σS - 1.500 m, |
σS | Bogenlänge der Landeschwelle, |
σa | Bogenlänge des Beginns des Einfädelungsbereichs, |
σe | Bogenlänge des Endes des Einfädelungsbereichs. |
Die Begriffe Landebahnende, Landeschwelle, sowie Beginn und Ende des Einfädelungsbereiches beziehen sich auf die Flugrichtung der landenden Flugzeuge.
Die Lage der Landeschwelle und des Einfädelungsbereichs ergeben sichaus dem VBUF-DES. Abbildung4 stellt den Verlauf der Flugzeugdichte längs einer Anflugstrecke dar.
Abweichend von der o. a. Regelung ist bei Landebahnen mit einer Längevon weniger als 1.500 m ein Dichtebereich von ca. zwei Drittel der Landebahnlänge zu verwenden.
Abbildung 4: Flugzeugdichte Di(σ) für eine Anflugstrecke, PB Bahnbezugspunkt
6.2.3 Platzrunden
Platzrunden werden in Abflug-, Horizontalflug- und Anflugteil gegliedert.Für den Abflug- und den Anflugteil gelten grundsätzlich die Flugzeugklassendaten der VBUF-AzB. Dabei wird für die FlugzeuggruppenS 3.1, S 3.2, S 4, S 6.2 und S 7 die Auslastung a zugrunde gelegt. Fürden Horizontalflugteil werden die Oktavpegel und Richtungsfaktoren des Anfluges in Verbindung mit einem Zusatzpegel Z (Tabelle 5) verwendet.
Tabelle 5: Zusatzpegel für den Horizontalflugteil bei Platzrunden
Flugzeuggruppe | Zusatzpegel Z [dB] |
P 1.0 | 6 |
P 1.1 | 4 |
P 1.2 | 2 |
P 1.3 | 2 |
P 1.4 | 2 |
P 2.1 | 5 |
P 2.2 | 5 |
S1.0 | 3 |
S 1.1 | 3 |
S 1.2 | 3 |
S 1.3 | 3 |
S 2 | 3 |
S 3.1 | 3 |
S 3.2 | 3 |
S 4 | 3 |
S 5.1 | 3 |
S 5.2 | 3 |
S 5.3 | 3 |
S 6.1 | 3 |
S 6.2 | 3 |
S 6.3 | 3 |
S 7 | 3 |
H 1 | 0 |
H 2 | 0 |
Im Einzelnen gilt Folgendes:
Der Abflugteil erstreckt sich vom Startpunkt bis zum Anfang des Horizontalflugteils. Dieser beginnt mit Erreichen und endet mit dem Verlassender Flughöhe über Platz zur Landung. Der Anflugteil erstreckt sichvom Ende des Horizontalflugteils bis zur Landeschwelle; ihm liegt der imVBUF-DES angegebene Gleitwinkel zugrunde.
Für den Abflugteil gelten die Daten V (σ")und H (σ") der Abflugdatensätze. Die DatenOn, Rn und Z (σ") der Abflugdatensätze gelten bis zu dem Punkt, der - in Flugrichtung gesehen - 500 m vor dem Beginn des Horizontalflugteils liegt.
Während des Horizontalflugs werden die Werte der Daten V(σ") und H (σ") vom Ende des Abflugteils beibehalten.
Von dem Punkt an, der - in Flugrichtung gesehen - 500 m hinter dem Beginndes Horizontalflugteils liegt, gelten die Daten On undRn der Anflug-Datensätze sowie die Werte der Tabelle 5 für den Zusatzpegel Z.
Von dem Punkt 500 m vor bis zu dem Punkt 500 m hinter dem Beginn des Horizontalflugteils gehen die Werte von Z (σ")der Abflugdatensätze linear in die Werte der Tabelle 5 über.Außerdem wird zwischen diesen Punkten der stetige Übergang der Datensätze On und Rn nach Nr. 7.8 der VBUF-AzB hergestellt.
Für den Anflugteil gelten die Daten On, Rn und H (σ") der Anflugdatensätze.
Bei der Berechnung gelten
Im Übergangsabschnitt zwischen dem Ende des Horizontalflugteils undden unter a) und b) angegebenen Punkten gehen für die DatenV(σ") und Z(σ") die Werte des Horizontalflugteils linear in die Werte der Anflugdatensätze über.
Von dem Punkt 500 m vor bis zu dem Punkt 500 m hinter dem Beginn des Anflugteilsgehen für die Daten von V(σ") undZ(σ") die Werte des Horizontalflugteils linear in die Werte der Anflugdatensätze über.
Ergibt die Beschreibung einer Platzrunde nachVBUF-DES keine vollständiggeschlossene Kurve, so sollten bei Versetzungen bis zu 500 m die erforderlichen Korrekturen nach Möglichkeit im Anflugteil der Platzrunde vorgenommenwerden. In den anderen Fällen entscheidet die zuständige Stelle, welche Maßnahmen getroffen werden.
6.2.4 Hubschrauberstrecken
Hubschrauberstrecken sind Abflugstrecken, Anflugstrecken und Platzrundenvon Hubschraubern (Flugzeuggruppen H 1 und H 2). Der Verlauf der Hubschrauberstrecken ergibt sich aus demVBUF-DES. Die Flugzeugdichte bei Hubschrauberstrecken ist Di (σ) = 1.
6.2.5 Weitere Flugstrecken
Vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheitwerden im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung weitere Arten von Flugstrecken festgesetzt, wenn es sich als notwendig erweist.
7 Berechnung
7.1 Feststellung eines Vorbeifluges am Immissionsort P
Für jeden Abschnitt j jeder Flugstrecke i wird festgestellt, ob der Immissionsort P im Einflussbereich des Abschnittes liegt. Bei Abflugstreckenwird außerdem festgestellt, ob der Immissionsort P im Einflussbereichdes Startpunktes PS liegt. Der Einflussbereich ist ein in der Bezugsebene liegendes Gebiet, das begrenzt wird:
Abbildung 6: Einflussbericht (schraffiert) eines geraden Streckenabschnitts
Abbildung 7: Einflussbereich (schraffiert) eines kreisbogenförmigen Streckenabschnittes
Abbildung 8: Einflussbereich (schraffiert) eines Startpunktes PS
Der Startpunkt PS wird wie ein Abschnitt nummeriert; er erhält die Abschnittsnummer j = 0.
Bei An- und Abflugstrecken von Hubschraubern wird die Hubschrauberstart- und -landestelle wie der Startpunkt einer Abflugstrecke behandelt.
7.2 Vorbeifluggeometrie
Liegt der Immissionsort P im Einflussbereich des Abschnittes j der Flugstreckei, so wird vom Immissionsort P das Lot auf Abschnitt j gefällt. Gibt es bei einem kreisbogenförmigen Abschnitt mit einem Zentriwinkel≥180° zwei Lote, so wird nur daskürzere Lot berücksichtigt. Der Fußpunkt des Lots wird mit Fij bezeichnet (Abbildung 9).
Abbildung 9: Lote vom Immissionsort P auf Abschnitt 1 der Flugstrecke 1 und auf Abschnitt 3 der Flugstrecke 2. Beide Flugstrecken sind Abflugstrecken
Liegt der Immissionsort P im Einflussbereich eines StartpunktesPS, so werden der Immissionsort P und der Startpunkt PSdurch eine Gerade verbunden. Die Gerade wird wie das Lot in den anderenFällen behandelt; der Startpunkt PS gilt als Fußpunkt Fio (Abbildung 10).
Abbildung 10: Lote vom Immissionsort P auf Abschnitt 3 der Flugstrecke 1 (Abflugstrecke) und auf Abschnitt 1 der Flugstrecke 2 (Anflugstrecke) sowie geradlinige Verbindung vom Immissionsort P zum Startpunkt PS der Flugstrecke 1. Die Zählung der Abschnitte beginnt unabhängig von der Flugrichtung auf der Start- und Landebahn. Die Pfeile an den Flugstrecken bezeichnen die Zählrichtung.
Es werden die Abstände ρij des Immissionsortes P von den Fußpunkten Fii ermittelt.
Der Abstand ρij hat ein positives Vorzeichen, wenn der Immissionsort P - in Richtung zunehmender Bogenlängegesehen - rechts von der Flugstrecke liegt, andernfalls ein negatives Vorzeichen.Handelt es sich bei dem Fußpunkt Fij um den StartpunktPS, so hat ρio ein positives Vorzeichen.
Die Bogenlängen σij der Fußpunkte Fij werden ermittelt.
Der Abstand sijk den ein Luftfahrzeug der Flugzeugklasse k vom Immissionsort P hat, wenn es den Punkt U überfliegt, ist
Dabei ist hk (σ) die Flughöhe eines Luftfahrzeugs der Klasse k.
Ergibt sich für sijk (η) ein Wert s √1000 m, so wird gesetzt
sijk, (η) = √1000 m.
Der Höhenwinkel αijk (n) zwischender vom Immissionsort P zum Luftfahrzeug führenden Geraden und der Bezugsebene ist
7.3 Berechnung des höchsten Schallpegels Lk (s, σ, α) eines Vorbeifluges
Die zur Berechnung der Lärmindizes LDEN und LNightfür die Flugzeugklasse k benötigten höchsten SchallpegelLk (s, σ, α)werden aus den Daten der Flugzeugklasse k wie folgt bestimmt (der Index k wird dabei zur Vereinfachung weggelassen).
7.3.1 Umrechnung des Oktavspektrums von der Bezugsentfernung so auf die Entfernung s bei Luft-Boden-Schallausbreitung
Zur Bestimmung des Oktavspektrums eines Vorbeifluggeräusches in der Entfernung s werden die für die Bezugsentfernung sogültigen Oktavpegel On unter Berücksichtigung des Richtungsfaktors Rn und der Dämpfungskonstante dn(Tabelle 11) für jede einzelne Oktave n nach der folgenden Gleichung umgerechnet:
On (s) = On - 20 lg (s/so) - Rn · dn · (s - so).
Dabei ist lg der Logarithmus zur Basis 10.
Tabelle 11: Zahlenwerte für die Dämpfungskonstante d n, die asymptotische Pegelminderung Gn und die Konstante An für die A-Bewertung der Oktavpegel
n | Oktavmittenfrequenz [Hz] | dn [dB/m] | Gn [dB] | An [dB] |
1 | 63 | 0,33 · 10-3 | 5 | -26,2 |
2 | 125 | 0,66 · 10-3 | 7,5 | -16,1 |
3 | 250 | 1,3 · 10-3 | 10 | -8,6 |
4 | 500 | 2,3 · 10-3 | 9 | -3,2 |
5 | 1.000 | 4,9 · 10-3 | 8 | 0 |
6 | 2.000 | 10,2 · 10-3 | 7 | 1,2 |
7 | 4,000 | 25,6 · 10-3 | 6 | 1,0 |
8 | 8.000 | 43,0 · 10-3 | 5 | -1,1 |
7.3.2 Berechnung der Oktavpegelminderung Bn (s) bei Boden-Boden-Schallausbreitung
Erfolgt die Schallausbreitung unmittelbar über der Erdoberfläche (Luftfahrzeug bei Start und Landung am Boden (α= 0)), so wird für jede Oktave n eine Pegelminderung Bn (s)bestimmt, um die die Oktavpegel On (s) reduziert werden. Die Oktavpegelminderung wird nach folgender Gleichung berechnet:
Die Oktavpegelminderung Bn (s) hängt ab von der asymptotischen Pegelminderung Gn für Boden-Boden-Schallausbreitung, dem Richtungsfaktor Rn und dem Verhältnis der Entfernung s zuder konstanten Entfernung s1. Dabei ist s1 = 700 m. Die Konstanten Gn sind in Tabelle 11 angegeben.
7.3.3 Berechnung des A-bewerteten Schallpegels LA(s) bei Luft-Boden-Schallausbreitung und LB(s) bei Boden-Boden-Schallausbreitung
Für Luft-Boden-Schallausbreitung (α >15°) wird der A-bewertete Schallpegel LA(s) aus dem berechneten Oktavpegel On(s) und den Konstanten An für die A-Bewertung (Tabelle 11) nach folgender Gleichung bestimmt:
Für Boden-Boden-Schallausbreitung (α = 0)wird der A-bewertete Schallpegel LB(s) unter Berücksichtigungder berechneten Oktavpegelminderungen Bn(s) nach folgender Gleichung berechnet:
Für α ≤ 15° siehe Nr. 7.3.4 der VBUF-AzB.
Die A-Pegelminderung E (s) bei Boden-Boden-Schallausbreitung ergibt sich aus der Gleichung
E(s) = LA(s) - LB(s).
Die Werte LA (s) und E (s) für die einzelnen Flugzeugklassensind in den Tabellenblättern der VBUF-AzB angegeben. Sie werden der Berechnung zugrunde gelegt. Zwischenwerte werden durch lineare Interpolation in lg s ermittelt.
7.3.4 Berechnung des höchsten A-bewerteten Schallpegels L (s, σ, α) bei einem Vorbeiflug
Der höchste A-bewertete Schallpegel L (s, σ,α) in der Entfernung s, hervorgerufen durch ein Flugzeug an der Stelle σ der Flugstrecke bei einemHöhenwinkel a, wird unter Berücksichtigung der Pegelminderung E(s)und des Zusatzpegels Z(σ") nach folgender Gleichung ermittelt:
L(s, σ, α) =LA (s) - c(α) E(s) + Z(σ").
Die Funktion c(α) beschreibt den Einfluss der Boden-Boden-Schalldämpfung als Funktion des Höhenwinkels α. Sie wird wie folgt bestimmt:
Dabei ist αg = 15°.
7.3.5 Herstellung eines stetigen Übergangs von einem Datensatz zu einem anderen Datensatz
Für den Sonderfall, dass auf einer Flugstrecke (z.B. bei einer Platzrunde)unterschiedliche Datensätze des Oktavpegels On und des Richtungsfaktors Rn benutzt werden müssen, werden die Datensätze
On(1), Rn(1) für den Bereich σ" ≤ σ1",
On(2), Rn(2) für den Bereichσ" ≥ σ2"
festgesetzt. Im Übergangsbereichσ1" < σ"< σ2" wird dann folgendermaßen verfahren:
Gemäß der VBUF-AzB wird der Schallpegel L(1) (s,σ, α) aus den Datensätzen On(1), Rn(1) und der Schallpegel L(2) (s, σ,α) aus den DatensätzenOn(2), Rn(2) berechnet. Daraus wird der Schallpegel L(s, σ, α) nach der folgenden Gleichung bestimmt:
L(s, σ, α) = q · L(1)(s, σ, α) + (1 - q) · L(2)(s, σ, α)
mit
q = (σ2" - σ") / (σ2" - σ1')
7.4 Berechnung der Geräuschdauer t (s, σ) eines Vorbeifluges
Die Geräuschdauer t (s, σ) eines Vorbeiflugeswird aus der Fluggeschwindigkeit V und der Entfernung s mit den Koeffizienten a und b nach der folgenden Gleichung berechnet:
Die Koeffizienten a und b für die einzelnen Flugzeugklassen sind Tabelle 12 zu entnehmen.
Tabelle 12: Koeffizienten zur Berechnung der Geräuschdauer
Flugzeugklasse | a | b [s] |
P 1.0 - Ab | 3 | 50 |
P 1.0 - An | 3 | 50 |
P 1.1 - Ab | 3 | 50 |
P 1.1 - An | 3 | 50 |
P 1.2 - Ab | 3 | 50 |
P 1.2 - An | 3 | 50 |
P 1.3 - Ab | 3 | 50 |
P 1.3 - An | 3 | 50 |
P 1.4 - Ab | 3 | 50 |
P 1.4 - An | 3 | 50 |
P 2.1 - Ab | 3 | 50 |
P 2.1 - An | 3 | 50 |
P 2.2 - Ab | 3 | 50 |
P 2.2 - An | 3 | 50 |
S 1.0 - Ab | 3 | 50 |
S 1.0 - An | 3 | 50 |
S 1.1 - Ab | 3 | 50 |
S 1.1 - An | 3 | 50 |
S 1.2 - Ab | 3 | 50 |
S 1.2 - An | 3 | 50 |
S 1.3 - Ab | 3 | 50 |
S 1.3 - An | 3 | 50 |
S 2 - Ab | 3 | 50 |
S 2 - An | 3 | 50 |
S 3.1 a) - Ab | 3 | 50 |
S 3.1 b) - Ab | 3 | 50 |
S 3.1 a/b) - An | 3 | 50 |
S 3.2 a) - Ab | 3 | 50 |
S 3.2 b) - Ab | 3 | 50 |
S 3.2 a/b) - An | 3 | 50 |
S 4 a) - Ab | 3 | 50 |
S 4 b) - Ab | 3 | 50 |
S 4 a/b) - An | 3 | 50 |
S 5.1 - Ab | 5 | 12 |
S 5.1 - An | 6 | 12 |
S 5.2 - Ab | 5 | 12 |
S 5.2 - An | 6 | 12 |
S 5.3 - Ab | 5 | 12 |
S 5.3 - An | 6 | 12 |
S 6.1 - Ab | 5 | 12 |
S 6.1 - An | 6 | 12 |
S 6.2 a) - Ab | 5 | 12 |
S 6.2 b) - Ab | 5 | 12 |
S 6.2 a/b) - An | 6 | 12 |
S 6.3 - Ab | 5 | 12 |
S 6.3 - An | 6 | 12 |
S 7 a) - Ab | 5 | 12 |
S 7 b) - Ab | 5 | 12 |
S 7 a/b) - An | 6 | 12 |
H 1 - Ab/An | 5 | 30 |
H 2 - Ab/An | 5 | 30 |
7.5 Berechnung der Lärmindizes LDEN und LNight am Immissionsort P
Es wird für jede in Frage kommende Kombination von Flugstrecke i, Abschnittj und Flugzeugklasse k der Anteil Aijk ermittelt, den ein einzelner Vorbeiflug zum Lärmindex LDEN bzw. LNight am Immissionsort P beiträgt.
Hat die Korridorbreite bi (σ) an der Stelle σij den Wert Null, so ergibt sich der Anteil Aijk aus der Gleichung:
Ist der Schallpegel Lk ≤ 50 dB(A), so wird der Anteil Aijk = 0 gesetzt.
Ist die Korridorbreite bi an der Stelle aii von Null verschieden, so ergibt sich der Anteil Aijk aus der Gleichung:
Das Integral wird nur für den Teil des Integrationsintervalls berechnet,in dem der Schallpegel Lk > 50 dB (A) ist. Ist der SchallpegelLk im ganzen Intervall ≤ 50 dB(A), so wird der Anteil Aijk = 0 gesetzt.
T bezeichnet die Beurteilungszeit und beträgt T = 3,1536 · 107s.
Zur näherungsweisen Berechnung des Anteils Aijk ist der Flugkorridor in Abhängigkeit vom Verhältnis der Entfernung e zur Korridorbreite bi in mindestens folgende Teilkorridore zu unterteilen (Tabelle 13):
Tabelle 13: Anzahl der Teilkorridore in Abhängigkeit vom Verhältnis e/bi
e Entfernung zwischen Immissionsort P und Fußpunkt F
Verhältnis e/bi | Anzahl der Teilkorridore |
e/bi ≤ 2 | 50 |
2 < e/bi ≤ 4 | 20 |
e/bi > 4 | 10 |
Beträgt die Korridorbreite bi weniger als 1 m, so kann die Aufteilung der Korridore in Teilkorridore entfallen.
Die Lärmindizes LDEN und LNight werden nach folgenden Gleichungen ermittelt:
Nikt bezeichnet die Zahl der Flugbewegungen von Luftfahrzeugender Flugzeugklassen k auf der Flugstrecke i in der Beurteilungszeit T zur Tageszeit (06.00 bis 18.00 Uhr); Nika bezeichnet die Zahl derentsprechenden Flugbewegungen zur Abendzeit (18.00 bis 22.00 Uhr);Nikn bezeichnet die Zahl der entsprechenden Flugbewegungen zur Nachtzeit (22.00 bis 06.00 Uhr). Die Flugbewegungszahlen ergeben sich aus dem VBUF-DES.
7.6 Berechnung von Kurven mit konstantem Lärmindex LDEN bzw. LNight
7.6.1 Allgemeine Beschreibung
Zur Ermittlung der Lärmkarten werden Kurven mit den Lärmindizes LDEN (x, y) = const. = Lot bzw. LNight (x,y)= const. = Lon bestimmt. Dabei hat Lot die Werte 55dB(A), 60 dB(A), 65 dB(A), 70 dB(A) und 75 dB(A) und Lon die Werte 50 dB(A), 55 dB(A), 60 dB(A), 65 dB(A) und 70 dB(A).
Die Kurven werden jeweils durch eine Anzahl von Punkten dargestellt, dielängs der Kurve aufeinander folgen. Diese Punkte werden als Kurvenpunktebezeichnet. Die gerade Verbindungslinie zweier aufeinander folgender Kurvenpunkte wird als Sehne bezeichnet.
Die Kurvenpunkte werden zunächst in der Bezugsebene berechnet und danach in Koordinatensysteme der Landesvermessung transformiert.
Der Berechnung der Kurvenpunkte liegen die Funktionen LDEN (x,y) und LNight (x, y) zugrunde. Die Funktionen sind durch Nr.7.1 bis 7.5 der VBUF-AzB und die in Ausführung vonNr. 7.1 bis 7.5 der VBUF-AzB angewendeten mathematischen Näherungsverfahren bestimmt.
7.6.2 Ermittlung von Kurvenpunkten in der Bezugsebene
Für die Ermittlung von Kurvenpunkten in der Bezugsebene gelten folgende Regeln:
β · Max (Δ1,Δ2) ≤ 16 m.
Dabei bezeichnet der Winkel β den Betrag der Richtungsänderung einer Sehne gegenüber der vorangehenden Sehne im Bogenmaß (Abbildung 14).
Widerspricht die Regel d) im Einzelfall den Regeln b) und c), so gehen die Regeln b) und c) vor.
Bei Unstetigkeiten im Kurvenverlauf ist nach Nr. 7.6.3 der VBUF-AzB zu verfahren. Dabei sind die Regeln a) bis d) ebenfalls zu beachten.
Abbildung 14: Winkel β
7.6.3 Besonderheiten im Kurvenverlauf
Bei der Berechnung der Kurvenpunkte können Besonderheiten (z.B.Sprungstellen und Enklaven) auftreten. Sprungstellen sind Unstetigkeitenim Kurvenverlauf. Unter Enklave wird ein von der Lärmkontur eingeschlossenes Gebiet verstanden, für das ein Lärmindex LDEN≤ Lot bzw. ein LärmindexLNight ≤ Lon berechnet worden ist.
Beim Auftreten von Besonderheiten im Kurvenverlauf wird wie folgt verfahren:
Sprungstellen, deren Stufenhöhe nicht mehr als 50 m beträgt, sowie Enklaven, deren Flächeninhalt nicht mehr als 1.000 m2beträgt, werden bei der Berechnung ausgeglichen. Bei den Sprungstellenwird dazu der - von der höher lärmbelasteten Isolinie aus gesehen- weiter außen liegende Kurventeil so fortgesetzt, dass die Kurve nacheiner Strecke von mindestens der fünffachen Stufenhöhe in die weiterinnen liegende Kurve glatt übergeht. Hierzu wird an denÜbergangspunkten (Eckpunkten) zwischen Geradenstück und Bogenstück bzw. Bogenstück und Geradenstück der Flugbahn eine Normale (Lot) auf die Lärmkontur gebildet. Beiderseits des Lotes werdenin 0,1 m Abstand neue Isolinienpunkte gesucht. Das gleiche Verfahren wirdauf dem anderen (zweiten) Nachbar-Lot wiederholt. Auf diese Weise erhältman ± 0,1 m neben dem Eckpunkt-Lot je einen Punkt auf der Isolinie. Der Abstand zwischen diesen Punkten wird als Sprunghöhe bezeichnet.
Die Enklaven werden in die sie umgebende Isolinie einbezogen.
Bei anderen Besonderheiten im Kurvenverlauf entscheidet die zuständige Behörde welche Maßnahmen getroffen werden.
8 Tabellenblätter
Die Tabellenblätter enthalten die Einzeldaten des A-bewerteten SchallpegelsLA bei Luft-Boden-Schallausbreitung und der A-Pegelminderung Ebei Boden-Boden-Schallausbreitung in ihrer Abhängigkeit von der Entfernungs. Die Stufung der Entfernung s ist so gewählt, dass sich gleiche Abstände von lg s ergeben.
Flugzeugklasse P 1.0 - Ab
Tabellenblatt
s [m] | lg s | LA [dB(A)] | E [dB(A)] |
31,6 | 1,50 | 81,042 | 0,380 |
35,5 | 1,55 | 80,025 | 0,426 |
39,8 | 1,60 | 79,006 | 0,479 |
44,7 | 1,65 | 77,984 | 0,537 |
50,1 | 1,70 | 76,961 | 0,603 |
56,2 | 1,75 | 75,935 | 0,676 |
63,1 | 1,80 | 74,906 | 0,758 |
70,8 | 1,85 | 73,874 | 0,851 |
79,4 | 1,90 | 72,839 | 0,954 |
89,1 | 1,95 | 71,800 | 1,070 |
100,0 | 2,00 | 70,758 | 1,199 |
112,2 | 2,05 | 69,711 | 1,343 |
125,9 | 2,10 | 68,660 | 1,503 |
141,3 | 2,15 | 67,604 | 1,681 |
158,5 | 2,20 | 66,543 | 1,879 |
177,8 | 2,25 | 65,477 | 2,097 |
199,5 | 2,30 | 64,405 | 2,337 |
223,9 | 2,35 | 63,326 | 2,600 |
251,2 | 2,40 | 62,241 | 2,886 |
281,8 | 2,45 | 61,149 | 3,194 |
316,2 | 2,50 | 60,049 | 3,524 |
354,8 | 2,55 | 58,941 | 3,873 |
398,1 | 2,60 | 57,824 | 4,238 |
446,7 | 2,65 | 56,697 | 4,615 |
501,2 | 2,70 | 55,560 | 4,996 |
562,3 | 2,75 | 54,412 | 5,377 |
631,0 | 2,80 | 53,252 | 5,750 |
707,9 | 2,85 | 52,079 | 6,108 |
794,3 | 2,90 | 50,892 | 6,444 |
891,3 | 2,95 | 49,690 | 6,754 |
1.000,0 | 3,00 | 48,472 | 7,032 |
1.122,0 | 3,05 | 47,237 | 7,278 |
1.258,9 | 3,10 | 45,983 | 7,491 |
1.412,5 | 3,15 | 44,709 | 7,670 |
1.584,9 | 3,20 | 43,415 | 7,817 |
1.778,3 | 3,25 | 42,098 | 7,934 |
1.995,3 | 3,30 | 40,757 | 8,023 |
2.238,7 | 3,35 | 39,391 | 8,088 |
weiter . |