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Regelwerk

Berichtigung des Waldgesetzes für das Land Bremen

Vom 3. August 2005
(GBl. Nr. 39 vom 19.08.2005 S. 399)



Das Waldgesetz für das Land Bremen (Bremisches Waldgesetz - BremWaldG) vom 31. Mai 2005, ausgegeben am 10. Juni 2005 (Brem.GBl. S. 207), wird wie folgt berichtigt:

Zum Inhaltsverzeichnis:

a) In der Überschrift zu § 4 werden nach dem Wort "Maßnahmen" die Worte "von Trägern öffentlicher Vorhaben" angefügt.

b) In der Überschrift zu § 6 werden die Worte "Beschränkung von Hiebmaßnahmen" durch das Wort "Kahlschläge" ersetzt.

c) In der Überschrift zu § 13 werden nach dem Wort "Betretungsrecht" die Worte "und Haftung" angefügt.

d) In der Überschrift zu Abschnitt 5 wird das Wort "Schlussbestimmungen" durch das Wort "Schlussvorschriften" ersetzt.

e) In der Überschrift zu § 18 werden nach den Worten "In-Kraft-Treten" die Worte / "Außer-Kraft-Treten" angefügt.