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Bekanntmachung der amtlichen Methodensammlung für die Untersuchung anzeigepflichtiger Tierseuchen, Kapitel Bovine Virusdiarrhoe
Vom 12. August 2013
(eBAnz. AT vom 30.08.2013 B3)
Archiv: 2008
Nach § 4 Absatz 3 des Tierseuchengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 88 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, veröffentlicht das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) eine amtliche Sammlung von Verfahren zur Probenahme und Untersuchung von Untersuchungsmaterial tierischen Ursprungs für anzeigepflichtige Tierseuchen. Nachstehend wird das die Bovine Virusdiarrhoe betreffende Kapitel der amtlichen Methodensammlung für anzeigepflichtige Tierseuchen bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung vom 30. Oktober 2008 (BAnz. S. 3999).
16 Bovine Virus Diarrhoe (BVD)
16.1 Charakterisierung der Infektion
16.1.1 Erreger
Der Erreger bildet gemeinsam mit dem Virus der Klassischen Schweinepest und dem Border Disease Virus das Genus Pestivirus in der Familie der Flaviviridae. Atypische Pestiviren ("Giraffe", "Pronghorn", "HoBi", "Bungowannah") sind beschrieben, für die aktuelle BVD-Epidemiologie aber von marginaler Bedeutung. Es werden zwei Genotypen des BVDV als selbständige Spezies unterschieden, bei denen jeweils zytopathogene (cp) und nichtzythopathogene (ncp) Biotypen vorkommen. Subtypisierungen auf genomischer Ebene sind möglich. Es handelt sich um ein 40 bis 60 nm großes, behülltes Virus, das Genom besteht aus einer einsträngigen RNA positiver Polarität von einer Länge von ca. 12 kB.
16.1.2 Klinische Symptomatik
Akute Infektionen verlaufen in der Regel symptomlos, vor allem bei Kälbern können Fieber, Inappetenz, seröser Nasenausfluss, milde Atemwegserkrankung oder Durchfall auftreten, bei Kühen kann es zum Rückgang der Milchleistung kommen. Eine Immunsuppression begünstigt andere Infektionen. Darüber hinaus kann BVDV, insbesondere vom Genotyp 2, verlustreiche Erkrankungen unter dem Bild eines hämorrhagischen Syndroms mit schwerer pulmonaler Symptomatik, blutiger Diarrhoe und Erosionen im Verdauungstrakt verursachen.
Eine Infektion trächtiger Tiere resultiert in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Infektion in Fruchtbarkeitsstörungen (Umrindern infolge Fruchtretention), Aborten, Totgeburten, Missbildungen und Geburt von lebensschwachen Kälbern. Bei Infektionen zwischen dem 30. und dem 90. Graviditätstag mit BVDV von ncp-Biotyp werden persistent virämische Kälber geboren, die entweder kümmern, aber sich auch normal entwickeln können. Innerhalb der ersten 12 Lebensmonate kommt es bei etwa der Hälfte der PI-Tiere zur Ausbildung von Mucosal Disease.
Mucosal Disease (MD) entsteht, wenn persistent virämische Tiere mit einem cp BVDV infiziert werden, bzw. (häufiger) wenn der ncp Biotyp im Tier zum cp Virus mutiert. Chronische Abmagerung, Fieber, Anorexie, blutige, therapieresistente Durchfälle, Speichelfluss, Erosionen im Bereich des harten Gaumens, am Flotzmaul und Naseneingang, weniger häufig im Zwischenklauenspalt sowie an Kronsaum und Euter treten auf.
Die Erkrankung verläuft tödlich. Auf pathogenetisch von der MD abzugrenzende erosive Veränderungen nach akuter Infektion mit besonders virulenten Virusstämmen wird hingewiesen (MD-like).
16.1.3 Pathologie
Zur pathologischanatomischen Untersuchung gelangen in erster Linie an MD verendete Tiere. Neben der bereits klinisch sichtbaren erosiven und ulzerativen Stomatitis (besonders harter Gaumen, Gingiva, Papillen der Backenschleimhaut), finden sich längliche Erosionen im gesamten Oesophagus, an Pansenpfeilern und an den Rändern der Blättermagenschleimhaut, in Labmagen und im gesamten Darm. Auch bei ausgeprägten pathomorphologischen Befunden ist mitunter kein Virus nachweisbar. Hochvirulente ncp-BVDV-Stämme führen zu hochgradiger Thrombozytopenie mit nachfolgendem hämorrhagischem Syndrom.
Intrauterine Infektionen bis zum 100. Graviditätstag führen zum Tod des Fetus, zu Aborten, mumifizierten Früchten bzw. Entstehung von PI-Tieren. Zu den nach Infektionen nach dem 100. Graviditätstag auftretenden Missbildungen zählen Mikroenzephalie, zerebellare Hypoplasia, Hydranenzephalie, Hydrozephalus, Mikrophthalmie ("okulozerebellares Syndrom"), Thymusaplasie, Hypotrichosis congenita, Brachygnathie, Wachstumsverzögerung und Hypoplasie der Lungen.
16.1.4 Differentialdiagnostik
Bösartiges Katarrhalfieber, Rinderpest, Maul- und Klauenseuche und andere vesikuläre Erkrankungen, Stomatitis papulosa, Verätzungen, Intoxikationen.
16.1.5 Diagnostische Indikation
6.1.6 Zuständige Untersuchungseinrichtungen
16.1.7 Rechtsgrundlagen
16.2 Untersuchungsmaterialien und Probenschemata
Der diagnostische Nachweis von persistent BVDV-infizierten Rindern kann durch die Aufnahme von BVDV-antikörperhaltigem Kolostrum beeinträchtigt sein (diagnostische Lücke). Die Einschränkungen hängen von den aufgenommenen Antikörpermengen, der angewendeten Methode sowie vom Zeitpunkt der Probennahme ab. Im Folgenden werden zulässige diagnostische Verfahren zur Zertifizierung der BVD-Unverdächtigkeit eines Rindes bzw. Rinderbestandes und zur Bestätigung der Antikörperfreiheit unter Berücksichtigung der diagnostischen Lücke aufgeführt. Detaillierte Protokolle sind im Abschnitt Untersuchungsgang beschrieben.
16.2.1 Anerkannte Untersuchungen zum BVDV-Nachweis
16.2.1.1 Amtlich zugelassene ERNS-Antigenfänger-ELISA
Probenmaterial: | Serum, Plasma, EDTA-Vollblut, Blutleukozyten, Organproben und Hautbioptate eines Tieres. |
Probennahme: | Vor Aufnahme von Kolostrum sowie im Alter von mehr als 30 Tagen für Blutproben. Vor diesem Zeitpunkt mit negativem Ergebnis untersuchte Proben sind verwertbar, wenn gleichzeitig eine Untersuchung auf Antikörper mittel ELISA oder SNT mit ebenfalls negativem Ergebnis durchgeführt wird. Für Hautbioptate und andere Organproben gibt es keine Einschränkung. |
16.2.1.2 Amtlich zugelassene p80-Antigenfänger-ELISA
Probenmaterial: | Blutleukozyten, Hautbioptate, soweit vom Hersteller vorgesehen. |
Probennahme: | Vor Aufnahme von Kolostrum oder im Alter von mehr als 90 Tagen. |
16.2.1.3 RT-PCR mit amtlich zugelassenen Testkits
Probenmaterial: | Serum, Plasma, Vollblut, gereinigte und gewaschene Leukozyten, Milch, Organ- oder Gewebeproben. Poolproben von bis zu 50 Tieren bzw. nach Herstellerangaben. |
Probennahme: | Für Einzelblutproben keine Einschränkung; für gepoolte Blutproben Tag 0 bis 7 post partum oder ab einem Alter von mehr als 40 Tagen, keine Einschränkung für Gewebeproben als Einzel- oder Poolproben. |
Anmerkung: | Die analytische Sensitivität der zugelassenen Testkits erlaubt rechnerisch die Untersuchung größerer Pools.
Ein den Anforderungen an ein akzeptables Qualitätsmanagement genügendes System der automatisierten Probenvorbereitung ist bei Pools > 50 bei Blutproben und > 25 bei Ohrstanzproben in der Regel aber nicht mehr gegeben.
Bei Sicherung einer ausschließlichen Bearbeitung von Blutproben aus anerkannt BVD unverdächtigen Beständen und einer zusätzlichen internen Validierung des technischen bzw. automatisierten Ablaufes der Poolung und Gewährleistung von mindestens 5 μ l Einzelprobe im Pool ist eine Erhöhung auf maximal 100 Proben möglich. |
16.2.1.4 Virusisolierung auf permissiven bovinen Zellkulturen, z.B. KOP-R-Zellen oder primäre bovine Zellkulturen
Probenmaterial: | Mindestens 1 x 106 aufgereinigte und gewaschene Leukozyten (vorzugsweise) bzw. Serum, Organproben (Milz, Lymphknoten, Thymus). |
Probennahme: | Vor Aufnahme von Kolostrum oder im Alter von mehr als 40 Tagen. Keine Einschränkung für Organproben. |
16.2.1.5 Antigennachweis mittels Immunfluoreszenz
Probenmaterial: | 6 bis 8 mm große Organ- und Gewebeproben (Hautstanzen). |
Probennahme: | Postmortal oder am lebenden Tier (Hautstanzen), keine zeitliche Einschränkung. |
16.2.1.6 Durchflusszytometrische Analyse nach Immunfluoreszenzfärbung mit p80-spezifischen Antikörpern Probenmaterial: Aufgereinigte Leukozyten aus mindestens 50 μl Vollblut.
Probennahme: Vor Aufnahme von Kolostrum oder im Alter von mehr als 90 Tagen.
16.2.2 Bestätigungsuntersuchung
Bei der Bestätigung von vermutlich persistent infizierten Tieren durch eine zweite Untersuchung muss die unterschiedliche Sensitivität der beschriebenen Methoden berücksichtigt werden. Es sind folgende Untersuchungsabstände einzuhalten:
- | RT-PCR | mindestens 42 Tage |
- | Virusisolierung: | mindestens 28 Tage |
- | ELISA: | mindestens 21 Tage |
- | Durchflusszytometrie: | mindestens 21 Tage |
Ein negativer Befund kann bereits vor Ablauf dieser Fristen erhoben werden.
16.2.3 Anerkannte Untersuchungen auf BVDV-Antikörper
Alle BVDV-Antikörper-Tests müssen die BVDV-Referenzseren Refl -BVDV1 und Ref3-BVDV2 (Bezug: NRL am FLI) sicher erkennen lassen.
16.2.3.1 Testsysteme für die Bestätigung der Antikörperfreiheit
16.2.3.2 Testsysteme für die diagnostische Stichprobe (z.B. "Jungtierfenster")
Die unterschiedliche zeitliche Einschränkung erfolgt aufgrund der unterschiedlich hohen Sensitivität der Testsysteme für kolostrale Antikörper.
Ein negativer Befund dieser Teste ist auch im jüngeren Alter für die Stichprobenbeurteilung geeignet.
16.2.3.3 Testsysteme für die Untersuchung von Einzel- und Tankmilchproben
Alle für die Untersuchung von Milch zugelassenen Testsysteme. Es ist ausschließlich eine Differenzierung in "Milchpositive" und "Milchnegative" Bestände vorzunehmen.
16.3 Untersuchungsgang
16.3.1 Erregernachweis
16.3.1.1 Virusisolierung
Leukozyten
Hämolyse und Waschen der Leukozyten, z.B. 1,5 ml EDTA-Blut + 4,5 ml Lysispuffer (8,29 g/I NH4CL, 1,0 g/I KHCO3, 1 mM EDTA), 10 min Eis, Zentrifugation bei 1.000 rpm für 5 min bei 4 °C, zweimal Waschen mit Zellkulturmedium + Antibiotika (z.B. Gentamycin, 50 ng/ml; Baytril, 20 μg/ml; oder Penicillin/Streptomycin), Resuspendierung. In der Aufarbeitung sollten >106 Leukozyten sein.
Alternativ: 5 bis 10 ml EDTA-Blut mit 1 ml Dextransulfatlösung versetzen und nach vorsichtigem Schwenken etwa 1 bis 2 Stunden bei Raumtemperatur (alternativ 30 min bei 37 °C) stehen lassen. In dieser Zeit setzen sich die Erythrozyten ab. Den leukozytenhaltigen milchigtrüben Überstand absaugen und für 10 min bei 2.000 g zentrifugieren. Das Sediment wird nach zweimaligem Waschen in je 5 ml Ca-Mgfreier phosphatgepufferter Salzlösung (PBS-minus) in 2 ml Kulturmedium aufgenommen.
Die konzentrierte Leukozytensuspension dient als Inokulum für die weiteren Arbeitsschritte. Für den späteren Gebrauch kann das Material bei -70 °C gelagert werden.
Organmaterial
Ca. 1 g Organmaterial wird mit der Schere fein zerkleinert und in 10 Vol serumfreiem Zellkulturmedium bzw. isotonischem Puffer mit Antibiotika in einem Mörser, bei Notwendigkeit mit sterilem Seesand homogenisiert. Andere Methoden der Homogenisierung (Homogenisatoren, tissue lyser) sind möglich. Nach mindestens einstündiger Aufbewahrung bei 4 bis 8 °C wird die Organsuspension für 15 min bei 3.000 rpm zentrifugiert. Der Überstand dient als Inokulum für die weiteren Arbeitsschritte. Für den späteren Gebrauch kann das Material bei -70 °C gelagert werden.
Inokulation der Zellkulturen
Wie o. a. aufbereitetes Untersuchungsmaterial wird im Doppelansatz in einem Volumen, das 1/10 des Zellkulturmediums entspricht (z.B. 0,1 ml für 24 well, 0,3 ml für 6 well, 0,5 ml für TC12,5 usw.) auf 1 bis 2 Tage gewachsene Zellkulturen, von denen das Anzuchtmedium vorher entfernt wurde, inokuliert. Nach einer Adsorptionszeit von 30 bis 60 min bei 37 °C, wird das Inokulum entfernt (nicht bei frischem Leukozytenpellet) und nach ein- bis zweimaligem Waschen serumfreies Erhaltungsmedium zugegeben. Positiv- und Negativkontrollen sind mitzuführen. Die Zellkulturen werden 3, besser 5 Tage bei 37 °C inkubiert. Während dieser Zeit werden die Zellkulturen auf das Auftreten zytopathischer oder zelttoxischer Effekte mikroskopisch kontrolliert. Die Zellkulturplatten können anschließend einer Immunfärbung unterzogen werden, die Kulturflaschen werden nach Gefrier-Tau-Zyklus weiter passagiert bzw. auf Zellkulturplatten mit dem Ziel einer Immunfärbung weiterverimpft. Es werden in der Regel bis zu drei Passagen durchgeführt.
Immunfärbung
Fixation
Das Kulturmedium wird abgesaugt, der Zellrasen einmal mit Waschpuffer (PBS, IP, TBST) gewaschen und luftgetrocknet (Fön oder über Nacht bei Raumtemperatur [RT]). Die Fixierung erfolgt im Wärmeschrank für 2 h bei 80 °C. Alternative laborübliche Fixationsmethoden (z.B. 80 % Azeton, 4 % Paraformaldehyd) können angewendet werden, wenn ihre Eignung gezeigt wurde.
Die Platten können für 2 bis 3 Tage im Kühlschrank gelagert werden oder werden bei -20 °C über längere Zeit aufbewahrt.
Immunfärbung
Die Immunfärbung kann direkt mit einem geprüften BVDV- bzw. panpesti-Konjugat durchgeführt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, indirekt mit einem geeigneten monoklonalen Antikörper und einem FITC-, bzw. PODmarkierten Anti-Maus-Konjugat zu färben.
Durchführung der Fluoreszenzfärbung
Direkte Methode
Indirekte Methode
Durchführung der Peroxydasefärbung (indirekt)
Achtung, AEC ist kanzerogen! (Laborhandschuhe tragen)
Phänotypische Differenzierung zwischen BVDV-1 und BVDV-2
Die parallele Anwendung der monoklonalen Antikörper WB103/105 (c.c.pro) und WB 160 (c.c.pro) ermöglichen eine Unterscheidung zwischen den BVDV-Genotypen. BVDV-1 reagiert mit beiden Antikörpern, während Typ 2 BVD-Viren nur mit WB103/105 eine positive Reaktion zeigen.
Geräte und Reagenzien
Puffer
PBS-: | 8 g | NaCI |
0,2 g | KCI | |
1,15 g | Na2HPO4 x 2H2O | |
0,2 g | KH2PO4
ad 1.000 ml Aqua dest | |
IP pH 7,2-: | 8,28 g | NaCI |
1,186 g | Na2HPO4 x 2H2O | |
0,2 g | KH2PO4
ad 1.000 ml Aqua dest | |
TBST: | 0,05 M | Tris |
0,138 M | NaCI | |
0,0027 M | KCL, pH 8,0 | |
0,05 % | Tween20
(SIGMA, T-9039, Tris buffered saline with Tween 20, pH 8,0) |
Fluoreszenzerhaltungspuffer (DABCO):
2,5 g 1,4-Diazobicyclo[2,2,2]-octan (DABCO)
in 90 ml Glycerol lösen (37 °C, Wasserbad)
+ 10 ml PBS
pH mit HCI konz. auf 8,6 einstellen
für rote Kernfärbung: zu 100 ml Fluoreszenzpuffer 100 μl Propidiumiodid-Stammlösung (2 mg/ml) zugeben.
16.3.1.2 Antigennachweis mittels ELISA
Für den Antigennachweis werden amtlich zugelassene ELISA-Testkits nach Herstellerangaben unter Berücksichtigung der diagnostischen Lücke eingesetzt. Der jeweils aktuelle Stand zugelassener Mittel ist der Homepage des FLI zu entnehmen. http://www.fli.bund.de/fileadmin/dam_uploads/zulassungsstelle/deutsch/02_d_Zul_Mittel.pdf
16.3.1.3 Antigennachweis mittels Indirekter Immunfluoreszenz
Hautstanzen (vorzugsweise mindestens 6 mm Ø) werden in flüssigem Stickstoff oder in auf ca. -70 °C herabgekühltem n-Heptan schockgefrostet und bei -70 °C gelagert.
Etwa 5 μm dicke Kryostatschnitte werden luftgetrocknet (ca. 30 min). Die Fixierung erfolgt in auf ca. -20 °C vorgekühltem Azeton für 15 bis 20 min bei ca. -20 °C.
Fixierte Kryostatschnitte können mehrere Monate bei ca. -20 °C gelagert werden. In einem Prüfansatz werden bearbeitet:
In jedem Prüfansatz kommen zur Anwendung:
Protokoll
Alle folgenden Schritte erfolgen bei RT.
Mikroskopische Beurteilung der Schnitte
Für die mikroskopische Beurteilung der Schnitte ist ein aufrechtes Mikroskop mit Auflichtfluoreszenz (Quecksilberdampf-Kurzbogenlampe HBO 100 W erforderlich.
Die Beurteilung der Schnitte erfolgt im Vergleich mit den negativen und positiven Kontrollschnitten. Pestivirusantigenpositive Zellen zeigen zytoplasmatische, weitgehend homogene, leuchtende hellgrüne Fluoreszenz. Die Zellkerne bleiben dunkel ausgespart. Virusantigen findet sich in Keratinozyten der Epidermis, im Haarfollikelepithel, in Haarmatrixzellen der Haarzwiebel sowie in der dermalen Haarpapille.
16.3.1.4 Antigennachweis mittels Durchflusszytometrie
Der Virusnachweis mittels Durchflusszytometrie wird nur noch in wenigen Laboren angewandt. Es sind laborintern validierte Protokolle zu verwenden.
16.3.1.5 Virusgenomnachweis mittels RT-PCR
Für den Nachweis von BVD-Virusgenom werden amtlich zugelassene Testkits nach Herstellerangaben und Vorgaben der amtlichen Methodensammlung eingesetzt. Der aktuelle Stand zugelassener Mittel ist der Homepage des FLI zu entnehmen. http://www.fli.bund.de/fileadmin/dam_uploads/zulassungsstelle/deutsch/02_d_Zul_Mittel.pdf
Die Nukleinextraktion ist in der Regel nicht Gegenstand der Zulassung, es sei denn, sie ist integrierter Bestandteil des Testkits. Gleiches trifft auf die Schnelllyse von Ohrstanzproben zu.
Für eine Ermittlung der absoluten Genomlast in der Probe stellt das FLI einen Standard (Dlsyn) zur Verfügung. Auf der Grundlage der Bestimmung der Kopienzahl ist eine Abschätzung des Status (PI, Nicht-PI) des positiv getesteten Tieres weitestgehend möglich. Bei Kopienzahlen von > 10^4/well in Serum und Ohrstanzproben nach RNA-Extraktion bzw. > 10^3,5/well nach Schnelllyse von Ohrstanzproben besteht eine hinreichende Sicherheit für das Vorliegen eines PI-Status.
Die Verwendung validierter in house Protokolle ist möglich, wenn sie den Bedingungen für eine Ausnahmegenehmigung nach § 17c des Tierseuchengesetzes entsprechen und eine entsprechende Genehmigung durch die beauftragte Behörde erteilt wurde. Gegenwärtig trifft das für konventionelle PCR-Protokolle, z.B. mit dem Ziel der nachfolgenden Sequenzierung und für genotypdifferenzierende Protokolle zu.
Protokolle für eine subtypenspezifische BVD-RT-PCR und eine vom AVID zur Anwendung empfohlene genotypdifferenzierende real time RT-PCR sind im Folgenden aufgeführt:
Genotypspezifische RT-PCR (n. Strebelow)
RNA-Isolierung
Die RNA-Isolierung erfolgt üblicherweise durch chromatographische Trennung an Silica-Oberflächen. Dafür sind in Abhängigkeit von der Probenart verschiedene kommerziell erhältliche Kits verwendbar.
One-Tube-RT-PCR
Reagenzien:
Ansatz:
RNA | 5 μl |
Reaktionsmix (Kit) | 12,5 μl |
Taq | 1 μl |
Primer 1 | 1 μl |
Primer 2 | 1 μl |
H2O | 4,5 μl |
Ansatz mit 20 μl Öl überschichten
Primer und Temperaturprofil für BVDV I | |
UTR51 (rev. Primer): | 5`-CAA CTC CAT GTG CCA TGT AC-3' |
BVD I (forw. Primer): | 5'-GGT AGC AAC AGT GGT GAG TTC-3' |
Temperaturprofil: | 30 min 50 °C; 2 min 94 °C; 40 x 30 sek 94 °C; 30 sek 55 °C; 1 min 68 °C), 5 min 68 °C; 4 °C for ever; Ende (258bp) |
Primer und Temperaturprofil für BVDV II | |
UTR51 (rev. Primer): | 5`-CAA CTC CAT GTG CCA TGT AC-3' |
BVD II (forw. Primer): | 5`-AGC GGT AGC AGT GAG TTC ATT-3' |
Temperaturprofil: | wie für BVDV I (257bp) |
Auswertung und Validierung
Die Auswertung der RT-PCR erfolgt durch Analyse der PCR-Produkte mittels Agarosegelelektrophorese. Die Spezifität positiver Reaktionen wird durch anschließende Direktsequenzierung der PCR-Fragmente überprüft.
Referenz:
Scharrschmidt, U.; Schirrmeier, H.; Strebelow, G. und Wolf, G. (2000): Nachweis von Border Disease Virus in einem Schafbestand in Sachsen. Berl. Münch. Tierärztl. Wochenschr. 113, 284 - 288
Real time RT-PCR (n. Gaede, AVID-Methode, Auszug)
Allgemeines
Für den Virusnachweis ohne Speziesdifferenzierung werden Primer und eine Sonde mit panpesti-Spezifität eingesetzt. Positive Resultate werden auch für KSPV und BDV erzielt.
Der spezifische Nachweis einer Infektion mit BVDV 2 ist mit Hilfe einer speziesspezifischen Sonde in Kombination mit einem weiteren panpesti-Primerpaar möglich. Ein analoges spezifisches System für BVDV 1 existiert nicht. Die Sonde PPV reagiert zwar negativ auf BVDV 2, detektiert aber neben BVDV 1 auch BDV und KSPV. Indirekt ist die spezifische Bestätigung des Vorliegens von BVDV 1 nur durch den Ausschluss von BVDV 2, BDV und ggf. KSPV mit für diese Virusspezies spezifischen Sonden möglich.
RNA-Isolierung
Die RNA-Isolierung erfolgt üblicherweise durch chromatographische Trennung an Silica-Oberflächen. Dafür sind in Abhängigkeit von der Probenart verschiedene kommerziell erhältliche Kits verwendbar.
Ansatz der RT-PCR
Die hier beschriebenen Parameter gelten für die Verwendung des Quantitect Probe RT-PCR Kits (Qiagen, Hilden, Deutschland) auf dem Mx3000 (Stratagene Europe, Amsterdam, Niederlande) und iCycler (Biorad, Hercules, USA). Bei Verwendung anderer Geräte-Systeme für die realtime PCR kann eine Anpassung erforderlich werden, insbesondere wenn diese Geräte nicht im üblichen 96er Blockformat arbeiten. Die Eignung anderer Enzymkits ist im Bedarfsfall zu prüfen.
Reaktionsgemisch (20 μl):
Thermocycler-Programm für onestep RT-PCR:
Tabelle 1: Primer für die BVDV realtime RT-PCR
Pestivirusspezific Primers (5'-UTR) | Quelle | Fragment | Anwendung |
Primer:
Pesti 3 CCT GAG TAC AGG RTA GTC GTC A Primer:
Pesti 4 | Hyndman et al. (1998) | ~ 171 bp | onestep RT-PCR zum simultanen Nachweis von BVDV 1 und BVDV 2 in Kombination mit der Sonde TQ-Pesti |
Primer:
A 11 AGT ACA GGG TAG TCG TCA GTG GTT CG PPV Primer:
A 14 | McGoldrick et al. (1998) | ~ 220 bp | Differenzierung von BVDV 1 und BVDV 2 in Kombination mit den Sonden oder BVD-2 |
Tabelle 2: TaqMan-Sonden für den simultanen Nachweis von BVDV 1 und BVDV 2 sowie zur Differenzierung von BVDV 1 und BVDV 2
TaqMan DNA-probes (5`-FAM und 3`-TAMRA) | Quelle | Spezifität |
Sonde:
TQ-Pesti ("Reiting-Sonde") TGC YAY GTG GAC GAG GGC ATG C | Gaede et al. (2005) | Genus Pestivirus |
Sonde:
BVD-2 CTG ATA GGG TGT AGC AGA GAC CCT | McGoldrick et al. (1999) | BVDV 2 |
Sonde:
PPV CTG ATA GGG TGC TGC AGA GGC CCA CT | McGoldrick et al. (1999) | BVDV 1, außerdem CSFV und BDV |
Referenz:
GAEDE, W., REITING, R., SCHIRRMEIER; H., DEPNER, K.R., BEER, M. (2005):
Nachweis und Speziesspezifische Differenzierung von Pestiviren mit der realtime RT-PCR. Berl. Münch. Tierärztl. Wochenschr. 118, 113 - 120 bzw. AVID Methodensammlung
16.3.2 Indirekter Erregernachweis
16.3.2.1 Neutralisationstest
Prinzip
Der Test basiert auf einer in vitro Neutralisation einer definierten Virusmenge durch spezifische (neutralisierende) Antikörper in Seren. Durch logarithmische Verdünnung der Seren wird der neutralisierende Antikörpertiter bestimmt. Die Visualisierung der Testergebnisse erfolgt mittels Immunfluoreszenz bzw. Immunperoxydasetest.
Testdurchführung Probenaufarbeitung
Der Neutralisationstest wird mit Serum durchgeführt. Nur in Ausnahmefällen, wenn kein Serum zur Verfügung steht oder wenn spezielle Fragestellungen zu beantworten sind, kann der Test auch mit Plasma durchgeführt werden. Dann ist aber ein höherer Grenztiter (~ 1:20) anzusetzen.
Serum wird aus Blutproben ohne gerinnungshemmenden Zusatz gewonnen. Für die Verwendung im Neutralisationstest werden die Seren für 30 min bei 56 °C inaktiviert.
Plasma wird aus Blutproben mit gerinnungshemmenden Zusätzen gewonnen.
Verdünnungsreihen
Der Der Test wird in einer 96-Loch-Mikrotiterplatte unter Verwendung von Zellkulturmedium mit Antibiotikazusatz (siehe Anhang) durchgeführt.
Es wird eine Serumverdünnungsreihe in 2er-Stufen (z.B. von 1:5 bis 1:640) mit je einem Volumen von 50 μl pro Kavität hergestellt. Pro Serumverdünnungsstufe werden zwei oder vier Kavitäten (Doppelansatz, bzw. Vierfachansatz) nebeneinander beschickt. Ein Beispiel für eine Plattenbelegung ist w. u. gezeigt.
In die Kavitäten der ersten Vertiefungsreihe werden 80 μl, in die Kavitäten der anderen Reihen 50
μ l Kulturmedium vorgelegt.
Zur ersten Vertiefungsreihe wird dann 20 μl Serumprobe zugegeben.
Mit einer Multikanalpipette werden aus der ersten Verdünnungsstufe (1:5 Verdünnung) 50 μl aufgenommen, in die nächste Reihe gegeben, durchmischt, und die Verdünnungsreihe fortgesetzt (8 bzw. 12 Verdünnungsstufen). Die letzten 50 μl werden verworfen.
Jede Kavität enthält jetzt 50 μl einer Serum-Medium-Verdünnung.
Mindestens zwei positive Referenzseren (BVD-refl oder 2 für BVD1-AK; BVD-ref3 für BVD2-AK; Herkunft: BVDV-NRL, FLI Insel Riems) werden in gleicher Weise als Kontrollen mitgeführt (positive Serumkontrollen).
Testvirus
In jede Kavität werden danach 50 μl mit 100 KID50 der Testvirussuspension gegeben. Die Testvirussuspension muss unmittelbar vor Gebrauch mit Kulturmedium auf 100 KID50/50 μl (2.000 KID50/ml) eingestellt werden. Die benötigte Menge an Testvirus (ca. 5 ml pro Mikrotiterplatte) ist in einem Ansatz herzustellen. Der Verdünnungsfaktor um die Testvirussuspension auf 100 KID50/50 μl einzustellen wird rechnerisch ermittelt. Ein Rechenbeispiel ist w. u. zu finden.
Kontrollen
Neben den positiven Serumkontrollen werden eine Zellkontrolle (100 μl Kulturmedium ohne Serum und Virus), je zu testendes Serum eine virusfreie Serumkontrolle (Grundverdünnung), eine Viruskontrolle und eine Rücktitration des Testvirus zur Bestimmung der eingesetzten KID50 mitgeführt. Mit der Rücktitration kontrolliert man den tatsächlichen Virusgehalt im Test. Hierbei wird die im Test eingesetzte Virusverdünnung in log-2-Schritten beginnend bei 1:10 bis 1:1280 ausverdünnt. 180 μl Kulturmedium werden vorgelegt, 20 μl Testvirussuspension dazugegeben (= 1:10) und anschließend ausverdünnt. Pro Verdünnungsstufe werden zwei oder vier Kavitäten nebeneinander mit 100 μl Virusverdünnung beschickt.
Neutralisation
Die Mikrotiterplatte inkubiert daraufhin für 2 Stunden bei 37 °C in einer feuchten Umgebung in einem CO2-Schrank (2,5 bzw. 5 % CO2). Während dieser Zeit findet der Neutralisationsprozess statt.
Zellsuspension
Nach der Inkubationszeit werden in jede Kavität 100 μl der entsprechenden Zellsuspension hinzugefügt. Die Zelldichte muss so eingestellt sein, dass nach 24 Stunden ein konfluenter Zellrasen entsteht. (ca. 300.000 Zellen/ml). Die Mikrotiterplatte verbleibt für 72 h zur Inkubation bei 37 °C in einer feuchten Umgebung im CO2-Schrank (2,5 bzw. 5 % CO2).
Immunreaktion
Grundsätzlich, d. h. auch bei Verwendung eines zytopathogenen NT-Virus sollte die Auswertung des Testes nach Detektion des Virus mittels Immunfluoreszenz- bzw. Immunperoxydasetest nach 3 Tagen erfolgen.
Die Berechnung des Antikörpertiters erfolgt als ND50 nach Behrens und Kaerber.
Neutralisationstiter = V- d (S - 0,5)
V: lg der ersten 100 % pos. Serumverdünnung
d: lg des Verdünnungsfaktors (0,3)
S: Summe der pos. Reagenten von 0 bis 100 % Reagentenzahl je Verdünnung Geräte und Reagenzien
Rechenbeispiel zur Berechnung des Verdünnungsfaktors für das Testvirus
Die im Neutralisationstest zum Einsatz kommende Virussuspension (Testvirus) soll einen Titer von 100 KID50/50 μl haben. Folglich muss das Ausgangsvirus entsprechend verdünnt werden. Die Berechnung des Verdünnungsfaktors erfolgt nach der Formel:
Titer log10 KID50/0,1 ml Ausgangsvirus minus 102,3* = log10 Virusverdünnung; entlogarithmieren
Reziproker Wert = Virusverdünnung C 102,3 = 200 KID50 pro 0,1 ml)
Beispiel:
Der Titer des Ausgangsvirus beträgt 106,3 KID50/ml. Das sind 105,3 KID50/0,1 ml.
Berechnung: 105,3 - 102,3 = 103
Entlogarithmierung 3,0 1og10 = 1.000
→ Das Ausgangsvirus muss 1:1.000 in Kulturmedium verdünnt werden.
Plattenbelegungsschema:
Serum 1 | Serum 2 | Serum 3 | Serum 4 | Serum 5 | Serum 6 | Serum 7 | Serum 8 | Serum 9 | Serum 10 | Rück- titration | Serum-/ Zellkon- trollen | |||||||||||||
A | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 |
B | S1 | S2 | ||||||||||||||||||||||
C | S3 | S4 | ||||||||||||||||||||||
D | S5 | S6 | ||||||||||||||||||||||
E | S7 | S8 | ||||||||||||||||||||||
F | S9 | S10 | ||||||||||||||||||||||
G | ZK | ZK | ||||||||||||||||||||||
H | ||||||||||||||||||||||||
ND50 | VK | VK |
16.3.2.2 Antikörper-ELISA
Für den Nachweis von BVD-Antikörper werden amtlich zugelassene Testkits nach Herstellerangaben und Vorgaben der amtlichen Methodensammlung eingesetzt. Der aktuelle Stand zugelassener Mittel ist der Homepage des FLI zu entnehmen. http://www.fli.bund.de/fileadmin/dam_uploads/zulassungsstelle/deutsch/02_d_Zul_Mittel.pdf
****) Die optimale Konzentration der Sonde kann variieren und muss ggf. überprüft werden.
ENDE |