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6.2 Elektro-mechanisch angetriebene Aufzüge

6.2.1 Bei fehlender Energieversorgung und für Aufzugsanlagen ohne Rückholsteuerung gilt:

6.2.1.1 Mit Eingeschlossenen Kontakt aufnehmen, nach Verletzten fragen.

6.2.1.2 Hauptschalter im Triebwerksraum ausschalten.

Das Betätigen von im Steuerschrank vorhandenen Schützen von Hand bedeutet Lebensgefahr und ist deshalb verboten!

6.2.1.3 Fahrkorbtüren - soweit vorhanden - von den Eingeschlossenen schließen lassen.

Bei fehlenden Fahrkorbtüren Eingeschlossene veranlassen, von den Fahrkorbzugängen zurückzutreten.

Eingeschlossene über bevorstehende Bewegungen des Fahrkorbes unterrichten.

6.2.1.4 Bremslüfthebel betätigen und Fahrkorb durch Drehen am Handrad in der gewünschten Richtung (Angaben am Triebwerk vorhanden) bewegen.

Achtung!

-

deshalb ständig bremsbereit sein

-Die nächste Haltestelle darf nicht überfahren werden,
-Die Bewegung des Fahrkorbes soll langsam erfolgen.

6.2.1.5 Hat der Fahrkorb die nächste Haltestelle erreicht (erkennbar z.B. durch Markierungen an den Seilen), Bremslüfthebel loslassen.

6.2.1.6 Fahrkorbtüren - sofern vorhanden - und Schachttüren durch die Eingeschlossenen - ggf. unter Mitwirkung von außen - öffnen lassen.

Eingeschlossene zum Verlassen des Fahrkorbes auffordern.

6.2.1.7 Sofern durch die Befreiungsmaßnahmen nicht auch die Störung beseitigt ist (z.B. betätigter Notendschalter nach Überfahren einer Endhaltestelle), Hauptschalter ausgeschaltet lassen und Fachfirma (Störungsdienst) benachrichtigen.

Alle Schachttüren sind daraufhin zu kontrollieren, ob sie geschlossen und verriegelt sind. Schadhafte Schachttüren sind gegen Zutritt zu sichern.

6.2.1.8 Läßt sich der Fahrkorb durch Betätigen der Handdreheinrichtungen nicht bewegen, ist folgendermaßen zu verfahren:

6.2.1.8.1 Genauen Standort des Fahrkorbes feststellen.

6.2.1.8.2 Die nächste über dem Fahrkorbfußboden liegende Schachttür durch Notentriegeln öffnen und nach Aufschieben der Fahrkorbtür - sofern vorhanden - Eingeschlossene nach oben aus dem Fahrkorb steigen lassen.

6.2.1.8.3 Ist der Abstand zwischen der Schwelle der nächsten, über dem Fahrkorbfußboden befindlichen Schachttür und der Fahrkorbdecke zu gering, kann die Befreiung der Eingeschlossenen auch durch Notentriegeln der nächst tiefer gelegenen Schachttür versucht werden.

Achtung!

-

Unterhalb des Fahrkorbfußbodens kann sich dabei eine Öffnung ergeben, durch die Absturzgefahr in den Schacht besteht. Sicherungsmaßnahmen ergreifen.

6.2.1.9 Sind Befreiungsmaßnahmen weder mit der Handdreheinrichtung noch durch Notentriegelung von Schachttüren möglich oder erfordern Verletzungen von Eingeschlossenen besondere Eingriffe, ist die Fachfirma zu benachrichtigen. Die Eingeschlossenen sind darüber zu informieren. Bis zum Eintreffen der erforderlichen Hilfskräfte muß der Sprechkontakt zu den Eingeschlossenen aufrechterhalten bleiben.

6.2.2 Für Aufzugsanlagen mit Rückholsteuerung gilt:

6.2.2.1 Mit Eingeschlossenen Kontakt aufnehmen, nach Verletzten fragen.

6.2.2.2 Hauptschalter im Triebwerksraum ausschalten.

Das Betätigen von im Steuerschrank vorhandenen Schützen von Hand bedeutet Lebensgefahr und ist deshalb verboten!

6.2.2.3 Fahrkorbtüren - soweit vorhanden - von den Eingeschlossenen schließen lassen.

Bei fehlenden Fahrkorbtüren Eingeschlossene veranlassen, von den Fahrkorbzugängen zurückzutreten.

Eingeschlossene über bevorstehende Bewegungen des Fahrkorbes unterrichten.

6.2.2.4 Hauptschalter wieder einschalten.

6.2.2.5 Rückholsteuerung einschalten.

6.2.2.6 Fahrkorb durch Betätigen des entsprechenden

Tasters der Rückholsteuerung in der gewünschten Fahrtrichtung bewegen.

Achtung!

-

Die nächste Haltestelle soll nicht überfahren werden.

6.2.2.7 Hat der Fahrkorb die nächste Haltestelle erreicht (erkennbar z.B. durch Markierungen an den Seilen), Taster der Rückholsteuerung loslassen.

6.2.2.8 Falls Fahrkorbtüren - sofern vorhanden - nicht selbsttätig öffnen, diese und die Schachttüren durch die Eingeschlossenen - ggf. unter Mitwirkung von außen - öffnen lassen.

Eingeschlossene zum Verlassen des Fahrkorbes auffordern.

6.2.2.9 Rückholsteuerung wieder ausschalten.

6.2.2.10 Sofern durch die Befreiungsmaßnahmen nicht auch die Störung beseitigt ist (z.B. betätigter Notendschalter nach Überfahren einer Endhaltestelle), Hauptschalter ausschalten und Fachfirma (Störungsdienst) benachrichtigen.

6.2.2.11 Läßt sich der Fahrkorb durch die Rückholsteuerung nicht bewegen, kann die Befreiung durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

6.2.2.11.1 Kontrolle aller Schacht- und Fahrkorbtüren auf geschlossenen und verriegelten Zustand. Danach Versuch mit der Rückholsteuerung (siehe Nummer 6.2.2.5 bis 6.2.2.9) wiederholen.

Bleibt der Versuch erfolglos, ist bei Anlagen mit Handdreheinrichtung folgendermaßen zu verfahren:

6.2.2.11.2 Hauptschalter im Triebwerksraum ausschalten.

Das Betätigen von im Steuerschrank vorhandenen Schützen von Hand bedeutet Lebensgefahr und ist deshalb verboten!

6.2.2.11.3 Bremslüfthebel betätigen und Fahrkorb durch Drehen am Handrad in der gewünschten Richtung (Angaben am Triebwerk vorhanden) bewegen.

Achtung!

-

Die Bewegung des Fahrkorbes soll langsam erfolgen.

 -Die nächste Haltestelle darf nicht überfahren werden,
 -deshalb ständig bremsbereit sein.

6.2.2.11.4 Hat der Fahrkorb die nächste Haltestelle erreicht (erkennbar z.B. durch Markierungen an den Seilen), Bremslüfthebel loslassen.

6.2.2.11.5 Fahrkorbtüren - sofern vorhanden - und Schachttüren durch die Eingeschlossenen - ggf. unter Mitwirkung von außen - öffnen lassen.

Eingeschlossene zum Verlassen des Fahrkorbes auffordern.

6.2.2.11.6 Sofern durch die Befreiungsmaßnahmen nicht auch die Störung beseitigt ist (z.B. betätigter Notendschalter nach Überfahren einer Endhaltestelle), Hauptschalter ausgeschaltet lassen und Fachfirma (Störungsdienst) benachrichtigen.

6.2.2.12 Läßt sich der Fahrkorb weder durch die Rückholsteuerung noch durch die Handdreheinrichtung bewegen, kann die Befreiung durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

6.2.2.12.1 Genauen Standort des Fahrkorbes feststellen.

6.2.2.12.2 Die nächste über dem Fahrkorbfußboden liegende Schachttür durch Notentriegeln öffnen und nach Aufschieben der Fahrkorbtür - sofern vorhanden - Eingeschlossene nach oben aus dem Fahrkorb steigen lassen.

6.2.2.12.3 Ist der Abstand zwischen der Schwelle der nächsten, über dem Fahrkorbfußboden befindlichen Schachttür und der Fahrkorbdecke zu gering, kann die Befreiung der Eingeschlossenen auch durch Notentriegeln der nächst tiefer gelegenen Schachttür versucht werden.

Achtung!-Unterhalb des Fahrkorbfußbodens kann sich dabei eine Öffnung
ergeben, durch die Absturzgefahr in den Schacht besteht.
Sicherungsmaßnahmen ergreifen.

6.2.2.13 Sind Befreiungsmaßnahmen weder mit der Rückholsteuerung noch mit einer Handdreheinrichtung noch durch Notentriegelung von Schachttüren möglich oder erfordern Verletzungen von Eingeschlossenen besondere Eingriffe, ist die Fachfirma zu benachrichtigen. Die Eingeschlossenen sind darüber zu informieren. Bis zum Eintreffen der erforderlichen Hilfskräfte muß der Sprechkontakt zu den Eingeschlossenen aufrechterhalten bleiben.

6.3 Elektro-hydraulisch angetriebene Aufzüge

6.3.1 Für direkt-hydraulisch angetriebene Aufzugsanlagen gilt:

6.3.1.1 Mit Eingeschlossenen Kontakt aufnehmen, nach Verletzten fragen.

6.3.1.2 Hauptschalter im Triebwerksraum ausschalten.

Das Betätigen von im Steuerschrank vorhandenen Schützen von Hand bedeutet Lebensgefahr und ist deshalb verboten!

6.3.1.3 Fahrkorbtüren - soweit vorhanden - von den Eingeschlossenen schließen lassen.

Bei fehlenden Fahrkorbtüren Eingeschlossene veranlassen, von den Fahrkorbzugängen zurückzutreten.

Eingeschlossene über bevorstehende Bewegungen des Fahrkorbes unterrichten.

6.3.1.4 Fahrkorb durch Betätigen des Notablaßventils abwärts bewegen.

Achtung!

-

Die Bewegung des Fahrkorbes soll langsam erfolgen.

 -Die nächste Haltestelle darf nicht überfahren werden,
 -deshalb Notablaßventil nur im Tippbetrieb betätigen

6.3.1.5 Hat der Fahrkorb die nächste Haltestelle erreicht (erkennbar an der Fahrkorbstandsanzeige), Notablaßventil loslassen bzw. schließen.

6.3.1.6 Fahrkorbtüren - sofern vorhanden - und Schachttüren durch die Eingeschlossenen - ggf. unter Mitwirkung von außen - öffnen lassen..

Eingeschlossene zum Verlassen des Fahrkorbes auffordern.

6.3.1.7 Sofern durch die Befreiungsmaßnahmen nicht auch die Störung beseitigt ist (z.B. betätigter Notendschalter nach Überfahren einer Endhaltestelle), Hauptschalter ausgeschaltet lassen und Fachfirma (Störungsdienst) benachrichtigen.

6.3.1.8 Läßt sich der Fahrkorb durch Betätigen des Notablaßventils nicht bewegen, ist folgendermaßen zu verfahren:

6.3.1.8.1 Genauen Standort des Fahrkorbes feststellen.

6.3.1.82 Die nächste über dem Fahrkorbfußboden liegende Schachttür durch Notentriegeln öffnen und nach Aufschieben der Fahrkorbtür - sofern vorhanden - Eingeschlossene nach oben aus dem Fahrkorb steigen lassen.

6.3.1.8.3 Ist der Abstand zwischen der Schwelle der nächsten, über dem Fahrkorbfußboden befindlichen Schachttür und der Fahrkorbdecke zu gering, kann die Befreiung der Eingeschlossenen auch durch Notentriegeln der nächst tiefer gelegenen Schachttür versucht werden.


Achtung! - Unterhalb des Fahrkorbfußbodens kann sich dabei eine Öffnung ergeben, durch die Absturzgefahr in den Schacht besteht. Sicherungsmaßnahmen ergreifen.

6.3.1.9 Sind Befreiungsmaßnahmen weder durch Notablaß noch durch Notentriegelung von Schachttüren möglich oder erfordern Verletzungen der Eingeschlossenen besondere Eingriffe, ist die Fachfirma zu benachrichtigen. Die Eingeschlossenen sind darüber zu unterrichten. Bis zum Eintreffen der erforderlichen Hilfskräfte muß der Sprechkontakt zu den Eingeschlossenen aufrechterhalten bleiben.

6.3.2 Für indirekt-hydraulisch angetriebene Aufzugsanlagen gilt

6.3.2.1 Mit Eingeschlossenen Kontakt aufnehmen, nach Verletzten fragen.

6.3.2.2 Hauptschalter im Triebwerksraum ausschalten.

Das Betätigen von im Steuerschrank vorhandenen Schützen von Hand bedeutet Lebensgefahr und ist deshalb verboten!

6.3.2.3 Fahrkorbtüren - soweit vorhanden - von den Eingeschlossenen schließen lassen.

Bei fehlenden Fahrkorbtüren Eingeschlossene veranlassen, von den Fahrkorbzugängen zurückzutreten.

Eingeschlossene über bevorstehende Bewegungen des Fahrkorbes unterrichten.

6.3.2.4 Manometer zuschalten.

6.3.2.5 Handpumpe betätigen, Druckanstieg am Manometer beobachten. Steigt der Druck beim Weiterpumpen nicht mehr an, Pumpen einstellen.

6.3.2.6 Fahrkorb durch Betätigen des Notablaßventils abwärts bewegen.

6.3.2.7 Tritt dabei Schlaffseilbildung auf - erkennbar an starkem Druckabfall am Manometer oder am Aufleuchten der Schlaffseilanzeige (soweit vorhanden) -, Notablaßventil sofort loslassen bzw. schließen. Handpumpe erneut betätigen bis ursprüngliche Druckhöhe wieder erreicht ist. Weiterpumpen bis die Eingeschlossenen bestätigen, daß sich der Fahrkorb aufwärts bewegt. Danach erneut Fahrkorb durch Betätigen des Notablaßventils abwärts bewegen.

Achtung!

-

Auf evtl. eintretende erneute Schlaffseilbildung achten.

 -Die Bewegung des Fahrkorbes soll langsam erfolgen
 -Die nächste Haltestelle darf nicht überfahren werden,
 -deshalb Notablaßventil nur im Tippbetrieb betätigen.

6.3.2.8 Hat der Fahrkorb die nächste Haltestelle erreicht (erkennbar an der Fahrkorbstandsanzeige), Notablaßventil loslassen bzw. schließen.

6.3.2.9 Fahrkorbtüren - sofern vorhanden - und Schachttüren durch die Eingeschlossenen - ggf. unter Mitwirkung von außen - öffnen lassen.

Eingeschlossene zum Verlassen des Fahrkorbes auffordern.

6.3.2.10 Sofern durch die Befreiungsmaßnahmen nicht auch die Störung beseitigt ist (z.B. betätigter Notendschalter nach Überfahren einer Endhaltestelle), Hauptschalter ausgeschaltet lassen und Fachfirma (Störungsdienst) benachrichtigen.

Alle Schachttüren sind daraufhin zu kontrollieren, ob sie geschlossen und verriegelt sind. Schadhafte Schachttüren sind gegen Zutritt zu sichern.

6.3.2.11 Läßt sich der Fahrkorb weder durch die Handpumpe noch durch Betätigen des Notablaßventils bewegen, kann die Befreiung durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

6.3.2.11.1 Genauen Standort des Fahrkorbes feststellen.

6.3.2.11.2 Die nächste über dem Fahrkorbfußboden liegende Schachttür durch Notentriegeln öffnen und nach Aufschieben der Fahrkorbtür - sofern vorhanden - Eingeschlossene nach oben aus dem Fahrkorb steigen lassen.

6.3.2.11.3 Ist der Abstand zwischen der Schwelle der nächsten, über dem Fahrkorbfußboden befindlichen Schachttür und der Fahrkorbdecke zu gering, kann die Befreiung der Eingeschlossenen auch durch Notentriegeln der nächst tiefer gelegenen Schachttür versucht werden.

Achtung!

-

Unterhalb des Fahrkorbfußbodens kann sich dabei eine Öffnung ergeben, durch die Absturzgefahr in den Schacht besteht. Sicherungsmaßnahmen ergreifen.

6.3.2.12 Sind Befreiungsmaßnahmen weder mit der Handpumpe noch durch Betätigen des Notablaßventils noch durch Notentriegelung von Schachttüren möglich oder erfordern Verletzungen von Eingeschlossenen besondere Eingriffe, ist die Fachfirma zu benachrichtigen. Die Eingeschlossenen sind darüber zu informieren. Bis zum Eintreffen der erforderlichen Hilfskräfte muß der Sprechkontakt zu den Eingeschlossenen aufrechterhalten bleiben.

6.4 Personen-Umlaufaufzüge

6.4.1 Mit Eingeschlossenen Kontakt aufnehmen, nach Verletzten fragen.

6.4.2 Hauptschalter im Triebwerksraum ausschalten.

Das Betätigen von im Steuerschrank vorhandenen Schützen von Hand bedeutet Lebensgefahr und ist deshalb verboten!

6.4.3 Eingeschlossene über bevorstehende Bewegungen der Fahrkörbe unterrichten.

6.4.4 Bremslüfthebel betätigen und Fahrkörbe durch Drehen am Handrad solange bewegen, bis alle Eingeschlossenen die Fahrkörbe verlassen haben.

Achtung!

-

Die Bewegung der Fahrkörbe soll langsam erfolgen,

 -deshalb ständig bremsbereit sein.

6.4.5 Lassen sich Fahrkörbe durch Betätigen der Handdreheinrichtung nicht bewegen, ist die Fachfirma zu benachrichtigen. Soweit möglich, sind Eingeschlossene mit Hilfe von Leitern oder dergleichen zu befreien. Personen, die so nicht befreit werden können (z.B. Fahrkörbe in den Umsetzstellen), sind darüber zu informieren. Bis zum Eintreffen der erforderlichen Hilfskräfte muß der Sprechkontakt mit den Eingeschlossenen aufrechterhalten bleiben.

6.4.6 Vor Wiedereinschaltung der Anlage sind alle Schachtzugänge mittels Seilen oder Ketten gegen Zutritt zu sichern,

6.5 Fassadenaufzüge

6.5.1 Mit Eingeschlossenen Kontakt aufnehmen, nach Verletzten fragen.

6.5.2 Netzanschlußschalter ausschalten.

Das Betätigen von im Steuerschrank vorhandenen Schützen von Hand bedeutet Lebensgefahr und ist deshalb verboten!

6.5.3 Eingeschlossene über bevorstehende Bewegungen der Arbeitsbühne unterrichten.

6.5.4 Bremslüfteinrichtung betätigen und Arbeitsbühne durch Drehen am Handrad in der gewünschten Richtung (Angaben am Triebwerk vorhanden) bewegen.

Achtung!

-

Die Bewegung der Arbeitsbühne soll langsam erfolgen.

 -Die Arbeitsbühne kann auf Hindernisse aufsetzen oder darunter hängenbleiben,
 -deshalb ständig bremsbereit sein.

6.5.5 Hat die Arbeitsbühne eine Stelle erreicht, an der Eingeschlossene sie gefahrlos verlassen können (z.B. Fenster, Balkon, begehbares Dach), Bremslüfteinrichtung loslassen.

6.5.6 Eingeschlossene zum Verlassen der Arbeitsbühne auffordern. Gegebenenfalls müssen dabei Personen außerhalb der Arbeitsbühne Hilfestellung geben.

6.5.7 Sofern durch die Befreiungsmaßnahmen nicht auch die Störung beseitigt ist (z.B. betätigter Notendschalter), Netzanschlußschalter ausgeschaltet lassen und Fachfirma (Störungsdienst) benachrichtigen.

6.5.8 Sind Befreiungsmaßnahmen mit den der Aufsichtsperson zur Verfügung stehenden Mitteln nicht möglich oder erfordern Verletzungen von Eingeschlossenen besondere Maßnahmen, sind geeignete Hilfsdienste )z.B. Fachfirma, Feuerwehr) zu benachrichtigen. Bis zum Eintreffen der erforderlichen Hilfskräfte muß der Sprechkontakt zu den Eingeschlossenen aufrechterhalten bleiben.

6.6 Bauaufzüge mit Personenbeförderung

Bei Bauaufzügen mit Personenbeförderung, deren Triebwerk am Fahrkorb angebracht ist, müssen Eingeschlossene Befreiungsmaßnahmen selbst durchführen. Die vorzunehmenden Handgriffe sind nach den im Fahrkorb angebrachten herstellerspezifischen Hinweisen auszuführen.

Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Antriebes müssen die Hinweise folgendes enthalten: 

Sind Befreiungsmaßnahmen nach den im Fahrkorb angegebenen Hinweisen nicht erfolgreich, ist Hilfe anzufordern.
Achtung!  - Das Herausklettern aus dem Fahrkorb bedeutet Lebensgefahr und ist deshalb verboten!


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