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Änderungstext
Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Pflanzenschutzgesetzes
Vom 18. Juni 1998
(BGBl. S. 1527)
Die Bekanntmachung der Neufassung der Pflanzenschutzgesetzes vom 14. Mai 1998 (BGBl. I S. 971) ist wie folgt zu berichtigen:
...
Der Wortlaut des Gesetzes ist wie folgt zu berichtigen:
a) In § 33 Abs. 2 Nr. 3 sind die Wörter "der jeweiligen Liste auf genommener" durch die Wörter "die jeweilige Liste aufgenommene" zu ersetzen.
b) In § 39 Abs. 1 Nr. 1 ist die Angabe " § 20e" durch die Angabe " § 20a Abs. 1 Nr. 7" zu ersetzen.