Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände
Aromenverordnung
- Inhalt -
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Verbote und Beschränkungen
§ 3 Zusatzstoffe
§ 4 Hinweise auf natürliche Herkunft
§ 4a (aufgehoben)
§ 4b (aufgehoben)
§ 5 Verkehrsverbot
§ 5a (aufgehoben)
§ 6 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Übergangsvorschrift
Anlage 1 (aufgehoben)
Anlage 2 Höchstmengen an bestimmten Stoffen in Aromen
Anlage 3 Stoffe, die zur Herstellung von Aromen und anderen Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen
Anlage 4 Höchstmengen an bestimmten Stoffen in verzehrfertigen aromatisierten Lebensmitteln
Anlage 5 Zusatzstoffe
Anlage 6 Lebensmittel, denen Aromen mit Aromastoffen nach Anlage 5 Nr. 1 Buchstabe a zugesetzt werden dürfen: