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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Florbetaben
Vom 20. Februar 2014
(BAnz. AT vom 05.03.2014 B1)
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 20. Februar 2014 im Hinblick auf die Durchführung einer Nutzenbewertung nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Florbetaben (18F) Folgendes beschlossen:
I.
II.
Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung im Internet auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses am 20. Februar 2014 in Kraft.
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