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Änderungstext
Berichtigung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes sowie der Bekanntmachung der Neufassung des Pflanzenschutzgesetzes
Vom 27. November 1998
(BGBl. I 1998 S. 3512)
1. Das Erste Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes vom 14. Mai 1998 (BGBl. I S. 950) ist wie folgt zu berichtigen:
In Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a sind in § 8 Nr. 1 Buchstabe c nach dem Wort "Pflanzenschutzmitteln" die Worte "auf Freilandflächen" einzufügen.
2. Das Pflanzenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1998 (BGBl. I S. 971, 1527) ist wie folgt zu berichtigen:
a) In § 2 Nr. 4 Buchstabe a sind die Worte "be oder verarbeitet" durch die Worte "be- oder verarbeitet" zu ersetzen.
b) In § 11 Abs. 3 Satz 2 ist die Angabe "Satz 1" durch die Angabe "Satz 2" zu ersetzen.
c) In § 23 Abs. 1 Satz 1 ist im einleitenden Satzteil das Wort "Unternehmen" durch das Wort "Unternehmungen" zu ersetzen.
d) Dem § 35 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:
"Die genannten Behörden ......"
e) § 44 ist wie folgt zu fassen: zuvor: (weggefallen)
" § 44 Aufhebung von Vorschriften
Soweit die Ermächtigungen des § 3 nicht ausreichen, werden die Landesregierungen ermächtigt, auf Grund des Gesetzes zum Schutze der Kulturpflanzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7823-1 veröffentlichten bereinigten Fassung erlassene Rechtsverordnungen aufzuheben. Sie können ihre Befugnis durch Rechtsverordnung auf andere Behörden übertragen."