Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände

Aromenverordnung
- Inhalt -

§ 1 Begriffsbestimmungen

§ 2 Verbote und Beschränkungen

§ 3 Zusatzstoffe

§ 4 Hinweise auf natürliche Herkunft

§ 4a (aufgehoben)

§ 4b (aufgehoben)

§ 5 Verkehrsverbot

§ 5a (aufgehoben)

§ 6 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

§ 7 Übergangsvorschrift

Anlage 1 (aufgehoben)

Anlage 2 Höchstmengen an bestimmten Stoffen in Aromen

Anlage 3 Stoffe, die zur Herstellung von Aromen und anderen Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen

Anlage 4 Höchstmengen an bestimmten Stoffen in verzehrfertigen aromatisierten Lebensmitteln

Anlage 5 Zusatzstoffe

Anlage 6 Lebensmittel, denen Aromen mit Aromastoffen nach Anlage 5 Nr. 1 Buchstabe a zugesetzt werden dürfen: