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VBUS - Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen

Vom 22. Mai 2006
(BAnz. Nr. 154a vom 17.08.2006 S. 30, 22.11.2018 - AT 28.12.2018 B7 aufgehoben)



1 Anwendungsbereich und Zielsetzung

Mit der "Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS)" können die Lärmindizes LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) und LNight (Nacht-Lärmindex) der 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV) für den Straßenverkehr berechnet werden, die für die Kartierung von Umgebungslärm nach § 47c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes benötigt werden.

Die VBUS gilt nicht für Schallberechnungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV).

Die VBUS ist angelehnt an die "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90)", wurde jedoch an die Erfordernisse der Anhänge I und II der Richtlinie 2002/49/EG angepasst. Dies beinhaltet die ausschließliche Berücksichtigung von A-bewerteten äquivalenten Dauerschallpegeln ohne Beurteilungszu- oder -abschläge, die Berücksichtigung eines für die Lärmemission ausschlaggebenden und hinsichtlich der Witterungsbedingungen durchschnittlichen Jahres sowie die Lage der Ermittlungspunkte für die Immissionspegel.

Die VBUS ist bis zur verbindlichen Einführung eines harmonisierten Berechnungsverfahrens gemäß Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 2002/49/EG anzuwenden.

2 Begriffe, Definitionen, Abkürzungen und Symbole

In dieser Berechnungsmethode werden folgende Begriffe, Definitionen, Abkürzungen und Symbole verwendet:

Schallpegel, A-Schallpegel L

Unter dem Schallpegel L in Dezibel (dB) wird hier der Schalldruckpegel nach DIN 1320 verstanden. I)er A-bewertete Schalldruckpegel LA in dB bzw. L in dB(A) - auch A-Schallpegel genannt - ist ein nach DIN EN 60.651 frequenzbewerteter Schallpegel. Durch die A-Bewertung wird die frequenzabhängige Empfindlichkeit des Gehörs berücksichtigt.

Hier wird nur mit A-bewerteten Schallpegeln gerechnet und deshalb zur Vereinfachung am Symbol "L" der Index "A" fortgelassen.

Mittelungspegel Lm

Unter dem Mittelungspegel Lm in dB(A) (auch: energieäquivalenter Dauerschallpegel Leq) wird hier der in DIN 45.641 definierte zeitliche Mittelwert des A-Schallpegels verstanden:

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mit

TmMittelungszeitraum
 Tag:12Stunden von 06.00-18.00 Uhr
 Abend:4Stunden von 18.00-22.00 Uhr
 Nacht:8Stunden von 22.00-06.00 Uhr
L(t)Schallpegel in dB(A) zur Zeit t

Schalllemission, Emissionspegel Lm,E, Emissionsort

Abstrahlung von Schall aus einer oder mehreren Schallquellen. Die Schallemission des Verkehrs auf einer Straße oder einem Fahrstreifen wird durch den Emissionspegel Lm,E gekennzeichnet. Das ist der Mittelungspegel in 25 m Abstand von ihrer (seiner) Achse und einer Höhe von 4 m bei freier Schallausbreitung in ebenem Gelände.

Der für die Berechnung des Emissionspegels maßgebende Emissionsort (Schallquelle) ist in 0,5 m Höhe über der Mitte der Straße oder des Fahrstreifens anzunehmen.

Tabelle 1: Erläuterungen der Abkürzungen und Symbole

ZeichenEinheitBedeutung
AimFür i = 1: Abstand 1 des Emissionsortes von der Beugungskante des ersten Hindernisses
Für i ≠ 1: Abstand der Beugungskante des (i - 1)-ten Hindernisses von der Beugungskante des iten Hindernisses
A'imFür i = 1: Abstand des Emissionsortes von dem um / h1 erhöhten Durchstoßpunkt des ersten Hindernisses
Für i ≠ 1: Abstand des um Δhi-1 erhöhten Durchstoßpunktes des (i - 1)-ten Hindernisses von dem um Δhi erhöhten Durchstoßpunkt des i-ten Hindernisses
aimEntfernung 2 Emissionsort zum Hindernis i
aRmEntfernung zwischen Emissionsort und einer reflektierenden Fläche
BmAbstand der letzten (nten) Beugungskante vom Immissionsort
B'mAbstand des Immissionsortes von dem um Δhn erhöhten Durchstoßpunkt des letzten (nten) Hindernisses
bimEntfernung Hindernis i zum Immissionsort
Commeteorologische Korrektur
DTVKfz / 24 hDurchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke
ΔhimÄnderung der Höhe der Abschirmeinrichtung i aufgrund der parabolischen Krümmung der Schallstrahlen
DdB(A)Differenz der Mittelungspegel LLkw - LPkw
DBdB(A)Pegeländerung durch topographische Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen
DBMdB(A)Pegeländerung durch Boden- und Meteorologiedämpfung
DEdB(A)Korrektur zur Berücksichtigung der Absorptionseigenschaften von reflektierenden Flächen
DldB(A)Korrektur zur Berücksichtigung der Teilstücklänge
DmetdB(A)meteorologische Korrektur für unterschiedliche Ausbreitungsbedingungen
DrefldB(A)Pegelerhöhung durch Mehrfachreflexion
DsdB(A)Pegeländerung durch unterschiedliche Abstände
DStgdB(A)Korrektur für Steigungen und Gefälle
DStrOdB(A)Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen
DvdB(A)Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten
DzdB(A)Abschirmmaß eines Lärmschirmes
Fm2Fläche zwischen Schallstrahl und Boden
g%Längsneigung
γmParabolische Krümmung
hBebmmittlere Höhe von baulichen Anlagen
hD,imHöhe des Durchstoßpunktes des iten Hindernisses, bezogen auf die Straßenoberfläche
hGEmHöhe des Emissionsortes über Grund (^= Straßenoberfläche)
hGImHöhe des Immissionsortes über Grund
himHöhe des iten Hindernisses, bezogen auf die Straßenoberfläche
hmmmittlerer Abstand zwischen dem Grund und der Verbindungslinie zwischen Emissions- und Immissionsort
hRmHöhe einer reflektierenden Fläche
hSImHöhe des Immissionsortes, bezogen auf die Straßenoberfläche
i-Index des Hindernisses, beginnend an der Straße
L(t)dB(A)Schallpegel zur Zeit t
LmdB(A)L(t)
LDaydB(A)Mittelungspegel für die Zeit von 06.00 bis 18.00 Uhr
LDENdB(A)Tag-Abend-Nacht-Index (day-evening-night)
LEveningdB(A)Mittelungspegel für die Zeit von 18.00 bis 22.00 Uhr
Lm(25)dB(A)Mittelungspegel für Standardbedingungen (s. Abschnitt 3.5.1)
Lm,ndB(A)Mittelungspegel des nahen äußeren Fahrstreifens
Lm,fdB(A)Mittelungspegel des fernen äußeren Fahrstreifens
Lm,idB(A)Mittelungspegel für ein Teilstück
Lm,EdB(A)Emissionspegel
LNightdB(A)Mittelungspegel für die Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr
LPkwdB(A)Mittelungspegel für 1 Pkw/h
LLkwdB(A)Mittelungspegel für 1 Lkw/h
lmAbschnittslänge
MKfz/hmaßgebende stündliche Verkehrsstärke
N-Anzahl der Hindernisse
p%maßgebender Lkw-Anteil (über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht)
smAbstand zwischen Emissions- und Immissionsort
somEntfernung zwischen Emissions- und Immissionsort
TmhMittelungszeitraum
vLkwkm/hzulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkw
vPkwkm/hzulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw
wmAbstand der reflektierenden Flächen voneinander
zmSchirmwert
1) Dreidimensionaler Abstand zweier Punkte im Raum
2) Projektion des dreidimensionalen Abstands auf die horizontale Ebene.

Schallimmission, Immissionsort

Einwirken von Schall auf ein Gebiet oder einen Punkt eines Gebietes, den Immissionsort. Die Stärke der Schallimmission wird durch den Mittelungspegel gekennzeichnet.

Die Höhe des Immissionsortes zur Ermittlung von LDEN ist im Fall von Berechnungen zur Ausarbeitung von Lärmkarten für die Lärmbelastung in Gebäuden und in der Nähe von Gebäuden auf 4,0 ± 0,2 m (3,8 - 4,2 m) über dem Boden festgelegt.

3 Berechnung des Mittelungspegels

Die Stärke der Schallemission von einer Straße oder einem Fahrstreifen (beschrieben durch den Emissionspegel Lm,E) wird nach dieser Berechnungsmethode aus der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Art der Straßenoberfläche und der Gradiente (Längsneigung) berechnet.

Die Höhe des Schallpegels an einem Immissionsort hängt außerdem noch vom Abstand zwischen Immissions- und Emissionsort (Schallquelle) und von der mittleren Höhe des Strahls von der Quelle zum Immissionsort über dem Boden ab. Sie kann außerdem durch Reflexionen (z.B. an Hausfronten oder Stützmauern) verstärkt oder durch Abschirmung (z.B. durch Lärmschutzwände, Wälle, Gebäude, Geländeerhebungen oder durch Tieflage der Straße) verringert werden.

Der Einfluss der Straßennässe wird nicht berücksichtigt.

Der Mittelungspegel von Verkehrsgeräuschen wird getrennt für Tag, Abend und Nacht berechnet:

Der Berechnung werden über alle Tage des Jahres gemittelte durchschnittliche tägliche Verkehrsstärken (DTV) und Lkw-Anteile p zugrunde gelegt.

Unterschiede in den meteorologischen Ausbreitungsbedingungen am Tag, abends und in der Nacht werden mit einer zusätzlichen Korrektur Dmet berücksichtigt.

Tag-Abend-Nacht-Index LDEN

Der Tag-Abend-Nacht-Index (Day-Evening-Night) LDEN in Dezibel (dB) ist wie folgt definiert:

(2)

Hierbei gilt:

Ein Jahr ist das für die Lärmemission ausschlaggebende und ein hinsichtlich der Witterungsbedingungen durchschnittliches Jahr.

Ein Vergleich von Messwerten mit den nach dieser Berechnungsmethode berechneten Werten ist nicht ohne weiteres möglich.

In allen Gleichungen in dieser Berechnungsmethode sind Längen in m, Geschwindigkeiten in km/h, Pegel und Pegeldifferenzen in dB(A) einzusetzen.

Mittelungspegel und Lärmindizes sind auf 0,1 dB(A) zu runden.

3.1 Immissionspegel von mehreren Quellen

Befindet sich ein Immissionsort im Einwirkungsbereich von mehr als einer Quelle, so sind für alle Quellen j (auch Spiegelschallquellen - siehe Abschnitt 3.11) die Mittelungspegel Lm,j zu berechnen und daraus der Gesamtmittelungspegel nach der Gleichung

(3)

zu bestimmen.

3.2 Mittelungspegel einer Straße

Zur Berechnung des Mittelungspegels einer mehrstreifigen Straße wird je eine Schallquelle in 0,5 m Höhe über den Mitten der beiden äußeren Fahrstreifen angenommen (Abbildung 1). Für diese werden die Mittelungspegel getrennt berechnet und energetisch zum Mittelungspegel Lm an der Straße

(4)

Abbildung 1: Fahrstreifen für die Berechnung des Mittelungspegels

zusammengefasst, mit

Lm,nMittelungspegel des nahen äußeren Fahrstreifens
Lm,fMittelungspegel des fernen äußeren Fahrstreifens.

Bei einstreifigen Straßen fallen ferner und naher Fahrstreifen zusammen.

3.3 Mittelungspegel eines Fahrstreifens

Zur Berechnung des Mittelungspegels Lm eines Fahrstreifens wird dieser in annähernd gerade Teilstücke i unterteilt. Die Teilstücke sind so zu wählen, dass über die Länge jedes einzelnen die Emission und die Ausbreitungsbedingungen annähernd konstant sind. Der Emissionsort wird in der Mitte des Teilstücks in 0,5 m Höhe über dem Fahrstreifen angenommen. Die Länge li eines Teilstückes darf höchstens 0,5 · si sein, wobei s der Abstand des Immissionsortes vom Emissionsort ist. Für jedes Teilstück i ist der Mittelungspegel Lm,i getrennt nach Abschnitt 3.4 zu berechnen. Diese Pegel sind energetisch zum Mittelungspegel zusammenzufassen:

(5)

3.4 Mitteilungspegel eines Teilstücks

Der Mittelungspegel Lm,i eines Teilstücks ist

Lm,i = Lm,E + Dl - Ds - max[DBM, Dz] + Drefl + Dmet(6)

mit

Lm,EEmissionspegel nach Abschnitt 3.5 für das Teilstück
DlKorrektur zur Berücksichtigung der Teilstück-Länge: Dl = 10 · lg(l)
DsPegeländerung nach Abschnitt 3.6 zur Berücksichtigung des Abstandes und der Luftabsorption
DBMPegeländerung nach Abschnitt 3.7 zur Berücksichtigung der Boden- und Meteorologiedämpfung
DzAbschirmmaß nach 3.9
DreflPegelerhöhung nach Abschnitt 3.8 durch Mehrfachreflexion bei Fahrstreifen zwischen parallelen Wänden (Straßenschluchten, Troglagen)
DmetPegeländerung nach Abschnitt 3.10 durch Anpassung der Witterungsbedingung von leichtem Wind-(etwa 3 m/s) von der Straße zum Immissionsort und/oder Temperaturinversion auf Langzeitmittelung.

3.5 Emissionspegel

Der Emissionspegel ist

Lm,E = Lm(25) + Dv + DStrO + DStg + DE(7)

mit

Lm(25)Mittelungspegel nach Abschnitt 3.5.1
DvKorrektur nach Abschnitt 3.5.2 für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten
DStrOKorrektur nach Abschnitt 3.5.3 für unterschiedliche Straßenoberflächen
DStgZuschlag nach Abschnitt 3.5.4 für Steigungen und Gefälle
DE]Korrektur nach Abschnitt 3.11 (nur bei Spiegelschallquellen).

3.5.1 Mittelungspegel Lm(25)

Der Mittelungspegel Lm(25) gilt für folgende Randbedingungen:

Der Mittelungspegel Lm(25) ist

Lm(25) = 37,3 + 10 · lg [M · (1 + 0,082 · p)](8)

mit

Mmaßgebende stündliche Verkehrsstärke nach Tabelle 2 für einstreifige Straßen. Bei mehrstreifigen Straßen ist M zu gleichen Teilen auf die beiden äußeren Fahrstreifen aufzuteilen
pmaßgebender Lkw-Anteil in % nach Tabelle 2 (Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t).
Auf die Anwendung der Tabelle 2 ist zu verzichten, wenn geeignete projektbezogene Untersuchungsergebnisse vorliegen, die zur Ermittlung
  • der stündlichen Verkehrsstärke M (in Kfz/h) und
  • des mittleren Lkw-Anteils p (über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht) in % am Gesamtverkehr

für die Zeiträume zwischen 6.00 - 18.00 Uhr, 18.00 - 22.00 Uhr bzw. 22.00 - 6.00 Uhr als Mittelwert für alle Tage des Jahres herangezogen werden können.

Tabelle 2: Maßgebende Verkehrsstärke M in Kfz/h und maßgebende Lkw-Anteile p (über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht) in %

Straßengattungtags
(6.00-18.00 Uhr)
abends
(18.00-22.00 Uhr)
nachts
(22.00-6.00 Uhr)
M [Kfz/h]p[%]M [Kfz/h]p[%]M [Kfz/h]p[%]
 1234567
1Bundesautobahnen0,062·DTV250,042·DTV350,014·DTV45
2Bundesstraßen0,062·DTV200,042·DTV200,011·DTV20
3Landes-, Kreis-, und Gemeindeverbindungsstraßen0,062·DTV200,042·DTV150,008·DTV10
4Gemeindestraßen0,062·DTV100,042·DTV6,50,011·DTV3

3.5.2 Geschwindigkeitskorrektur

Durch die Korrektur Dv werden von 100 km/h abweichende zulässige Höchstgeschwindigkeiten berücksichtigt:

(9)

mit

vPkwzulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw, jedoch mindestens 30 km/h und höchstens 130 km/h,
vLkwzulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkw, jedoch mindestens 30 km/h und höchstens 80 km/h,
LPkw, LLkwMittelungspegel für 1 Pkw/h bzw. 1 Lkw/h.

3.5.3 Straßenoberfläche

Die Korrektur DStrO für unterschiedliche Straßenoberflächen erfolgt nach Tabelle 3.

Tabelle 3: Korrektur DStrO für unterschiedliche Straßenoberflächen

  DStrO * in dB(A) bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von
 Straßenoberfläche30 km/h40 km/h≥ 50 km/h> 60 km/h
 1234 
1nicht geriffelte Gussasphalte, Asphaltbetone oder Splittmastixasphalte0,00,00,0 
2Betone oder geriffelte Gussasphalte1,01,52,0 
3Pflaster mit ebener Oberfläche2,02,53,0 
4Sonstiges Pflaster3,04,56,0 
5Betone nach ZTV Beton 78 mit Stahlbesenstrich mit Längsglätter   1,0
6Betone nach ZTV Beton-StB 01 mit Waschbetonoberfläche sowie mit Jutetuch-Längstexturierung   -2,0
7Asphaltbetone < 0/11 und Splittmastixasphalte 0/8 und 0/11 ohne Absplittung   -2,0
8Offenporige Asphaltdeckschichten, die im Neubau einen Hohlraumgehalt > 15 % aufweisen    
 - mit Kornaufbau 0/11   -4,0
 - mit Kornaufbau 0/8   -5,0
*) Für lärmmindernde Straßenoberflächen, bei denen aufgrund neuer bautechnischer Entwicklungen eine dauerhafte Lärmminderung nachgewiesen ist, können auch andere Korrekturwerte DStrO berücksichtigt werden.

3.5.4 Steigungen und Gefälle

Steigungen und Gefälle werden durch

DStg = 0,6 x |g| - 3für |g| > 5%
DStg = 0für |g| < 5%

berücksichtigt, mit

gLängsneigung des Fahrstreifens in %.

3.6 Abstand und Luftabsorption

Der Einfluss des Abstandes und der Luftabsorption wird berücksichtigt durch

Ds = 20 · lg (s) + s/200 - 11,2(10)

mit

sAbstand zwischen Immissions- und Emissionsort.

3.7 Boden- und Meteorologiedämpfung

Die Pegeländerung durch Boden- und Meteorologiedämpfung bei freier Schallausbreitung ist

DBM = 4,8 - (hm/s) · (34 + 600/s) ≥ 0.(11)

Der mittlere Abstand zwischen dem Grund und der Verbindungslinie zwischen Emissions- und Immissonsort hm wird bestimmt aus dem Quotienten vom Flächenintegral F und dem Laufweg zwischen Emissionsort und Immissionsort (s. Abbildung 2).

hm = F / s(12)

mit

hmmittlerer Abstand zwischen dem Grund und der Verbindungslinie zwischen Emissions- und Immissonsort
sLaufweg zwischen Emissionsort und Immissionsort
FFläche zwischen Laufweg und Boden

Abbildung 2: Mittlere Höhe hm

3.8 Mehrfachreflexion

Verläuft ein Teilstück zwischen parallelen, reflektierenden Stützmauern, Lärmschutzwänden oder geschlossenen Hausfassaden (Lückenanteil < 30 %), erhöht sich der Mittelungspegel zusätzlich zur ersten Reflexion nach Abschnitt 3.11 (Abbildung 3) um

Drefl = 4 · hBeb / w ≤ 3,2(13)

mit

hBebmittlere Höhe der Stützmauern, Lärmschutzwände oder Hausfassaden.
Sind diese nicht auf beiden Straßenseiten gleich hoch, ist die mittlere Höhe der niedrigeren Flächen anzusetzen.
wAbstand der reflektierenden Flächen voneinander.

Abbildung 3: Erläuterung zur Pegelerhöhung durch Mehrfachreflexion

Sind die Lärmschutzwände oder Stützmauern absorbierend (siehe ZTV- Lsw 88 1), ist

Drefl = 2 · hBeb/w ≤ 1,6(14)

Bei hochabsorbierenden Lärmschutzwänden (siehe ZTV- Lsw 88) wird die Mehrfachreflexion vernachlässigt.

3.9 Abschirmung

Eine Pegelminderung durch Abschirmung tritt erst dann ein, wenn die Verbindungslinie zwischen Emissions- und Immissionsort mindestens tangiert wird. Der Effekt der Strahlenkrümmung wird durch eine Verlagerung der Beugungskante um Δh berücksichtigt (s. Abbildung 4).

Abbildung 4: Erläuterung der Abschirmung

(15)
(16)
(17)
(18)
(19)

mit

iIndex des Hindernisses i = 1 ... n, beginnend an der Straße
aiEntfernung Emissionsort zum Hindernis i
biEntfernung Hindernis i zum Immissionsort
AiFür i = 1: Abstand des Emissionsortes von der Beugungskante des ersten Hindernisses
Für i ≠ 1: Abstand der Beugungskante des (i - 1)-ten Hindernisses von der Beugungskante des i-ten Hindernisses
A'iFür i = 1: Abstand des Emissionsortes von dem um Δh1 erhöhten Durchstoßpunkt des ersten Hindernisses
Für i ≠ 1: Abstand des um Δhi-1 erhöhten Durchstoßpunktes des (i -1)-ten Hindernisses von dem um Δhi erhöhten Durchstoßpunkt des iten Hindernisses
BAbstand der letzten (n-ten) Beugungskante vom Immissionsort
B'Abstand des Immissionsortes von dem um Δhn erhöhten Durchstoßpunkt des letzten (n-ten) Hindernisses
ΔhiÄnderung der Höhe der Abschirmeinrichtung i aufgrund der parabolischen Krümmung der Schallstrahlen
γParabolische Krümmung
hiHöhe des Hindernisses, bezogen auf die Straßenoberfläche
hD,iHöhe des Durchstoßpunktes des Hindernisses, bezogen auf die Straßenoberfläche
hSIHöhe des Immissionsortes, bezogen auf die Straßenoberfläche
sAbstand zwischen Emissions- und Immissionsort
s0Entfernung zwischen Emissions- und Immissionsort
zSchirmwert (siehe Abbildung 4)

Befinden sich mehrere Hindernisse zwischen Emissions- und Immissionsort, so kann Mehrfachbeugung auftreten (siehe Abbildung 4 unten). Zu berücksichtigen ist die Abschirmwirkung jener Hindernisse, die von einem Gummiband berührt werden, das vom Emissionsort zum Immissionsort über die Hindernisse gespannt wird.

Innerhalb des Teilstückes darf sich die Höhe der Beugungskante über der Achse des Fahrstreifens um nicht mehr als 0,2 m und die senkrechte Entfernung der Beugungskante von der Fahrstreifenmitte um nicht mehr als 0,5 m ändern. Andernfalls ist das Teilstück weiter zu unterteilen.

3.10 Berücksichtigung von unterschiedlichen Ausbreitungsbedingungen

Je nach Tageszeit herrschen unterschiedliche Ausbreitungsbedingungen des Schalls in der Atmosphäre vor. Die Pegeländerung ist

(20)

mit der in Tabelle 4 angegebenen meteorologischen Korrektur.

Tabelle 4: Meteorologische Korrektur

 Meteorologische KorrekturCO [dB(A)]
 12
1Tag2,0
2Abend1,0
3Nacht0,0

3.11 Berücksichtigung von Einfachreflexionen

Trifft Schall auf Stützmauern, Hausfassaden oder andere Flächen, wird er reflektiert. Dadurch kann sich der Mittelungspegel an einem Immissionsort erhöhen. Reflexionen sind zu berücksichtigen, wenn die Höhe hR der reflektierenden Fläche der Bedingung hR ≥ 0,3 · √aR genügt, wobei aR die Entfernung zwischen Quelle und Reflektor ist.

Zur Berücksichtigung der Reflexion wird die Straße (Originalschallquelle) an der reflektierenden Fläche gespiegelt. Vom Immissionsort aus gesehen scheint sich hinter der reflektierenden Wandfläche eine zusätzliche Schallquelle (Spiegelschallquelle) zu befinden (Abbildung 5, Fall a). Es ist zu beachten, dass von der Spiegelschallquelle nur das Teilstück wirksam ist, von dem aus die "Schallstrahlen" zum Immissionsort durch die reflektierende Fläche hindurch verlaufen (Strahlen 1 und 2 in Abbildung 5, Fall b). Diese Bedingung ist z.B. Für den Strahl 3 in Abbildung 5, Fall b nicht erfüllt.

Diffus reflektierter Schall wird vernachlässigt.

Abbildung 6 enthält Beispiele zur Konstruktion von Spiegelschallquellen. In Abbildung 6 a) wird ein kurzes Straßenstück an einem längeren Reflektor gespiegelt. In Abbildung 6b) und c) werden lange Straßen an einem kurzen Reflektor gespiegelt. Von der Originalstraße ist jeweils das Straßenstück gekennzeichnet (Originalschallquelle), dem eine für den Immissionsort wirksame Spiegelschallquelle entspricht.

Bei der Berechnung des Mittelungspegels sind Spiegelschallquellen wie Originalschallquellen zu behandeln. Da aber bei der Reflexion Energieverluste auftreten, wird bei den Spiegelschallquellen mit einem durch den Summanden DE (siehe Gleichung 7 und Tabelle 5) korrigierten Emissionspegel gerechnet.

Tabelle 5: Korrektur zur Berücksichtigung der Absorptionseigenschaften von reflektierenden Flächen (nur bei Spiegelschallquellen)

 ReflexionsartDE [dB(A)]
 12
1glatte Gebäudefassaden und reflektierende Lärmschutzwände-1
2gegliederte Hausfassaden (z.B. Fassaden mit Erkern, Balkonen etc.)-2
3absorbierende Lärmschutzwände-4
4hochabsorbierende Lärmschutzwände-8

Abbildung 5: Spiegelung von Schallquellen

Fall a)

Fall b)

Fall c)

Bei Straßen, die zwischen parallelen Wänden verlaufen (z.B. Straßen in Troglage, Straßen zwischen Lärmschutzwänden oder Straßen zwischen Häuserfronten) wird nur die erste Reflexion durch DE berücksichtigt, die weiteren Reflexionen durch den Zuschlag Drefl nach Abschnitt 3.8.

Abbildung 6: Beispiele für die Konstruktion von Spiegelschallquellen

Fall a)

Fall b)

Fall c)

___________

1) Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen, Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1988, 18.3.1988

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