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Regelwerk

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Neufassung der Arzneimittel-Richtlinie

Vom 18. Dezember 2008 / 22. Januar 2009
(BAnz. Nr. 49a vom 31.03.2009 S. 1)



Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 folgenden Beschluss gefasst:

I.

Die Arzneimittel-Richtlinie wird mit Ausnahme der Anlagen neu gefasst.

II.

Die bisherigen Anlagen der Arzneimittel-Richtlinie werden wie folgt geändert:

1. Die bisherigen Anlagen 2, 4, 5, 6, 8 und 9 werden nach Maßgabe der folgenden Änderungen Bestandteil der neu gefassten Arzneimittel-Richtlinie:

a) Anlage 2 wird Anlage IX.

b) Anlage 4 wird Anlage IV.

c) Anlage 5 wird Anlage VII.

d) Anlage 6 wird Anlage VIII.

e) Anlage 8 wird Anlage II.

f) Anlage 9 wird Anlage VI.

g) Anlage 11 wird Anlage X.

h) Anlage 12 wird Anlage V.

2. Anlage 1 entfällt.

3. Die bisherige Anlage 10 wird Bestandteil einer neuen Anlage III.

4. Die bisherige Anlage 3 wird aus der Arzneimittel-Richtlinie ausgegliedert und als selbstständige Übersicht gemäß § 93 Abs. 1 SGB V im Bundesanzeiger gemäß Veröffentlichung vom 18. Oktober 2003, BAnz. Nr. 195a, geführt.

III.

Der Arzneimittel-Richtlinie werden folgende Anlagen angefügt:

1. Der Arzneimittel-Richtlinie wird die Anlage I angefügt.

2. Der Arzneimittel-Richtlinie wird die Anlage III angefügt.

IV.

Änderungen der Arzneimittel-Richtlinie einschließlich ihrer Anlagen, die vor dem Inkrafttreten ihrer Neufassung beschlossen werden, werden Bestandteil der neu gefassten Arzneimittel-Richtlinie.

V.

Die Arzneimittel-Richtlinie in der Fassung vom 31. August 1993 (BAnz. S. 11.155), zuletzt geändert am 22. Januar 2009 (BAnz. S. 650), wird aufgehoben.

VI.

Der Beschluss tritt am 1. April 2009 in Kraft. Die Regelung in Nummer 36 der Anlage III tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Veröffentlichung erfolgt nach Aufhebung der Verbotsverfügung des OLG München vom 11. November 1999 (Az.: U(K) 4428/99); bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bleibt Nummer 36 der Anlage III unbesetzt.


UWS Umweltmanagement GmbHENDE