Regelwerk |
Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Förderschwerpunkt
"Ökonomie des Klimawandels"
Vom 14. April 2010
(BAnz. Nr. 65 vom 29.04.2010 S. 1506)
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Mit zunehmender Veränderung des Klimas steigen die klimapolitischen Erwartungen an Deutschland und die entsprechenden Verpflichtungen. In den fortschreitenden Verhandlungen für ein Klimaregime nach 2012 intensiviert sich die Diskussion über die wirtschaftlichen Implikationen von Klimaveränderungen sowie Klimaschutz- und Adaptationsmaßnahmen.
Belastbare und praktikable Ansätze zur Abschätzung und Kommunikation der Kosten, Risiken und Chancen kohlenstoffarmer Wachstums- und Entwicklungsmodelle werden sich als wesentlich für die Bereitschaft von Regierungen, Unternehmen und Bürgern erweisen, Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen und zu finanzieren. Wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Aspekte werden daher für klimapolitische, unternehmerische und gesellschaftliche Entscheidungsprozesse in naher Zukunft eine immer wichtigere Rolle spielen. Zur Bekämpfung des Klimawandels erscheint es dabei u.a. wichtig, neben der Nachfrage auch das Angebot an fossilen Energieträgern zu berücksichtigen, da beide Marktseiten den CO2-Ausstoß bestimmen.
Der "Ökonomie des Klimawandels" kommt hier aus Sicht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) eine große Bedeutung für die Bereitstellung von empirisch fundiertem und handlungsorientiertem Wissen zu. Die ökonomische Forschung ist entsprechend gefordert, belastbare Datengrundlagen, Orientierungswissen und Entscheidungshilfen liefern zu können. Entsprechend verstärkt das BMBF seine Forschungsförderung in diese Richtung.
Die breite Resonanz auf den vierten Sachstandsbericht des IPCC und den "Stern Review an the Economics of Climate Change" zeigt, dass die Stakeholder und Entscheidungsträger aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft die Methoden und das Wissen der Wirtschaftswissenschaften aktiv nachfragen. Gleichzeitig wurden allerdings auch die Lücken der ökonomischen Forschung deutlich, etwa im Hinblick auf folgende Punkte:
Das BMBF verfolgt mit der Fördermaßnahme zur "Ökonomie des Klimawandels" das strukturelle Ziel eines langfristig wirksamen Kapazitätsaufbaus im Bereich der Wirtschaftswissenschaften. Die Position und das internationale Profil der Klimaökonomie in Deutschland sollen gestärkt und ihre Verankerung im politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurs vertieft werden. Das BMBF erwartet, dass die Ökonomie dauerhaft einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels leisten wird. Die Fördermaßnahme soll Wirtschaftswissenschaftler in Deutschland für die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Ökonomik des Klimawandels gewinnen und in die Lage versetzen, einen gewichtigen Beitrag zur internationalen klimaökonomischen und -politischen Debatte zu leisten.
Angestrebt werden insbesondere politikrelevante und anwendungsorientierte Beiträge, durch die die Entscheidungsgrundlagen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft verbessert werden. Der Förderschwerpunkt "Ökonomie des Klimawandels" ist ein Beitrag zum Schwerpunkt Klima der Hightech-Strategie der Bundesregierung und zum BMBF-Rahmenprogramm "Forschung für nachhaltige Entwicklungen".
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den § § 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die dem dargestellten Verwendungszweck entsprechen. Bevorzugt sollten dabei die nachfolgend genannten Themenbereiche aufgegriffen werden. Gleichwohl wird darauf hingewiesen, dass auch Vorhaben aus anderen Themenbereichen der "Ökonomie des Klimawandels" gefördert werden können:
Bewertung der Folgen des Klimawandels und der sozioökonomischen Vulnerabilität: Gefragt sind in diesem Zusammenhang z.B. eine Verbesserung der Schätzung von Klimaschäden - auch unter Berücksichtigung von indirekten Effekten (z.B. Migration), regionaler Zuordnung, Verteilungswirkungen und Anpassungsmöglichkeiten. Betrachtet werden sollte hierbei ggf. auch der Umgang mit Unsicherheit über Klimaschäden und Problemen der Generationengerechtigkeit unter Einbeziehung normativer Aspekte.
(Endogener) technischer Fortschritt, Innovation und industrieller struktureller Wandel im Zuge von Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel: Winkpinnten sind u. a. Untersuchungen von Wachstums- und Entwicklungschancen bzw. -risiken einer klimaschutzbedingten Dekarbonisierung der Weltwirtschaft, gerade auch für die Entwicklungs- und Schwellenländer. Bei der Analyse sollten sektorale und strukturelle Dynamiken Berücksichtigung finden. In diesem Zusammenhang können auch Wachstums- und Entwicklungseffekte im Zuge des Klimawandels untersucht und die Grenzen der Anpassung identifiziert werden.
Analyse der Angebotsseite und des Ressourcenmanagements fossiler Energieträger: Berücksichtigt werden sollte insbesondere das vorausschauende Verhalten der Eigentümer beim Abbau der Ressourcen. Neben der theoretischen Aufbereitung der Problematik sind auch empirische Analysen bzgl. der Vorräte fossiler Energieträger sowie deren Extraktionskosten von Bedeutung.
Institutionelle Ausgestaltung und Durchsetzung von (internationaler) Klimapolitik: Gefragt sind u. a. Untersuchungen von Anreizstrukturen, die internationale Kooperation erschweren bzw. erleichtern sowie Analysen zur Durchsetzung klimapolitischer Ziele. Betrachtet werden sollten hierbei auch die notwendige Verzahnung (nationaler) Klimapolitiken und die Entwicklung transnationaler Governance-Strukturen. Als relevant erachtet werden hier u. a. Ansätze aus den Bereichen Politische Ökonomie, Ökonomie globaler Gemeinschaftsgüter und Public Choice-Theorie.
Für die Bearbeitung der oben genannten Themen wichtige Querschnittsaufgaben sind:
Weitere Hinweise zum Charakter der Forschungsvorhaben:
Den vorstehend beschriebenen Anforderungen ist in Antragstext und Projektplanung Rechnung zu tragen (z.B. bei Themenwahl, Arbeitsprogramm, Partnerwahl). Explizit begrüßt wird es, wenn in den Vorhaben spezifische Instrumente und Maßnahmen vorgesehen sind, die die genannten Aspekte - wie z.B. Anwendungs- und Handlungsorientierung, Vernetzung, Community-Building - aktiv unterstützen. Im Hinblick auf die Förderziele erscheint es vorteilhaft, die Arbeit im Rahmen eines Verbundprojekts durchzuführen.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und andere Institutionen bzw. juristische Personen, die Forschungsbeiträge liefern können und die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Gefördert werden innovative Forschungsansätze und Methoden aus dem gesamten Spektrum der Wirtschaftswissenschaften, die mit einem gesamt- bzw. volkswirtschaftlichen Bezug praktikable Lösungen zu Fragen der Ökonomie des Klimawandels anstoßen und zu einer stärkeren Verankerung der Wirtschaftswissenschaften im deutschen und internationalen Klimadiskurs führen.
Die Projektteilnehmer müssen ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen erklären. Dazu gehört die Präsentation von (Zwischen-)Ergebnissen auf Statusseminaren und ggf. die Mitwirkung bei projektübergreifenden Begleitmaßnahmen.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Partner eines Verbundprojektes haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können im BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - (http://www.kp.d1r.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf) entnommen werden.
5 Art, Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei HelmholtzZentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBestBMBF98).
Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) Bestandteil der Zuwendung.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger im DLR beauftragt:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
- Projektträger im DLR -
Geschäftsbereich "Umwelt, Kultur, Nachhaltigkeit"
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
www.ptdlr. de.
Ansprechpartner: Dr. Horst Steg
Telefon: 02 28-38 21-5 74
Telefax: 02 28-38 21-5 40
E-Mail: horst.steg@dlr.de
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
7.2 Förderverfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Vorhabenbeschreibungen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger zunächst Projektskizzen bis zum 17. Juni 2010 in englischer Sprache vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Projektskizzen sollen grundsätzlich über das Internet-Portal ptoutline https ://www.ptit.de/ptoutline/econc/ online erstellt werden. Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich fristgerecht zu oben genanntem Termin unterschrieben beim beauftragten Projektträger eingereicht werden.
Alternativ ist die Möglichkeit gegeben, die Projektskizze unterschrieben direkt an die postalische Adresse des beauftragten Projektträgers zu senden und parallel in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse umweltsystemforschung@dlr.de zu schicken.
Den Projektskizzen ist eine Projektbeschreibung im Umfang von maximal 7 Seiten (Arial 11, Zeilenabstand 1,5, mindestens 3 cm Rand; ohne "ptoutline"-Formblätter) nach folgender Gliederung beizufügen:
Die Unterlagen müssen selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen sowie Recherchen zulassen. Als Anhang in der oben genannten Projektbeschreibung können (zusätzlich zu den 7 Seiten) Literaturlisten und Lebensläufe beigefügt werden. Weitere Anlagen werden außer ggf. Absichtserklärungen zur Mitarbeit von Praxispartnern nicht zugelassen.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Anspruch auf Förderung abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen/Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:
Es ist vorgesehen, in das Gutachtergremium internationale Experten einzubeziehen.
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die § § 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" (http://www.kp.dlr.de/ profi/easy/download.html) dringend empfohlen.
8 Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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