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Regelwerk
Änderungstext

Sachkunde für Halterinnen und Halter von Masthühnern nach § 17 TierSchNutztV
- Niedersachsen -

Vom 13. März 2019
(Nds.MBl. Nr. 11 vom 13.03.2019 S. 506)



Bezug: RdErl. v. 27.9.2017 (Nds. MBl. S. 1290) - VORIS 78530 -

Der Bezugserlass wird mit Wirkung vom 14.03.2019 wie folgt geändert:

1. Nummer 2.2.3 erhält folgende Fassung:

altneu
2.2.3 Innerhalb der Themenkomplexe wird die theoretische Ausbildung durch Demonstrationen und praktische Übungen vertieft."2.2.3 Innerhalb der Themenkomplexe wird die theoretische Ausbildung durch Demonstrationen und praktische Übungen vertieft, z.B. mittels Nachbildungen von Geflügel."

2. Der Nummer 7 wird der folgende Satz 2 angefügt:

"Der von der LWK angebotene 'Lehrgang zur Erlangung der Sachkunde für Halterinnen und Halter von Masthühnern nach § 17 TierSchNutztV' - Stand: 4.9.2018 - ist anerkannt."

ID 190604

ENDE