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Vollzug der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV)
Anordnung eines Informationsformats und Übermittlungsweges nach § 17 der 42. BImSchV
- Saarland -
Vom 25. Juni 2018
(Amtsbl.
II Nr. 26 vom 05.07.2018 S. 354)
Aufgrund des § 17 der Zweiundvierzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - 42. BImSchV) vom 12. Juli 2017 (BGBl. I S. 2379, ber. 2018 I S. 202) ergeht folgende
1. Betreiber von Anlagen im Geltungsbereich der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) im Saarland haben Informationen nach § 10 der 42. BImSchV sowie Anzeigen nach § 13 der 42. BImSchV elektronisch zu übermitteln. Hierfür ist die bundeseinheitlich zur Verfügung gestellte Software mit dem Namen KaVKA 42BV (URL: www.kavka.bund.de) zu nutzen. Abweichungen hiervon sind nur im Einzelfall mit Genehmigung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA Saarland) zulässig.
Mitteilungen nach § 14 Abs. 2 der 42. BImSchV können optional elektronisch ebenfalls mit dieser Software übermittelt werden.
2. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.
3. Die Allgemeinverfügung ergeht kostenfrei.
Betreiber von Anlagen im Geltungsbereich der 42. BImSchV unterliegen Informations- und Anzeigepflichten gegenüber der landesrechtlich zuständigen Behörde.
Nach § 17 der 42. BImSchV kann die nach Landesrecht bestimmte Behörde vorschreiben, dass Informationen nach § 10 der 42. BImSchV und Anzeigen nach § 13 der 42. BImSchV elektronisch in einem festgelegten Format zu übermitteln sind. Hierzu wurde bundeseinheitlich die Software KaVKA 42BV entwickelt und im Internet zur Verfügung gestellt.
Zwecks Vereinheitlichung und aus Effizienzgründen angesichts der zu erwartenden hohen Anzeigenanzahl, aber auch zur Verringerung des Aufwands für Betroffene macht das LUA Saarland Gebrauch von dieser Möglichkeit.
Erhöhter Aufwand bzw. Kosten entstehen dem Adressatenkreis dieser Allgemeinverfügung nicht.
Weitere Informationen, insbesondere zum Termin der Freischaltung der Software, sind unter https://www.saarland.de/landesamt_umwelt_arbeitsschutz.htm verfügbar.
Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken eingesehen werden.
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