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Änderungstext
Berichtigung
der Dreizehnten Verordnung
zur Änderung der Rückstands-Höchstmengenverordnung
Vom 23. November 2005
(BGBl. I Nr. 72 vom 09.12.2005 S. 3387)
Die Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Rückstands-Höchstmengenverordnung vom 18. November 2005 (BGBl. I S. 3162) ist wie folgt zu berichtigen:
In Artikel 1 Nr. 4 ist nach den Wörtern "In der Anlage" die Angabe "5" einzufügen.