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Gesetz zur Stärkung des Tierschutzes und des Schutzes der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren
Vom 21. Mai 2013
(HmbGVBl. Nr.20 vom 04.06.2013 S. 247)
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Artikel 1
HmbGefahrtierG - Hamburgisches Gefahrtiergesetz
Hamburgisches Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren wild lebender Arten
- wie eingefügt -
Artikel 2
HmbTierSchVKG - Hamburgisches Tierschutzverbandsklagegesetz
Hamburgisches Gesetz über das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine
- wie eingefügt -
Artikel 3
Inkraftreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft.