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Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der AM-RL:
Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Pixantron

Vom 16. Mai 2013
(eBAnz. AT vom 11.06.2013 B6)



Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2013 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 2. Mai 2013 (BAnz AT 29.05.2013 B6), wie folgt zu ändern:

Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Pixantron wie folgt ergänzt:

Pixantron

Zugelassenes Anwendungsgebiet:

Die Monotherapie mit Pixuvri ist indiziert bei erwachsenen Patienten mit mehrfach rezidivierten oder therapierefraktären aggressiven Non-Hodgkin-B-Zell-Lymphomen (NHL). Der Nutzen der Pixantron-Behandlung ist nicht erwiesen bei Anwendung als Fünft- und Mehrlinientherapie bei Patienten, die refraktär gegen die vorausgegangene Therapie waren.

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie

Zweckmäßige Vergleichstherapie:


Patientenindividuelle Therapie nach Maßgabe des behandelnden Arztes, insbesondere eine Bleomycin-, Cyclophosphamid-, Etoposid-, Ifosfamid-, Methotrexat-, Mitoxantron-, Rituximab-, Trofosfamid-, Vinblastin-, Vincristin- oder Vindesinhaltige Therapie, sofern unter Berücksichtigung der Vortherapie die Wirkstoffe erneut für eine Behandlung in Frage kommen sowie unter Berücksichtigung des jeweiligen deutschen Zulassungsstatus und der zugelassenen Dosierungen.

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber der patientenindividuellen Therapie nach Maßgabe des behandelnden Arztes, insbesondere einer Bleomycin-, Cyclophosphamid-, Etoposid-, Ifosfamid-, Methotrexat-, Mitoxantron-, Rituximab-, Trofosfamid-, Vinblastin-, Vincristin- oder Vindesinhaltigen Therapie:

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.

2. Anzahl der Patienten bzw. Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen

Anzahl: ca. 970 Patienten

3. Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung

Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Pixuvri (Wirkstoff: Pixantron) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 8. April 2013):

http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/medicines/human/medicines/002055/human_med_001549. jsp&mid=WC0b01ac058001d124

Die Einleitung und Überwachung der Therapie darf nur durch einen in der Therapie dieser Erkrankung erfahrenen Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie erfolgen.

Dieses Arzneimittel wurde unter "Besonderen Bedingungen" zugelassen. Das bedeutet, dass weitere Nachweise für den Nutzen des Arzneimittels erwartet werden. Die Europäische Arzneimittel-Agentur wird neue Informationen zu diesem Arzneimittel mindestens jährlich bewerten und die Fachinformation, falls erforderlich, aktualisieren.

4. Therapiekosten

Zur Abbildung der Therapiekosten werden exemplarisch eine Monotherapie und zwei Kombinationstherapien dargestellt. Es wurden nur solche Mono- und Kombinationstherapien bei der Auswahl berücksichtigt, zu denen konkrete Angaben zu Behandlungsmodus und Therapiedauer in den Fachinformationen vorliegen.

Die PDF-Datei der amtlichen Veröffentlichung ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Nr. 3 Signaturgesetz (SigG) versehen. Siehe dazu Hinweis auf Infoseite.

Behandlungsdauer:

Bezeichnung der Therapie Behandlungsmodus Anzahl Zyklen/ Behandlungen pro Patient pro Jahr Behandlungsdauer je Behandlung (Tage) Behandlungstage pro Patient pro Jahr
Zu bewertendes Arzneimittel
Pixantronin Zyklen:
1 Zyklus = 28 Tage
Tag 1, 8, 15: 1 x tägl.
6318
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Monotherapie:
Mitoxantronin Zyklen:
1 Zyklus = 21 Tage Tag 1: 1 x tägl.
14 1114
Kombinationstherapie (CHOP-Schema):
CHOP-Schema: 2in Zyklen:
1 Zyklus = 21 Tage
8
CyclophosphamidTag 1: 1 x tägl.818
DoxorubicinTag 1: 1 x tägl.818
VincristinTag 1: 1 x tägl.818
PrednisonTag 1 - 5: 1 x tägl.8540
Kombinationstherapie (CHOP-R-Schema):
CHOP-R-Schema: 2in Zyklen:
1 Zyklus = 21 Tage
8
CyclophosphamidTag 1: 1 x tägl.818
DoxorubicinTag 1: 1 x tägl.818
VincristinTag 1: 1 x tägl.818
PrednisonTag 1 - 5: 1 x tägl.8540
RituximabTag 1: 1 x tägl.818

Verbrauch:

Bezeichnung der Therapie Wirkstärken
[mg]
Dosierung Dosis pro Patient pro Behandlungstag 3 Verbrauch nach Wirkstärke pro Behandlungstag Behandlungstage pro Patient pro Jahr Jahresdurchschnittsverbrauch nach Wirkstärke
Zu bewertendes Arzneimittel
Pixantron2950 mg/m294,5 mg4 x 29 mg1872 Durchstechflaschen mit 29 mg
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Monotherapie:
Mitoxantron10
20
14 mg/m226,5 mg1 x 10 mg
1 x 20 mg
1414 Durchstechflaschen mit 10 mg
14 Durchstechflaschen mit 20 mg
Kombinationstherapie (CHOP-Schema):
Cyclophosphamid200
500
1000
750 mg/m21.417,5 mg1 x 1.000 mg
1 x 500 mg
88 Injektionsflaschen mit 1.000 mg
8 Injektionsflaschen mit 500 mg
Doxorubicin50
150
200
50 mg/m294,5 mg1 x 100 mg88 Injektionsflaschen mit 100 mg
Vincristin1
2
1,4 mg/m22,65 mg1 x 1 mg
1 x 2 mg
88 Durchstechflaschen mit 1 mg
8 Durchstechflaschen mit 2 mg
Prednison5
20
50
40 mg/m275,6 mg1 x 5 mg
1 x 20 mg
1 x 50 mg
4040 Tabletten mit 5 mg
40 Tabletten mit 20 mg
40 Tabletten mit 50 mg
Kombinationstherapie (CHOP-R-Schema):4
Rituximab100
500
375 mg/m2708,75 mg3 x 100 mg
1 x 500 mg
824 Durchstechflaschen mit 100 mg
8 Durchstechflaschen mit 500 mg

Kosten:

Kosten der Arzneimittel:

Bezeichnung der Therapie Kosten(Apothekenabgabepreis nach Arzneimittel, Wirkstärke, Darreichungsform und Packungsgröße) Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte
Zu bewertendes Arzneimittel
Pixantron1.035,12 Euro
PIXUVRI 29 mg
Durchstechflaschen; 1 St
903,44 Euro
[2,05 Euro 5; 129,63 Euro 6]
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Cyclophosphamid22,61 Euro
ENDOXAN 500 mg
Injektionsflaschen; 1 St.
19,06 Euro
[2,05 Euro 5; 1,50 Euro 6]
29,57 Euro
ENDOXAN 1 g
Injektionsflaschen; 1 St
25,14 Euro
[2,05 Euro 5; 2,38 Euro 6]
Doxorubicin285,27 Euro 7
100 mg
Injektionsflaschen; 1 St.
261,51 Euro
[2,05 Euro 5; 21,71 Euro 6]
Vincristin24,74 Euro
Vincristinsulfat-TEVA 1 mg
Durchstechflaschen; 1 St.
20,93 Euro
[2,05 Euro 55; 1,76 Euro 6]
38,92 Euro
Vincristinsulfat-TEVA 2 mg
Durchstechflaschen; 1 St.
34,30 Euro
[2,05 Euro 5; 2,57 Euro 6]
Prednison13,66 Euro 7
5 mg
Tabletten; 50 St.
11,38 Euro
[2,05 Euro 5; 0,23 Euro 6]
20,38 Euro 7
20 mg
Tabletten; 50 St.
17,57 Euro
[2,05 Euro 5; 0,76 Euro 6]
67,53 Euro 7
50 mg
Tabletten; 50 St.
60,99 Euro
[2,05 Euro 5; 4,49 Euro 6]
Rituximab840,00 Euro
MABTHERA 100 mg
Durchstechflaschen; 2 St.
717,49 Euro
[2,05 Euro 5; 120,46 Euro 6]
2.044,30 Euro
MABTHERA 500 mg
Durchstechflaschen; 1 St.
1.744,47 Euro
[2,05 Euro 5; 297,78 Euro 6]
Mitoxantron146,66 Euro
MITOXANTRON 10 mg HEXAL
Durchstechflaschen; 1 St
126,75 Euro
[2,05 Euro 5; 17,86 Euro 6]
282,52 Euro
MITOXANTRON 20 mg HEXAL
Durchstechflaschen; 1 St.
231,09 Euro
[2,05 Euro 5; 49,38 Euro 6]

Stand Lauer-Taxe: 1. April 2013

Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen:

keine

Jahrestherapiekosten:

Bezeichnung der Therapie Jahrestherapiekosten pro Patient
Zu bewertendes Arzneimittel
Pixantron65.047,68 Euro
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Monotherapie:
Mitoxantron5.009,76 Euro
Kombinationstherapie (CHOP-Schema):
Cyclophosphamid353,6 Euro
Doxorubicin2.092,08 Euro
Vincristin441,84 Euro
Prednison89,94 Euro
Kombinationstherapie (CHOP-R-Schema):
Cyclophosphamid353,6 Euro
Doxorubicin2.092,08 Euro
Vincristin461,12 Euro
Prednison89,94 Euro
Rituximab22.565,64 Euro

Sonstige GKV-Leistungen:

Bezeichnung der TherapieArt der LeistungKosten pro EinheitAnzahl pro ZyklusAnzahl pro Patient pro JahrKosten pro Patient pro Jahr
Zu bewertendes Arzneimittel
PixantronZuschlag für die Herstellung einer zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitung79 Euro3181.422 Euro
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Monotherapie:
MitoxantronZuschlag für die Herstellung einer zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitung.79 Euro1141.106 Euro
Kombinationstherapie (CHOP-Schema):
CyclophosphamidZuschlag für die Herstellung einer zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitung79 Euro18632 Euro
DoxorubicinZuschlag für die Herstellung einer zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitung.79 Euro18632 Euro
VincristinZuschlag für die Herstellung einer zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitung.79 Euro18632 Euro
Kombinationstherapie (CHOP-R-Schema): 8
RituximabZuschlag für die Herstellung einer zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitung.79 Euro18632 Euro

Die Hilfstaxe (Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen) wird zur Berechnung der Kosten nicht vollumfänglich herangezogen, da sie (1) dynamisch verhandelt wird, (2) aufgrund der Vielzahl in der GKV-Versorgung bestehender, größtenteils in nicht öffentlichen Verträgen geregelten Abrechnungsmodalitäten für Zytostatika-Zubereitungen, die nicht an die Hilfstaxe gebunden sind, für die Versorgung nicht repräsentativ ist, (3) ggf. zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht alle relevanten Wirkstoffe umfasst und aus diesen Gründen insgesamt für eine standardisierte Kostenerhebung nicht geeignet ist. Demgegenüber ist der in der Lauer-Taxe öffentlich zugängliche Apothekenverkaufspreis eine für eine standardisierte Berechnung geeignete Grundlage.

Bei zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitungen fallen nach der Hilfstaxe (Stand: 2. Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen vom 29. Februar 2012) Zuschläge für die Herstellung von maximal 79 Euro pro applikationsfertiger Zubereitung an. Dieser Betrag kann in Verträgen unterschritten werden. Diese zusätzlichen sonstigen Kosten fallen nicht additiv zur Höhe des Apothekenverkaufspreises an, sondern folgen den Regularien zur Berechnung in der Hilfstaxe.

Die Kostendarstellung erfolgt aufgrund des AVP und des maximalen Zuschlages und stellt nur eine näherungsweise Abbildung der Therapiekosten dar.

Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung im Internet auf der Internetseite des Genneinsamen Bundesausschusses am 16. Mai 2013 in Kraft.

1) ausgehend von einer kumulativen Gesamtdosis von max. 200 mg Mitoxantron/m2 (Fachinformation Mitoxantron HEXAC; Stand Oktober 2009)

2) Angaben aus Fachinformation MabThera® (Rituximab); Stand April 2013

3) Dosis-Berechnung mit einer Körperoberfläche (KOF) von 1,89 m2

4) zusätzlich zum CHOP-Schema

5) Rabatt nach § 130 SGB V

6) Rabatt nach § 130a SGB V

7) Festbetrag

8) zusätzlich zum CHOP-Schema

UWS Umweltmanagement GmbHENDE