Regelwerk Übersicht Pflichten |
Ableitung von Pflichten für die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
zum Pflichtenmanagement
zuletzt bearbeitet: 30.11.2023
- Siehe auch LASI-Veröffentlichung (LV) 62 - Bußgeldkataloge zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) -
Für diese Regelung ist der Anwendungsbereich und die Begriffsbestimmungen den § 1, 2 zu entnehmen.
Die Ableitung der gesetzlichen Pflichten zum Mutterschutzgesetz erfolgt nach
Nr. | Vorgaben | Ahndung von Verstößen |
22.1.1 | Erstellen der Gefährdungsbeurteilung und Ableiten erforderlicher Schutzmaßnahmen
≫ § 22 Abs. 1 Nr. 1 BetrSichV mit Verweis auf § 3 Abs. 1 Satz 1 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 26 Nr. 2 ArbSchG gemäß § 23 Abs. 1 BetrSichV unter vorsätzlicher Gefährdung |
22.1.2 | Gefährdungsbeurteilung durch Fachkundige erstellen
≫ § 22 Abs. 1 Nr. 2 BetrSichV mit Verweis auf § 3 Abs. 3 Satz 3 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 2 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 26 Nr. 2 ArbSchG gemäß § 23 Abs. 1 BetrSichV unter vorsätzlicher Gefährdung |
22.1.3 | - | |
22.1.4 | - | |
22.1.5 | Gefährdungsbeurteilung aktualisieren und fortschreiben
≫ § 22 Abs. 1 Nr. 5 BetrSichV mit Verweis auf § 3 Abs. 7 Satz 4 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 5 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 26 Nr. 2 ArbSchG gemäß § 23 Abs. 1 BetrSichV unter vorsätzlicher Gefährdung |
22.1.6 | vor Erstverwendung des Arbeitsmittels Gefährdungsbeurteilung dokumentieren
≫ § 22 Abs. 1 Nr. 6 BetrSichV mit Verweis auf § 3 Abs. 8 Satz 1 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 6 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 26 Nr. 2 ArbSchG gemäß § 23 Abs. 1 BetrSichV unter vorsätzlicher Gefährdung |
22.1.7 | vor der Erstverwendung von Arbeitsmitteln Gefährdungsbeurteilung erstellen und ggf. erforderliche Schutzmaßnehmen ermitteln
≫ § 22 Abs. 1 Nr. 7 BetrSichV mit Verweis auf § 4 Abs. 1 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 7 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 26 Nr. 2 ArbSchG gemäß § 23 Abs. 1 BetrSichV unter vorsätzlicher Gefährdung |
22.1.8 | Prüfung von Arbeitsmittel, deren Sicherheit montageabhängig ist
≫ § 22 Abs. 1 Nr. 8 BetrSichV mit Verweis auf § 4 Abs. 4, § 14 oder in Abschn. 3 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 8 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 26 Nr. 2 ArbSchG gemäß § 23 Abs. 1 BetrSichV unter vorsätzlicher Gefährdung |
22.1.9 | nur Arbeitsmittel ohne sicherheitsrelevante Mängel werden zur Verwendung zur Verfügung gestellt
≫ § 22 Abs. 1 Nr. 9 BetrSichV mit Verweis auf § 5 Abs. 2 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 9 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 26 Nr. 2 ArbSchG gemäß § 23 Abs. 1 BetrSichV unter vorsätzlicher Gefährdung |
22.1.10 | nur zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel verwenden lasssen
≫ § 22 Abs. 1 Nr. 10 BetrSichV mit Verweis auf § 5 Abs. 4 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 10 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 26 Nr. 2 ArbSchG gemäß § 23 Abs. 1 BetrSichV unter vorsätzlicher Gefährdung |
22.1.11 | Mitfahren auf mobilen Arbeitsmitteln nur bei Eignung der Arbeitsmittel zulassen; nur sachgemäße Nutzung der Arbeitsmittel zulassen
≫ § 22 Abs. 1 Nr. 11 BetrSichV mit Verweis auf § 6 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Anh. 1 Nr. 1.3 Satz 1 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 11 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 26 Nr. 2 ArbSchG gemäß § 23 Abs. 1 BetrSichV unter vorsätzlicher Gefährdung |
22.1.12 | Flurförderzeugen mit Überrollschutz ausstatten
≫ § 22 Abs. 1 Nr. 12 BetrSichV mit Verweis auf § 6 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Anh. 1 Nr. 1.4 Satz 1 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 12 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 26 Nr. 2 ArbSchG gemäß § 23 Abs. 1 BetrSichV unter vorsätzlicher Gefährdung |
22.1.13 | selbstfahrende Arbeitsmittel mit Sicherheitsausrüstung ausstatten
≫ § 22 Abs. 1 Nr. 13 BetrSichV mit Verweis auf § 6 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Anh. 1 Nr. 1.5 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 13 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 26 Nr. 2 ArbSchG gemäß § 23 Abs. 1 BetrSichV unter vorsätzlicher Gefährdung |
22.1.14 | Angepasste Geschwindigkeit bei Mitgänger geführten Arbeitsmittel
≫ § 22 Abs. 1 Nr. 14 BetrSichV mit Verweis auf § 6 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Anh. 1 Nr. 1.7 Satz 1 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 14 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 26 Nr. 2 ArbSchG gemäß § 23 Abs. 1 BetrSichV unter vorsätzlicher Gefährdung |
22.1.15 | Sichere Verbindungseinrichtungen zwischen mobilen Arbeitsmitteln gewährleisten
≫ § 22 Abs. 1 Nr. 15 BetrSichV mit Verweis auf § 6 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Anh. 1 Nr. 1.8 Satz 1 a BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 15 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 26 Nr. 2 ArbSchG gemäß § 23 Abs. 1 BetrSichV unter vorsätzlicher Gefährdung |
22.1.16 | Standsicherheit und Festigkeit von Hebevorrichtungen sicherstellen
≫ § 22 Abs. 1 Nr. 16 BetrSichV mit Verweis auf § 6 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Anh. 1 Nr. 2.1 Satz 1 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 16 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 26 Nr. 2 ArbSchG gemäß § 23 Abs. 1 BetrSichV unter vorsätzlicher Gefährdung |
22.1.17 | Standsicherheit und Festigkeit mobiler Hebevorrichtungen sicherstellen
≫ § 22 Abs. 1 Nr. 17 BetrSichV mit Verweis auf § 6 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Anh. 1 Nr. 2.1 Satz 5 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 17 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 26 Nr. 2 ArbSchG gemäß § 23 Abs. 1 BetrSichV unter vorsätzlicher Gefährdung |
22.1.18 | Hebevorrichtungen mit Hinweis auf zulässige Tragfähigkeit kennzeichnen
≫ § 22 Abs. 1 Nr. 18 BetrSichV mit Verweis auf § 6 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Anh. 1 Nr. 2.2 Satz 1 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 18 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 26 Nr. 2 ArbSchG gemäß § 23 Abs. 1 BetrSichV unter vorsätzlicher Gefährdung |
22.1.19 | Hebe- und Fahrvorrichtungen dürfen nur gezielte Bewegungen ausführen
≫ § 22 Abs. 1 Nr. 19 BetrSichV mit Verweis auf § 6 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Anh. 1 Nr. 2.3.2 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 19 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 26 Nr. 2 ArbSchG gemäß § 23 Abs. 1 BetrSichV unter vorsätzlicher Gefährdung |
22.1.20 | Heben von Beschäftigen nur mit geeigneten zulässigen Arbeitsmitteln
≫ § 22 Abs. 1 Nr. 20 BetrSichV mit Verweis auf § 6 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Anh. 1 Nr. 2.4 Satz 2 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 20 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 26 Nr. 2 ArbSchG gemäß § 23 Abs. 1 BetrSichV unter vorsätzlicher Gefährdung |
22.1.21 | Anschlagmittel bestimmungsgemäß verwenden
≫ § 22 Abs. 1 Nr. 21 BetrSichV mit Verweis auf § 6 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Anh. 1 Nr. 2.5 b oder c BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 21 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 26 Nr. 2 ArbSchG gemäß § 23 Abs. 1 BetrSichV unter vorsätzlicher Gefährdung |
22.1.22 | freistehender Gerüste verankern
≫ § 22 Abs. 1 Nr. 22 BetrSichV mit Verweis auf § 6 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Anh. 1 Nr. 3.2.3 Satz 2 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 22 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 26 Nr. 2 ArbSchG gemäß § 23 Abs. 1 BetrSichV unter vorsätzlicher Gefährdung |
22.1.23 | Fachkundige Handhabung von Gerüsten
≫ § 22 Abs. 1 Nr. 23 BetrSichV mit Verweis auf § 6 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Anh. 1 Nr. 3.2.6 Satz 1 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 23 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 26 Nr. 2 ArbSchG gemäß § 23 Abs. 1 BetrSichV unter vorsätzlicher Gefährdung |
22.1.24 | Verwendung von Schutzeinrichtungen sichergestellen
≫ § 22 Abs. 1 Nr. 24 BetrSichV mit Verweis auf § 6 Abs. 2 Satz 1 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 24 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 26 Nr. 2 ArbSchG gemäß § 23 Abs. 1 BetrSichV unter vorsätzlicher Gefährdung |
22.1.25 | Beschäftigte vor Erstverwendung von Arbeitmitteln hinreichend informieren (Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Maßnahmen bei Betriebsabweichung und Hilfsmaßnahmen bei Notfällen)
≫ § 22 Abs. 1 Nr. 25 BetrSichV mit Verweis auf § 12 Abs. 1 Satz 1 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 25 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 26 Nr. 2 ArbSchG gemäß § 23 Abs. 1 BetrSichV unter vorsätzlicher Gefährdung |
22.1.26 | Beschäftigte vor Erstverwendung von Arbeitmitteln tätigkeitsbezogen unterweisen
≫ § 22 Abs. 1 Nr. 26 BetrSichV mit Verweis auf § 12 Abs. 1 Satz 2 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 26 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 26 Nr. 2 ArbSchG gemäß § 23 Abs. 1 BetrSichV unter vorsätzlicher Gefährdung |
22.1.27 | Beschäftigten vor Erstverwendung von Arbeitmitteln schriftliche Betriebsanweisungen zur Verfügung gestellen
≫ § 22 Abs. 1 Nr. 27 BetrSichV mit Verweis auf § 12 Abs. 2 Satz 1 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 27 BetrSichV
Strafbar nach § 26 Nr. 2 ArbSchG gemäß § 23 Abs. 1 BetrSichV unter vorsätzlicher Gefährdung |
22.1.28 | Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor erstmaliger Verwendung von befähigten Person geprüfen lassen, besondere Prüfbedinungen für Arbeitsmittel mit hohem Gefährdungspotential beachten (Krane, Flüssiggasanlagen und maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik) ≫ § 22 Abs. 1 Nr. 28 BetrSichV mit Verweis auf § 14 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 4 Satz 1 (Anh. 3) BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 28 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 26 Nr. 2 ArbSchG gemäß § 23 Abs. 1 BetrSichV unter vorsätzlicher Gefährdung Literatur |
22.1.29 | Arbeitsmittel werden nach prüfpflichtigen Änderungen vor ihrer nächsten Verwendung durch eine zur Prüfung befähigte Person geprüft
≫ § 22 Abs. 1 Nr. 29 BetrSichV mit Verweis auf § 14 Abs. 3 Satz 2 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 29 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 26 Nr. 2 ArbSchG gemäß § 23 Abs. 1 BetrSichV unter vorsätzlicher Gefährdung Literatur |
22.1.30 | die Ergebnisse der Arbeitsmittelprüfung werden dokumentiert und archiviert
≫ § 22 Abs. 1 Nr. 30 BetrSichV mit Verweis auf § 14 Abs. 7 Satz 1 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 30 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 26 Nr. 2 ArbSchG gemäß § 23 Abs. 1 BetrSichV unter vorsätzlicher Gefährdung |
22.1.31 | den geforderten Umfang der Dokumentation der Arbeitsmittelprüfung beachten
≫ § 22 Abs. 1 Nr. 31 BetrSichV mit Verweis auf § 14 Abs. 7 Satz 2 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 31 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 26 Nr. 2 ArbSchG gemäß § 23 Abs. 1 BetrSichV unter vorsätzlicher Gefährdung |
22.1.32 | Anzeigen von Schadensreignissen (mit überwachungsbedürftigen Anlagen, Hebezeugen, Flüssiggasanlagen, Veranstaltungstechnik) ≫ § 22 Abs. 1 Nr. 32 BetrSichV mit Verweis auf § 19 Abs. 1 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 32 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 26 Nr. 2 ArbSchG gemäß § 23 Abs. 32 BetrSichV unter vorsätzlicher Gefährdung |
22.1.33 | Arbeitsschutzdokumente an die zuständige Behörde übermitteln (Gefährdungsbeurteilung, verantwortliche Personen, Schutzmaßnahmen / Betriebsanweisungen) ≫ § 22 Abs. 1 Nr. 33 BetrSichV mit Verweis auf § 19 Abs. 3 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 33 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 26 Nr. 2 ArbSchG gemäß § 23 Abs. 1 BetrSichV unter vorsätzlicher Gefährdung |
Nr. | Vorgaben | Ahndung von Verstößen |
22.2.1 | Funktionstüchtiges Zweiwege-Kommunikationssystem in Aufzuganlagen unterhalten
≫ § 22 Abs. 2 Nr. 1 BetrSichV mit Verweis auf § 6 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Anh. 1 Nr. 4.1 Satz 1 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 28 Abs. 1 Nr. 7a ProdSG gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 1 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 33 des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 2 BetrSichV bei vorsätzlich beharrlich wiederholtem Verstoß oder bei vorsätzlicher Gefährdung von Gesundheit oder Sachen von erheblichem Wert Literatur |
22.2.2 | Notfallpläne für Aufzugsanlagen angefertigen und einem Notdienst vor der Inbetriebnahme zur Verfügung stellen
≫ § 22 Abs. 2 Nr. 2 BetrSichV mit Verweis auf § 6 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Anh. 1 Nr. 4.1 Satz 2 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 28 Abs. 1 Nr. 7a ProdSG gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 2 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 33 des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen gemäß § 23 Abs. 2 BetrSichV bei vorsätzlich beharrlich wiederholtem Verstoß oder bei vorsätzlicher Gefährdung von Gesundheit oder Sachen von erheblichem Wert |
22.2.3 | Rettungssysteme für Eingeschlossene nahe bei Aufzuganlagen vorhalten
≫ § 22 Abs. 2 Nr. 3 BetrSichV mit Verweis auf § 6 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Anh. 1 Nr. 4.1 Satz 5 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 28 Abs. 1 Nr. 7a ProdSG gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 3 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 33 des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen gemäß § 23 Abs. 2 BetrSichV bei vorsätzlich beharrlich wiederholtem Verstoß oder bei vorsätzlicher Gefährdung von Gesundheit oder Sachen von erheblichem Wert |
22.2.4 | Notrufeinrichtungen in Aufzuganlagen vorhalten
≫ § 22 Abs. 2 Nr. 4 BetrSichV mit Verweis auf § 6 Satz 6 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Anh. 1 Nr. 4.1 Satz 6 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 28 Abs. 1 Nr. 7a ProdSG gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 4 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 33 des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen gemäß § 23 Abs. 2 BetrSichV bei vorsätzlich beharrlich wiederholtem Verstoß oder bei vorsätzlicher Gefährdung von Gesundheit oder Sachen von erheblichem Wert |
22.2.5 | Personenumlaufaufzügen nur durch eingewiesene Beschäftigte genutzen lassen
≫ § 22 Abs. 2 Nr. 5 BetrSichV mit Verweis auf § 6 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Anh. 1 Nr. 4.4 Satz 1 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 28 Abs. 1 Nr. 7a ProdSG gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 5 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 33 des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen gemäß § 23 Abs. 2 BetrSichV bei vorsätzlich beharrlich wiederholtem Verstoß oder bei vorsätzlicher Gefährdung von Gesundheit oder Sachen von erheblichem Wert |
22.2.5a | Schutzmaßnahmen bei Nutzung von Personenumlaufaufzüge durch Nichtbetriebsangehörige treffen
≫ § 22 Abs. 2 Nr. 5a BetrSichV mit Verweis auf § 6 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Anh. 1 Nr. 4.4 Satz 2 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 28 Abs. 1 Nr. 7a ProdSG gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 5a BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 33 des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen gemäß § 23 Abs. 2 BetrSichV bei vorsätzlich beharrlich wiederholtem Verstoß oder bei vorsätzlicher Gefährdung von Gesundheit oder Sachen von erheblichem Wert |
22.2.6 | überwachungsbedürftige Anlagen vor Erstinbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen geprüfen
≫ § 22 Abs. 2 Nr. 6 BetrSichV mit Verweis auf § 15 Abs. 1 Satz 1 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 28 Abs. 1 Nr. 7a ProdSG gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 6 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 33 des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen gemäß § 23 Abs. 2 BetrSichV bei vorsätzlich beharrlich wiederholtem Verstoß oder bei vorsätzlicher Gefährdung von Gesundheit oder Sachen von erheblichem Wert |
22.2.7 | Wiederkehrende Prüfung sicherstellen (für Aufzugsanlagen, Anlagen in Ex-Bereichen, Druckanlagen)
≫ § 22 Abs. 2 Nr. 7 BetrSichV mit Verweis auf § 16 Abs. 1 i.V.m. Anh. 2 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 28 Abs. 1 Nr. 7a ProdSG gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 7 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 33 des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen gemäß § 23 Abs. 2 BetrSichV bei vorsätzlich beharrlich wiederholtem Verstoß oder bei vorsätzlicher Gefährdung von Gesundheit oder Sachen von erheblichem Wert |
22.2.8 | die Erlaubnisbedürftigkeit der Errichtung, des Betriebes sowie die Änderungen der Bauart oder Betriebsweise von Anlagen beachten (Dampfkessel, Druckgeräte, Gasfüllanlagen, Kraftstofflager, Füllstellen, Tankstellen, Flugfeldbetankungsanlagen ≫ § 22 Abs. 2 Nr. 8 BetrSichV mit Verweis auf § 18 Abs. 1 Satz 1 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 28 Abs. 1 Nr. 7a ProdSG gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 8 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 33 des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen gemäß § 23 Abs. 2 BetrSichV bei vorsätzlich beharrlich wiederholtem Verstoß oder bei vorsätzlicher Gefährdung von Gesundheit oder Sachen von erheblichem Wert |
22.2.9 | anlassbedingt behördlich angeordnete Sonderpüfungen durchführen
≫ § 22 Abs. 2 Nr. 9 BetrSichV mit Verweis auf § 19 Abs. 5 Satz 1 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 28 Abs. 1 ProdSG gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 9 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 33 des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 9 BetrSichV bei vorsätzlich beharrlich wiederholtem Verstoß oder bei vorsätzlicher Gefährdung von Gesundheit oder Sachen von erheblichem Wert |
22.2.10 | im Bereich überwachungsbedürftiger Anlagen nur mangelfreie Arbeitsmittel einsetzen und die Verwendung von zu stellenden Schutzeinrichtungen sicherstellen
≫ § 22 Abs. 2 Nr. 10 BetrSichV mit Verweis auf § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 2 Satz 1 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 28 Abs. 1 Nr. 7a ProdSG gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 10 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß
Strafbar nach § 33 des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen gemäß § 23 Abs. 2 BetrSichV bei vorsätzlich beharrlich wiederholtem Verstoß oder bei vorsätzlicher Gefährdung von Gesundheit oder Sachen von erheblichem Wert |
Nr. | Vorgaben | Ahndung von Verstößen |
22.3 | Anzeigen von Schadensereignissen mit Arbeitsmitteln (mit Personen- und Güterhebeanlagen, Druckanlagen und -geräte, überhitzte oder gefährliche Stoffe)
≫ § 22 Abs. 3 BetrSichV mit Verweis auf § 19 Abs. 1, Anh. 2 Abschn. 2 Nr. 2 a oder b Satz 1, Abschn. 3 Nr. 2 oder Abschn. 4 Nr. 2.1, 2.2 oder 2.3 BetrSichV ≪ | Ordnungswidrig im Sinne des § 32 Absatz 1 Nummer 14 Buchstabe b des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen gemäß § 22 Abs. 3 BetrSichV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß |