Regelwerk , Pflichten |
Ableitung von Pflichten für die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
zum Pflichtenmanagement
zuletzt bearbeitet: 24.10.2024
Für diese Regelung ist der Anwendungsbereich dem § 1 und sind die Begriffsbestimmungen dem § 2 zu entnehmen.
Die Ableitung der gesetzlichen Pflichten zur Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung erfolgt nach
Nr. | Vorgaben | Adressat | Ahndung von Verstößen |
8.1 | den Händlern für energieverbrauchsrelevante Produkte Etiketten und Datenblätter unentgeltlich zur Verfügung stellen
≫ § 8 Nr. 1 EnVKV mit Verweis auf § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 b oder Nr. 2 b EnVKV ≪ | Lieferanten | Ahndung von Verstößen:
Ordnungswidrig im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1 EnVKG gemäß § 8 Nr. 1 EnVKV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß |
8.2. | den Händlern für bestimmte energieverbrauchsrelevante Produkte elektronische Etiketten und Datenblätter unentgeltlich zur Verfügung stellen | Lieferanten | Ahndung von Verstößen:
Ordnungswidrig im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1 EnVKG gemäß § 8 Nr. 2 EnVKV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß |
8.3. | die Datenblätter in alle Produktbroschüren aufzunehmen | Lieferanten | Ahndung von Verstößen:
Ordnungswidrig im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1 EnVKG gemäß § 8 Nr. 3 EnVKV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß |
8.4. | die Datenblätter mit den Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die den energieverbrauchsrelevanten Produkten mitgeliefert werden | Lieferanten | Ahndung von Verstößen:
Ordnungswidrig im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1 EnVKG gemäß § 8 Nr. 4 EnVKV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß |
8.5. | Etiketten werden deutlich sichtbar an den vorgesehen Stellen der energieverbrauchsrelevante Produkte angebracht
≫ § 8 Abs. 4 Satz 1 EnVKV mit Verweis auf § 4 Abs. 4 Satz 1 EnVKV≪ | Händler | Ahndung von Verstößen: Nr. 5 EnVKV mit Verweis auf § 4
Ordnungswidrig im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1 EnVKG gemäß § 8 Nr. 5 EnVKV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß |
8.6. | es wird Sorge getragen, dass die Etiketten nicht verdeckt werden | Händler | Ahndung von Verstößen:
Ordnungswidrig im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1 EnVKG gemäß § 8 Nr. 6 EnVKV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß |
8.7. | elektrische Lampen werden nur mit den erforderlichen Etiketten ausgestellt | Händler | Ahndung von Verstößen:
Ordnungswidrig im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1 EnVKG gemäß § 8 Nr. 7 EnVKV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß |
8.8. | Lichtquellen werden nur mit den erforderlichen Etiketten ausgestellt und die vorgeschriebenen Informationen werden ausgewiesen
≫ § 8 Nr. 8 EnVKV mit Verweis auf § 4 Abs. 5 Nr. 2 b EnVKV ≪ | Händler | Ahndung von Verstößen:
Ordnungswidrig im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1 EnVKG gemäß § 8 Nr. 8 EnVKV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß |
8.9 | die Datenblätter werden zur Abgabe an den Endverbraucher bereitgehalten, wenn energieverbrauchsrelevante Produkte ausgestellt werden | Händler | Ahndung von Verstößen:
Ordnungswidrig im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1 EnVKG gemäß § 8 Nr. 9 EnVKV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß |
8.10 | es wird sichergestellt, dass die erforderlichen Etiketten zur energetischen Klassifizierung ohne Verzug zur Verfügung stehen
≫ § 8 Nr. 11 EnVKV mit Verweis auf § 4a Satz 3 oder § 4b Abs. 2 EnVKV ≪ | Lieferanten | Ahndung von Verstößen:
Ordnungswidrig im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1 EnVKG gemäß § 8 Nr. 10 EnVKV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß |
8.11 | die erforderliche Anzahl an Etiketten wird in der geforderten Weise für die genannten Geräte rechtzeitig mitgeliefert
≫ § 8 Nr. 12 EnVKV mit Verweis auf § 4b Abs. 1 Nr. 1 bis 4, Nr. 6, 7 oder 8 EnVKV ≪ | Lieferanten | Ahndung von Verstößen:
Ordnungswidrig im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1 EnVKG gemäß § 8 Nr. 11 EnVKV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß |
8.12 | im Versandhandel werden dem Interessenten vor Vertragsabschluß die relevanten Daten übermittelt | Lieferanten Händler | Ahndung von Verstößen:
Ordnungswidrig im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1 EnVKG gemäß § 8 Nr. 12 EnVKV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß |
8.13 | im Internethandel werden die elektronischen Etiketten oder Datenblätter gemäß den Anforderungen dargestellt
≫ § 8 Nr. 14 EnVKV mit Verweis auf § 5 Abs. 2 Satz 2 EnVKV ≪ | Händler | Ahndung von Verstößen:
Ordnungswidrig im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1 EnVKG gemäß § 8 Nr. 13 EnVKV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß |
8.14 | die technische Dokumentation werden den zuständigen Marktüberwachungsbehörden rechtzeitig zur Verfügung gestellt | Lieferanten | Ahndung von Verstößen:
Ordnungswidrig im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1 EnVKG gemäß § 8 Nr. 14 EnVKV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß |
8.15 | bei der Produktwerbung wird bei Energieverbrauchs- oder Preisangaben auf die Energieeffizienzklasse des Produktes und das Spektrum der Energieeffizienzklassen hingewiesen | Lieferanten Händler | Ahndung von Verstößen:
Ordnungswidrig im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1 EnVKG gemäß § 8 Nr. 15 EnVKV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß |
8.16 | in technischen Produktwerbeschriften werden Informationen über den Energieverbrauch zur Verfügung gestellt oder es wird auf die Energieeffizienzklasse des Produkts und das Spektrum der Energieeffizienzklassen hingewiesen | Lieferanten Händler | Ahndung von Verstößen:
Ordnungswidrig im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1 EnVKG gemäß § 8 Nr. 16 EnVKV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß |
8.17 | irreführende Etiketten oder Etiketten, die zu Verwechselung mit der Energieeffizienzetikettierung führen können, werden nicht verwendet | Jeder | Ahndung von Verstößen:
Ordnungswidrig im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1 EnVKG gemäß § 8 Nr. 17 EnVKV bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß |